Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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redjoker
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Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von redjoker »

Moin moin,

die Lichtausbeute des Begrenzungslichts der Rückleuchten ist ja doch eher gering. Da bin ich in der Bucht auf so ein Umrüstset gestoßen:

....keine Werbung..../VW-Bus-T3-US-Style-R ... 4149b64537

Ist natürlich eine ganz clevere Sache. Könnte man ja auch selbst ganz einfach umbauen. Dass die NSL dann wegfällt ist ja nicht weiter schlimm, war ja erst ab 1990 Pflicht. Und wann ist im Sommer schonmal Nebel :fly

Dazu meine Frage was der TÜV dazu sagt, natürlich bei Verwendung der richtigen Glühlampen. Geht das so durch? Oder muss ich das durch die Bauartveränderung eintragen lassen? Würde das überhaupt gehen?

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit gemacht...

Gruß Nils
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xlspecial
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Beitrag von xlspecial »

steht doch in der auktion, kopie wo diese leuchten eingetragen sind wird mitgeliefert...---> also eintragen lassen, da kein prüfzeichen. :-bla :-bla :-bla
Gruß

XLspecial



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Beitrag von T3TDISyncro »

Hi,

ist illegal da falsche Verwendung der Leuchte. Die ist nunmal als NSL geprüft und für nix anderes.
Selbst wenn du einen Ing bestechen kannst das einzutragen bringt dir das rein garnix. Du hast einen entstempelten Bus und der Ing kann auch nach Hause gehen...

Aber das muß letztendlich jeder für sich selber entscheiden... :-bla
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Beitrag von sugar »

schon alles gesagt,
ich würde dafür kein geld ausgeben.

meiner meinung reicht die standardbeleuchtung nach hinten vom t3,
vorrausgesetzt sie funktioniert.
is' ja auch sonst noch jede menge auto drumrum, das im modernen xenon, oder wie auch immer licht, reflektiert.
wenn dir dann trotzdem einer reinsemmelt,
gut, dann hätten wahrscheinlich auch rotierende rundumleuchten nix gebracht.

und ,
by the way,
jemandem hinterherzufahren, der nach hinten so richtig strahlt, macht auch keinen spass

grüße, stephan
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karodoka
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Beitrag von karodoka »

Wer dafür geld ausgibt is selber schuld... nix für ungut, aber die jungs machen sich einen einfachen trick zu nutzen. :-bla

Ich hab die selbe Optik an meinen Bussen, und zwar nur durch umstecken der Kabel in dem weißen Stecker des Lampenträgers.

Selbst mein Tüver meinte wesentlich bessere Ausnutzung der Gegebenheiten, das einzige was ich (hätte ;-) ) machen müssen, is eine Nebellampe nachrüsten.

Die Belegung ist einfach die von denen hinter dem großen Teich.
Das einzige worauf du achten musst, is das du entweder dir 2 Rückleuchten besorgst die beide einen Spiegel für die NSL haben, oder eher dann zurückrüsten auf eben beide seiten ohne Spiegel.
Der Unterschied ist dann nur das hellere Bremslicht.
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Beitrag von redjoker »

Naja also heller leuchtet da ja erstmal nichts, sondern einfach nur eine größere Fläche (beim Begrenzungslicht), wenn man denn die Lampen korrekt austauscht. Das finde ich persönlich schon gut. Aber ich hab mir schon gedacht, dass mans nicht so 100% legal hinbekommt. Werd ich mir dann nochmal überlegen...Geld ausgegeben hät ich dafür eh nicht :-bla Is ja relativ leicht selbst zu machen.

Danke erstmal!
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Beitrag von TottiP »

T3TDISyncro hat geschrieben:Hi,

ist illegal da falsche Verwendung der Leuchte. Die ist nunmal als NSL geprüft und für nix anderes.
Nicht ganz richtig, beim Vanagon ist die Kammer, die bei uns NSL ist das Bremslicht. Einzig das, was bei uns Bremse ist würde er zusätzlich aktivieren. Ich habe es auch so und muß sagen, ich bin um jeden cm zusätzlicher Leuchtfläche dankbar. Grade das Serienbremslicht ist beim Deutschen Bus ein Witz...
Gruß, Totti
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Beitrag von karodoka »

redjoker hat geschrieben:Naja also heller leuchtet da ja erstmal nichts, sondern einfach nur eine größere Fläche ...
Wenn du den Umbau komplett machst, also auf US-Version dann musst du die "deutsche NSL" als Bremslich nehmen. Und dann wird das heller... weil Spiegel drin... :hehe

Wobei die hinterm Teich die "deutsche" Fahrlichtkammer nicht belegt haben, sondern die als Reflektor nutzen und das Fahrlicht nur in der Kammer ganz aussen unten is... :-bla

Gruss KD
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Beitrag von Vinreeb »

Ich hab bei mir einfach nur die Trennwand zwischen Bremmslicht und Fahrlicht rausgemacht und dazu noch alle Kammern mit Aluklebeband ausgeschlagen.
Das Bremmslicht leuchtet dadurch mit dem Fahrlicht mit, ist sogar einigermaßen gleichmäßig, und wenn ich bremse wird alles deutlich heller....

