Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
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Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Hallo
Mein T3 ist Baujahr 1987 und ein Auto mit 30Jahen ist doch ein Oldtimer.
Weiß jemand ob das auf den Tag der Ersten Zulassung gerechnet wird oder auf das Jahr?
Also wenn der Tag der ersten Zulassung erst im Dezember ist, muss ich dann bis Dezember warten und
was muss ich tun um eine Oldtimer Zulassung zu bekommen?
LG Andreas
Mein T3 ist Baujahr 1987 und ein Auto mit 30Jahen ist doch ein Oldtimer.
Weiß jemand ob das auf den Tag der Ersten Zulassung gerechnet wird oder auf das Jahr?
Also wenn der Tag der ersten Zulassung erst im Dezember ist, muss ich dann bis Dezember warten und
was muss ich tun um eine Oldtimer Zulassung zu bekommen?
LG Andreas
- Alexander
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Hallo,
es gilt der Tag der Erstzulassung.
Was du machen mußt? Erst einmal warten bis der Tag gekommen ist.
Du hast ja auch nicht am Jahresanfang Geburtstag sondern an deinem Geburtstag. (ich hoffe jetzt mal das du nicht am 1.1. geboren bist)
es gilt der Tag der Erstzulassung.
Was du machen mußt? Erst einmal warten bis der Tag gekommen ist.
Du hast ja auch nicht am Jahresanfang Geburtstag sondern an deinem Geburtstag. (ich hoffe jetzt mal das du nicht am 1.1. geboren bist)
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Hallo Andreas!
Es wird der Tag der ersten Zulassung gerechnet. Sollte diese im Dezember liegen, so mußt du auch bis Dezember warten...
Was mußt du tun? Zu TÜV, Dekra, usw. fahren und eine Begutachtung nach §23 machen lassen. Hauptuntersuchung sowie Abgasuntersuchung sind Bestandteile des §23 und werden mit erneuert.
Wenn dein Bus gut erhalten und recht original ist, wirst du nach der Begutachtung ein positives Ergebnis des Prüfers in Händen halten.
Damit kannst du zur Zulassungsstelle und den Bus auf "H" umschreiben lassen.
Genaue Details zur Begutachtung bekommst du beim TÜV bzw. auf deren Homepage.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren
Gruß Christian
Es wird der Tag der ersten Zulassung gerechnet. Sollte diese im Dezember liegen, so mußt du auch bis Dezember warten...
Was mußt du tun? Zu TÜV, Dekra, usw. fahren und eine Begutachtung nach §23 machen lassen. Hauptuntersuchung sowie Abgasuntersuchung sind Bestandteile des §23 und werden mit erneuert.
Wenn dein Bus gut erhalten und recht original ist, wirst du nach der Begutachtung ein positives Ergebnis des Prüfers in Händen halten.
Damit kannst du zur Zulassungsstelle und den Bus auf "H" umschreiben lassen.
Genaue Details zur Begutachtung bekommst du beim TÜV bzw. auf deren Homepage.
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Gruß Christian
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Danke euch vielmals für eure Turbo Antworten.
Hey Alexander 10.Januar, gerade noch Glück gehabt
Tag der Ersten Zulassung ist 19.06.87 und TÜV ist auch im Juni passt ja .
LG Andreas
Hey Alexander 10.Januar, gerade noch Glück gehabt
Tag der Ersten Zulassung ist 19.06.87 und TÜV ist auch im Juni passt ja .
LG Andreas
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Straßenverkehrsamt Geldern gilt der erste Januar des Jahres hab mal nachgefragt
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
ist schon interessant wenn das deutschlandweit immernoch unterschiedlich gehandhabt wird.
da müßte sich so mancher mit '87er bus dort wohnhaft melden, ne h-abnahme machen (sofern er irgendwo einen prüfer findet der die vor dem 30zigsten macht), dann die karre dort anmelden (dami die h-schlüsselnummer auch in den papieren steht) und schon sollte es beim ummelden eigentlich kein problem geben (es sei denn die software im anderen am ist so schlau und gleich die h-schlüsselnummer mit der ez des fahrzeugs ab und meldet entsprechend einen fehler dass diese schlüsselnummer nicht genommen werden kann)
da müßte sich so mancher mit '87er bus dort wohnhaft melden, ne h-abnahme machen (sofern er irgendwo einen prüfer findet der die vor dem 30zigsten macht), dann die karre dort anmelden (dami die h-schlüsselnummer auch in den papieren steht) und schon sollte es beim ummelden eigentlich kein problem geben (es sei denn die software im anderen am ist so schlau und gleich die h-schlüsselnummer mit der ez des fahrzeugs ab und meldet entsprechend einen fehler dass diese schlüsselnummer nicht genommen werden kann)
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Für ein paar Monate ist das aber ein ganz schön großer Aufwand...newt3 hat geschrieben:ist schon interessant wenn das deutschlandweit immernoch unterschiedlich gehandhabt wird.
da müßte sich so mancher mit '87er bus dort wohnhaft melden, ne h-abnahme machen (sofern er irgendwo einen prüfer findet der die vor dem 30zigsten macht), dann die karre dort anmelden (dami die h-schlüsselnummer auch in den papieren steht) und schon sollte es beim ummelden eigentlich kein problem geben (es sei denn die software im anderen am ist so schlau und gleich die h-schlüsselnummer mit der ez des fahrzeugs ab und meldet entsprechend einen fehler dass diese schlüsselnummer nicht genommen werden kann)
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
klar wird kaum jemand durchziehen.
aber wer zb ne umweltzone vor der tür hat oder unbedingt einen späten 87er bus kaufen möchte und gleichzeitig in der umweltzone wohnt für den wäre sowas ne option. steuern gegenüber der 430-450€ die man üblicherweise mit dem womo bezahlt spart es auch.
der ansatz war eher theoretisch. die frage ist ja viel mehr ob das überhaupt möglich ist.
