Motorschaden - wer haftet

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nicoocin
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Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Liebe Gemeinde,
ich habe ein nerviges Problem und würde gerne mal die Meinung des Schwarms einholen. Ich fahre einen T3, Baujahr 1986 (H-Kennzeichen seit Juli) mit einem 1,9l Diesel 1Y. Der Motor stammt aus einem Golf III oder Passat und wurde problemlos eingetragen, auch für die Oldtimerzulassung kein Problem. Im vergangenen Sommer ist der Motor auf dem Weg in den Urlaub irgendwo in Frankreich gestorben. Meine Werktstatt hat den Motor dann zur Komplettüberholung geschickt und ich habe dafür insgesamt 5000 Euro gezahlt (davon ca. 4000 für die Überholung). Im November bekam ich das Auto endlich wieder, weil es aber ein Reiseauto ist und ich in der Stadt keines brauche, bin ich nur drei Mal gefahren. Am 25. Dezember dann die erste längere Fahrt, 100 Kilometer Autobahn. Ich bin ca. 25 Kilometer weit gekommen. Der Motor lief zwar gut, aber irgendwie zog er nicht richtig. Ich bin entsprechend langsam gefahren (100 laut Tacho), bis es zu rumpeln begann, schwarzer Qualm aus dem Auspuff kam und ich mit der ganzen Familie im Autobahnkreuz liegenblieb. Nun hat die Werkstatt den Motor ausgebaut und zum Überholer geschickt. Der sagt: Hitzeschaden, Fahrer ist schuld. Ich sage: Die Temperaturanzeige war leicht über der Mitte, aber weit von normalen Ausschlägen bei Sommerfahrten entfernt. Die Werkstatt sagt: Sie glaubt mir, es könne aber sein, dass mein Kühlsystem verstopft sei, dann sei es wiederum mein Problem. Und wenn der Überholer nicht die Wahrheit sagen sollte, dann gibt es ohnehin ein Problem, weil die sich immer darauf zurückziehen können, dass der 1Y gar nicht in den Bulli gehört. Ich bitte um eine Einschätzung, ich kann es mir kaum leisten noch einmal 5000 Euro in einen Bulli zu stecken, der nur 8.500 wert ist. Danke!
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ToMa
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von ToMa »

1. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, Sachverständigen einschalten
2. Hat der Überholer den gesamter Motor überholt oder nur einzelne Teile? z.B. Zylinderkopf?
3. Wurde denn das Kühlsystem jetzt mal gecheckt?!
4. Wo ist denn der Motor jetzt?!

Ein Arbeitskollege hatte mal ein ähnlichen Fall bei seinem Seat Alhambra. Turboschaden. Turbo wurde von der Werkstatt zum Überholen geschickt. Eingebaut und nach paar 100km wieder Turboschaden. Ging dann zwischen meinem Arbeitskollegen, der Werkstatt und dem Überholer hin und her. Am Ende mit Anwalt. Turbo hatte am Ende einen Lagerschaden. Da der Überholer aber Garantie auf den Turbo gegeben hat, musste er für den Schaden aufkommen. Das hat er aber erst eingesehen, also ein Sachverständiger den Turbolader und die Reparatur am Seat begutachtet hat.
Bei so einem Schaden will natürlich immer keiner Schuld haben.
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TottiP
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Bitte beachten: Schwarmmeinungen haben keine rechtliche Relevanz. Ich kann mir vorstellen, welche Meinungen hier vertreten werden, bringen wird es Dir nichts.
Überhitzungsschaden, so es denn einer ist, kann mehrer Ursachen haben, die Schuld ist je nach Fall bei einer der drei beteiligten Parteien zu suchen...
Gruß, Totti
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Der Purist »

Hm, wäre das Kühlsystem nicht Ordnung und sollte es ein "Hitzeschaden" sein, dann wäre die Anzeige aber ganz weit rechts gewesen und die rote Warnleuchte wäre angegangen. Solltest du also berichtigte Zweifel an dieser Diagnose des Instandsetzers haben, könntest du ggf. eine Gutachter beauftragen, der der Schadensursache auf den Grund gehen soll. Das räumt aber natürlich nicht die Tatsache aus dem Weg, dass der 1Y ursprünglich nicht für den T3 konstruiert war. Andererseits gibt es hierzu aber genügend Beispiele, dass es unproblematisch seit Jahren (Jahrzehnten?) funktioniert.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Danke, schon klar, dass ich hier keine rechtssicheren Einträge bekomme. Es geht um Erfahrungen und Meinungen. Nein, die Temperaturanzeige war nicht ganz rechts und die Warnleuchte hat auch nicht geblinkt. Ich fahre ja schon länger T3, bin also recht sensibel. Ich bin nicht rechtsschutzversichert, würde aber einen Gutachter beauftragen - mit dem Problem, dass 1. die Werkstatt ja noch dazwischen ist und 2. das Problem bleibt, dass der 1Y ursprünglich nicht im Bus verbaut wurde (dafür viel kleinere Motoren, aber gut.)
Zu den anderen Fragen:
- Der ganze Motor wurde überholt, weil keine passende Pumpe verfügbar war, hat der Instandsetzer auch gleich noch eine selbstgebaut.
- Das Kühlsystem wird jetzt gecheckt.
- Der Motor ist beim Instandsetzer, der hat meiner Werkstatt eine E-Mail mit dem Gutachten und Fotos geschickt. Ob die tatsächlich von meinem Motor sind, wissen wir aber leider nicht.
Weiß jemand, was ein Gutachter kosten würde, so ungefähr?
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von puckel0114 »

Was für eine Pumpe wurde selbstgebaut?
Es ist alles für diese Motoren verfügbar, da muss nichts selbergebaut werden.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
nicoocin
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Die Einspritzpumpe wurde gebastelt. Beim Einbau hatte meine vorherige Werktstatt, mit der ich leider ein paar schlechte Erfahrungen gemacht habe, die alte Pumpe (war ein CS) eingebaut, die laut dem Instandsetzer nicht die richtige Einstellung hatte. Eine 1Y-Pumpe war angeblich am Markt nicht zu bekommen, deshalb hat der Instandsetzer das Innenleben offenbar selbstgebaut. Es hieß, die können das. Ich kann zwar mittlerweile recht viel selbst basteln, aber da hört mein Motorenverständnis auf und ich habe den Mechanikern vertraut. Vielleicht keine gute Idee.
Gruß,
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Was ich aus meiner Sicht bisher sehe:

die Geschichte der ESP ist Unsinn, Pumpen sind gut verfügbar. Selbst die CS Variante funktioniert soweit erst einmal.

