Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
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Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Ich will demnächst meinen T3 Kasten auf die Strasse bringen.
Jetzt frage ich mich, als was? LKW, SoKFZ, PKW ?
Welche Voraussetzungen muß man erfüllen, um einen LKW zulassen zu können?
Daß das Auto Trennwand haben muß, etc ist bekannt. Aber muß ich auch angeben, wozu ich einen LKW brauche?
Muß bei einem WOMO die Ausstattung dauerhaft mit der Karre verbunden sein? Was ist, wenn ich das alles rausnehme und kontrolliert werde?
Und welche Regeln gelten bei LKW Zulassung, bezüglich LKW Fahrverboten?
Jetzt frage ich mich, als was? LKW, SoKFZ, PKW ?
Welche Voraussetzungen muß man erfüllen, um einen LKW zulassen zu können?
Daß das Auto Trennwand haben muß, etc ist bekannt. Aber muß ich auch angeben, wozu ich einen LKW brauche?
Muß bei einem WOMO die Ausstattung dauerhaft mit der Karre verbunden sein? Was ist, wenn ich das alles rausnehme und kontrolliert werde?
Und welche Regeln gelten bei LKW Zulassung, bezüglich LKW Fahrverboten?
- AKA
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Moin,
mein T3 (Kasten) war schon immer als LKW zugelassen, bevor er jetzt zum 30-jährigen als WoMo umgeschrieben wurde.
Er war schon immer Kasten OHNE Trennwand und LKW... und als WoMo ausgebaut. So auch wieder als "Bestandsschutz" übernommen, nachdem er wieder aus dem Ausland nach D zurück kam.
Das mit "ohne Trennwand" bezieht sich allerdings auf die ausgelieferte Version und den Zustand. Das zählte. Wenn Du heute eine Trennwand rausnimmst, zählt das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr...
Die WoMo Ausstattung war bei mir halt fest verankerte Ladung ...die aber innerhalt 2 Stunden ausbar war und immer wieder ist. Damals, 1986, konnte man einen flachen Kasten nicht als WoMo zulassen. Heute schon.
Die LKW-Fahrverbot zählen nicht für einen "LKW" T3. Und so lange Du nicht gewerbsmässig einen Hänger ziehst, dito.
mein T3 (Kasten) war schon immer als LKW zugelassen, bevor er jetzt zum 30-jährigen als WoMo umgeschrieben wurde.
Er war schon immer Kasten OHNE Trennwand und LKW... und als WoMo ausgebaut. So auch wieder als "Bestandsschutz" übernommen, nachdem er wieder aus dem Ausland nach D zurück kam.
Das mit "ohne Trennwand" bezieht sich allerdings auf die ausgelieferte Version und den Zustand. Das zählte. Wenn Du heute eine Trennwand rausnimmst, zählt das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr...
Die WoMo Ausstattung war bei mir halt fest verankerte Ladung ...die aber innerhalt 2 Stunden ausbar war und immer wieder ist. Damals, 1986, konnte man einen flachen Kasten nicht als WoMo zulassen. Heute schon.
Die LKW-Fahrverbot zählen nicht für einen "LKW" T3. Und so lange Du nicht gewerbsmässig einen Hänger ziehst, dito.
Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Ok, und wie sieht es mit Bootstrailer und LKW Zulasung aus? Oder nem KFZ Transportanhänger, den man ja Heute haben muß?
Ich beschreibe den Aufgabenbereich des T3 mal mit 80% Party und 20% Arbeit.
Also mal zum Brouwersdamm nach Renesse, ein Wanderwochenende in Oberstdorf oder zum Festival , mit Übernachtung im Bus,
Und halt auch mal nen Motor von A nach B bringen, Gartenabraum wegbringen, etc.
Ich beschreibe den Aufgabenbereich des T3 mal mit 80% Party und 20% Arbeit.
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Und halt auch mal nen Motor von A nach B bringen, Gartenabraum wegbringen, etc.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Ein LKW ist ein Kraftfahrzeug, das von seiner Bauart fuer den Transport von Lasten vorgesehen ist.
