Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
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Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Hallo Liebe Forengemeinde,
Ich habe vor kurzem meinen T4 zugelassen, war aber zu geizig mir für die TÜV Vorführung ein KZK zu holen. Also habe ich mal bei meiner Versicherung nachgefragt nach alternativen.
Hatte ein nettes Gespräch mit meiner Versicherung gehabt und letztendlich haben die mir eine EvB-Nummer ausgestellt mit dem Zusatz:
"Mit dieder Versicherungsbestätigung haben sie vorläufigen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch für Fahrten mit ungestempleten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gemäß §10 Abs.4 Fahrzeugzulassungsverordnung"
Laut dem §10 Abs.4:
" Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
(Hier komplettes Gesetz über die Zulassungsordnung)
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php" onclick="window.open(this.href);return false;
Also habe ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt gemacht und bin mit diesem Gesetzestext als Ausdruck hingefahren. (Kenne ja die Leute beim Amt )
Als ich bei der netten Dame dran gewesen bin sagte ich zu Ihr: "Ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt machen!"
Sie: "Also ein Kurzzeitkennezichen"
Ich: Nein, ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt nach §10 Abs.4 machen
Sie: Sowas gibt es bei uns nicht...
Ich:(Lege ihr den Gesetzestext hin) In ihren Gesetzen steht aber, dass es möglich ist.
Sie: Das sehe ich zum ersten mal, sowas hat hier noch nie jemand gemacht und ich habe überhaupt keine möglichkeit das zu Registrieren.
Ich: Ich möchte aber gerne gebrauch von dem Gesetz machen
Die Nette Dame geht zu ihrem Vorgesetzten und lässt mich erstmal eine halbe Stunde warten.
Danach kommen bei zurück und teilen mir mit: "Ja, sie haben recht, dürfen Sie machen mit den alten Schildern die zuletzt auf dem KFZ zugelassen waren. Wir können allerdings nichts Vermerken im Zulassungsregister"
Ich: Und wenn die alten Kennzeichen schon wieder zugeteilt wurden?
Chef: Ja,hmm dass wissen wir auch nicht.
Ich: Ist mir ja auch egal, wenn Sie mir sagen, ich soll das mit den alten Kennzeichen machen, mach ich das auch. Wenn es ärger gibt, ich habe euch nach §10 Abs 4 in kenntnis Gesetzt und Sie haben mir dieses Kennzeichen zugeteilt.
Dazu sei gesagt, dass ich den T4 angemeldet aus Berlin geholt und hier 2 Monate!! abgemeldet hatte für die Restauration.
Die beiden: Ja machen Sie mal, wir haben keine Möglichkeiten die Zulassungsfahrt zu notieren, aber Sie haben laut Gesetz ein Anspruch darauf.
Da ich mir schon sowas gedacht hattte, nahm ich meine Mutter als Zeugin mit zur Zulassungsstelle.
Ich fuhr also wieder nach Hause, pappte die 2 Monate alten entwerteten Kennzeichen aus Berlin (wohne in NRW) an den T4 und fuhr zur DEKRA.
Die DEKRA leute kannten dieses Gesetz haben aber auch noch nie jemanden gehabt, der das auch so umgesetzt hatte. T4 hat seine Prüfungen bestanden und ich bin mit dem Bulli auch noch zur Zulassungsstelle gefahren. Ab hier nun der typische Werdegang einer Anmeldung.
Habe mir also durch diese Aktion gute 50€ KZK gespart und werde es jetzt immer wieder so machen. Man darf sogar laut Gesetz alle Fahrten machen, die für die Zulassung des KFZ notwendig sind. (Tanken, TÜV, Werkstattbesuch, eventuelle Fahrt zur Versicherung ect.) Man darf aber auf keinen Fall von seiner Route abweichen und sollte immer einen Nachweis dabei haben wo man gerade hin fährt (Termine TÜV/Zulassungsstelle ect.)
Ich hoffe, dass dieser Tipp dem ein oder anderen Zeit, Geld und Nerven ersparen kann.
Ich habe vor kurzem meinen T4 zugelassen, war aber zu geizig mir für die TÜV Vorführung ein KZK zu holen. Also habe ich mal bei meiner Versicherung nachgefragt nach alternativen.
Hatte ein nettes Gespräch mit meiner Versicherung gehabt und letztendlich haben die mir eine EvB-Nummer ausgestellt mit dem Zusatz:
"Mit dieder Versicherungsbestätigung haben sie vorläufigen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch für Fahrten mit ungestempleten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gemäß §10 Abs.4 Fahrzeugzulassungsverordnung"
Laut dem §10 Abs.4:
" Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
(Hier komplettes Gesetz über die Zulassungsordnung)
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Also habe ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt gemacht und bin mit diesem Gesetzestext als Ausdruck hingefahren. (Kenne ja die Leute beim Amt )
Als ich bei der netten Dame dran gewesen bin sagte ich zu Ihr: "Ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt machen!"