Du schreibst was von 100km/h laut Tacho. Mit welchem Getriebe? Einen neuen Motor sollte man einfahren, zumindest 1000km. 100km mit 100km/h, wahrscheinlich bei einer Drehzahl zwischen 3800 und 4200Upm ist hier grob fahrlässig. Dass hier eine innere Überhitzung an Kolben und Laufbahnen entstehen kann, ist nicht abwegig.

Soweit die Glaskugelbeurteilung. Alles andere kann und sollte dann ein Gutachter übernehmen. :kp
Gruß, Totti
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Atlantik90 »

Wer war dein Auftragnehmer beim Motorinstandsetzen - deine Werkstatt oder der Instandsetzer. Halte dich an den Auftragnehmer nur mit dem hast du ein Vertragsverhältnis. Wende dich an einen Anwalt wenn es nicht funktioniert. Es greift das Gewährleistungsrecht nach BGB wenn du Privatperson bist.

Ausnahme ist, wenn du durch den "Exoten von Motor im T3" gegenüber deinem Auftragnehmer dem Ausschluss der Gewährleistung zugestimmt hast.
Gleiches gilt bei einem Schwarzschrauber oder wenn du selbst Gewerbetreibender bist und das Fahrzeug zum Firmenbestand zählt.
Zum Schwarzschrauber ein Zitat aus https://www.loebisch.com/bgh-urteil-kei ... beit-3672/ :
Bereits mit seinen Urteilen vom 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13, und vom 10.04.2014, Az. VII ZR 241/13, hatte der BGH entschieden, dass bei Schwarzarbeit weder Mängelansprüche des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers bestehen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Ohne Infos wird dir keiner wirklich helfen können.

Was genau soll jetzt defekt sein beim angeblichen "Hitzeschaden"?

Die Geschichte mit der Dieselpumpe lässt einen ja schon erahnen was dort für Experten am Werk waren, ohne jetzt jemanden voreilig verurteilen zu wollen. Die Erfahrung geht aber leider in die Richtung.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Stone »

Dezember? Hitzeschaden?

Denkt da noch jemand an unzureichenden Frostschutz im Kühlmittel? :gr
Das Schätzeisen aka Temperaturanzeige könnte auch durch mangelhaften Kontakt zu wenig Temperatur angezeigt haben und du hast es nicht bemerkt.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von newt3 »

"Meine Werktstatt hat den Motor dann zur Komplettüberholung geschickt und ich habe dafür insgesamt 5000 Euro gezahlt (davon ca. 4000 für die Überholung)."

für mich klingt es so als hast du keinen vertrag mit dem instandsetzer sondern nur mit deiner werkstatt:
wenn die werkstatt deinen motor ausgebaut, zu überholen gegeben und wieder eingebaut hat, dann solltest du da ganz klar gewährleistung haben. (es sei denn ihr habt das ausdrücklich ausgeschlossen zb weil es eben ein fremdmotor ist. ansonsten sollte die werkstatt das ja gewußt haben. es geht aus deinen papieren hervor, es geht aus deren rechnung mit dem instandsetzter hervor etc pp. du als endkunde mußt eigentlich gar nicht wissen was da für ein motor drin ist. wenn sie keine gewährleistung geben wollen für den fremdmotor sollen sie das vorher sagen und notfalls den auftrag ablehnen oder eben mit dir einen entsprechenden vertrag machen um das irgendwie auszuschließen.)
->gewährleistung hast du 2 jahre kann bei gebrauchtwaren auf 1 jahr verkürzt werden (keine ahnung ob das bei überholten motoren möglich ist). beweislastumkehr nach einem halbem jahr (sprich aktuell ist dirgegenüber die werkstatt beweispflichtig)

"Nun hat die Werkstatt den Motor ausgebaut und zum Überholer geschickt. Der sagt: Hitzeschaden, Fahrer ist schuld."
->wie gesagt gewährleistung.

wird ein motor getauscht, ein atm eingebaut, so solltest du als kunde davon ausgehen dass dabei auch dein kühlsystem geprüft wird. der motor läuft ja zum entlüften, eine probefahrt wäre von der werkstatt in jedem fall auch vernüftig. da muss sowas auffallen.
zwecks einfahrvorschriften da schaust du mal auf deine rechnung was dort vermerkt ist denn auch auf sowas sollte man den kunden hinweisen. (und ich habe mal gehört viele instandsetzer bauen ihre atm auch so dass man ohne einfahren klarkommt. sprich nutzen toleranzen aus. die laufen dann halt mitunter nicht mit 0 liter ölverbrauch aber haben halt auch weniger risiko eines kolbenklemmers)

