Bus nicht angemeldet 5 Km nach Hause bringen?

Hier gibt es technische Dinge, die nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können....

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Chef

Bus nicht angemeldet 5 Km nach Hause bringen?

Beitrag von Chef »

Hallo,
ich muss meinen T3 Bus 5 km nach Hause bringen, das Problem, der Bus ist zur Zeit nicht angemeldet, ich habe auch keine Möglichkeit ne Rote Nummer herzubekommen. Darf ich den Bus heimschleppen?
Danke
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Nein. Das Fahrzeug ist nicht versichert.

Die formal korrekten Methoden sind der Transport auf einem Trailer, mit Kurzzeit- oder mit Überführungskennzeichen. Oder zugelassen.

Grüße, Axel
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Domi
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Beitrag von Domi »

stimmt

die frage ist jetzt, wo du 5km abschleppen willst, auf dem land halte ich das risiko für vertretbar, achtung, meine pers. meinung!!!
in der stadt würd eich es bleiben lassen
___________________________________________
Grüße: Domi
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Beitrag von aerobat »

...also auf`m Land würd ich den auch schleppen, zumindest wenn`s nur 5km in der Prärie sind... Alte Kennzeichen hinter die Scheiben und auf geht`s....
Aber auch hier Vorsicht - stellt nur meine persönliche Meinung dar - !!!

Denke es gab mal sowas wie von wegen: zum herrichten oder schlachten durfte man abgemeldet auf direktem Wege schleppen.
Bin mir da aber nicht sicher wie das genau war und ob`s das noch in der Form so gibt?!?!?!
Wer weiss mehr????

Gruß,
Tom
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Beitrag von TimmBo »

Wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet ist darfst du es nicht mal über die Straße schieben. Da kein Versicherungsschutz besteht.
Hatte mir mal ein bekannter (Fahrlehrer) gesagt wenn ich mich nicht irre.
Alle angaben ohne Gewähr


TimmBo

Dante Edit:
Also grad mal angerufen:
Erlaubt: Nicht zugelassen aber schon versichert (also mit Deckungskarte) zur Zulassungsstelle oder zum TÜV.

Nicht erlaubt: Nicht zugelassen ohne Deckungskarte am Sonntag die Familie ausführen. (Oder halt auch, das KFZ abgemeldet nach Hause verfrachten.)

Aber ACHTUNG es gibt für jeden Landkreis andere Vorschriften
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Beitrag von aerobat »

Na dass glaub ich aber nicht dass es für jeden Landkreis andere Vorschriften gibt!
Dann wäre das deutsche Verkehrsrecht ja nur noch Ländersache...hmmm....?!?!?!?????

Ja, aber Du bringst mich da schon wieder so grob drauf...da war was von wegen mit vorläufigem Versicherungsschutz wenn Deckungskarte und direkter Weg...
...und ruhender Versicherungsschutz....

Aber am besten, damit nicht noch halbwissen als bare Münze genommen wird beim Landratsamt und den Sheriffs nachfragen!

Gruß,
Tom
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Chef

Beitrag von Chef »

Danke euch, habe ich mir schon gedacht... ist zwar übers Land, müssen wir mal schauen ob wir ein paar Schleichwege finden!
Grüße
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DokaOliver
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Beitrag von DokaOliver »

hallo, :suff
die deckungskarte wurde ja bereits erwähnt, bleibt noch eins:

auf keinen fall schleppen! es sei denn, der fahrer des zugfahrzeugs ist im besitz des lkw-scheines. denn dieser ist nötig um einen anhänger ( abgemeldetes fahrzeug) mit einem achsabstand von mehr als einem meter zu bewegen. so würde also notfalls ein führerschein-vergehen dazukommen. ein freund von mir hat das durch, war nicht witzig.

1)beste variante ist wohl, sich rote nummern zu leihen.

2)kurzzeitkennzeichen sind ein höherer zeitlicher aufwand und kosten geld, daher beste lösung nummer 2.

3)alte kennzeichen (die auch mal auf mich selbst zugelassen waren) drauf, deckungskarte dabei, im dunkeln ab dafür...
rechtlich ein geringeres problem als das schleppen, muss man selber wissen.