Natürlich immer noch kein Verlgeich mit den modernen LED-Rückleuchten, aber schonmal ein geutliches +
Blenden tut da nix, selbst beim bremsen nicht.
Eine dritte Bremsleuchte muss ich mir noch irgendwann mal zulegen...

Gruß,
Thibaut
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Beitrag von T3TDISyncro »

TottiP hat geschrieben:
T3TDISyncro hat geschrieben:Hi,

ist illegal da falsche Verwendung der Leuchte. Die ist nunmal als NSL geprüft und für nix anderes.
Nicht ganz richtig, beim Vanagon ist die Kammer, die bei uns NSL ist das Bremslicht. Einzig das, was bei uns Bremse ist würde er zusätzlich aktivieren. Ich habe es auch so und muß sagen, ich bin um jeden cm zusätzlicher Leuchtfläche dankbar. Grade das Serienbremslicht ist beim Deutschen Bus ein Witz...
Hi Totti, schau mal welche Nummern auf dem Glas deiner NSL stehen. Dann google mal danach.
Was die Amis tun ist in D nicht automatisch legal, wobei ich denke daß die andere Rülis haben als wir...
Das wäre dann so wie wenn du hergehst und den oberen Teil deiner Rülis gegen rote Segmente austauschst damit du rote Blinker hast. Ist im Prinzip das selbe aber auch illegal...
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Beitrag von TottiP »

Die Rückleuchten sind identisch mit denen der EU-Länderkennung! Ergo, wenn man sich auf Prüfnummern beziehen möchte, sind diese inneren Kammern für Brems und Nebellicht frei gegeben.

Aber sei es drum, es zwingt niemand niemanden, die Rückleuchten zu verändern. Ich für meinen Teil finde es klasse, von hinten besser gesehen zu werden.

Schönen Tag noch...
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Beitrag von redjoker »

Gut, mal anders gefragt. An diejenigen, die das so umgebaut haben: Gab's deshalb mal Ärger in einer Verkehrskonrolle? Alle 2 Jahre kann man die Geschichte ja ansonsten kurz zurückbauen, viel Aufwand ist es ja nicht.
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Beitrag von TottiP »

redjoker hat geschrieben:Gut, mal anders gefragt. An diejenigen, die das so umgebaut haben: Gab's deshalb mal Ärger in einer Verkehrskonrolle? Alle 2 Jahre kann man die Geschichte ja ansonsten kurz zurückbauen, viel Aufwand ist es ja nicht.
Nö. War letzten Donnerstag zur HU, auch kein Problem. Und Verkehrskontrollen zieht mein Auto magisch an, auch so richtige mit Licht Kontrolle und nix, gar nix war bisher. Das ist natürlich kein Freifahrtschein, aber es ist meine Erfahrung...
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Beitrag von redjoker »

Okay das wollt ich wissen. Dann werd ich das wahrscheinlich mal in Angriff nehmen bei Langeweile...ansonsten gibts denk ich höchstens ne Mängelkarte und dann isses auch schnell behoben.
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Beitrag von dokapilot »

TottiP hat geschrieben:
redjoker hat geschrieben:Und Verkehrskontrollen zieht mein Auto magisch an
wie machst du das denn?

ich glaub solang wie ich bulli fahre hat mich kein cop mehr angehalten. und das sind mittlerweile auch schon fast vier jahre.

im gegensatz zum letzten tiefer-breiter-lauter-scirocco der mehrmals pro woche das interesse der ordnungshüter auf sich zog.
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Beitrag von TottiP »

Frag mich mal...
Die sehen erst mein Auto und haben schon die $ in den Augen. Dann, wenn ich aussteige, sehen sie die § und dann die €, weil, ich muß ja ein Junky sein, Tättoowiert und mit 16er Channel in den Ohren. In der Regel muß ich mir von pickeligen Nachwuchscops direkt fragen lassen, wann ich die letzten Drogen konsumiert hätte. Und ich schwöre es beim Motor meines Busses: ich habe noch nie mit Drogen zu tun gehabt, noch nicht mal ein Joint hat meine Lippen berührt...
Komische werden die Jungs dann, wenn ich durch die Blume frage, ob sie grade einen Engpass an Shit haben... :-)