--------------------
ich würde:
mit der werkstatt sprechen und sagen dass du klar gewährleistung hast und was sie gedenken jetzt zu tun.
wenn sie meinen du warst schuld und sich des gutachtens des instandsetzters sicher sind dann sollen sie dir das schrift lich geben.
danach geh zum anwalt. schildere den sachverhalt. der formuliert dann eine forderung an die werkstatt. kommen sie dem nicht nach und gibt es keine einigung wird der klage einreichen. das gericht kann (und wird) dann im prozess ggf einen gutachter bestellen. so ein gerichtlich bestellter landet dann in den prozesskosten.
du mußt den bisher vorliegenden expertisen oder gutachten (der werkstat t oder des instandsetzers) erstmal keinen glauben schätzen und dafür auch nichts bezahlen. wenn die gegenseite meint sowas in auftrag geben zu müssen sind das erstmal ihre kosten. gleiches auch wenn du jetzt auf deine kosten in gutachten machst.
gerichte können zwar bereits bestehende gutachten von amtlich anerkannten und vereidigten gutachtern anerkennen aber der bessere weg wird die bestellung per gericht sein.
--->such dir nen guten anwalt. hör dich im bekannten und verwandtenkreis um. und wenn der abwinkt von wegen aussichtslos (weil eben doch wg des fremdmotors irgendwelche für dich ungünstigen vereinbarungen schriftlich getroffen wurden) dann pech gehabt. aber nachdem was ich hier annehme hast du erstmal gute karten. auf ein 'hitzeproblem fahrer schuld' wird sich die werkstatt jedenfalls nicht so einfach rausreden können. dem vorran ginge ja erstmal ein hitzeproblem was eigentlich so gar nicht auftreten sollte (und die dummheit dass du mit gelben oder roten lampen weiterfährt wird man bei gericht nicht annehmen).
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Also: Mein Auftragnehmer ist die Werkstatt meines Vertrauens, der Junior fährt selbst einen T3. Der Instandsetzer ist Motoren Mayer, der laut der Werkstatt gut und zuverlässig ist, die geben auch die Gewährleistung. Ist alles auf Rechnung und offiziell. Die Info zur Pumpe kam von Mayer über die Werkstatt zu mir, das kann ich nicht beurteilen. Zum Hitzeschaden: Kolbenfresser, alle Kolben hinüber, sieht auf den Fotos laut der Werkstatt "übel" aus. Ich bin aber nicht 100 km Vollgas gefahren, sondern ca. 15 Kilometer. Getriebekennbuchstabe habe ich gerade nicht, aber Höchstgeschwindigkeit vor der Überholung war 120 km/h laut Tacho. So schnell bin ich aber nie gefahren.
Im Moment sieht es so aus, als ob der Schaden halt mein Problem ist - was ich nur so halb verstehe. Ein Totalschaden nach ingesamt 50 Kilometern nach einer Überholung im Wert von 4500 Euro plus Einbau? Ich hatte gefragt, was ich beim Einfahren beachten muss (nichts, außer - logischerweise - stundenlange Vollgasfahrten). Ich dachte immer, wenn ich ein Auto aus der Werkstatt bekomme, kann ich davon ausgehen, dass das, was gemacht wurde, auch funktionieren muss. Ich werde wohl bald eine Halle mieten und alles selbst machen müssen.
Ah, eine Antwort übersehen, danke newt3. Dann werde ich mich mal umhören. Die Werkstatt ist halt eigentlich sehr fair und für die ist das jetzt auch kein ganz kleines Problem, die sind halt zu zweit und stecken so etwas nicht leicht weg. Mein Problem ist: Ich bekomme das Auto vermutlich erst Ende des Jahres wieder, wenn das alles vor Gericht geht.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von newt3 »

"Mein Auftragnehmer ist die Werkstatt meines Vertrauens, der Junior fährt selbst einen T3. Der Instandsetzer ist Motoren Mayer, der laut der Werkstatt gut und zuverlässig ist, die geben auch die Gewährleistung. "

wenn die werkstatt dein auftragnehmer ist und du auch nur eine rechnung hast nämlich die der werkstatt hast du gewährleistung bei dieser werksatt (und niemand anderem). ob der instandsetzter darüberhinaus eine "garantie" gibt ist dafür erstmal unerheblich, eine "gewährleistung" dir gegenüber kann der instandsetzer nicht geben, es sei denn du hast von instandsetzer eine separate rechnung (an dich als endkunden also auf deinen namen und incl mwst).

das problem dass der motor in einem t3 gelandet ist und nicht in einen vento, golf, 35i usw hat in meinen augen auch die werkstatt an der backe.
->sie hätte es dir gegenüber ablehnen können
->sie hätte auch sagen können: besorg dir selbst den motor vom instandsetzer incl eigener rechnung. wir bauen den dann ein mit eigener rechnung. hättest du zwei rechnungen und die sache mit dem schwarzem peter im gewährleistungsfall wäre für dich eine ganze ecke schwieriger.

ob du die werkstatt bisher für fair erachtet hast oder nicht wäre mir bei einer summe von ca 5000€ erstmal piepegal.
du hast einen schaden und ein auto was nicht mehr fährt und bist gleichzeitig um 5000€ ärmer (die du an die werkstatt bezahlst hast).
fair wäre in meinen augen ein "sie haben bald wieder ein fahrbereites auto. wir klären das mit dem instandsetzer".
denn die werkstatt bleibt ja nicht auf den kosten sitzen, sondern kann sie im rahmen ihres eigenen vertrages mit dem instandsetzer ggf weiterreichen. die haben gegenüber ihrem lieferanten (also dem instandsetzer) zwar sicherlich weniger rechte als der endkunde bei ihnen aber ganz ohne rechte sind sie da auch nicht.
->auf die füße fallen könnte ihn eben der einbau in einem falschem fahrzeug aber das braucht dich erstmal - sofern es in deinem vertrag mit der werkstatt keine zusätzlichen absprachen gab - nicht zu interessieren.
->und wenn ich es richtig verstehe (anhand der pumpengeschichte) war der instandsetzer ja sogar im bilde in welchem fahrzeug der motor landet

wie gesagt:
- versuch der einigung (die kann auch heißen: werkstatt gibt dem kunden 1000€. händigt ihm das fahrzeug und du machst dann das beste draus......das heißt nicht dass die faire werkstatt auf ihren einbaukosten vollständig sitzenbleibt....sie kann ja auch versuchen sich mit dem instandsetzter zu einigen )
- hast du solche ambititionen nicht oder sie schlagen fehl dann gang zum anwalt (erstberatung:dieses geld würd ich in jedem fall in die hand nehmen,,,,und das für den fordernden brief auch)
- auch dann kann sich ja immernoch geeinigt weden. ansonsten bleibt der klageweg (der natürlich langwierig und teuer werden kann und falls du gegen die werkstatt verlierst auch teuer für dich ausgehen. prozesskosten anwaltskosten beider seiten, kosten für nen gerichtlich bestellten gutachter)
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von brvondg »

An deiner Stelle würde ich als erstes mal wirklich zum Anwalt gehen und mal beraten lassen.
Auch wenn das ohne Rechtsschutz etwas kostet.

Versuche allen beteiligten Kompromissbereitschaft zu zeigen. Wenn es vor Gericht geht wird es ekelig. Wenn man sich außergerichtliche einigen kann ist das immer schöner und geht schneller.