4)transportanhänger? vorsicht. so ein anhänger hat ein zulässiges gesammtgewicht. dieses muss auch vom zugfahrzeug gezogen werden dürfen, sonst ist es schon wieder vorbei mit der legalität. das zulässige gesammtgewicht gilt übrigens auch schon, wenn der anhänger leer ist. grundsätzlich kann z.b. ein t3 keinen t3 auf dem hänger ziehen.weil der anhänger ja auch was wiegt und der anhänger immer leichter sein muss als die zugmaschine.
ist doof, ich weiss. am besten, man weiß immer wer ein paar rote kennzeichen hat und ist lieb zu ihm. im notfall würde ich variante 3 nehmen...
ist aber nur meine meinung, keine aufforderung!
mfg oliver :-bla
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Beitrag von T3TDISyncro »

DokaOliver hat geschrieben:hallo, :suff
die deckungskarte wurde ja bereits erwähnt, bleibt noch eins:

auf keinen fall schleppen! es sei denn, der fahrer des zugfahrzeugs ist im besitz des lkw-scheines. denn dieser ist nötig um einen anhänger ( abgemeldetes fahrzeug) mit einem achsabstand von mehr als einem meter zu bewegen. so würde also notfalls ein führerschein-vergehen dazukommen. ein freund von mir hat das durch, war nicht witzig.

1)beste variante ist wohl, sich rote nummern zu leihen.

2)kurzzeitkennzeichen sind ein höherer zeitlicher aufwand und kosten geld, daher beste lösung nummer 2.

3)alte kennzeichen (die auch mal auf mich selbst zugelassen waren) drauf, deckungskarte dabei, im dunkeln ab dafür...
rechtlich ein geringeres problem als das schleppen, muss man selber wissen.

4)transportanhänger? vorsicht. so ein anhänger hat ein zulässiges gesammtgewicht. dieses muss auch vom zugfahrzeug gezogen werden dürfen, sonst ist es schon wieder vorbei mit der legalität. das zulässige gesammtgewicht gilt übrigens auch schon, wenn der anhänger leer ist. grundsätzlich kann z.b. ein t3 keinen t3 auf dem hänger ziehen.weil der anhänger ja auch was wiegt und der anhänger immer leichter sein muss als die zugmaschine.
ist doof, ich weiss. am besten, man weiß immer wer ein paar rote kennzeichen hat und ist lieb zu ihm. im notfall würde ich variante 3 nehmen...
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T3 Syncro mit Anhängelast von 2,5t darf das sehr wohl!

Ich hab`s auch schon zweimal gemacht.
Und mit meinem Passat Syncro mit 1,9t AHLast auch schon nen Trapo auf Hänger heimgetrailert...

Hänger hat ca 450Kg der Bus ca 1400 so passt das und der Passat ist trotzdem leichter als der Hänger... (1350Kg)

:bier

EDIT sagt gerade: Auch ein T3 2WD kann auf bis zu 1900Kg oder 2000Kg AHLast erhöht werden.
Mit nem Trapo auf dem Hänger passt das dan auch...
Eve was here ;)
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Beitrag von Atlantik90 »

Ich würde mal über einige Vorschläge nachdenken. Es handelt sich bei einigen um die Anstiftung zu einer Straftat.
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wünscht Joachim
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Beitrag von Aragor »

Schleppen geht mit Klasse 2 oder C1E (der umgeschriebene Klasse 3, da da mehr als 3 Achsen erlaubt sind ). ggf. benötigt man vom Amt eine Schleppgenehmigung.
Trailer ist ok , aber man sollte seinen Führerschein überprüfen, soweit ich weis ist es bei den neuen Scheinen nicht mehr erlaubt mehr als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zu bewegen, was beim alten Klasse 3 das 1,5 fache Betrug ,außerdem gibt es bei den neuen diese 3,5 t Begrenzung.