Sie: "Also ein Kurzzeitkennezichen"
Ich: Nein, ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt nach §10 Abs.4 machen
Sie: Sowas gibt es bei uns nicht...
Ich:(Lege ihr den Gesetzestext hin) In ihren Gesetzen steht aber, dass es möglich ist.
Sie: Das sehe ich zum ersten mal, sowas hat hier noch nie jemand gemacht und ich habe überhaupt keine möglichkeit das zu Registrieren.
Ich: Ich möchte aber gerne gebrauch von dem Gesetz machen
Die Nette Dame geht zu ihrem Vorgesetzten und lässt mich erstmal eine halbe Stunde warten.
Danach kommen bei zurück und teilen mir mit: "Ja, sie haben recht, dürfen Sie machen mit den alten Schildern die zuletzt auf dem KFZ zugelassen waren. Wir können allerdings nichts Vermerken im Zulassungsregister"
Ich: Und wenn die alten Kennzeichen schon wieder zugeteilt wurden?
Chef: Ja,hmm dass wissen wir auch nicht.
Ich: Ist mir ja auch egal, wenn Sie mir sagen, ich soll das mit den alten Kennzeichen machen, mach ich das auch. Wenn es ärger gibt, ich habe euch nach §10 Abs 4 in kenntnis Gesetzt und Sie haben mir dieses Kennzeichen zugeteilt.
Dazu sei gesagt, dass ich den T4 angemeldet aus Berlin geholt und hier 2 Monate!! abgemeldet hatte für die Restauration.
Die beiden: Ja machen Sie mal, wir haben keine Möglichkeiten die Zulassungsfahrt zu notieren, aber Sie haben laut Gesetz ein Anspruch darauf.
Da ich mir schon sowas gedacht hattte, nahm ich meine Mutter als Zeugin mit zur Zulassungsstelle.
Ich fuhr also wieder nach Hause, pappte die 2 Monate alten entwerteten Kennzeichen aus Berlin (wohne in NRW) an den T4 und fuhr zur DEKRA.
Die DEKRA leute kannten dieses Gesetz haben aber auch noch nie jemanden gehabt, der das auch so umgesetzt hatte. T4 hat seine Prüfungen bestanden und ich bin mit dem Bulli auch noch zur Zulassungsstelle gefahren. Ab hier nun der typische Werdegang einer Anmeldung.
Habe mir also durch diese Aktion gute 50€ KZK gespart und werde es jetzt immer wieder so machen. Man darf sogar laut Gesetz alle Fahrten machen, die für die Zulassung des KFZ notwendig sind. (Tanken, TÜV, Werkstattbesuch, eventuelle Fahrt zur Versicherung ect.) Man darf aber auf keinen Fall von seiner Route abweichen und sollte immer einen Nachweis dabei haben wo man gerade hin fährt (Termine TÜV/Zulassungsstelle ect.)
Ich hoffe, dass dieser Tipp dem ein oder anderen Zeit, Geld und Nerven ersparen kann.
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
"Gefällt mir" - Knopf gibt's hier ja nicht, daher auf diesem Wege: Gefällt mir!
Alle sagten: "Das geht nicht!" Da kam einer, der wusste das nicht und hat's einfach gemacht.
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Ich habe das ähnlich gemacht, aber ohne Besuch bei der Zulassungsstelle. Ich hatte das Kennzeichen meines früheren Wohnorts bei der Abmeldung für ein Jahr reservieren lassen, der Bus stand aber schon am neuen Wohnort. Als er in die Werkstatt sollte, die auch regelmäßig den TÜV im Haus hat, war das Jahr noch nicht rum. Die Haftpflichtversicherung ruhte während der Außerbetriebsetzung (kostenlos, max. 18 Monate), dabei waren laut Police Zulassungsfahrten versichert. Also hatte ich alles, was man braucht: Ungestempelte Kennzeichen, die aber noch mir zuzuordnen waren und Versicherungsschutz. Auf die Diskussionen im Falle eines Unfalls hätte ich trotzdem keine Lust gehabt.
- mogelman
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Ich auch nicht, muss ich zugebenprometheus0815 hat geschrieben: Auf die Diskussionen im Falle eines Unfalls hätte ich trotzdem keine Lust gehabt.
Ist aber alles gut gegangen. Ein einziges mal ist mir natürlich die Straßenkontrolle an der Kreuzung begegnet. Die Diskussion wäre bestimmt auch noch spannend geworden. Haben aber nur komisch geguckt und sind weiter gefahren...
