TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
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TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Moin!
Mein Prüfer hat mir meinen 1z mit 225/70/r16 BFGoodrich AT Reifen auf oz 7,5jx16 h2 eingetragen! Darüber bin ich sehr glücklich, er hat jedoch die Serienrückbank überm Motortunnel ausgetragen, und ich hab jetzt statt der 5 nur noch 2 eingetragene Sitzplätze
Ich konnte die Eintragung leider nicht selber abholen und ihn nicht damit konfrontieren, werd das aber am Montag mal machen. Ich will nur gern vorbereitet ins Gespräch gehen!
Vorher hatte ich 1300 HA, 1200 Va! Nun ist er runter auf 1100 pro Achse! Leergewicht war 1590, jetzt 1670. Der Wagen ist als Lkw zugelassen, Sondergutachten für die Rückbank hab ich eigentlich.
Die Felgen haben ne Radlast von 639 kg laut Gutachten. Die Reifen nen Traglastindex von 102/99R. Damit wär doch eigentlich 1200/1200 kein Problem, oder hab ich was falsch verstanden?
Über eure Hilfe freu ich mich,
Lo
Mein Prüfer hat mir meinen 1z mit 225/70/r16 BFGoodrich AT Reifen auf oz 7,5jx16 h2 eingetragen! Darüber bin ich sehr glücklich, er hat jedoch die Serienrückbank überm Motortunnel ausgetragen, und ich hab jetzt statt der 5 nur noch 2 eingetragene Sitzplätze
Ich konnte die Eintragung leider nicht selber abholen und ihn nicht damit konfrontieren, werd das aber am Montag mal machen. Ich will nur gern vorbereitet ins Gespräch gehen!
Vorher hatte ich 1300 HA, 1200 Va! Nun ist er runter auf 1100 pro Achse! Leergewicht war 1590, jetzt 1670. Der Wagen ist als Lkw zugelassen, Sondergutachten für die Rückbank hab ich eigentlich.
Die Felgen haben ne Radlast von 639 kg laut Gutachten. Die Reifen nen Traglastindex von 102/99R. Damit wär doch eigentlich 1200/1200 kein Problem, oder hab ich was falsch verstanden?
Über eure Hilfe freu ich mich,
Lo
Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
1200 pro achse sollte eigentlich gehen, aber ich verstehe nicht wieso dein Bus mit 5 Sitzplätzen als LKW zugelassen ist, vielleicht hat er auch deswegen die Sitze ausgetragen. Weil LKW bedeutet das mehr wie 50% Ladefläche sein müssen.
Gruß
Seppel
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Seppel
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Ich hab den so gekauft. Also als LKW mit Sondergutachten für die Sitzbank! Wieso weiß ich auch nicht, war aber purer Luxus
Muss mich mal schlau machen was ich sonst als womo Zahlen würde...
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Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Und genau deshalb hat der Prüfer die sitzbank ausgetragen, da dies mit Lkw Zulassung kein Luxus ist, sondern nicht erlaubt.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Der Prüfer hat das wahrscheinlich schon korrekt gemacht.
Die Felge hat die Targfähigkeit wahrscheinlich bei einem geringere Abrollumfang als deinen Reifen sind. Ich vermute, das der Abrollumfag der Felgen bei ca. 1980mm oder so sein wird.
Deine Reifen haben aber 2202mm Abrollumfang.
Durch den hög´heren Abrollumfang erhöhtsich die Belastung auf die Felge, wodurch die Tragfähigkeit reduziert wird.
Dies kann am ausrechenen. Das wird der Prüfer gemacht haben.
Wenn die die Daten aus dem Gutachten der Felge zu Tragfähigkeit und Abrollumfang mal raussuchst, kann ich dir die Tragfähigkeit bei dem von Dir verfendeten Reifen errechenen.
Dann sehen wir, ob der Prüfer einen Fehler gemacht hat, oder nicht.
Gruß
Jens
Hansen Motorsport
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Die Felge hat die Targfähigkeit wahrscheinlich bei einem geringere Abrollumfang als deinen Reifen sind. Ich vermute, das der Abrollumfag der Felgen bei ca. 1980mm oder so sein wird.
Deine Reifen haben aber 2202mm Abrollumfang.
Durch den hög´heren Abrollumfang erhöhtsich die Belastung auf die Felge, wodurch die Tragfähigkeit reduziert wird.