Es gibt m.W. keine Verordnung, die beschreibt, welche Kriterien dafuer erfuellt sein muessen. Die Finanzbehoerden haben hilfsweise bei der Einordnung als LKW die Kriterien zur Anerkennung eines PKW im Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung von vor 12/2014 invertiert als Masstab verwendet und je nach FA unterschiedlich interpretiert.
Merkmale waren dabei meiner Erinnerung nach in unterschiedlicher Wichtung:
- Ladeflaeche groesser als Personenbefoerderungsflaeche
- keine Gurtpunkte im Laderaum
- Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum zur Ladungssicherung
- keine Fenster im Laderaum
Aber: das waren die Kriterien der Finanzbehoerden. Eine Umschreibung macht aber nicht das Finanzamt (oder der Zoll), sondern der TUeV und jetzt kommt das, was bei jeder Ein- und Umtragung gesagt wird:
Dafuer wendest Du Dich am besten an den TUeV-Pruefer, bei dem Du umtragen lassen moechtest und besprichst mit ihm, was er gemacht haben moechte.
Gruss, Axel
Es gibt m.W. keine Verordnung, die beschreibt, welche Kriterien dafuer erfuellt sein muessen. Die Finanzbehoerden haben hilfsweise bei der Einordnung als LKW die Kriterien zur Anerkennung eines PKW im Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung von vor 12/2014 invertiert als Masstab verwendet und je nach FA unterschiedlich interpretiert.
Merkmale waren dabei meiner Erinnerung nach in unterschiedlicher Wichtung:
- Ladeflaeche groesser als Personenbefoerderungsflaeche
- keine Gurtpunkte im Laderaum
- Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum zur Ladungssicherung
- keine Fenster im Laderaum
Aber: das waren die Kriterien der Finanzbehoerden. Eine Umschreibung macht aber nicht das Finanzamt (oder der Zoll), sondern der TUeV und jetzt kommt das, was bei jeder Ein- und Umtragung gesagt wird:
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Gruss, Axel
--
Suche: Kunststoffsitzgarnutur in dunkelbraun, Gummifussmatten Trapo hinten
Europäische Bürgerinitiative "30kmh - macht die Straßen lebenswert!"
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Bis jetzt lief der als LKW. Da müsste ich also nichts machen.
Sollte aber der Nutzwert, grade an Sonn und Feiertagen, eingeschränkt sein, dann will ich natürlich keinen LKW.
Sollte aber der Nutzwert, grade an Sonn und Feiertagen, eingeschränkt sein, dann will ich natürlich keinen LKW.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Sehe es lieber mal anders herum. Es gibt Anforderungen an einen PKW oder WOMO, die ein geschlossener Kasten nicht erfüllt.
Und bezüglich Sonntagsfahrverbot mit Anhängern gilt immer noch §30 (3) der StVO - auch wenn einige Bundesländer es mit "Freizeitanhängern" etwas lockerer sehen.
Und bezüglich Sonntagsfahrverbot mit Anhängern gilt immer noch §30 (3) der StVO - auch wenn einige Bundesländer es mit "Freizeitanhängern" etwas lockerer sehen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Aktuell gilt offensichtlich noch folgendes (Zitat aus: https://daubner-verkehrsrecht.info/2015 ... -ausnahmen):
In der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg wurde unter Punkt 7.1 vereinbart, dass es erlaubt sein soll Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mitzuführen.
Bisher haben sich noch nicht alle Länder dieser Praxis angeschlossen und verlangen immer noch eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 (1) Nr.7, § 47 (1) Nr. 6 StVO).
Nach Angaben des ADAC haben folgenden Bundesländern zugestimmt:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
In der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg wurde unter Punkt 7.1 vereinbart, dass es erlaubt sein soll Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mitzuführen.
Bisher haben sich noch nicht alle Länder dieser Praxis angeschlossen und verlangen immer noch eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 (1) Nr.7, § 47 (1) Nr. 6 StVO).
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Leider ist der Terminus "Sport- und Freizeitzwecke" nirgendwo definiert und somit Auslegungssache - der kontrollierenden Beamten...
Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Aha. Ein Auto am Anhänger mitzunehmen, weil man keine roten Nummern mehr bekommt, fällt da bestimmt nicht drunter.
Und was muß der Kasten haben, daß er ein PKW sein kann? Immerhin hat er 2 sitze, wie ein Porsche auch. Motor hinten,wie eine Porsche auch.
Anschnaller auf allen 2 Plätzen. hm, was fehlt dann noch?
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Moin,3t3 hat geschrieben:Leider ist der Terminus "Sport- und Freizeitzwecke" nirgendwo definiert und somit Auslegungssache - der kontrollierenden Beamten...
da hilft vielleicht etwas Grips und Logik. Ein Kastenhänger mit Müll drauf zählt bestimmt nicht dazu. Aber ein Camper oder ein Hundetransporthänger oder Sportboottrailer z. B. schon. Mich hat keiner all die Jahre mit einem Camper angehalten. So als Bleistift.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Und wie bekomme ich den Grips und die Logik in die Beamten hinein?
Ein privater Umzug ist beispielsweise in Schleswig-Holstein keine Freizeitangelegenheit, zumindest dann nicht, wenn man dazu einen alten Bus trailern muss.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Hi,Bustuner hat geschrieben:Aha. Ein Auto am Anhänger mitzunehmen, weil man keine roten Nummern mehr bekommt, fällt da bestimmt nicht drunter.
Und was muß der Kasten haben, daß er ein PKW sein kann? Immerhin hat er 2 sitze, wie ein Porsche auch. Motor hinten,wie eine Porsche auch.
Anschnaller auf allen 2 Plätzen. hm, was fehlt dann noch?
die Fläche zum Personentransport muss größer als die Ladefläche sein. Dort wo Personen sitzen muss es Notausstiege umgangssprachlich auch Fenster geben
Grüße
Achim
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Nee, das wäre Materialtranport. Ergo unzulässig. Aber man kann einen Möbelkoffer bis 7,5 t mieten. Das ist dann wieder legal.3t3 hat geschrieben:Und wie bekomme ich den Grips und die Logik in die Beamten hinein?
Ein privater Umzug ist beispielsweise in Schleswig-Holstein keine Freizeitangelegenheit, zumindest dann nicht, wenn man dazu einen alten Bus trailern muss.
Grips in Beamte.... Sehr schwierig. Ich persönlich meine: unmöglich. Und ich kenne Einige.
Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Was die sich dabei wohl denken? PKW mit Anhänger ja, LKW mit Anhänger nein. Womo mit Anhänger vielleicht?
Wenn ich mir diese Wischiwaschi Verordnungen so ansehe, bleibt eigentlich nur die PKW Zulassung.
Das macht maximal 200€ Differenz bei der Steuer.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Und die Versicherung ist günstiger bei PKW.Bustuner hat geschrieben:....Das macht maximal 200€ Differenz bei der Steuer.
Und wegen der Begriffe.
Ein Camper(Wohnmobil) <= 3,5 t ist ein Fahrzeug der Kategorie M1 (PKW) mit besonderer Ausstattung und fällt damit schon immer nicht unter das LKW-mit-Anhänger-Sonntagsfahrverbot.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Und wenn unter dem Camper ein Wohnwagen verstanden wird, dann fällt der ja unter die vorgesehene Ausnahme.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Andererseits soll der Transporter ja auch den blöden Anhänger ablösen.
MAl mit dem Versicherungsheini reden, was da wirklich die Unterschiede sind.
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Re: Welche Voraussetzungen für LKW Zulassung ?
Hallo
Mach PKW, dann ist Ruhe, du darfst immer und überall fahren!!
Teurer ist das auch nicht, die Versicherungen sind viel preiswerter, und bei Grün ist doch alles gut.
Grüsse fix
Mach PKW, dann ist Ruhe, du darfst immer und überall fahren!!
Teurer ist das auch nicht, die Versicherungen sind viel preiswerter, und bei Grün ist doch alles gut.
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Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach
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