Rein Hypothetisch:
Du hast den in die Werkstatt gegeben und da nach Bezahlung abgeholt. Wenn du keinen anderen beauftragt hast, dann sollte ja nur die Werkstatt dein Ansprechpartner sein. Und wenn du dich nun an die Hinweise der Werkstatt gehalten hast wäre es eigentlich eine Gewährleisten. Außer sie können dir das Gegenteil nachweisen. Die Werkstatt könnte dann natürlich mit den Instandsetzen diskutieren. Aber da solltest du raus sein.

Wenn das einAnwenderfehler sein soll. Was soll es dann für einer gewesen sein?
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Danke allen schon mal. Ich bin noch dabei, mit der Werkstatt gemeinsam zu überlegen, wie wir das angehen. Ich bin kompromissbereit, die auch. Über die Anwälte im Bekanntenkreis werde ich mich gleichzeitig informieren. Ich habe wenig Lust auf eine knallharte Auseinandersetzung, aber nach 15 Jahren fahre ich meinen Bus ja nicht einfach aus Unachtsamkeit zu heiß, nachdem ich eine absurde Summe investiert habe. Falls jemand einen Gutachter im Raum Hamburg/Lüneburg (das ist in der Nähe des Instandsetzers) kennt: Ich nehme jeden Hinweis dankend an.
Gruß!
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Relaxo »

Haben die keine Probefahrt gemacht ? Wenn ich solche Umfangreichen arbeiten mache hat der Motor schon genug km drauf um 10min Vollgas gelaufen und die Abregeldrehzhal kennen gelernt zu haben hat bis der Besitzer die Schlüssel bekommt. Gerade beim Bus weil die Motoren im Alltag sehr viel leisten müssen und es keine wirklich verlässlichen Instrumente, Notlaufprogramm oder ähnliches gibt.

Hab schon Kunden erlebt die auf einen neuen Motor mit 0km Laufleistung direkt Gaspedal Bodenblech 400km nach hause gefahren sind oder direkt 2 Tonnen an die Anhängerkupplung hängen.
Jedenfalls sollte ein Heiß laufender Motor der Werkstatt auf gefallen sein.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Korrekt, es sei denn das Problem welches den Schaden verursacht hat ist er später aufgetreten.( defektes Thermostat, defekte Wasserpumpe, Keilriemenriss etc)
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Hannes
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Hannes »

Ich kenn mich mit Motoren nicht so richtig aus, aber ich denke, es wäre nicht schlecht, wenn du Fotos der Kolben einstellen könntest.
Ich weiß, dass wenn der Diesel nicht richtig zerstäubt wird, auch Kolbenschäden auftreten können, weiß aber nicht, wie die aussehen. Im Zusammenhang mit der durch den Überholer selbst gebastelten Dieselpumpe kann ich mir vorstellen, dass es bei der Einspritzung zu Problemen kommen konnte.
Wenn der Motor von Anfang an keine Leistung hat, dann hat er meiner Ansicht nach schon vorher Probleme gehabt, was mich auf die Einspritzung gebracht hat. Bei Überhitzung hat doch der Motor bis zum Schluss volle Leistung - oder irre ich mich?

Bei der Gewährleistung muss der Lieferant in den ersten 6 Monaten einen Fehler beim Käufer nachweisen (vereinfacht gesagt). Wenn ihn der Lieferant selbst feststellt, sehe ich persönlich das noch nicht als Nachweis an, ein Nachweis müsste meiner Ansicht nach von einem unabhängigen Gutachter oder WEerkstätte kommen.

Wurdest du darauf hingewiesen, dass und wie der Motor einzufahren ist?
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Railslide
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Railslide »

Ein ähnliches Problem hatten wir auch mal. Wir verkauften eine busmotor an eine werkstatt, die den als golfmotor brauchte.
Wir haben vorher die motoren umgebaut.
Also golf in bus und dabei teile getauscht.
Die werke, meldete sich bei uns, ihrer kundin sei der motor um die ohren geflogen. Wir sollten zahlen.

Aber, der motor wurde als gebastelt verkauft. Käufer waren Profis.

Risiko blieb bei der Werkstatt. Die mussten der kundin einen neuen Motor besorgen.

So wird das bei dir auch laufen.
Risiko is bei der Werke. Wenn sie Glück haben, können die dem Instandsetzer einen reinwürgen.
Du bist soweit raus, solange keine grobe Fahrlässigkeit gegeben war. Kein Kühlwasser, vollgas, etc
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von newt3 »

lies dir das hier mal durch:
https://www.motor-talk.de/forum/ueberho ... 75597.html
->insbesondere das mit dem temperaturindikator. könnte sein dass an deinem atm sowas auch dran ist. denke aber nicht dass sowas ausreicht um sich vor der gewährleistung zu drücken. ohnehin wäre das ein gesprächsthema zwischen werkstatt und instandsetzer und nicht zwischen dir und der werkstatt und wenn in deinem motor da eh innere hitzeschäden sind stell sich die frage nach der relevanz eines solchen indikators gar nicht. letztendlich zählt da eher was der gutachter im gerichtsverfahren vorzutragen hat und wie der richter das letztendlich bewertet (ob dir da das thema fremdmotor auf die füsse fällt oder ob man dir trotzdem volles recht spricht weil die werkstatt ja im bilde war könnte letztendlich ein knackpunkt werden).