Dies kann am ausrechenen. Das wird der Prüfer gemacht haben.
Wenn die die Daten aus dem Gutachten der Felge zu Tragfähigkeit und Abrollumfang mal raussuchst, kann ich dir die Tragfähigkeit bei dem von Dir verfendeten Reifen errechenen.
Dann sehen wir, ob der Prüfer einen Fehler gemacht hat, oder nicht.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Hä ?
Du vertauscht hier gerade aber nicht etwas mit dem statischen und dynamischen Abrollumfang ?
Ein 225/55R16 hat einen dynamischen Abrollumfang von etwa ~198.8cm
Ein 225/70R16 von etwa ~219.3cm
Was auch zwangsläufig eine größere Aufstellfläche des Reifens bedeutet.
Die Last des Fahrzeugs wird über den Hump der Felge auf den Reifen (Wulst) übertragen.
Was bei dem größeren Reifen eine geringere cm² Belastung darstellt.
Sowohl Standfläche als auch Hump/Wulst.
Der Reifen macht single 850kg egal welche Felge, welcher Umfang etc.
Was mich aber eher wundert, wieso der wagen Aufgelastet wurde um 80kg.
1200kg sollten aber eigentlich gehen.
Grüße!
Du vertauscht hier gerade aber nicht etwas mit dem statischen und dynamischen Abrollumfang ?
Ein 225/55R16 hat einen dynamischen Abrollumfang von etwa ~198.8cm
Ein 225/70R16 von etwa ~219.3cm
Was auch zwangsläufig eine größere Aufstellfläche des Reifens bedeutet.
Die Last des Fahrzeugs wird über den Hump der Felge auf den Reifen (Wulst) übertragen.
Was bei dem größeren Reifen eine geringere cm² Belastung darstellt.
Sowohl Standfläche als auch Hump/Wulst.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Also Womo musst du ne stehhöhe von 1.70m nachweisen. Wenn du einen LKW hast, wird der sicherlich keinen Dachausbau oder ein Ausstelldach haben. Das müsstest Du dann auch berücksichtigen. So sieht das zumindest der TÜV Süd.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Diese Regelung ist schon seit Dezember letzten jahres bundesweit gekippt worden.onyx hat geschrieben:Also Womo musst du ne stehhöhe von 1.70m nachweisen. Wenn du einen LKW hast, wird der sicherlich keinen Dachausbau oder ein Ausstelldach haben. Das müsstest Du dann auch berücksichtigen. So sieht das zumindest der TÜV Süd.
Dank EU Richtlinien benötigt man keine stehhöhe mehr für eine Wohnmobil-Zulassung.
Meisst genügt Bett, Schrank, spüle, Kocher und ein "wohnlicher" Eindruck. Was du wirklich benötigst kann dir aber nur der TÜV vor Ort sagen, da dies nicht genau geregelt ist und jeder TÜV das verschieden auslegt...
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Hochdach hab ich nachgerüstet! Auch die anderen womo-voraussetzungen könnte ich erfüllen! Gutachten schick ich dir wenn ich wieder zuhause bin, bin grad unterwegs! Wird sicher erst morgen was! Aber, wenn das so wie du sagst stimmt, mit der geringen tragfähigkeit bei grössseren rädern dann wird's das wohl sein. Felgentraglast war tatsächlich iwo bei 198,0 cm
Und dass die stehhöhenregelung nicht mehr gllt stimmt auch!
Und dass die stehhöhenregelung nicht mehr gllt stimmt auch!
Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Nein ich vertausche da nichts. Ich rechne solche Sachen recht häufig für TÜV-Eintragungen aus, wenn es bei dem Verhältnis des Abrollumfangs zwischen Felge und Reifen problematisch wird.Limiter hat geschrieben:Hä ?
Du vertauscht hier gerade aber nicht etwas mit dem statischen und dynamischen Abrollumfang ?
Ein 225/55R16 hat einen dynamischen Abrollumfang von etwa ~198.8cm
Ein 225/70R16 von etwa ~219.3cm
Was auch zwangsläufig eine größere Aufstellfläche des Reifens bedeutet.
Die Last des Fahrzeugs wird über den Hump der Felge auf den Reifen (Wulst) übertragen.
