Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

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Timo2018
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Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Timo2018 »

Hallo T3 Freunde.
Ich bin neu hier und habe mal eine Frage an Euch. An meiner T3 Doka habe ich seit 10 Jahren einen breiten Bösen Blick. Ist beim Tüv immr ohne Probleme durchgegangen. Jetzt kommt die Polizei und möchte die Eintragung im Schein sehen oder eine ABE. Klar,dass ich keine Unterlagen mehr habe-nach 10 Jahren. Selbst wenn es mal eine Nummer gegeben hätte,habe ich sie nicht mehr. Irgendwelche Adressen vom Händler leider auch nicht mehr.
Beim Tüvmensch,der ihn letztes Jahr durchgewunken hat,war ich schon. Auch er besteht jetzt auf einer ABE. Ohne könne er nichts machen.
Hat jemand noch eine Idee,was ich anstellen kann um meinen Bösen Blick zu erhalten. Foro siehe unten.
Bin für jeden konstruktiven Vorschlag dankbar!
LG
Timo
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bullimarin
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von bullimarin »

An dem Teil selber ist keine Nummer oder ein Hersteller zu finden? Normalerweise ist das der Fall.
Corona ist irgendwann vorbei!
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https://youtu.be/0AREPdnwpZg
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CBSnake
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von CBSnake »

Hi Timo,

welches Material hast du denn da? GFK/Kunststoff etc?
Oder Blech?

Für GFK etc brauchst ein Materialgutachten, wirst nicht bekommen.
Ist er aus Blech oder kannst ihn aus Blech nachbauen geht eine Einzelabnahme.
Such dazu Mal die Papiere von anderen bösen Blicken. Dort steht immer was drin wie der Sachverständige die Abdeckung der Lichter prüfen muss, Abdeckung diverse Kanten Lichtkegel etc
Damit gehst du dann zum TÜV in den gebrauchten Bundesländer oder zur DEKRA in den Neuen Bundesländer. Denn nur diese dürfen eine Einzelabnahme machen.

Grüße
Achim
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Wuestenschwimmer »

...reiß ab den Mist...
Sieht eh beschissen aus... :-)

Ist der geklebt oder geschraubt?
Falls geschraubt, dann sollte sich doch auf der Rückseite der Hersteller finden lassen (-> e-mail, bitte um Hilfe, eintragen lassen).

Ansonsten: Siehe Eingangskommentar....

Gruß, Olli
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Railslide
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Railslide »

Wegmachen. Neuen mit abe kaufen. Fertig.
Timo2018
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Timo2018 »

Danke für die teilweise sicher nicht ernstgemeinten Antworten. Gewisse Witzbolde findet man ja in jedem Forum.
@ CBSnake: das Material ist aus GFK. Also gibt es da keine Chance? Ich hatte gehofft, hier noch ein paar Tricks zu erfahren. Z.B. wo man nachträglich eine ABE herbekommt o. ä.
Schade. :-? Dann muss er wohl tatsächlich weg.
LG
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von bullimarin »

Demnach ist tatsächlich keine Hersteller-Prägung zu finden?
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Timo2018
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Timo2018 »

@ bullimarin: Jetzt zumindest nicht mehr. Das Teil ist ja schon 10 Jahre alt. Falls es eine Nummer gab und diese auf einem "Beipackzettel" notiert war, weiss ich es leider nicht mehr.
Schade.
Lieben Gruß
Timo
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von SyncroMV »

Hääää... ähm- ja... komische Polizei. Ich finde er ist auch ein bissel extrem nach unten gezogen. Sofern ich mich recht erinnere steht die Nummer oben links im Plaste eingepresst. Eventuell musst Du dafür einfach mal das Teil ab machen. Anderen Falls einfach eintragen lassen, da der Grill ja die Austrittsfläche der Scheinwerfen nicht verdeckt. Warum sich da der TÜVer sträubt verstehe ich nicht, aber scheinbar haben die auch keine Ahnung mehr.
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von CBSnake »

Na weil der Tüver keine Ahnung vom Splitterverhalten des Werkstoff hat kommt nicht gut wenn das ein Unfallgegner im Bauch stecken hat
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Re: OT Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von Bus-Froind »