Naja, so ist´s halt.
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Beitrag von der_Busfahrer »

also ich muss mich meinen vorrednern anschliesen,
ich hab auch meine rülis auf "US" umgekabelt und ich für meinen teil fühle mich schon a weng sicherer.
und was die Rennleitung in ner unangeküdigten kontrolle dazu sagt kann ich euch auch sagen, nämlich nix! (fraglich ob die des überhaupt checken!!!!)

aber wie gesagt is jedem seins
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Beitrag von Partybus-Siegburg »

hab auch "auf US umgekabelt" und dazu noch schwarze Rüli ....
werd zwar geschätzte 1000mal die woche angehalten, aber DESWEGEN hab ich mir noch nichts anhören dürfen ... :holland
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Beitrag von Floribus »

wie ist das eigentlich mit so seitenmarkierungsleuchten, kann man die legalerweise einfach an den Bus bauen?
Sowas mein ich:
http://www.anhaenger-beleuchtung.de/ind ... 03d0ecf42f
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Beitrag von dokapilot »

Floribus hat geschrieben:wie ist das eigentlich mit so seitenmarkierungsleuchten, kann man die legalerweise einfach an den Bus bauen?
Sowas mein ich:
http://www.anhaenger-beleuchtung.de/ind ... 03d0ecf42f
wer kann sowas wollen!? :gr
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Beitrag von Papajupe »

Floribus hat geschrieben:wie ist das eigentlich mit so seitenmarkierungsleuchten, kann man die legalerweise einfach an den Bus bauen?
Sowas mein ich:
http://www.anhaenger-beleuchtung.de/ind ... 03d0ecf42f
Vergesse diese hässlich erlaubten Seitenbegrenzungsleuchten...........erinnert mich an die Beleuchtung eines Gülleanhängers. :sun :sun :sun :sun
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Verzichte auf Fremdspaß und du hast mehr vom T3.
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Beitrag von Floribus »

:looser ok, ok, war ja nur son Gedanke :looser
Aber legal ist es dann wohl
hässlich erlaubten
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Beitrag von Atlantik90 »

Was hast du denn für Birnen drin - 5W oder 10W?
Mit den 10W ist es schon ausreichend ohne Blendung des Hintermanns. Die Nebelschlussleuchtenkammer mit Reflektor als Schlusslicht zu verwenden führt zumindest bei der 10W-Birne schon zu deutlicher Blendung des Hintermanns.
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Beitrag von tommy »

neujoker hat geschrieben:Was hast du denn für Birnen drin - 5W oder 10W?
Mit den 10W ist es schon ausreichend ohne Blendung des Hintermanns. Die Nebelschlussleuchtenkammer mit Reflektor als Schlusslicht zu verwenden führt zumindest bei der 10W-Birne schon zu deutlicher Blendung des Hintermanns.
moin neujoker, ich glaube die wollen die nsl kammer als bremslicht nutzen, nicht als schlusslicht.
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Beitrag von redjoker »

korrekt. in originale schlusslicht- und bremslichtkammer jeweils ne 5 watt lampe als schlusslicht und in die nsl kammer bremslicht.

gruß, nils
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von redjoker »

So, fast 2 Jahre nach dem Plan habe ich diesen dann heute spontan in die Tat umgesetzt. Hab da eigentlich nur ein Stündchen dran gefrickelt. Ohne den Ebay Krams von damals. Hab mal ein Foto vom Ergebnis drangehängt. Mir gefällts, hat nicht jeder und es ist eben für meinen Geschmack ein Sicherheitsplus.

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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von mdonau »

moin,

hab das auch so umgepinnt im Stecker und dann 2x5W je Seite. Ich sehe den Vorteil insbesondere an der Redundanz und der größeren Leuchtfläche...dank BJ85 brauche ich keine NSL (die braucht man eh nie, und wer sie einschaltet tut dies zu 90% misbräuchlich)

gRuß, Michael
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von ergster »

Wobei ich auf die Missbräucliche Anwendung der NSL nur sehr ungerne Verzichte.

Ne, also das gefällt mir mal garnicht. Je kleiner das Rücklicht leuchtet desto schönder find ich das, also bleibt es bei so wie es ist.

Bei den kleinen 1er Golf Rückleuchten gibt es original keine Abtrennung zwischen Rück und Bremslichtkammer, da hab ich die exra nachgerüstet damit das Bremslicht nicht immer mitfunzelt.

Als Leuchtmittel ist ne 1W LumiLED drin, die ist etwa so hell wie eine 10W Glühlampe, aber das Licht ist so richtig rot.