Was bei dem größeren Reifen eine geringere cm² Belastung darstellt.
Sowohl Standfläche als auch Hump/Wulst.
Der Reifen macht single 850kg egal welche Felge, welcher Umfang etc.
Was mich aber eher wundert, wieso der wagen Aufgelastet wurde um 80kg.
1200kg sollten aber eigentlich gehen.
Grüße!
Erhöhung des Abrollumfangs = Erhöhung der Hebelkräft auf die Felge. Daraus folgt verringerung der Tragfähigkeit.
Der Unterschied zwischen statisch und dynamisch spielt hier auch keine nennenswerte Rolle.
Zur Berechnung wird idR. der Abrollumfang nach ETRTO (also Normmaß) herangezogen:
225/55-16 = 1996mm
225/70-16 = 2202mm
Ob der Reifen 850kg trägt ist auch unerheblich. Ausschlaggebend ist immer das schwächste Glied in der Kette.
Wie gesagt: Wenn ich die Daten der Felge zum Abrollumfang habe, dann rechne ich das gerne mal aus.
Gruß
Jens
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Angenommen ich komme tatsächlich über ne tragfähigket von 1100 pro achse nicht hinaus - wär dann denn ne rückbank nicht mehr möglich gewichtstechnisch? :-/ vielleicht muss ich doch wieder au stahlfelge zurück...
Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Hi,
ich denke, du hast eher ein Problem mit deiner LKW Zulassung als mit den Traglasten deiner Felgen.
LKW mit Rückbank hinten ist (vorsichtig ausgedrückt) geschummelt aus meiner Sicht.
Vielleicht auch ein stückweit Steuerhinter******ung.
Gruß
Christoph
ich denke, du hast eher ein Problem mit deiner LKW Zulassung als mit den Traglasten deiner Felgen.
LKW mit Rückbank hinten ist (vorsichtig ausgedrückt) geschummelt aus meiner Sicht.
Vielleicht auch ein stückweit Steuerhinter******ung.
Gruß
Christoph
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86'er MV der Bereitschaftspolizei.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Ich hab den wagen letztes jahr als pkw versteuert, aufgrund der rücksitzbank .hat das FA nicht so angenommen und ich wollte die bank nicht ausbauen und gurtpunkte zuschweissen. wenn es nun nicht klappt bin ich wie gesagt gerne bereit auf womo umzubauen, war ja eh mein Plan, nur die feste Kochstelle im Bus stört mich ein wenig. Ich würde gerne auch draussen kochen können!
Nur wirklich wichtig sind mir die sitzplätze hinten. Und maßgeblich scheint dafür die traglast zu sein, die mit 1100 wohl zu gering ist für ne rücksitzbank, oder irre ich mich da?
Ich will nix am Fiskus vorbeischleusen!
Nur wirklich wichtig sind mir die sitzplätze hinten. Und maßgeblich scheint dafür die traglast zu sein, die mit 1100 wohl zu gering ist für ne rücksitzbank, oder irre ich mich da?
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Grüße aus HH,
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
1670 leer
2200 kg
hieße eine zuladung von 530kg.
die frage ist wieviel zuladung du pro sitzplatz brauchst? sitzplatz selbst sind jeweils 75kg aber für das gepäck muss eben auch eine gewisse reserve gegeben sein.
hier steht was von 136kg (also gemeint incl der 75).
http://www.offroad-maeder.de/umbauten/s ... sseln.html" onclick="window.open(this.href);return false;
wenn dem so wäre dürftest due 3,89 sitzplätze eingetragen bekommen - imho abzurunden auf 3.
allerdings kommt mir die zahl 136 komisch vor.
rechnet man das mal mit 9 sitzplätzen auf einen laut schein ca 1650kg schweren turbodiesel syncro, müßte der ein zulässiges gesamtgewicht von 2874kg haben. vw gab glaub bis 2600kg frei. selbst die teure 2,8 tonnen auflastung von drittanbietern würde nicht reichen.
hier steht in den unteren zeilen des artikels etwas von einem längenfaktor
http://www.promobil.de/ratgeber/ein-gew ... 02714.html" onclick="window.open(this.href);return false;
evtl wird das für die relevant, wenn du auf womo umschreibst.