---------
keilriemen war bei einem atm hoffentlich neu. selbst wenn nicht: je nachdem wie man liegenbleibt sollte der ja noch drauf sein.
thermostat und wapu: nunja die beiden sachen sollten mindestens kontrolliert worden sein bzw wenn ich die summe 4000€ les waren die vielleicht auch neu.
ob die werkstatt vernünftig entlüftet hat wäre interessant. läßt sich aber wohl kaum rausbekommen (und wenn im unmittelbarem werkstattumfeld jmd bus fährt sollte man das eigentlich hoffen aber wissen welcher mechaniker da nun konkret gearbeitet oder gepennt hat weiß man halt nicht). wieviel kühlmittel steht denn auf der rechnung? (bei einem atm würd ich mal annehmen, dass man komplett spült. ins kühlsystem passen ca 16 liter. ich denke da hast du 4-6 liter kühlmittel auf der rechnung. wenn es nur 1-2 sind würde mich das stutzig machen.....und wenn gar keiner dann könnte man gar folgeschäden eines frostschadens annehmen weil vielleicht nur wasser eingefüllt wurde....aber das passiert eigentlich einer werkstatt nicht die verdienen ja mitunter noch an den flüssigkeiten)

insgesamt ist vielleicht auch spannend was für eine schadensdiagnose denn dein alter motor hatte. um obs dein alter motor war der da aufgearbeitet wurde oder ein anderer. etwas risiko hat der instandsetzer egal wie auch immer denn auch eher kann bei einem motorblock mal schäden übersehen - sollte nicht passieren - passiert aber. manch einer baut halt auch krumme pleuel oder was ein (die sind ja üblicherweise keine neuteile)

-------------
hast du denn den bus zu hause stehen oder steht der in der werkstatt rum. ich würde (sofern es dir möglich ist) mal folgende sachen prüfen:
->funktioniert der kühlerlüfter wenn du ihn überbrückst oder auch den tempe geber rausschraubst und entsprechend erwärmst? (ich weiß der lüfter ist beim normalen fahren eigentlich nicht an, aber wenn er nicht funktioniert hat könnte das in einem gutachten schon zum problem führen...aber auch solche sachen würd ich geprüft wissen wollen wenn eine werkstatt einen atm für 4000€ verbaut)
->funktioniert die kühmittelmangelanzeige? funktioniert die wassertemperaturanzeige (und fängt bei extrem erhöhter temperatur auch an zu blinken)?

bevor der motor kapital überhitzt hast du ja eigentlich verschiedene warnungen
->wenn kein wasser drin ist springt die kühlmittelmangelanzeige an. (selbst wenn er leer ist und die temperaturnadel deshalb nicht steigen weil am geber kein wassre ist und am temperaturschalter vorne am kühler wasser sicher auch kein lüfter anspringt)
->ist dagegen wasser drin sollte die temperatur ansteigen und dann blinkt es auch irgendwann(egal ob wassermange oder nicht)
->normal sollte, wenn wasser drin ist auch der kühlerlüfter vorne irgendwann kommen (was man in stufe 2 akustisch meist auch deutlich wahrnimmt). aber eben auch nur wenn warmes wasser vorhanden ist und auch den weg nach vorne (thermostat, wasserpumpe) schafft.
---->sprich eine warnung hast du normal mindestens. mitunter eben auch zweit oder drei.

es ist / war auch winter. da fährt man üblicherweise mit heizung. hat die heizung funktioniert? wenn nicht fehlte wohl wasser, sowas sollte einen als fahrer natürlich stutzig machen (aber eine nicht funktionierende heizung allein wäre aber allein sicher noch keine grobe fahrlässigkeit die einen dazu auffordert das fahrzeug unmittelbar stehen zu lassen)

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ich würd sehen das ich mit 1500 oder 2000€ rückzahlung aus der sache rauskommen. das sollte eigentlich weder der werkstatt noch dem instandsetzer zu sehr wehtun. das ist vielleicht die arbeitszeit (einmal in der werkstatt. einmal beim instandsetzer). 19% der rechnungssumme sind bekanntlich ohnehin mehrwertsteuer/umsatzsteuer (die man natürlich auch nicht blind aus der rechnung kürzen kann aber bei einer rückabwicklung ja irgendwie wegfallen sollten). selbst dann trägst du ja noch den größten brocken und dein auto fährt noch nicht.
von diesem geld könntest dir privat selbst wohl einen gebrauchtmotor incl vernünftiger inspektion reinhängen. der atm (für 4000€) sollte ja hoffentlich einige neue anbauteile besitzen (düsen, leitungen,kerzen, etc pp), damit der bus wieder fährt.
der andere weg wäre eben der komplette rechtstreit der hoffentlich zu deinen gunsten ausgeht (aber wie gesagt vor gericht und auf hoher see).
der brief vom anwalt wäre wie gesagt das mindeste was ich wohl tun würde sofern im eigenen gespräch mit der werkstatt nichts zufriedenstellendes rauskommt (auch wenn das ein paar € an kosten verursacht)

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nicoocin
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Fotos kann ich leider nicht einstellen, weil der Instandsetzer das Gutachten nur an die Werkstatt geschickt hat. Dort steht mein Auto, ich habe also gar keinen Zugriff darauf. Die bauen jetzt den Kühler aus, um sicherzustellen, dass kein Fehler im Kühlsystem war. Das ist sicherlich ok, ich verstehe aber immer noch nicht, wie der Hitzetod zustande kommen kann: Ich bin losgefahren, die Temperaturanzeige stieg im Laufe der nächsten vielleicht fünf Kilometer langsam an (dauert ja immer ein wenig, vor allem im Winter) bis zur Normalposition, bzw. leicht rechts davon. So genau ist die ja nie. Heizung wurde auch langsam warm, auch das dauert immer ein wenig. Und weitere fünfzehn Kilometer später ist der Motor tot. Nach 20 Kilometern einfache Fahrt auf der Autobahn und insgesamt 50 Kilometern seit der Instandsetzung. Was genau vor der Instandsetzung war, weiß ich nicht. Es ist aber derselbe Motor, weil laut Instandsetzer keine 1Y auf dem Markt waren, deshalb habe ich meinen Motor zurückbekommen. Wie viel Kühlwasser nachgefüllt wurde, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der Mechaniker (sind halt nur Vater und Sohn, mehr nicht) den Wagen probegefahren ist und sich selbst freute, wie gut der läuft. Jetzt sagte er mir, dass es unmöglich ist, zu sehen, ob das Kühlsystem ausreichend Wasser durchpumpt. Zum Einfahren: Ich habe natürlich gefragt, worauf ich achten muss. Die Antwort war: Das ist kein neuer Motor, ich könne fahren, wie immer. Das habe ich getan, allerdings deutlich sanfter als sonst. Aber ich hatte ja auch nur 50 Kilometer.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Wie schon gesagt wurde, schmelzende Kolben müssen kein Hitzeproblem vom Kühlmittel aus gewesen sein.