Müssten diese hier sein.
http://de.farnell.com/lumileds/lxhl-md1 ... dp/1106567" onclick="window.open(this.href);return false;

Legal ist das auch nicht, aber wer guckt schon ins Rücklicht rein und kaputte Glühlampen gibts auch nicht mehr.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von T3MAGNUM »

Woher habt ihr in der rechten Rüli bei der NSL das Beinchen unten für die Leuchte? Oder geht der Umbau nur mit ULO Rülis?
Ein Leben ohne Bulli ist möglich, jedoch sinnlos.

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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Atlantik90 »

Es gibt auch Hella-Rückleuchten mit Nebelschlussleuchte rechts. Die wurden für Linksverkehr verbaut und haben Prüfnummern.
Und schaut euch eure Leuchten mal genau an. Auf jeder Kammer stehen Prüfnummern für den zulässigen Verwendungszweck mit Bezug auf die entsprechende UN ECE-Richtlinie.
Die US-Leuchten waren ganz andere Teile mit den notwendigen US-Kennzeichnungen.
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von T3MAGNUM »

Das bedeutet ich brauche ein Rüli von einem links Verkehrfahrzeug?
Ein Leben ohne Bulli ist möglich, jedoch sinnlos.

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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Wend »

Funktioniert das gut mit dem raustrennen der Trennwand zwischen der Kammer für Brems- und normales Fahrlicht? Natürlich würde ich das nur in verbindung mit einer 3. Bremsleuchte aus Sicherheitsgründen machen!
Das wäre ja nur ein "kleiner" Eingriff...

Und wie ist das eigentlich mit NSW vorne, muss ich dann nicht auch trotz Bj. vor 1990 die NSL hinten haben?

@Neujoker Teilenummer für Rechte Rückleucht mit NSL = 251 945 112 H ??
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Atlantik90 »

http://shop.volkswagen-classic-parts.de ... 5112d.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Und das mit dem Heraustrennen der Trennwand zwischen Schlusslicht und Bremslicht lasst mal, denn das fällt sofort auf, da Nebelschlussleuchte und Bremslicht min. 100mm voneinander entfernt sein müssen.
Nebelscheinwerfer bedingen keine NSL.
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Typ14-Marc »

Also ich habe das auch so: NSL sind nun die Bremsleuchten, die ehem. Bremsleuchten sind nun auch Rücklicht, ich hab also 2 Rücklichtbirnen 5W pro Seite.
Ich fahre damit seit 6 Jahren rum und bin immer durch den TÜV damit.
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von TottiP »

Und warum nur 2x5W?
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Typ14-Marc »

Weil´s reicht.
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von TottiP »

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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Typ14-Marc »

Schön, wenn die Dinge so einfach sind. :bier
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Sturmi »

Ich hab beide Nebelrückleuchten auf die Bremse umgeklemmt, funzt gut, bisher keinen den das gestört hätte gesehen....weder Ingenieur noch die Männer in grün, oder jetzt blau...

Bremslicht ist viel heller, da der Bus eh schon keine 3. Bremsleuchte hat...


Gruß
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Hannes »

TottiP hat geschrieben:Und warum nur 2x5W?
Typ14-Marc hat geschrieben:Weil´s reicht.
Auch wenn du noch so viele 5 W-Birnchen hinten nebeneinander hast - es wird nicht heller.
Auf den Lampenträger steht für das Rücklicht nicht zum Spaß "10 W", weil es um die Leuchtweiter geht und die ändert sich nicht, wenn du ein zweites Paar 5-Watt-Birnchen hastl
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Re: Rückleuchten Modifizierung erlaubt? Eintragungspflichtig?

Beitrag von Pholgix »

Habe ebenfalls Bremslicht im Nebel und ein zweites RüLi im Bremslicht:
Da im Nebelloch keine Kontaktfeder vorhanden war, hab ich diese aus einem alten Paar Rückleuchten herausgenommen, und eingesetzt. das geht ziemlich gut.

Der nächste Schritt ist das ersetzen durch LED. Kennt da jemand geeignete ? Lieferant?

Bestückung:
Rücklicht orig: 10W
neues Rücklicht: 5W
Bremse im nebel 21W

Das Bremslicht hat so eine Linse die das Licht bündelt, mit 10W Birnchen könnte das Blenden, deshalb hab ich nur 5W drin

Bild
Rücklicht orig: 10W
neues Rücklicht: 10W
Bremse im nebel 21W
Bild
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Rücklicht orig: 10W
neues Rücklicht: 5W
Bremse im nebel 21W
Bild
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Gruss Holger
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