neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

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Caravelli
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neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

Hallihallo in die Runde,

mein T3 bekommt grade einen neuen Motor eingebaut. Ich ging davon aus (und so hat es auch das STVA gesagt), dass dann ein neuer TÜV nötig sein wird und der Motor in den Schein eingetragen werden muss. Die Werkstatt meinte jetzt, ein neuer TÜV sei gar nicht nötig, es ginge ja nicht um die Sicherheit des Fahrzeuges. Aber dann habe ich doch im Schein keine korrekten Angaben mehr? Oder wer würde das im Schein umtragen dürfen/können? Und muss der TÜV nicht dann prüfen bzw. bescheinigen, dass das H-Kennzeichen auch mit Neumotor bestehen bleibt?

ich mein, nicht dass ich unbedingt zum TÜV will :mrgreen: aber ich dachte dass geht in dem Fall nicht anders. Und auch, falls der Bulli doch irgendwann in ferner Zukunft mal verkauft werden sollte, hätte ich ja keine korrekten Angaben dann im Schein.

LG. die Lena
Bus-Froind
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Bus-Froind »

Unterscheide zwischen "neuem" und "anderem" Motor, davon hängt es ab.
Bei einem Umbau ist die Eintragung in die Papiere Pflicht. Gibt natürlich Leute, die das weglassen, manche Umbauten sehen halt sehr original aus.
Das Risiko des "Fahrens ohne Betriebserlaubnis" fährt dann halt mit, auch wenn es eher gering sein mag.

Gute Fahrt
Burkhard
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Atlantik90
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn der gleiche Motortyp wieder eingebaut wird, dann braucht kein TÜV gemacht werden und die Papiere werden nicht geändert.
Sollte allerdings ein Motor mit anderem Kennbuchstaben und/oder Hubraum und/oder Leistung eingebaut werden, dann ist eine Einzelabnahne und eine Änderung der Papiere erforderlich.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

neujoker hat geschrieben:Wenn der gleiche Motortyp wieder eingebaut wird, dann braucht kein TÜV gemacht werden und die Papiere werden nicht geändert.
Sollte allerdings ein Motor mit anderem Kennbuchstaben und/oder Hubraum und/oder Leistung eingebaut werden, dann ist eine Einzelabnahne und eine Änderung der Papiere erforderlich.
Definitiv anderer Kennbuchstabe und andere Leistung! Unterlagen müsste ich raussuchen lassen, hab grade keine Einzelheiten hier.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von classick »

Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von RetroLogic »

Einzelheiten wären gut und der Motorkennbuchstabe des Motors der vorher verbaut war und der des Motors der eingebaut wird wäre hilfreich.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von hbquax »

Warum sind die Leute, die etwas wissen wollen, immer so geizig mit Details? :gr
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Atlantik90 »

classick hat geschrieben:Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von rooster »

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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Der Purist »

neujoker hat geschrieben:
classick hat geschrieben:Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
Es geht glaube ich darum, dass man in NRW eben nicht wieder eine neue (also 2 Jahre gültige) HU benötigt, um einen anderen Motor einzutragen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

RetroLogic hat geschrieben:Einzelheiten wären gut und der Motorkennbuchstabe des Motors der vorher verbaut war und der des Motors der eingebaut wird wäre hilfreich.
Hi Retro,

der alte Motor hat die Kennbuchstaben -CS (mehr grade nicht gefunden) und der Neue Motor die Bezeichnung VAG 1,7 D/KY. Ich hoffe, das hilft so weiter. Da ich Kopie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II jetzt hier hab, könnte ich auch noch andere Infos daraus angeben, wenn du mir sagst, was da noch hilfreich wäre.

GLG! die Lena
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Alexander »

Der Purist hat geschrieben:
neujoker hat geschrieben:
classick hat geschrieben:Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
Es geht glaube ich darum, dass man in NRW eben nicht wieder eine neue (also 2 Jahre gültige) HU benötigt, um einen anderen Motor einzutragen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat.
Richtig. So ist es.
Allerdings muß das Fahrzeug HU fähig sein. Es darf also keine erheblichen Mängel haben und es dürfen keine Teile verbaut sein die nicht eingetragen sind (Fahrwerk, Lenkrad, Sitze, ...)
Viele Grüße,
Alexander
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

Der Purist hat geschrieben:
neujoker hat geschrieben:
classick hat geschrieben:Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
Es geht glaube ich darum, dass man in NRW eben nicht wieder eine neue (also 2 Jahre gültige) HU benötigt, um einen anderen Motor einzutragen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat.
Hallo der Purist :) ist das in NRW so? Also ich bin ja nach BW umgezogen... nur der Bulli ist im Moment noch in der alten Heimat in der Werkstatt und soll dann auch "umgesiedelt" werden. Wäre also dann sowieso die Frage, wie's hier ist. Achso, könnte der TÜV überhaupt noch dort gemacht werden? Angemeldet ist er noch nicht.