Wenn die Einspritzdüsen undicht sind, haste die selben Erscheinungen ;-)
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Oder ein falsch eingestellter Förderbeginn...
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Alexander »

Hi.
Ich habe ja irgendwie so ein wenig das Gefühl daß du eine Werkstatt mit wenig Ahnung und einen Motoreninstandsetzer mit einem für ihn recht gewinnbringenden Preisgefüge hast.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann hast du geschrieben das du 4000,- für den Motor bezahlt hast.
Für 4000,- sollte eine neuer Zylinderkopf mit neuen Innereien verbaut worden sein. Dazu dann einen auf Übermaß gebohrten Block mit 4 neuen Kolben, natürlich mit neuen Kolbenringen, und alles neu gelagert.
Also, bis auf den Gußblock, der aber neu gebohrt wurde, ist alles neu.
Und deine Werkstatt erzählt dir du mußt nix beachten, es wäre ja kein neuer Motor?
Bitte wann ist aus Sicht der Werkstatt der Motor neu?
Ich weiß, daß hilft dir jetzt nicht viel weiter, aber das solltest du mal hinterfragen.
Viele Grüße,
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Lupao »

Austauschmotor AAZ von Tornau kostet 1885,- plus 90,- Versand, Übermaßkolben, neuer Kopf, alle Lager usw. neu, ohne Altteil kommen 400,- dazu, weiß nicht ob die Ölpumpe auch neu ist, denke ja, im Zweifelsfall kommen noch ca. 300,- für eine neue Ölpumpe, Wasserpumpe und Zahnriemensatz dazu.
Wie ein Instandsetzer für die Reparatur des 1Y auf 4000,- kommt ist schleierhaft, eine Reparatur deren Umfang unklar ist, nicht mal eine echte Überholung wie beim Tornaumotor !

Es gibt auch billiger aber ich nannte bewußt die teure Lösung, ist sicherer und immer noch deutlich günstiger.
Die billigen Angebote machen halt nur neue Kolbenringe rein und honen, beim ZK werden nur die Ventile neu eingeschliffen und neue Schaftabdichtungen verbaut, keine Übermaßkolben und neue Ventilführungen bzw. einen neuen Zylinderkopf, die billige Nummer für 1300-1400,- Teuros.
Habe letzten October meinen ADY überholt, selbst neu gehont, neue Kolbenringe, neue Lager und Dichtungen, den Kopf brachte ich zum einbau neuer Auslaßführungen weg, alles zusammen inkl. Fremdarbeiten kostete nicht mal 700,- Euro komplett, die verdienen also an den billigen "Überholungen" immer noch nach ganz gut würde ich meinen.
Mein Motor hat volle Kompression, läuft sehr sauber und hat bereits fast 1000 km runter, es geht auch billig wenn man es richtig macht.

AAZ geht auch anstelle des 1Y, halt ohne Turbo einbauen, machten bereits einige, funktioniert.


Aber das ist alle nun egal denn das ganze ist nicht das Problem des TE,
die Werkstatt hat den Motor reparieren oder überholen lassen und aus- eingebaut, sie muß für die gesetzliche Gewährleistung geradestehen.
Der TE hat somit nichts direkt mit dem Instandsetzer zu tun, die Werkstatt bringt den T3 wieder zum laufen und ärgert sich mit dem Instandsetzer herum, warum was passiert ist kann dem TE völlig egal sein, der TE zahlt keinen Cent dafür !
Viele Grüße
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Ganz zu anfang wurde erwähnt das der Motor nicht richtig Leistung hatte wie sonst. Kurz darauf ist er futsch.... das stinkt nach einem bereits bestehenden Fehler direkt nach der "Reparatur".
Damit hättest du direkt wieder zurück fahren sollen.
Wenn ich das schon lese "es gab keine 1Y Pumpe oder 1Y Motor auf dem Markt" :gr :looser
Da bist du leider an richtige Experten geraten. Ich hoffe für dich du bekommst den Schaden auf Garantie behoben.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Vanagon66 »

Was ich nicht verstanden habe: gab es denn keine Probefahrt der Werkstatt mit Beurteilung des Motors und der Arbeiten daran?
Da müsst doch was aufgefallen sein wenn die Maschine nicht richtig zog.
Meine Werkstatt hat nach dem erfolgten Motorentausch 1000km Probefahrten gemacht und bei einem festgestellten Geräusch ging der Bus auf dem Trailer zum Motoreninstandsetzer zur Nachkontrolle. Da wurde die Unbedenklichkeit schriftlich festgehalten und nach weiteren 300 km wurde der Bus an mich übergeben.
Das nützt dem TE nun nix mehr, vielleicht aber eine Merkhilfe für künftige Arbeiten durch Werkstätten.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Railslide »

Hab grad mal geschaut, diese Dinger bekommt man überholt für 1500€
Was war mit dem Motor, daß Du ihn so teuer hast richten lassen? Irgendein sentimentaler Wert?

FAlls nichts hilft, einige Dich mit der Werke auf Halbe/Halbe. Dann können die für 2500€ einen neuen Motor kaufen und einbauen.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Ja, das ist natürlich gut, dass Ihr alle günstigere Preise kennt. Ich hatte einen kaputten Bus in Südfrankreich (gestorben am dritten Tag des Familienurlaubs) und habe den vom ADAC nach Hamburg bringen lassen, zu meiner Werkstatt. Da hatte ich nicht viel Zeit, mich um Angebote von Motoreninstandsetzern zu kümmern. Aber gut, hinterher ist man halt schlauer. An dem Motor hatte ich überhaupt kein Interesse, ich hätte auch irgendeinen anderen einbauen lassen, der vernünftig läuft, alles was ich brauche ist eine zuverlässige Maschine. Und ich habe selbst keinen Ort, an dem ich schrauben könnte. @Railslide: Was meinst du mit halbe/halbe? Ich soll noch einmal 2500 Euro zahlen?
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von bernd68 »

nicoocin hat geschrieben:Was meinst du mit halbe/halbe? Ich soll noch einmal 2500 Euro zahlen?
DAS würde ich nach momentaner Lage wie sie hier lesbar ist auf keinen Fall anbieten. Hast Du schon bezahlt? Ich vermute ja! Das verschlechtert Deine Position leider.

