Neuigkeiten aus der Busschmiede

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konrad.pssc
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Neuigkeiten aus der Busschmiede

Beitrag von konrad.pssc »

Guten Morgen an alle Forumianer :cafe

Ich hatte gerade ein längeres Telefongespräch mit Reinhold aus der Busschmiede.
Oberland hat eine kleine Serie von Abgasrückführungen neu aufgelegt, die ab dieser Woche auf der Seite von Reinhold (www.busschmiede.de) verfügbar sein wird.

Allerdings ist die Menge auf 100 Stück limitiert, danach wird es die AGR definitiv nicht mehr geben. Der Preis wird ca. 520 Euro exkl. Versand betragen und ist angesichts der Tatsache, dass der Steuersatz (mit vorhandenem Euro-1 Kat von Oberland oder HJS und vorliegender ABE) von über 30€ aus 16,44€ pro 100ccm sinkt, doch ein erschwinglicher Preis. In jedem Fall erhält der Bus dann die rote Plakette.

Reinhold sagte mir noch, dass die Eintragung nicht zwingend beim TÜV sondern durchaus auch in einer ASU-berechtigten Werkstatt vollzogen werden kann.

Und jetzt noch eine kurze Prüferabhängige Information: Je nach Willen und Wollen des Prüfers ist es möglich, dass T3 oder T4 mit einem Euro-2 Kat und einem eingetragenem zugel. Gesamtgewicht von 2,805 Tonnen möglicherweise auch die gelbe Plakette bekommen können. Dies ist eine Gesetzeslücke in Dtl., der dem TÜV-Prüfer mehr oder weniger freie Hand lässt. Aber ihr könnt euch nicht darauf berufen, da es wie gesagt eine Launenabhängige Entscheidung des Prüfer ist.

P.S.: Der KAT der SK-Handels-AG ist komplett verboten worden und wird auch in Bayern nicht mehr eingetragen. Das heißt die nach wie vor einzig problemlos machbare Möglichkeit ist die rote Plakette bzw. Euro-2 Abgasnorm.

Wie es bei Bernd aussieht weiß ich allerdings nicht, vielleicht hat da einer von euch Neuigkeiten.

Gruß
Konrad
Schöne Grüße von der Küste
Konrad
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Das AGR is nur mit dem Oberland-Kat kompatibel.
In der Oberland-Antwortmail steht nix von limitiert,nur das es wieder ins Programm aufgenommen wird.
Gruß Frank!
So nopchmal nachgelesen.In der Mail steht Euro2 mit Schlüsselnummer 25,Rote Plakette.Das mit Gelb war die Tage in nem anderen Forum auch im Gespräch.Da gibts sogar welche mit.
ABER:Die haben uner 14=96/69/EG 1 und 14.1=0427
Das ist Euro2,und unter der 96/69/EG1 findet man die Ausnahmen mit Gelb.
Nur steht diese Nummer nicht in der T3 ABE.
Wohl aber auf der Einbaubescheinigung,wahlweise zum ankreuzen.
Zuletzt geändert von T3-Staff am 24.08.2009, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
t3freundeffm
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Beitrag von t3freundeffm »

Rote Plakette,Cool da Rot in 3 Monate Geschichte ist.
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Beitrag von Atlantik90 »

http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... highlight=

dort hab ich die Bedingungen für gelb das letzte mal beschrieben.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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konrad.pssc
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Beitrag von konrad.pssc »

@T3-Staff: Reinhold sagte mir, dass die AGR sowohl mit dem HJS als auch dem Oberland-Kat funktionieren und eingetragen wird. Was die Stückmenge angeht, ist das eine Info von Reinhold gewesen, die aber meiner Meinung nach recht glaubhaft ist.

@t3freundeffm: Ich glaub, wer sich die AGR noch kauft tut das weniger wegen der Plakette als der geringeren Steuern wegen. Gelb wird auch irgendwann Geschichte sein.
Schöne Grüße von der Küste
Konrad
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!@Konrad:Beides sind OXI-Kats.Klar wird das AGR auch mit dem HJS funktionieren.Manch Prüfer wirds bestimmt auch eintragen.
Nur steht der HJS nicht in der ABE.
Zu begrenzten Stückzahl:Ich bezieh mich auf eine Mail von Oberland,da steht davon nix.
@neujoker.Die Bedingungen dafür kenn ich ja auch.Nur is das nicht für den T3 zutreffend.


Gelbe Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 3 und umfasst :

* Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter

Wichtiger Hinweis für Schlüsselnummer 27 mit PM-Stufe 1:

Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzu­teilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dage­gen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg

Vorraussetzung ist also Euro3 oder D3,beides hat das AGR nicht.
Eben Euro2.Für die gelbe brauchste aber noch nen Partikelfilter.

