Wohnmobilzulassung und der TÜV

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classick
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Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von classick »

Hallo zusammen,

habe mal nee Frage zum Tüv. Mein T3 ist als So. Kfz. Wohnmobil über 2,8 tonnen im Brief eingetragen. Der Bus ist aber hinten komplett leer. habe ihn so gekauf. Nun will ich meinen Bus über nee Wohmmobilversicherung auf Saison laufen lassen, da sehr günstig. Sag der Tüv was dazu das der Bulli jetzt leer ist? Eingetragen ist auch nee Westfaliaküche die natürlich auch nicht mehr drin ist. Wollte in ein paar Wochen zum Tüv um ihn dann an zu melden.


Viele Grüße
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Fred82
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von Fred82 »

Das wird dann so wahrscheinlich nicht mehr funktionieren.
Du brauchst für eine Wohnmobilzulassung:
- fest eingebaute Kochstelle
- Schlaf- und Sitzgelegenheit
- Tisch
- Stauraum für Gepäck
- 170cm Stehhöhe vor der Kochstelle

Hab hier sone Broschüse vom TÜV für den Selbstumbau zum Womo. Meld Dich einfach mal per PN wenn da Bedarf besteht.

Grüße
classick
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von classick »

ja danke. fals ich sie brauche melde ich mich.
da muss es doch nee möglichkeit geben. angenommen ich restauriere meinen innenraum und muss zum tüv. so ählich ist es bei mir ja auch. da können die doch nicht einfach sagen das es kein womo mehr ist oder?
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Die Frage is so nich zu beantworten.Festzustellen is ja ersmal das der WOMO-Eintrag schon besteht.
Und die Liste vom Fred,gerade mit der Stehhöhe, fest verbaut usw. kann für alte WOMO gar nicht angewendet werden.
Bestandsschutz.
Die kommt zumeist ersmal beim Anmelden und Anerkennung durchs FA zum Tragen.
Ob du bei der HU deswegen Schwierigkeiten haben wirst?Keine Ahnung.
Kommt auf deinen Prüfer an und ob er sich evtl. auf die Argumentation:Ich restauriere den gerade von innen,einlässt.
Gruß Frank!
classick
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von classick »

werd wohl einfach mal paar tüvler fragen. mal sehen wie das ist. aber eigentlich gibts ja keine nachteile. steuerlich werde ich sowieso als pkw besteuert.
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Atlantik90
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von Atlantik90 »

- 170cm Stehhöhe vor der Kochstelle
das gilt nur fürs Finanzamt.
Die übrigen Posten sind in "Anlage XXIX (zu § 20 Abs. 3a Satz 4) - EG-Fahrzeugklassen" und den deutschen Vorgängerregeln festgelegt und Gegenstand deiner Betriebserlaubnis, die erlischt, wenn der Charakter des Fahrzeugs nennenswert verändert wird. Damit kann es schon bei einer Polizeikontrolle Probleme geben und nicht erst beim TÜV. Die Umnutzung eines Wohnmobils zum Tramsporter oder PKW zieht dann ggf. auch den Vorwurf der Steuerhinterziehung und bei der Versicherung den des Versicherungsbetruges nach sich. Beides sind Straftaten und ggf. nicht nur teuer sondern auch mit einer Vorstrafe im Strafregister verbunden.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von classick »

naja nen campingausbau wird ja gemacht. da mach ich mir keine sorgen. nur dauert das noch nee ganze weile. muss mal sehen obs noch irgentwo richtige tüvler gibt :mrgreen:
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von lifeofmyown »

Ich würd gar nicht fragen, sondern hin fahren und schauen, was der Prüfer draus macht...
classick
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von classick »

ma sehen. auf gut glück ist auch mist
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lifeofmyown
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Re: Wohnmobilzulassung und der TÜV

Beitrag von lifeofmyown »

classick hat geschrieben:ma sehen. auf gut glück ist auch mist
Wieso? TÜV brauchste doch sowieso, oder nicht? Kannst dir ja jetzt keine Campingausstattung aus dem Ärmel schütteln. Erfahrungsgemäß würd ich sagen, wenn du nicht zu TÜV oder Dekra fährst, interessiert sich gar kein Prüfer für den Eintrag mit Womo...
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