Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

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soololi
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Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von soololi »

Moin,

beim "Rumgoogeln" ist mir was aufgefallen. In meinem Fahrzeugschein steht ein Eintrag "Einkreisbremsanlage". Allerdings frage ich mich gerade, wieso ich diesen Eintrag habe und wieso mein T3 (MV Bj.88) ein Einkreis System haben sollte. Gab es unsere Schätze mit Ein- und Zweikreissystemen?

gruß Oli
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Atlantik90
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von Atlantik90 »

Ist deiner eine Einzelzulassung - z.B. ex. Bund oder Feuerwehr? In solchen Gutachten steht gelegentlich ein Haufen Müll.
Es gab den T3 nie (!) mit Einkreisbremse. Die Zweikreisbremse hatte immer eine sog. II-Aufteilung - ein Kreis vorne einer hinten.
Was rein gehört hätte wäre ev. "Betriebs- und Hilfbremsanlage nicht von einander unabhängig"

Eine Einkreisbremsanlage wäre schon lange vor 1988 bei einem Kfz mit eine zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h nicht zulassungsfähig.
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von burger »

Mein T1 hat eine Einkreisbremsanlage- und bereits im letzten BJ 1967 wurde das System von VW auf Zweikreis umgestellt. Soviel zur Geschichte der Einkreis-Bremsanlage im VW Bus/Transporter :muaha
Zuletzt geändert von burger am 17.08.2018, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von soololi »

Laut Fahrgestell ein Magnum, der aber als Selbstausbau auf Wohnmobil umgerüstet wurde.

In den Papieren stehen tatsächlich so viele Sachen, dass bei der letzten Ummeldung die Dame vom Amt das eintragen verweigert hat. "Ist alles in der Online Datenbank, brauchen wir nicht mehr machen".

Seit dem habe ich immer Spaß mit dem Tüv.

Wenn es ein Einkreissysteme wäre, hätte ich mich mal schleunigst um eine Umrüstung bemüht.......

gruß Oli
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Das mit den Eintragungen hätte ich so nicht hingenommen. Wenn es einzelabnahmen sind für die es keine Freigabe gibt müssen die schon mit drinnen stehen. Kommst du in ne Polizeikontrolle und deine Felgen/reifen kombie stimmt nicht oder die Anzahl der Sitze oder der Motor stehst du vor Ort dumm da und gehst im schlimmsten Fall zu Fuß weiter. Außer du kannst es vor Ort belegen das es rechtens ist.

Gruss Christian
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von Atlantik90 »

Bei mir hat der TÜV wegen solch einer Unterlassung in den Bericht geschrieben, dass die Papiere entsprechend korrigiert werden müssen ohne die Plakette zu verweigern und ohne Mehrkosten. Die Korrektur hat dann auf der Zulassungsstelle auch nichts gekostet.
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von soololi »

Laut Zulassungstante gibt es eine Hotline für Polizei und Tüv, bei der nachgefragt werden kann. Somit sind die Eintragungen nicht notwendig... :kotz

Seit dem habe ich die Kopie vom alten entwerteten Schein immer dabei. Hat bis jetzt immer gereicht.
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von Atlantik90 »

Das, was die Tante sagt, gilt für alle Eintragungen, die Gegenstand der ABE sind, also z.B. für die alternative Reifengröße 205/70 R 14 beim T3 aber nicht für die Einzelabnahmen.
Wenn ein Fahrzeug umgemeldet wird, dann wird in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 automatisch der Teil eingetragen, der für das Fahrzeug da bisher in der DV angelegt ist, wenn schon einmal Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgegeben wurden. Die Mitarbeiterin braucht da nichts tippen.
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von SyncroMV »

Turbofeind hat geschrieben:... oder die Anzahl der Sitze oder ....
Hääää? Bei mir steht seit 20 Jahren 9Sitze in der Papieren und ich habe 6 Sitze und 8 Gurte im Bulli. Das hat niemanden interessiert und wird es auch nicht.
Oft zum Fachsimpeln beim Stammtisch der IG-T3 anzutreffen
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Re: Einkreisbremsanlage? Oder doch nicht

Beitrag von TottiP »

Es interessiert dann, wenn 2 eingetragen sind aber mehr verbaut wurden.
Gruß, Totti
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