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Moin,
mir haben auf dem Weg zur 34 Km entfernten Zulassungsstelle auch die Kollegen der Kontrollbehörde mit dem blauen Lampen auf dem Dach an der Ampel gegenübergestanden...
Sie schauten auf meine entstempelten Kennzeichen, dann auf mein souveränes Grinsen, schlossen sich diesem Grinsen dann an, und machten keine Anstalten mich kontrollieren zu wollen...
Frei nach dem Motto : Er scheint zu wissen was er tut und hat alles notwendige dabei...
Wenn man versichert ist, ist schonmal alles gut...
Die Wege zum Tüv, AU an anderer Stelle , Nachuntersuchung und Zulassungsstelle sollten natürlich im gleichen Kreisgebiet erfolgen...
Der vorläufiger Versicherungsschutz sollte natürlich nicht ausgereizt werden was den Zeitraum betrifft...
Gruß...
mir haben auf dem Weg zur 34 Km entfernten Zulassungsstelle auch die Kollegen der Kontrollbehörde mit dem blauen Lampen auf dem Dach an der Ampel gegenübergestanden...
Sie schauten auf meine entstempelten Kennzeichen, dann auf mein souveränes Grinsen, schlossen sich diesem Grinsen dann an, und machten keine Anstalten mich kontrollieren zu wollen...
Frei nach dem Motto : Er scheint zu wissen was er tut und hat alles notwendige dabei...
Wenn man versichert ist, ist schonmal alles gut...
Die Wege zum Tüv, AU an anderer Stelle , Nachuntersuchung und Zulassungsstelle sollten natürlich im gleichen Kreisgebiet erfolgen...
Der vorläufiger Versicherungsschutz sollte natürlich nicht ausgereizt werden was den Zeitraum betrifft...
Gruß...
Hotelbett ? Nein danke...
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
siehe http://bulliforum.com/viewtopic.php?f=1&t=44888" onclick="window.open(this.href);return false;
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Jetzt "neu" mit T4, 1,9 TD, ABL, Trapo mit Multivanbank und Hubdach
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Keine Kontrolle bei mir, aber dickster Nebel, und kaum war ich unterwegs, hatte ich kaum noch Kupplungsdruck. Unmittelbar nach der Einfahrt zum Werkstatthof hat's die Leitung zerlegt und der Bus hat DOT4 gepinkelt.mogelman hat geschrieben:Ist aber alles gut gegangen. Ein einziges mal ist mir natürlich die Straßenkontrolle an der Kreuzung begegnet.
@Wohnklofan: Meine Kennzeichen waren von knapp 600 km weiter nördlich ... :-D
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Und was macht man wenn man die alten Kennzeichen nicht mehr hat, weis da auch jemand Rat?
Ich würde meinen Bus natürlich auch gerne nach der Restauration auf eigener Achse zum TÜV/Dekra vorfahren, habe aber die alten Kennzeichen beim Kauf nicht dazu bekommen.
Grüße
Marcus
Ich würde meinen Bus natürlich auch gerne nach der Restauration auf eigener Achse zum TÜV/Dekra vorfahren, habe aber die alten Kennzeichen beim Kauf nicht dazu bekommen.
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Wer bin ich, und wenn ja wieviele?
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- mogelman
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Man lässt sich vorher beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen reservieren. Geht mit der Reservierung zum Schildermacher lässt es sich prägen und Fährt dann mit denen seine Zulassungsfahrt. Vorher aber umbedingt mit dem Amt darüber sprechen. Steht ja auch in §10 Abs.4 so drinnen.
Wenn die sich dumm stellen mach es wie ich und nehme den Gesetzestext mit.
Eine andere Möglichkeit hat man ja nicht mehr, seitdem man für die Kurzzeitkennzeichen TÜV braucht.
Wenn die sich dumm stellen mach es wie ich und nehme den Gesetzestext mit.
Eine andere Möglichkeit hat man ja nicht mehr, seitdem man für die Kurzzeitkennzeichen TÜV braucht.
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
In Hannover gibt es bei der Anmeldung des Kfz einen sogenannten Vorführschein. Damit kann man mit ungestempelten Schildern zum Tüv fahren. Gegebenenfalls wird vorher auch ein Kennzeichen zugeteilt.
Gruß Andreas
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Wenn ich recht informiert bin dürfen nur Kz aus dem gleichen bzw. angrenzenden Zulassungskreisen verwendet werden. Das bedeutet besipielsweise: es ist nicht zulässig die alten Kz aus Hamburg zu einer TÜV-Fahrt in München zu verwenden. Was aber geht: auf die Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen zuteilen lassen und diese in Verbindung mit der EVB Nr. ohne Stempel zu nutzen.
