Vorgehensweise nach Unfallschaden

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*Wolfgang*
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Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von *Wolfgang* »

Hallo,

ich bräuchte bitte eine Ablauffolge nach einem Unfallschaden (keine Verletzten!). Welche Rechte hat der Geschädigte?

- freie Sachverständigenwahl zwecks Erstellung eines Schadensgutachtens oder muß der Gutachter der Vers. akzeptiert werden?
- muß gegnerische Vers. ein bereits erstelltes Gutachten anerkennen oder muß sie zunächst "grünes Licht" geben?
- welche Summe wird ausgezahlt wenn der Schaden selbst repariert wird?
- hat der Geschädigte in jedem Fall Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Rep.-dauer?
- werden die Kosten für einen Ersatzwagen ausgezahlt wenn der Geschädigte z.B. auf einen im Haushalt befindlichen Zweitwagen ausweicht?
- sollte in jedem Fall ein RA eingeschaltet werden?
- wie sieht es mit RS aus wenn dieser bei der gleichen Gesellschaft besteht welche auch den PKW des Unfallverursachers versichert hat?
- was sollte unternommen werden wenn der Unfallbericht bereits vor einer Woche eingereicht wurde, die gegnerische Versi. sich jedoch noch nicht gemeldet hat?

Bitte nur möglichst sachliche Auskünfte geben, nicht "ich würde", "ich hätte", "es könnte sein daß..." oder sowas ähnliches.

P.S.: ich weiß daß dies kein Rechtsportal ist, aber evtl. ist der eine oder andere mit der Materie betraut, danke im Voraus. Antworten können ggf. auch per PN gesendet werden.

Ich danke Euch bereits im Voraus!
Viele Grüße

Wolfgang

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Bus-Froind
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von Bus-Froind »

*Wolfgang* hat geschrieben:Hallo,

ich bräuchte bitte eine Ablauffolge nach einem Unfallschaden (keine Verletzten!). Welche Rechte hat der Geschädigte?

- freie Sachverständigenwahl zwecks Erstellung eines Schadensgutachtens oder muß der Gutachter der Vers. akzeptiert werden?
Den kannst du als Anspruchsteller selbst wählen. Bei einem überschaubaren Schaden kann es bei einem Versicherungsgutachter auch passen und schneller gehen mit der Kohle.
- muß gegnerische Vers. ein bereits erstelltes Gutachten anerkennen oder muß sie zunächst "grünes Licht" geben?
Das muss sie meines Wissens akzeptieren, manche Geschädigte warten auf ein OK, aber verpflichtet ist man dazu nicht.
- welche Summe wird ausgezahlt wenn der Schaden selbst repariert wird?
Summe aus Gutachten, Kostenpauschale, Ersatzwagen bzw. Nutzungsausfall. Mwst. behalten sie wohl ein,
bei meinem letzten Schaden habe ich sie noch bekommen, ist aber rd. 10 Jahre her.

- hat der Geschädigte in jedem Fall Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Rep.-dauer?
Nicht für die echte Dauer, sondern für die Zeit, die im Gutachten steht.
- werden die Kosten für einen Ersatzwagen ausgezahlt wenn der Geschädigte z.B. auf einen im Haushalt befindlichen Zweitwagen ausweicht?
siehe oben
- sollte in jedem Fall ein RA eingeschaltet werden?
Ja. Versicherungen zahlen nur was sie müssen, ein RA hilft bei der Durchsetzung deiner Interessen.
Wertminderung, o.g. Mwst. evtl., ich würde das nicht ohne machen. (auch wenn du das "würde" nicht hören willst ;-) )

- wie sieht es mit RS aus wenn dieser bei der gleichen Gesellschaft besteht welche auch den PKW des Unfallverursachers versichert hat?
Die RS muss den RA zahlen, dafür ist sie da. Keine Ahnung, was dagegen sprechen soll.
- was sollte unternommen werden wenn der Unfallbericht bereits vor einer Woche eingereicht wurde, die gegnerische Versi. sich jedoch noch nicht gemeldet hat?
Nachhaken lassen vom Anwalt! Du hast Ansprüche, warum soll sich die Versicherung melden?
Klar schicken die normal einen Fragebogen, aber liegt der Unfallbericht vor oder GLAUBST du das es so ist?!?


Bitte nur möglichst sachliche Auskünfte geben, nicht "ich würde", "ich hätte", "es könnte sein daß..." oder sowas ähnliches.

Natürlich geht es auch ohne Anwalt! Man kann selbst nachfragen und es geht alles seinen Gang.
Ob man seinen Schaden komplett ersetzt bekommt oder die Versicherung hier und da etwas einbehält bleibt offen.
Wünsche viel Erfolg bei der Abwicklung!
Gruß
Burkhard



P.S.: ich weiß daß dies kein Rechtsportal ist, aber evtl. ist der eine oder andere mit der Materie betraut, danke im Voraus. Antworten können ggf. auch per PN gesendet werden.

Ich danke Euch bereits im Voraus!
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von MopedHeinz »

*Wolfgang* hat geschrieben: - wie sieht es mit RS aus wenn dieser bei der gleichen Gesellschaft besteht welche auch den PKW des Unfallverursachers versichert hat?
Lösung: 2 x unabhängige RS-VS vorher abschliessen ( bevor man sinnlose Alufelgen fährt oder 5.000 euro pro Jahr sinnlos verraucht ? ) :bumsfreunde
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von der_benny »

MopedHeinz hat geschrieben:
*Wolfgang* hat geschrieben: - wie sieht es mit RS aus wenn dieser bei der gleichen Gesellschaft besteht welche auch den PKW des Unfallverursachers versichert hat?
Lösung: 2 x unabhängige RS-VS vorher abschliessen ( bevor man sinnlose Alufelgen fährt oder 5.000 euro pro Jahr sinnlos verraucht ? ) :bumsfreunde
Sorry, aber das ist wahrhaftig doof...

Es gibt RS-Versicherer, welche sich einzig und alleine auf Rechtschutz spezialisiert haben, dort bist du gegen den Fall gut abgesichert.

Zu den anderen Fragen und entgegen der Aussage von Bus-Froind kann ich noch hinzufügen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadens) lediglich die MwSt. einbehalten wird. Kannst du anhand von Rechnungen nachweisen, dass du diese Leistungen dann wirklich erbracht hast, wird dir für diese Beträge (z.B. neue Stoßstange für 1190€) zusätzlich nochmals die 190€ MwSt. erstattet.
Ich gendere nicht, ich bin so!
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von Bus-Froind »

der_benny hat geschrieben:
Zu den anderen Fragen und entgegen der Aussage von Bus-Froind kann ich noch hinzufügen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadens) lediglich die MwSt. einbehalten wird. Kannst du anhand von Rechnungen nachweisen, dass du diese Leistungen dann wirklich erbracht hast, wird dir für diese Beträge (z.B. neue Stoßstange für 1190€) zusätzlich nochmals die 190€ MwSt. erstattet.
Gut zu wissen, bei einer Reparatur aus Neu-u. Gebrauchtteilen muss man das im Auge behalten. Danke!
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von der_benny »

Richtig, jedenfalls ist es so, wenn du gebrauchte Teile vom Schrottplatz mit Rechnung kaufst und eine MwSt. vorlegen kannst, bekommst du diese auch bei gebrauchten Teilen erstattet.
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*Wolfgang*
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Re: Vorgehensweise nach Unfallschaden

Beitrag von *Wolfgang* »

Danke für die Rückmeldungen. Ihr habt mir damit echt weitergeholfen, super!
Viele Grüße

Wolfgang

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