wäre dann 75kg je sitzplatz und je 10kg gepäck, bei 5 plätzen = 375kg
längenzuschlag für 457cm aussenlänge = 50kg
und nochmal weitere 30kg
=455kg
nach der formel könnte es also beim womo reichen. mit 90% kraftstoff, frischwasser und gas wirds dann knapp aber reicht immernoch, wenn man den frischwassertank nicht zu groß wählt.
ist aber vermutlich 'ne regelung die eh nur neueren fahrzeuge trifft. dein altfahrzeug wird vermutlich statische mindestanforderungen für die zuladung je sitzplatz haben.
warum das leergewicht erhöht wurde:
ich denke nicht, dass hier nach neuer messmethode des gewicht des fahrers mt berücksichtigt wurde. dann wären nämlich auch noch weitere 90% tank dazugekommen. auch hier sollte die alte leergewichtsreglung greifen so wie sie bei ez deines fahrzeugs war.
ich denke der prüfer wird schlicht und einfach dein fahrzeug gewogen haben und festgestellt haben, dass es eben schwerer ist als im schein vermerkt. hochdach und größere reifen reichen hierzu schon und wenn ich dein altes leergewicht sehe so wundert mich, dass das vermutlich bei hochdacheintragung noch nicht nach oben angepaßt wurde.
-----------
viel gerede um nichts. ich halte es auch am wahrscheinlichsten, dass die sitzplätze wegen der lkw zulassung ausgetragen wurden. grundsätzlich ist natürlich fraglich warum keine rücksprache gehalten wurde ob sitzplatze ausgetragen werden sollen oder ob auf womo oder pkw umgeschlüsselt wird.
dennoch ist abzuklären wieviel plätze du denn bei deiner zuladung eingetragen haben darfst. evtl reichen dir ja zb 4 statt 5.
2200 kg
hieße eine zuladung von 530kg.
die frage ist wieviel zuladung du pro sitzplatz brauchst? sitzplatz selbst sind jeweils 75kg aber für das gepäck muss eben auch eine gewisse reserve gegeben sein.
hier steht was von 136kg (also gemeint incl der 75).
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wenn dem so wäre dürftest due 3,89 sitzplätze eingetragen bekommen - imho abzurunden auf 3.
allerdings kommt mir die zahl 136 komisch vor.
rechnet man das mal mit 9 sitzplätzen auf einen laut schein ca 1650kg schweren turbodiesel syncro, müßte der ein zulässiges gesamtgewicht von 2874kg haben. vw gab glaub bis 2600kg frei. selbst die teure 2,8 tonnen auflastung von drittanbietern würde nicht reichen.
hier steht in den unteren zeilen des artikels etwas von einem längenfaktor
http://www.promobil.de/ratgeber/ein-gew ... 02714.html" onclick="window.open(this.href);return false;
evtl wird das für die relevant, wenn du auf womo umschreibst.
wäre dann 75kg je sitzplatz und je 10kg gepäck, bei 5 plätzen = 375kg
längenzuschlag für 457cm aussenlänge = 50kg
und nochmal weitere 30kg
=455kg
nach der formel könnte es also beim womo reichen. mit 90% kraftstoff, frischwasser und gas wirds dann knapp aber reicht immernoch, wenn man den frischwassertank nicht zu groß wählt.
ist aber vermutlich 'ne regelung die eh nur neueren fahrzeuge trifft. dein altfahrzeug wird vermutlich statische mindestanforderungen für die zuladung je sitzplatz haben.
warum das leergewicht erhöht wurde:
ich denke nicht, dass hier nach neuer messmethode des gewicht des fahrers mt berücksichtigt wurde. dann wären nämlich auch noch weitere 90% tank dazugekommen. auch hier sollte die alte leergewichtsreglung greifen so wie sie bei ez deines fahrzeugs war.
ich denke der prüfer wird schlicht und einfach dein fahrzeug gewogen haben und festgestellt haben, dass es eben schwerer ist als im schein vermerkt. hochdach und größere reifen reichen hierzu schon und wenn ich dein altes leergewicht sehe so wundert mich, dass das vermutlich bei hochdacheintragung noch nicht nach oben angepaßt wurde.