LG! die Lena
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von MechaNick »

Beim Umbau von CS auf KY ist auf jeden Fall eine Eintragung nötig, da sich ja sowohl Hubraum als auch Leistung verändern. Ist aber Problemlos möglich, da es ein Motor aus der Baureihe ist und dieser ohne andere Änderungen wie Bremsen etc. 1:1 getauscht werden kann.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

rooster hat geschrieben:Oftmals sind die Leute von ihrem eigenem Erleben so eingenommen, dass sie sich gar nicht vorstellen können, dass andere davon nichts wissen.
Ich hatte keine Infos hier, da mein Bulli und ich grade räumlich 350km voneinander entfernt sind und ich mir das alles zufällig nicht auf meine Unterarme tätowiert habe... außerdem war mir nicht klar, welche Infos überhaupt nötig sind, um ne klare Aussage zu bekommen. Hätte ja auch sein können, es gibt eine generelle Regelung und weitere Details erübrigen sich.

Aber eigentlich wollte ich dich nur ein wenig ärgern :roll:

Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag :)
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Caravelli »

MechaNick hat geschrieben:Beim Umbau von CS auf KY ist auf jeden Fall eine Eintragung nötig, da sich ja sowohl Hubraum als auch Leistung verändern. Ist aber Problemlos möglich, da es ein Motor aus der Baureihe ist und dieser ohne andere Änderungen wie Bremsen etc. 1:1 getauscht werden kann.
Danke MechaNick für deine Antwort :) hat mir sehr geholfen, merci!

Liebe Grüße und genieß die Sonne :sun
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von newt3 »

Du läßt den geänderten motir auf der prüfstele abnehmen ähnlich wie eine abnahme einer neuen rad reifen kombination oder ähnliches.

Der prüfer schot sich dein fahrzeug und motor an, holt sich die entsprechenden daten aus dem pc und schreibt dir eine abnahme.
Mit dieser gehst du auf die zulassungsstelle und läßt den geänderten motor eintragen.

Hu ist nicht notwendig. Au wird er vermutlich verlangen/machen.

------
Hast du eine H zulassung und der motor der abgenommen/eingetragen werden soll widerspricht laut prüfer den anforderungen fürs h so wird der prüfer den motor nicht abnehmen oder eben gleichzeitig verlangen das bei umtragung das h entfällt (also auch die h zugehörige schlüssernummer im schein).
Sollte aber im falle cs auf ky nicht passieren.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Der Purist »

Caravelli hat geschrieben:
Der Purist hat geschrieben:
neujoker hat geschrieben: Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
Es geht glaube ich darum, dass man in NRW eben nicht wieder eine neue (also 2 Jahre gültige) HU benötigt, um einen anderen Motor einzutragen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat.
Hallo der Purist :) ist das in NRW so? Also ich bin ja nach BW umgezogen... nur der Bulli ist im Moment noch in der alten Heimat in der Werkstatt und soll dann auch "umgesiedelt" werden. Wäre also dann sowieso die Frage, wie's hier ist. Achso, könnte der TÜV überhaupt noch dort gemacht werden? Angemeldet ist er noch nicht.

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Hallo,
ich kann nicht sagen, ob das in NRW so ist. Ich habe lediglich den eigentlichen Kern der Aussage herausgestellt. Den "TÜV" also die HU, kannste in Deutschland doch machen lassen wo du willst. Das Fahrzeug muss dazu auch nicht angemeldet sein.
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von classick »

neujoker hat geschrieben:
classick hat geschrieben:Must nur nee gültige HU haben und gut ist. Zumindestens bei uns in NRW.
Auch bei euch in NRW ist es bei Einbau z.B. eines AAZ statt eines CS Fahren ohne Betriebserlaubnis (kostet 50,--€) und zusätzlich Steuerhinterziehung (Geldstrafe), wenn kein LKW oder Womo, die nach Gewicht besteuert sind.
Das ist schon klar. :tl
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Re: neuen Motor in Schein eintragen? Kein TÜV notwendig?

Beitrag von Railslide »

So viel Text für eine Lapalie?
Mein Passat ist auch umgebaut. Agg statt ady hat überhaupt niemanden gekratzt.
Und das , obwohl er zum TÜV mit ADY kam und die Nachuntersuchung denn mit AGG bestanden hat.

Bei 1:1 Tausch ist TÜV nicht nötig.
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