Du bist mit dem Bulli ein paar Kilometer gefahren und das muss ein Motor und ein Auto welches Dir von der Werkstatt übergeben wurde ohne Probleme können. Wenn nicht hätte das die Werkstatt vorher überprüfen müssen und die Herausgabe verweigern. Du bis Laie und kaufst für Geld eine Leistung.

Dafür gibt die Werkstatt eine Garantie. Das macht sie nicht freiwillige, das ist mindestens im BGB so festgelegt. Wie schon oben geschrieben - es ist nicht Deine Aufgabe hier die Fehlerquelle zu suchen oder Geld nachzulegen.

Wenn die Werkstatt das nicht einsieht gibt es auch Schiedstellen im KFZ Gewerbe. An diese kann man sich als Kunde wenden.

Für 5000 Euro kann man erwarten das man ein Auto bekommt welches zuverlässig fährt. Darauf und nur darauf würde ich mich berufen.

Viel Glück.

Gruß Bernd
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von rooster »

Hallo,
war das so schwer zu verstehen? Die Werke soll von dem 5000-Euro-Desaster die Hälfte übernehmen, davon kauft er sich einen für 1500 und lässt ihn für 1000 einbauen.
Dann zahlt er gar nichts für einen neuen Versuch.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von bernd68 »

rooster hat geschrieben:Hallo,
war das so schwer zu verstehen? Die Werke soll von dem 5000-Euro-Desaster die Hälfte übernehmen, davon kauft er sich einen für 1500 und lässt ihn für 1000 einbauen.
Dann zahlt er gar nichts für einen neuen Versuch.
So hab ich das tatsächlich nicht verstanden.
Dann passt da irgendwas nicht zusammen: vorher 5000 und der Motor funktionierte nicht und jetzt soll es einen funktionierenden Motor für 2500 geben....

5000 für eine Motorüberholung incl Aus-Einbau ist eigentlich ein realistischer Preis. Billiger ist dann immer die Frage wie gut das alles ist.
Klar, schlimmer kann das neue Ergebnis schwer ausfallen...

Gruß Bernd
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Wenn es richtige Kfzler sind ist das allerdings machbar.

1500€ der überholte Motor, 1000€ für Arbeit und Restmaterial. Wird knapp, aber bei dem Disaster sollte man damit leben können.
Somit hätte der Geschädigte seinen Anspruch bekommen.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Heiner DJ Ultimate »

Hallo,

das ist ja eine ziemlich üble Angelegenheit.
Da ich einen ähnliche Fall vor ein paar Jahren hatte, erzähle ich die Geschichte.
Die Werkstatt meines Vertrauens ersetzt den defekten DJ durch einen Rumpfmotor
eines gewerblichen Anbieters.
Nach 15000 km, noch in der Gewährleistungszeit stirbt der neue Motor ebenfalls.
Der Motorhersteller sagt Hitzeschaden, Ölverdünnung durch defekte Peripherieteile.
Gewährleistung ausgeschlossen.
Mein Vertragspartner ist die Werkstatt, diese muss ich verklagen, sollte ich Recht
bekommen, kann diese sich mit dem Instandsetzer herumzanken.
Ob ich Recht bekomme ist aber die Frage, wie will ich beweisen, dass die dreissig jahre
alte Peripherie tatsächlich in Ordnung war, muss die Werkstatt das überprüfen oder
nur auftragsgemäß einen neuen Motor einbauen ?
So ein Verfahren kostet mit Anwalt, Gutachter etc. einen Haufen Geld, Ausgang wahrscheinlich
irgend ein Vergleichsvorschlag. Dauer etwa 2 Jahre, während dieser Zeit steht der Bus irgendwo rum.

Günstig in meinem Falle war der Umstand, dass es sich bei der Werkstatt um ein nicht ganz so kleines
Autohaus handelt, bei dem ich auch Neuwagen kaufe und andere Fahrzeuge warten lasse.
Die waren interessiert, meine Laune nicht völlig in den Keller gehen zu lassen.

Also hat die Werkstatt einen Preisnachlass für einen neuen Motor verhandelt, diesen umsonst eingebaut,
ich habe mit Faust in der Tasche den Motor gezahlt und der Bus läuft wieder.

Gruß,

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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Wissen wir denn inzwischen ganz sicher, wer hier was verbockt hat?
Mal ganz nüchtern:
Ist der Motor fehlerhaft, gibt der Instandsetzer im Rahmen der Gewährleistung einen neuen Motor (oder setzt den vorhandenen instand). Aus- und Einbaukosten bleibt beim Käufer.

Die Werke hat was verbockt beim Einbau. Sie haftet für ihr Tun, muss im Schadensfalle für Ersatz sorgen, die Kosten gehen zu 100% zu ihren Lasten.

Der Kunde hat einen Fehler gemacht (Einfahrvorschrifften nicht beachtet, Fehltankung etc...) Er trägt sämtliche Kosten. Punkt.

Jetzt geht es darum, eine klare Schuldzuweisung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Alles Gerate, Geschätze und Gemutmaße bringt hier nichts. Das ist ganau das, was ich eingangs meinte mit "ich kann mir Vorstellen, in welche Richtung das hier geht"!
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von rooster »

Ja, du hast recht. Ohne ein von beiden Seiten anerkanntes Gutachten ist alles nur Spekulatius.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von nicoocin »