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viel gerede um nichts. ich halte es auch am wahrscheinlichsten, dass die sitzplätze wegen der lkw zulassung ausgetragen wurden. grundsätzlich ist natürlich fraglich warum keine rücksprache gehalten wurde ob sitzplatze ausgetragen werden sollen oder ob auf womo oder pkw umgeschlüsselt wird.
dennoch ist abzuklären wieviel plätze du denn bei deiner zuladung eingetragen haben darfst. evtl reichen dir ja zb 4 statt 5.
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Moin!
Danke für die Antwort!
Werd ihn einfach am Montag mal anrufen, er sollte ja wissen wieso er es getan hat.
Leergewicht ist wohl auch dem neuen Motor (1Z statt CS) geschuldet, der immerhin folgende Anbauteile mehr oder größer hat: größere Lima, neuer 2. Ölkühler, LLK, Turbo, und nat. der größere Block. Dazu die Räder und das Hochdach, wird schon stimmen. Und ich hab alles auf einmal umgebaut, daher vorher kein Hochdach.
4 würden mir wahrscheinlich auch schon reichen!
Danke für die Antwort!
Werd ihn einfach am Montag mal anrufen, er sollte ja wissen wieso er es getan hat.
Leergewicht ist wohl auch dem neuen Motor (1Z statt CS) geschuldet, der immerhin folgende Anbauteile mehr oder größer hat: größere Lima, neuer 2. Ölkühler, LLK, Turbo, und nat. der größere Block. Dazu die Räder und das Hochdach, wird schon stimmen. Und ich hab alles auf einmal umgebaut, daher vorher kein Hochdach.
4 würden mir wahrscheinlich auch schon reichen!
Grüße aus HH,
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Leider finde ich dazu keine EU Richtlinie. Und es ist keine 14 Tage her, als mir das beim TÜV gesagt wurde.(TÜV SÜD Aschaffenburg)nomansland hat geschrieben:Diese Regelung ist schon seit Dezember letzten jahres bundesweit gekippt worden.onyx hat geschrieben:Also Womo musst du ne stehhöhe von 1.70m nachweisen. Wenn du einen LKW hast, wird der sicherlich keinen Dachausbau oder ein Ausstelldach haben. Das müsstest Du dann auch berücksichtigen. So sieht das zumindest der TÜV Süd.
Dank EU Richtlinien benötigt man keine stehhöhe mehr für eine Wohnmobil-Zulassung.
Meisst genügt Bett, Schrank, spüle, Kocher und ein "wohnlicher" Eindruck. Was du wirklich benötigst kann dir aber nur der TÜV vor Ort sagen, da dies nicht genau geregelt ist und jeder TÜV das verschieden auslegt...
Da bei mir nur die Höhe das Manko ist, kann ich aber sicher den blauen Mann mit einem entsprechenden Link von Dir auf eine behördliche Seite umstimmen.
Also bitte bitte her damit!
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Die 1,70m hat lediglich das Finanzamt gefordert. Kein TÜV-Prüfer kann von dir eine Stehhöhe für ein Wohnmobil verlangen, da dies einfach nicht in den dafür vorgesehenen Voraussetzungen gefordert wird. Bin gerade noch auf der Suche nach der Norm. Denn je nachdem, ob ihm bezüglich der WoMo-Zulassung ein Ermessen zusteht, könntest du theoretisch auf die Zulassung als Wohnmobil klagen. Wenn ihm kein Ermessen zusteht, ist es eine sogenannte gebundene Entscheidung, und du hast einen Anspruch auf die Zulassung als WoMo. Steht ihm ein Ermessen diesbezüglich zu, wird er höchstwahrscheinlich aufgrund der hohen Anzahl gleichgelagerter Fälle wegen der vorherigen Verwaltungspraxis dazu verpflichtet sein, dir die WoMo Zulassung zu erteilen.
Hier findest du zumindest schonmal die Vorgaben vom TÜV für die WoMo-Zulassung: http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf Wenn ich es richtig überflogen habe steht da nix von Stehhöhe. Auch der ADAC schreibt das so: http://campingfuehrer.adac.de/news/aend ... hhoehe.php und auf Wikipedia ist es vermerkt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnmobil#Fahrbetrieb. Die Vorgaben der StVZO erwähnen (nach meiner Recherche, was eigentlich nicht sein kann) ein Wohnmobil nicht, erwähnen jedoch ebensowenig eine Stehhöhe.
Fazit: TÜV-Prüfer fragen, wo denn stünde, dass Stehhöhe gefordert wird. Wenn er einem tatsächlich etwas vorzeigt, dann zu nem anderen Prüfer. Viel Erfolg!