Sehr kompliziert das ganze heutzutage.
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DokaOliver
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Beitrag von DokaOliver »

hallo,

@t3tdisyncro:
ist ja logisch, das es auch fahrzeugkombinationen gibt, bei denen das passt. ich meine doch nur, das es überprüft werden sollte. der t3 syncro ist natürlich der optimale schlepper, wie auch ein pajero oder defender.
es ist aber so, wenn ein fahrzeug das selbe modell schleppen soll plus hänger, dann reicht es meistens nicht.
meinem freund ist damals ein kadett ( abgemeldet) von seinem kadett beim schleppen abgerissen und hat dann ein weiteres fahrzeug gerammt. die anklage umfasste insgesammt 14 anklagepunkte gegen die beteiligten personen. er hat ne hand voll punkte, ein bußgeld und eine führerscheinsperre kassiert.

@neujoker:

ist das bewegen eines fahrzeugs ohne amtliche zulassung aber mit versicherungsschutz echt schon straftat? ich hätte gedacht, es bewegt sich noch im bereich ordnungswiedrigkeit. daher meine aussage, so würde ich es eventuell machen. gott sei dank habe ich gleich 3 möglichkeiten an rote nummern zu kommen, und werde das problem nie haben...

@aragor

du hast recht, der neue führerschein hat das nochmal kompizierter gemacht. den anhängerführerschein muss man heute glaube ich extra machen. aber bei den alten, bei denen der anhänger grundsätzlich und auch 7,5 tonnen gesammtgewicht erlaubt sind, gibt es diese regel mit dem achsabstand. ein normaler anhänger, egal ob transport- auto- oder wohnanhänger hat niemals einen achsabstand von mehr als 1 meter. ein abgemeldetes fahrzeug das auf eigener achse bewegt wird hat den aber sicher, und damit ist der lkw- führerschein zum schleppen erforderlich. bei dem ist ein achsabstand des anhängers von mehr als 1 meter erlaubt, logisch.

vieleicht sollte man kurz dieses ergebniss der diskussion betrachten:

du willst ein abgemeldetes fahrzeug bewegen, hast aber keine möglichkeit, dir rote nummern auszuleihen?
dann investiere die zeit und das geld, dir auf der zulassung ein kurzzeitkennzeichen zu holen! oder lass es bleiben...
mfg oliver
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Atlantik90
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Beitrag von Atlantik90 »

Oliver,
ich meine z.B. das Verwenden irgend welcher Kennzeichen (Kennzeichen sind Urkunden)

@alle,
lest mal da:
StVZO
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
1. Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr
als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das
Zulassungsverfahren.
3. Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
4. Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als
Kraftfahrzeug.
5. § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Also besorg dir eine Schleppgenehmigung und eine passenden Lenker für das gezogenen Fahrzeug.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
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Beitrag von Mack »

Würde mir Kurzkennzeichen holen, oder nen Anhänger leihen.

Die einzige Fahrt ohne Anmeldung, ist zur Zulassungsstelle erlaubt.
Da muß dann auch die Vers. "Doppelkarte" (haben die jetzt auch anders genannt) mitgeführt werden.

Wir haben früher immer geschleppt und ein anderes Auto mit Warnblinkern noch dahinter fahren lassen, auch nicht $ konform, aber zu der Zeit hat da niemand nach gefragt.Würde das Risiko heute nicht mehr eingehen
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sagen würde "wo kämen wir hin?"
und niemand ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge?

Your sincerely
Mack
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Beitrag von Noob »

Anhängen und machen. Was soll denn passieren?
So haben wir schon zig Autos hin und her gefahren.
Und die Grünweißen haben nie etwas gesagt.
Hauptsache die Blinker blinken schön warn. :-bla
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.

Bei uns wars aber auch weniger schlimm, da ich BCE besitze.
spitzwiedsou
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Beitrag von spitzwiedsou »

Heute Abend 15 Pils zu dir nehmen, ins Bussel sitzen und zufahren!!!

Wenn sie dich dann erwischen, ist das nicht angemeldete Auto nebensache! :tl :tl :hehe
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der dennis
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Wohnort: Bersenbrück

Beitrag von der dennis »

EDIT sagt gerade: Auch ein T3 2WD kann auf bis zu 1900Kg oder 2000Kg AHLast erhöht werden.
Mit nem Trapo auf dem Hänger passt das dan auch...
2200kg... :hehe

und ich würd gern mal wissen wer den ganzen Leuten in Sachen Anhänger so einen wirrwarr erzählt...
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