Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Hier gibt es technische Dinge, die nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können....

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Höllmann
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Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von Höllmann »

Hallo Leute,

Habe einen T3 Postbus den ich zum Camper ausbauen möchte nun habe ich mir für die Heckklappe ein Großes Campingfenster einbauen und muss einen Rahmen darum Bauen. Dieses wollte ich mach außen bauen da es nach innen hin nicht richtig passt. Meine Frage ist nur was darf ich an meiner Heckklappe verändern damit der TÜV sich nicht beschwert?

Gruß Höllmann
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Atlantik90
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von Atlantik90 »

Änderungen an der Heckklappe sind im Wesentlichen nur dann relevant, wenn sich Fahrzeugabmessungen dadurch ändern oder gefährliche Kanten entstehen. Wenn du ein Fenster einbaust, dann ist auf ein Prüfzeichen (zugelassenes Fenster) zu achten.
Und am Besten deinen TÜV, der dir ggf. den Umbau abnehmen soll.
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von luckypunk »

Btw, hast Du Dir das mit dem Fenster echt gut überlegt? Je mehr Fenster desto schneller erwärmt sich das Fahrzeug, bzw. ist auch der Wärmeverlust im Winter höher. Auch wenn es Iso-Scheiben sind. Eine fensterlose Heckklappe dagegen lässt sich sehr gut lückenlos isolieren, somit thermisch besser.
Der Großteil der Aufheizung erfolgt über die Fenster: je grösser die Scheibenfläche und flacher der Winkel, und je dunkler das Interieur, desto schneller die Aufheizung.

Ist halt die Frage was man will:
- nach hinten raussehen können, was man bei gutem Wetter nicht tut, da man da draussen sitzt, bei schlechtem Wetter will man eher gar nicht rausschauen. Hell genug wird es im Bus dann auch nicht wirklich, also macht man Lampen an.
- oder: ne gute Iso, Lärmschutz, absolut Blickdicht

Hatte früher nen Kasten mit Mittelfenster, da konnte ich im Sommer, ohne Schatten, locker bis 9 Uhr drin pennen. Mein aktueller Whitestar hat mich schon deutlich vorher gegrillt, hat mittlerweile ne geschlossene Klappe und die hinteren Seitenfenster mit Platten verkleidet. Besser.

Die sonstige Iso war bei beiden gleich....
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Höllmann
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von Höllmann »

Also bei mir ist das Ding das in meiner Heckklappe schon ein Campingfenster war das habe ich aber ausgebaut weil es gerissen war und jetzt ist da noch ein Loch. Jetzt habe ich von einem Bekannten günstig ein Campingfenster bekommen und möchte dieses jetzt einbauen. Also es geht quasi eher darum das alte zu ersetzen nur halt eben durch ein größeres.
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slowly
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von slowly »

Viel Spaß beim größeres Loch sägen.
Bei mir ist keine Fenstergröße eingetragen und es fragt auch keiner......
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von joky »

Wenn schon die Klappe umbauen, dann mach es doch so wie dieser hier, der dadurch den Innenraum vergrössert hat:
LINK >> http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?t=79484#p583794
Gruß, Joky
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von Höllmann »

Das sieht ja schlimm aus mit der Vergrößerung :tl es wird nicht viel größer aber schon so weit das es in der Höhe breiter wird und somit breiter ist als die Originalscheibe.
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Re: Heckklappenumbau was ist erlaubt?

Beitrag von JX_JOSCHI »

Höllmann hat geschrieben:Also bei mir ist das Ding das in meiner Heckklappe schon ein Campingfenster war das habe ich aber ausgebaut weil es gerissen war und jetzt ist da noch ein Loch. Jetzt habe ich von einem Bekannten günstig ein Campingfenster bekommen und möchte dieses jetzt einbauen. Also es geht quasi eher darum das alte zu ersetzen nur halt eben durch ein größeres.
Größer als der originale Fensterausschnitt des T3?
Grüße joschi
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