Hier findest du zumindest schonmal die Vorgaben vom TÜV für die WoMo-Zulassung: http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf Wenn ich es richtig überflogen habe steht da nix von Stehhöhe. Auch der ADAC schreibt das so: http://campingfuehrer.adac.de/news/aend ... hhoehe.php und auf Wikipedia ist es vermerkt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnmobil#Fahrbetrieb. Die Vorgaben der StVZO erwähnen (nach meiner Recherche, was eigentlich nicht sein kann) ein Wohnmobil nicht, erwähnen jedoch ebensowenig eine Stehhöhe.
Fazit: TÜV-Prüfer fragen, wo denn stünde, dass Stehhöhe gefordert wird. Wenn er einem tatsächlich etwas vorzeigt, dann zu nem anderen Prüfer. Viel Erfolg!
Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
http://www.t4forum.de/wbb3/board19-tech ... zulassung/ Hier auch nochmal die Diskussion aus dem Rückwärtsfahrerforum. Da steht vieles dazu drin.
Grüße aus HH,
Lorenz
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Noch mehr dazu, und das kannst du sicher auch dem TÜV-Prüfer vorlegen, ansonsten würde es lächerlich: http://www.tuev-nord.de/de/service-info ... e_3082.htm
EDIT: Die Lächerlichkeit ist natürlich nur gegeben, solange es hier um den TÜV-Nord geht
EDIT: Die Lächerlichkeit ist natürlich nur gegeben, solange es hier um den TÜV-Nord geht
Zuletzt geändert von HamburgerLo am 21.07.2013, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus HH,
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Es hagelt weiter fleißig links, jetzt sollte es aber auch reichen: http://www.reimo.com/de/fahrzeugbau/ausbau_02_tuev.html Das ding ist generell zu empfehlen!
Grüße aus HH,
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Sollte sich jemand für das Gutachten zu meinen Felgen interessieren, oder auch mitrechnen wollen oder ähnliches, dann findet ihr hier das Gutachten:
https://www.dropbox.com/s/qb9amoiyzfmhq ... i%2CVW.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.dropbox.com/s/qb9amoiyzfmhq ... i%2CVW.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus HH,
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Re: TÜV trägt Rücksitzbank wegen Radlast aus - was tun?
Was die Stehhöhe angeht....die gibt´s seit Dezember 12 nicht mehr beim FA. Das, was im Schein steht, bist Du auch.
!!! Daher würd ich mir Gedanken machen und rechnen, was steuerlich drin is !!!
Ich war Womo ohne Klapp- oder Hochdach. Bis letztes Jahr wurde ich beim FA als PKW besteuert, weil wegen Stehhöhe war ich ja kein richtiges Womo. Seit der Änderung wär ich eins gewesen und hätte somit nach Gewicht bezahlen müssen, ergo 420 Euro Steuern. Da ich aber ein Benziner mit Gkat bin, hab ich umschreiben lassen auf PKW mit Euro 2 und bezahl jetzt nur noch 154 Euro Steuern. Versicherung sind etwa 100 Euro mehr im Jahr, manche machen auch zw. Womo und PKW keinen Unterschied.
Ich hab mir als Benziner wie gesagt ne Menge gespart, aber ob das beim Diesel so ist, muß sich jeder selbst ausrechnen.
Gruß Stephan
!!! Daher würd ich mir Gedanken machen und rechnen, was steuerlich drin is !!!
Ich war Womo ohne Klapp- oder Hochdach. Bis letztes Jahr wurde ich beim FA als PKW besteuert, weil wegen Stehhöhe war ich ja kein richtiges Womo. Seit der Änderung wär ich eins gewesen und hätte somit nach Gewicht bezahlen müssen, ergo 420 Euro Steuern. Da ich aber ein Benziner mit Gkat bin, hab ich umschreiben lassen auf PKW mit Euro 2 und bezahl jetzt nur noch 154 Euro Steuern. Versicherung sind etwa 100 Euro mehr im Jahr, manche machen auch zw. Womo und PKW keinen Unterschied.
Ich hab mir als Benziner wie gesagt ne Menge gespart, aber ob das beim Diesel so ist, muß sich jeder selbst ausrechnen.
Gruß Stephan