->sprich die auskunft vom straßenverkehrsamt überhaupt stimmt
->ich eine prüfstelle finde die mir ein fahrzeug jünger 30 jahre bereits als oldtimer abnimmt (auch hier: druckt der computer den prüfbericht kann es mitunter schon am programm scheitern und nicht am prüfer selbst)
----
den fahrzeugwert hebt so eine bestandene h-abnahme auch. das sind mal schnell 1000-2000€ je nachdem was man da für ein fahrzeug vor sicht hat.
->wer also verkaufen möchte "könnte" den aufwand auch treiben wollen (aber klar auch das ist übertrieben. es sei den kumpel x wohnt halt da und wird mal schnell der fahrzeughalter was aber im fahrzeugbrief zum verkauf dann auch komisch wirkt)
....am ende findet sich noch jemand der mit 29,5 jährigen oldtimern in diesem landkreis handelt....
aber wer zb ne umweltzone vor der tür hat oder unbedingt einen späten 87er bus kaufen möchte und gleichzeitig in der umweltzone wohnt für den wäre sowas ne option. steuern gegenüber der 430-450€ die man üblicherweise mit dem womo bezahlt spart es auch.
der ansatz war eher theoretisch. die frage ist ja viel mehr ob das überhaupt möglich ist.
->sprich die auskunft vom straßenverkehrsamt überhaupt stimmt
->ich eine prüfstelle finde die mir ein fahrzeug jünger 30 jahre bereits als oldtimer abnimmt (auch hier: druckt der computer den prüfbericht kann es mitunter schon am programm scheitern und nicht am prüfer selbst)
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den fahrzeugwert hebt so eine bestandene h-abnahme auch. das sind mal schnell 1000-2000€ je nachdem was man da für ein fahrzeug vor sicht hat.
->wer also verkaufen möchte "könnte" den aufwand auch treiben wollen (aber klar auch das ist übertrieben. es sei den kumpel x wohnt halt da und wird mal schnell der fahrzeughalter was aber im fahrzeugbrief zum verkauf dann auch komisch wirkt)
....am ende findet sich noch jemand der mit 29,5 jährigen oldtimern in diesem landkreis handelt....
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Ich bestätige, es gilt der Tag, nicht das Jahr und auch nicht der Monat. Habe das gerade 2016 hinter mir.
Gut ist auch, sich einen Prüfer zu suchen und mit dem mal vorher zu sprechen...
Gut ist auch, sich einen Prüfer zu suchen und mit dem mal vorher zu sprechen...
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Mich interessierte diese Frage auch, da mein Bully im Dezember 78 die EZ erhalten hat. Habe rein aus Interesse, ob wirklich der Tag der EZ gerechnet wird, mal beim NRW Straßenverkehrsamt gefragt und folgende Antwort erhalten:
bei der Zuteilung von Oldtimerkennzeichen können bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeuges liegende Zeiten, in den das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, angerechnet werden.
Es sind also nicht mehr alleine die 30 Jahre ab Erstzulassung maßgeblich, wenn eine solche Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Wenn ich es richtig verstehe kann also das Datum angerechnet werden, wo das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, falls es darüber einen Nachweiß gibt. Macht sicher einen unterschied wenn das Fahrzeug z.B. auf einem Flughafen betrieben wurde, und die EZ einiges später als die Inbetriebnahme liegt. Falls ein Auto länger bei einem Händler gestanden hat wird es ev. auch Interessant sein wie man so etwas A in Erfahrung bringen kann und B als Nachweis vorlegen könnte. Das einfachste wird wohl sein den Tag der EZ abzuwarten…...
bei der Zuteilung von Oldtimerkennzeichen können bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeuges liegende Zeiten, in den das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, angerechnet werden.
Es sind also nicht mehr alleine die 30 Jahre ab Erstzulassung maßgeblich, wenn eine solche Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Wenn ich es richtig verstehe kann also das Datum angerechnet werden, wo das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, falls es darüber einen Nachweiß gibt. Macht sicher einen unterschied wenn das Fahrzeug z.B. auf einem Flughafen betrieben wurde, und die EZ einiges später als die Inbetriebnahme liegt. Falls ein Auto länger bei einem Händler gestanden hat wird es ev. auch Interessant sein wie man so etwas A in Erfahrung bringen kann und B als Nachweis vorlegen könnte. Das einfachste wird wohl sein den Tag der EZ abzuwarten…...
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
meine natürlich BJ 87 =)
- DJAJ62
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Hallo
Werde mal auf der Zulassungsstelle Anrufen, gib Bescheid.
Aber mich plagt da noch ne andere Frage, meine Campingausstattung und das Hochdach sind ja Später erst eingebaut worden.
Ist das Ein Problem?
LG Andreas
@alwaysbusted wann hast du den TÜV ?
Werde mal auf der Zulassungsstelle Anrufen, gib Bescheid.
Aber mich plagt da noch ne andere Frage, meine Campingausstattung und das Hochdach sind ja Später erst eingebaut worden.
Ist das Ein Problem?
LG Andreas
@alwaysbusted wann hast du den TÜV ?
- bernd68
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
...da kann man ein Drama draus machen oder auch nicht - das hängt vom Prüfer ab. Nimm den der keine Drama draus macht...DJAJ62 hat geschrieben:Aber mich plagt da noch ne andere Frage, meine Campingausstattung und das Hochdach sind ja Später erst eingebaut worden.
Gruß Bernd
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Re: Mein Bulli wird Oldimer, aber wie?
Hi Bernd
Danke! Wo finde ich den?
LG Andreas
Danke! Wo finde ich den?
LG Andreas