T5 nach Diebstahl wiedergefunden

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Matthias Bay
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T5 nach Diebstahl wiedergefunden

Beitrag von Matthias Bay »

Hallo Leute, mein T5 Multivan wurde am 20.03.2016 nachts gestohlen und 4 Tage später auf der A9 von der Polizei nach Festnahme des polnischen Täters sichergestellt.
Soweit ich mich erkundigt habe, muss nun die Versicherung die durch den Diebstahl entstanden Schäden zahlen.
Nach telefonischer Sprache will die Versicherung den Bus in die Werkstatt transportieren lassen(diese kann ich mir nicht aussuchen, da Kasko-select-Vertrag) und dort die entstandenen Schäden reparieren lassen.
Meine Frage nun an Euch: Da müsste doch ein unabhängiger Sachverständige erstmal die Schäden feststellen,oder?
Der Bus ist Baujahr 2009 und hatte vorher keinerlei Schäden, war optisch und technisch in einem Top-Zustand!
Gehöre sicherlich zu den wenigen Glücklichen, die ihren Bus nach Diebstahl wieder zurückbekommen, aber vielleicht gibt's ja Jemanden unter Euch, die mir da ein paar Tipps geben könnten?!
Herzlichen Dank
Matt
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*Wolfgang*
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Re: T5 nach Diebstahl wiedergefunden

Beitrag von *Wolfgang* »

Kasko select ist natürlich doof, diese Option wähle ich grundsätzlich ab. Nun ists aber leider so, sicherlich wirst Du informiert werden in welcher Werke die Instandsetzung durchgeführt wird. Mit denen würde ich mich dann mal in Verbindung setzen und ggf. einen Termin zwecks Besprechung ausmachen.

Hast du eine RS-Versicherung? In aller Regel hat man da Anspruch auf eine telefonische Rechtsberatung, falls also möglich kannst Du hiervon Gebrauch machen.
Viele Grüße

Wolfgang

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joe.malt
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Re: T5 nach Diebstahl wiedergefunden

Beitrag von joe.malt »

Hi Matt, abhängig von der voraussichtlichen Schadenshöhe wird der Versicherer auch bei Werkstatt- Select den Schaden begutachten lassen. In der Regel haben die Versicherer natürlich hierzu ihre Vertragsgutachter, das dient natürlich insgesamt der Kosten Reduktion, dafür gibts die Select Prämie ja auch billiger. Aber ich würde das ganze erst mal entspannt angehen, ggf. die Werkstatt einmal kontaktieren und den Versicherer bitten, das Gutachten in Kopie zur Verfügung zu stellen. Ggf. erstellt die Werkstatt bzw. der dortige Meister das Gutachten selbst, das sind heute in der Regel ja standardisierte Computergutachten. Im Zweifel musst du dir für div. Teile /Lackierung einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen. Das hat aber grundsätzlich erst einmal nichts mit dem Select zu tun. Select heisst ja nicht, das schlechtere oder weniger Arbeiten bei der Reparatur ausgeführt werden, sondern dass die Arbeiten in einer Werkstatt ausgeführt wurd, mit der der Versicherer ein Rahmen Abkommen hat und somit die Kosten niedriger sind.

Ärgerlich ist das ganze so oder so, wäre der Wagen weg, wäre das im Zweifel der grössere GAU.

Grüße
Karsten

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