Es dürfen Fahrten zum TÜV, Zulassungsstelle und Werkstatt ausgeführt werden.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
(ich hatte vor Jahren eine alte DKW mit entstempelten Gummersbacher Kennzeichen zum Würzburger TÜV vorgefahren. Die grauen Kittel hatten nicht schlecht gestaunt und mich darüber informiert daß das so wohl nicht zulässig wäre. Aufs Prüfergebnis hatte das übrigens keinen Einfluß und ich bin dann noch damit nach Hause gefahren. )
Es dürfen Fahrten zum TÜV, Zulassungsstelle und Werkstatt ausgeführt werden.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
(ich hatte vor Jahren eine alte DKW mit entstempelten Gummersbacher Kennzeichen zum Würzburger TÜV vorgefahren. Die grauen Kittel hatten nicht schlecht gestaunt und mich darüber informiert daß das so wohl nicht zulässig wäre. Aufs Prüfergebnis hatte das übrigens keinen Einfluß und ich bin dann noch damit nach Hause gefahren. )
Viele Grüße
Wolfgang
T3 - der fahrbare Wohncontainer...
Wolfgang
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Diese Information habe ich auch über das Internet heraus bekommen. Deswegen hat es mich ja noch viel mehr gewundert, dass ich hier in Mettmann meine Zulassungsfahrt mit den alten Berliner Kennzeichen machen sollte. Wie allerdings oben schon steht, wussten die selbst nicht genau was die machen sollten. Beim nächsten mal werde ich mir das auch schriftlich von denen geben lassen.
- *Wolfgang*
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Ich glaube daß bei solch speziellen Problemstellungen die meisten Behörden zunächst mal überfordert sind. Je nachdem wie genau sich der zuständige Mitarbeiter informiert kommen es dann zu mehr oder weniger vernünftigen (und richtigen) Aussagen. Interessant wäre es zu wissen was passiert, wenn man aufgrund von Falschinformationen einen Verstoß gegen die StVo begeht.
Viele Grüße
Wolfgang
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Re: Nützlicher Tipp für die zulassung eines Fahrzeuges
Gut zu Wissen.mogelman hat geschrieben:Hallo Liebe Forengemeinde,
Ich habe vor kurzem meinen T4 zugelassen, war aber zu geizig mir für die TÜV Vorführung ein KZK zu holen. Also habe ich mal bei meiner Versicherung nachgefragt nach alternativen.
Hatte ein nettes Gespräch mit meiner Versicherung gehabt und letztendlich haben die mir eine EvB-Nummer ausgestellt mit dem Zusatz:
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Laut dem §10 Abs.4:
" Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
(Hier komplettes Gesetz über die Zulassungsordnung)
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php" onclick="window.open(this.href);return false;
Also habe ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt gemacht und bin mit diesem Gesetzestext als Ausdruck hingefahren. (Kenne ja die Leute beim Amt )
Als ich bei der netten Dame dran gewesen bin sagte ich zu Ihr: "Ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt machen!"
Sie: "Also ein Kurzzeitkennezichen"
Ich: Nein, ich möchte gerne eine Zulassungsfahrt nach §10 Abs.4 machen
Sie: Sowas gibt es bei uns nicht...
Ich:(Lege ihr den Gesetzestext hin) In ihren Gesetzen steht aber, dass es möglich ist.
Sie: Das sehe ich zum ersten mal, sowas hat hier noch nie jemand gemacht und ich habe überhaupt keine möglichkeit das zu Registrieren.
Ich: Ich möchte aber gerne gebrauch von dem Gesetz machen
Die Nette Dame geht zu ihrem Vorgesetzten und lässt mich erstmal eine halbe Stunde warten.
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Ich: Und wenn die alten Kennzeichen schon wieder zugeteilt wurden?
Chef: Ja,hmm dass wissen wir auch nicht.
Ich: Ist mir ja auch egal, wenn Sie mir sagen, ich soll das mit den alten Kennzeichen machen, mach ich das auch. Wenn es ärger gibt, ich habe euch nach §10 Abs 4 in kenntnis Gesetzt und Sie haben mir dieses Kennzeichen zugeteilt.
Dazu sei gesagt, dass ich den T4 angemeldet aus Berlin geholt und hier 2 Monate!! abgemeldet hatte für die Restauration.
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Aber trotzdem, würde Ich, die Versicherung davon in Kenntniss setzten........und dann is Alles Tulli....schriftliche Bestätigung wäre noch sauberer!
Gruss Ralle
Was nicht gepflegt wird kann auch nicht Heilen
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