Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

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heinvonderwerft
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Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von heinvonderwerft »

Moin
ich habe bei mir noch Hella Rückleuchten gefunden (rechts und links) und beide haben kein weißes Glas und auch im Lampenträger ist die Stelle nicht verdrahtet, keine Kontakte im Loch.
Kann man das nachträglich verdahten? habe nämlich noch dunkle Rückleuchten liegen, die allerdings eine weiße Scheibe an der Stelle haben, das sieht der TÜVler dann bestimmt noicht gern denke ich mir.

Hein
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norbert
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von norbert »

Wenn Dein Bus (abhängig vom Baujahr) mit Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet ist, müssen diese auch funktionstüchtig sein.
Sollten vom Baujahr her noch keine Rückfahrscheinwerfer von VW verbaut worden sein, braucht Dein Bus auch keine.
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Alexander
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von Alexander »

Moin,
ab Erstzulassung 01.01.1987 Pflicht
Viele Grüße,
Alexander
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*Christian*
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Christian* »

Hi!

Rückfahrscheinwerfer sind ab EZ 01.01.1987 vorgeschrieben laut StVZO. Liegt die EZ deines Busses davor, kannst du die Leuchten verbauen. Habe ich auch so gemacht ;-)

Grüßle Christian :cafe
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Wolfgang* »

Wenn allerdings welche vorhanden sind, dann müssen sie auch funktionstüchtig sein (dann unabhängig vom Baujahr). Wenns dem TÜV-Mann natürlich nicht auffällt ist nicht ausgeschlossen daß man die HU trotzdem schafft (ist ja bei schwarzen Rückleuchten nicht so unwahrscheinlich)
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von heinvonderwerft »

Hi, also wie mit den Nebelschlußlichern. Das war das erste was weggeflogen war.
Werde das mal verbauen, muss aber erst 2018 wieder zum TÜV, von daher.... habs bis dahin vermutlich selber vergessen ;)
Grüße Hein
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*Wolfgang*
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Wolfgang* »

Wenns einer ganz genau nimmt: jedes einzelne Lichtfenster hat ein Prüfzeichen. D.h. was dann bei der HU da ist muß auch funktionieren. Im Serienzustand sind diese Teile nicht da und wenns vom Bj her nicht erforderlich ist dann braucht mans auch nicht.

Andererseits sind die Lampen vorm TÜV ja schnell gewechselt und bei einer normalen Kontrolle würde ich davon ausgehen daß es niemanden stört, die Lampen an sich sind ja geprüft (es sei denn es gibt eine Bj.-Einschränkung in der ABE)
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von Aragor »

Hm, bei meinem Bus ist die NSW Aufnahme und Kammer vorhanden aber nicht ab Werk verkabelt (und war auch nicht Pflicht) .
Hat nie Probleme beim TÜV gegeben ,der hat aufs BJ geschaut und dann wars das.
So kann er sich auch das Getriebe ansehen ob da ein Schalter für den Rückwärtsgang verbaut ist, wenn ja, dann muß das auch funktionieren.
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*Wolfgang*
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Wolfgang* »

Du meinst sicher die NSL.

Möglicherweise wurde auch mal getauscht oder es waren irgendwann mal keine teile mehr ohne NSL verfügbar - mam weiß es wohl nicht genau. Letztlich legt es jeder TÜV-er vielleicht auch etwas anders aus, es ist nun auch mal nicht existentiell wichtig. Ich würde davon ausgehen daß sich wohl die meisten in erster Linie an die EZ halten und die Vorschriften dementsprechend auslegen.

BTW: ich war mal mit dem alten 5er BMW beim TÜV. HU wurde nicht bestanden weil dem TÜV-Mann irgendwas an den nachgerüsteten Nebelscheinwerfern nicht gepasst hat. Auto bekam keine HU (waren aber auch noch paar andere Mängel am Kfz).
Also wurden die Lampen abgebaut. Das hat dem guten Mann dann aber auch nicht gereicht, es mussten sämtliche Halter und Kabel ausgebaut werden! Er war halt sehr genau... :-bla
Viele Grüße

Wolfgang

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*Christian*
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Christian* »

*Wolfgang* hat geschrieben:
BTW: ich war mal mit dem alten 5er BMW beim TÜV. HU wurde nicht bestanden weil dem TÜV-Mann irgendwas an den nachgerüsteten Nebelscheinwerfern nicht gepasst hat. Auto bekam keine HU (waren aber auch noch paar andere Mängel am Kfz).
Also wurden die Lampen abgebaut. Das hat dem guten Mann dann aber auch nicht gereicht, es mussten sämtliche Halter und Kabel ausgebaut werden! Er war halt sehr genau... :-bla

HeHe, das Spiel kenne ich auch :tl Die NSW waren bestimmt einfach auf Zündung geklemmt und konnten per Schalter zum Leuchten gebracht werden. Das war gaaanz böse, die durften nämlich nur mit Abblendlicht und zusammen mit den Rückleuchten leuchten. Hatte da auch lustige Diskussionen - alleine die Möglichkeit des Wegfahrens mit NSW ohne beleuchtetes Kennzeichen war ein Argument - mit unseren alten Karren waren wir ja alle potentielle Verbrecher... :roll:
...und heute fahren soooooviele nur noch mit den grellen TFL ohne jegliche weitere Beleuchtung - und das ab Werk...

Muß gerade über lange zurückliegende TÜV und Polizeierlebnisse schmunzeln, das wäre wohl auch mal einen "Erlebnis-Thread" wert.

Grüßle Christian :cafe
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*Wolfgang*
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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von *Wolfgang* »

Oh ja, ein Thread "was mir beim TÜV schon passierte". Ohne Diskussionen, einfach nur Erlebnisse schildern, das wärs.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Benötigt man Rückfahrscheinwerfer für TÜV?

Beitrag von CBSnake »

*Christian* hat geschrieben:
...und heute fahren soooooviele nur noch mit den grellen TFL ohne jegliche weitere Beleuchtung - und das ab Werk...
Ohja das seh ich jeden Tag auf der Bahn, lustig wird es im Tunnel ohne Lichtautomatik, der Tacho und die Schalter leuchten manchmal auch mit TFL, der Rest vom Auto nicht. Die, meist älteren Fahrer, sind dann recht erschrocken wenn ich sie, sofern sie aufgrund meiner Gestik auf den nächsten Parkplatz mit rausfahren, darüber aufkläre, dass sie eben ohne Licht durch den Tunnel sind ;-)
Bild mit Autogas
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