CBSnake hat geschrieben:...in den gebrauchten Bundesländer oder zur DEKRA in den Neuen Bundesländer.
Das ist mal eine schöne Unterteilung des "vereinten" Deutschlands. Ohne politisch zu werden, "gefällt mir"! :bier
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit Vonne Form her könnte das der sein:
http://www.rhoen-bull.de/Spoiler/Spoile ... er::2.html
Mal fragen ob die mit Prüfbericht verkaufen. Mehr als übers Material/Entflammbar wird da nicht drinstehen.
Einen mit ABE kenn ich nicht.
Hab 2 Seiten vom Winkler,steht nur drin-Muss nicht eingetragen werden weil er den Lichtaustritt nicht beeinträchtigt, und ne Seite ausm Prüfbericht bezgl nicht flammbildend.
Gruß Frank
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von SyncroMV »

CBSnake hat geschrieben:Na weil der Tüver keine Ahnung vom Splitterverhalten des Werkstoff hat kommt nicht gut wenn das ein Unfallgegner im Bauch stecken hat
Das ist der dämlichste Mist den ich seit Jahrzehnten in einem Forum gelesen habe. Leg deinen Bulli still und fahr´ mit Flixbus! Bei der Art von Antworten alle mal sicherer.

Ich hätte zur Recherche gerne auf vw-online.org verwiesen, aber leider sind die seit Monaten offline. ich persönlich würde ne nette Anfrage an Boltze starten- bestimmt findet der was dazu. Und der Spoiler ist keine 10 jahre alt, sondern schon mindestens 15 Jahre am Fahrzeug.
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von SyncroMV »

T3-Staff hat geschrieben:Mahlzeit Vonne Form her könnte das der sein:
http://www.rhoen-bull.de/Spoiler/Spoile ... er::2.html
Mal fragen ob die mit Prüfbericht verkaufen. Mehr als übers Material/Entflammbar wird da nicht drinstehen.
Einen mit ABE kenn ich nicht.
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Gruß Frank
Super Frank! Danke! Grüsse aus Siegen nach Radevormwald.
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von orangutanklaus »

Das ist der dämlichste Mist den ich seit Jahrzehnten in einem Forum gelesen habe. Leg deinen Bulli still und fahr´ mit Flixbus! Bei der Art von Antworten alle mal sicherer.
Hmm, kläre mich/ uns doch mal auf,was denn da jetzt so unglaublich dämlich ist.

Ich bin auch nur Laie, dachte aber auch bis jetzt, dass man nicht einfach alles ohne jegliche (Material-) Prüfung an sein Fahrzeug schrauben darf (musste auch mal was abmontieren, weil kein entsprechendes Prüfzeichen/ KBA- Nr o.Ä. vorhanden war).

Hast Du irgendwelche konkreten Verweise auf entsprechende Passagen der StVZO parat?

Alex
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von SyncroMV »

orangutanklaus hat geschrieben: Hmm, kläre mich/ uns doch mal auf,was denn da jetzt so unglaublich dämlich ist.
Aslo.. es gibt da Blümlein und Bienen...
orangutanklaus hat geschrieben: Ich bin auch nur Laie, dachte aber auch bis jetzt, dass man nicht einfach alles ohne jegliche (Material-) Prüfung an sein Fahrzeug schrauben darf (musste auch mal was abmontieren, weil kein entsprechendes Prüfzeichen/ KBA- Nr o.Ä. vorhanden war).
Gegenfrage: Welchen Inhalt haben Materialgutachten? Hast du da schon mal irgendeins gelesen und kannst uns von berichten?
Wie sagte mal ein Polizist: Egal ob dir ein prüfer einen Hamster oder eine Betonplatte als Scheibenwischer einträgt- wenn´s drin steht ist es konform.
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Re: Möglichkeiten einen Bösen Blick zu legalisieren?

Beitrag von orangutanklaus »

Na, du bist ja wirklich ein ganz Netter. Und was du alles weißt... . Respekt! :bet
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