Gruß Frank!
t3freundeffm
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Beitrag von t3freundeffm »

was nutzt Rot und ein Gutes Gewissen wenn ich eh nicht mehr fahren Darf ?
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Beitrag von konrad.pssc »

Naja, immerhin geringere Steuern. 276 statt 620 sind schon eine Überlegung wert. Da hat sich die AGR nach knapp 1,5 Jahren amortisiert.

Mal davon abgesehen, nen grünen Daumen ham wir mit unseren Dieseln doch sowieso nicht wirklich ;-)
Schöne Grüße von der Küste
Konrad
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!nachdem ja immer wieder verschiedene meinungen,erläuterungen und Sichtweisen aufkommen:Hab gestern folgende Mail an:
GTÜ,KÜS,Dekra,tüv-Nord und Tüv-Süd gesandt:

Guten Tag! Ich hoffe Sie können mir bei einem Problem weiterhelfen. Es geht um den VW Bus,Typ2 T3,Bj. 79-90 mit dem Turbodieselmotor JX,70 PS. Für diesen Motor bietet die Firma Oberland-Mangold einen OXI-kat,Euro1 mit der Schlüsselnummer 77 an. Dieser kann mit einem AGR-System auf Euro2 erweitert werden. Laut Oberland mit der Schlüsselnummer 25 und dem Eintrag Euro2 und der roten Umweltplakette. Nu wird in einigen Foren die Meinung vertreten das für die Busse auch eine gelbe Plakette zuzuteilen ist. Mit den Daten:zu 14:96/69/EG 1 und zu 14.1:0427. Zu diesen Schlüsselnummern findet man die Ausnahme zur Zuteilung der gelben Plakette. Mehr als 2500Kg GG und mehr als 6 Sitzplätze. Aber meines Erachtens steht da aber auch für Fahrzeuge mit Euro3,D3 oder Euro2 mit Partikelfilter. Dies ist ja mit dem Oberland AGR nicht gegeben. Können Sie meine Auffasung bestätigen? desweiteren wir darüber spekuliert das das AGR auch in Verbindung mit einem HJS,Euro1 Kat eingetragen wird. Obwohl dieser nicht in der AGR-ABE steht.

heute bekam ich sofort 2 Anrufe.beide Unisono:Nix Gelb mit unseren T3.

Eine schriftlich!Da ich die nich kopieren und veröffentlichen(original kann ich so weiterleiten) darf nur ein Auszug:

die von Ihnen benannte Kombination von Oxi-Kat und AGR-System können wir Ihnen eintragen, wenn Sie entsprechende ABEŽs vorlegen können und alle darin genannten Auflagen eingehalten werden. Sollte dies laut ABE die Schadstoffklasse Euro2 ergeben, so können Sie anschließend die rote Feinstaubplakette für das Fahrzeug erhalten.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall den in der ABE genannten Verwendungszweck (Fahrzeugart Pkw/Lkw/Wohnmobil).

Eine gelbe Plakette ist nur zuzuteilen, wenn das Fahrzeug die Abgasnorm Euro3 erfüllt, oder die Abgasnorm Euro2 erfüllt und ein entsprechender Rußpartikelfilter verbaut wird.

Das AGR-System in Zusammenhang mit einem Euro1 Oxi-Kat zu verbauen, der nicht in der ABE des AGR-Systems genannt ist, ist nicht zulässig.

Der Kat mit den oben genannten oder erwähnten Daten wird von keiner Orga. mehr eingetragen.
Das dies noch nicht jeder Prüfer weiß is wohl klar.Klappt ja wie man liest noch.
Nur nicht mehr stichfest oder rechtmäßig.

Gruß Frank!
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Beitrag von konrad.pssc »

Das was Reinhold meinte war ja auch nur eine Gesetzeslücke, die dem Prüfer mehr oder minder Spielraum gibt. Das ist nix stichfestes, das weiß ich auch (leider...) ist schade, dass Reinholds ehemaliges Euro-3 Projekt vom KBA abgelehnt wurde...
Schöne Grüße von der Küste
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Es gab da keine Lücke.Gruß Frank!
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Vergessen:Wird ja immer wieder gepostet das die Eintragung nur noch in Bayern klappt.
Ja da gibts ne Ausnahmegenehmigung.Die ist auch nur für das Bundesland Bayern gültig.
Das Gutachten für besagten Kat is ein Teilegutachten und muß nach §19 abgenommen werden.
Dies dürfen nur Sachverständige.
Laut der Bayrischen Ausnahmegenehmigung reicht aber dort ein Stempel einer AU-Werke.
Gruß Frank!
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Beitrag von konrad.pssc »

Danke für die Aufklärung :sun

Ich wusste ja schon immer, die Bazis sind a komisches Volk ^^ Vielleicht hat Reinhold dass dann zu verallgemeinert.
Schöne Grüße von der Küste
Konrad
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