Moin. Für alle, die daran interessiert sind, wie die Sache ausgeht: Die Werkstatt beharrt darauf, alles korrekt eingebaut zu haben und sie glaubt mir auch, dass ich nicht für den Motorschaden verantwortlich bin. Sie trauen sich aber nicht, sich mit dem Instandsetzer anzulegen. Also lassen sie den Motor auf eigene Kosten erneut überholen und bauen ihn dann wieder ein. Ich zahle dann noch die Teile, die im Zuge des mehrfachen Umbaus gelitten haben: Den Auspuff, der den zweiten Anbau nicht überleben wird und einen neuen Kühler, den die zur Diagnose zerlegt haben und einen neuen Anlasser. Das ist alles in Ordnung, auch wenn es nochmals Geld kostet. Alle drei Teile waren eh Billigteile und schon ziemlich hinüber. Mal sehen, was noch kommen wird, das dauert alles recht lange. Mich ärgert alles, weil ich 1. seit Dezember kein Auto habe und der Bulli die ganze Zeit draußen vor sich hin gammelt (ich habe seit Januar eine Garage angemietet, die der Bus noch nie gesehen hat...) und es 2. nicht so toll finde, dass der Instandsetzer davonkommt, nachdem er 4000 Euro für die Überholung des Motors bekommen hat.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von newt3 »

was ergab denn der zerlegte kühler? war da siff drin oder alles schön?
ich würd vermuten wasser leicht aufdrehen dann schlauch auf den einen anschluss halten (der auch mit gummiadapter stecken) und wenn da ohne nennenswert gegendruck drüben wasser kommt wird er schonmal nicht ursächlich für den motorschaden sein.

ansonsten ist es natürlich der werkstatt ihr bier sich mit dem lieferanten rumzustreiten oder nicht. da brauchst du eigentlich kein schlechtes gewissen haben. normal sollten die untereinander ja ne kulante reglung finden (die fängt schon damit an dass der atm beim imstandsetzer die werkstatt eigentlich keine 4000€ kosten sollte).

interessant wäre natürlich was konkret an deinem motor denn nun alles kaputtgegangen ist. was sagt da die diagnose der werkstatt

schau bei dem jetzt überholten motor ruhig hin. lass dir genau sagen bzw auf reperaturprotokoll (oder wie auch immer man das jetzt nennt) vermerken was alles an neuteilen verbaut wurden ist und was gebraucht. auch macht es sinn die maße der jeweiligen bauteile zu kennen (also in welchem maß ist der motor jetzt gebohrt (sprich maß der kolben und ringe). sind auf der kurbelwelle nach wievor standart lagerschaden oder mußte man dort auch ein übermaß gehen und wenn ja welches).
->das sind hilfreiche infos sollte in ein paar jahren doch wieder was mit dem motor sein. ist man im letzten übermaß wirds halt blöd (dann könnte man im falle des 1.6ers notfalls noch auf die reperaturstufen vom ky bohren lassen)
->klar eigentlich hofft man dass der 'neue' nun für die nächsten 200-300tkm gut ist (was bei bustypischen jahresfahrleistungen ja sehr viele jahre sind)
->kompressionsmessung macht auch sinn (denn weißt du den ausgangswert und sollte irgendwann mal was sein hast du anhaltspunkte zum vergleich)
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Kompression beim neuen Motor prüfen hat erst mal wenig Aussagekraft, solange der Motor nicht eingeschliffen ist. Das könnte man nach 5000km vielleicht mal machen. Aber eine echte Notwendigkeit sehe ich hier nicht.
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BUSbahnhof »

Mich würde auch die genaue Schadensdiagnose und das genaue Schadensbild mal interessieren :gr
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BennoR »

TottiP hat geschrieben:Kompression beim neuen Motor prüfen hat erst mal wenig Aussagekraft, solange der Motor nicht eingeschliffen ist. Das könnte man nach 5000km vielleicht mal machen. Aber eine echte Notwendigkeit sehe ich hier nicht.
Ich muss da leider widersprechen aus meiner Peaxiserfahrung am wbx und 827er Benziner über 30 Jahre:

Auf jeden Fall messen lassen
Wenn Delta zwischen den Zylindern grösser ein Bar zeigt das die Güte der Bohrungsmaße.

Mein 827 Eg war top ab km 0, Jb dito
Mein 1.6 Lbx As Nr 2 war top 10.0 ab km 0
Mein 1.7 Lbx war Mist und blieb Mist (Bugwelder Schrott)
Mein WBX nr 3 war top ab km 0, stieg um 1 bar
Mein Wbx nr 4 war Mist und blieb Mist
Mein WBX Nr 5 stieg gerade um 0,8 bar, mehr wirds nicht bzw 12 ist top :)

Die absolute Kompression steigt beim Benziner bei meinen Motoren egalb ob nur neu gehohnt oder neue Kolben Zylinder im Wbx (brandaktuell bei mir) oder am 827 er Gti ATM vor Jahren ca
0.5 bar km 0-200 und weitere 0.5 bar km 200-1500 bei sachgerechtem Einfahren im bestcase. Mehr tut sich nicht. Der Abrieb ist massif! Einen t3 D würd ich nicht über 85..90 fahren km 0-500
Die Übersetzung ist zu kurz. Wirklich behutsam einfahren.

Hat dein neuer Diesel nur wenig (28?) Kompression wird es nicht gewaltig mehr werden dudchs einfahren...

Wird schon werden!
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Und was macht man mit dem gewonnenen Wissen? Einen "besseren" Motor beim Instandsetzer einklagen?
Nr, wenn der Motor dann irgendwann final läuft würde ich mich daran erfreuen und nicht für eigene Verunsicherung sorgen ;-)
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von BennoR »

Im Prinzip volle Zustimmung ! Was gut fährt hat gute Werte. Dennoch sind hier Nachbesserung und Gewährleistung das Thema. Da sind Zahlen und Fakten hilfreich für einen guten Abschluss
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von Quixote »

nicoocin hat geschrieben: Ich sage: Die Temperaturanzeige war leicht über der Mitte, aber weit von normalen Ausschlägen bei Sommerfahrten entfernt.
Ich habe KY,JX und AFN im Einsatz. Bei allen steht die Temperaturanzeige wie festgenagelt in der Mitte. Sommerliche Ausschläge sind nicht erkennbar. Bewegungen über einer halben Zeigerbreite bedeuten Alarm. Im hier beschriebenen Patienten würde ich unbedingt eine Öltemperaturanzeige verbauen, dann sieht man etwas besser was gerade im Motor los ist.
Grüsse Thomas
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Re: Motorschaden - wer haftet

Beitrag von TottiP »

Nun mal keine Panik, eine gewisse Dynamik in der Anzeige ist legitim. Mich stören die Anzeigen eher, die nur bis zur Mitte gehen. Schwindelt mich das Ding nicht an, wenn ich die Berge hoch fahre und das Ding das gleiche wie bergab anzeigt...?
Gruß, Totti
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