Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

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AlexNbg
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Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von AlexNbg »

Hallo,

das Thema gibt es zwar bereits das eine oder andere Mal, ohne mir jedoch eine klar Antwort auf folgende Frage zu liefern:

Ich fahre auf meinem T3 Transporter (1982) die Bereifung 7.00-14/8PR also 185 R14.
Meine Frage: Muss obligatorisch das Kennzeichen C (ich glaube für die Traglast) dabei stehen, also 185 R14C? Würde das der TÜV beanstanden?

Oder kann ich auch lediglich 185 R14 fahren?
Im Schein steht lediglich die Bezeichnung 7.00-14/8PR.

Danke & Gruß
Alex.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

Auf einem Bus mit CU waren eigentlich nie 7.00-14 Reifen.
Schau halt mal in deine, wenn vorhanden alten Fahrzeugpapiere oder die Bedienungsanleitung. Dort wirst du für den 51 kW/70 PS finden: Serie 185 SR 14 reinforced und Mehrausstattung 185R14C 6PR. Auch bei den neueren steht nur 185 R 14 99/97 N als Anforderung im alten Brief. Heute darf man die Tragzahl fahren, die der max. zulässigen Achslast entspricht - bei 1300 kg reichen 93er gerade noch aus.

Siehe dazu auch : http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... ifen_Serie
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,zu der Frage: Nein das C ist nicht vorgeschrieben,lediglich Empfehlungscharakter.
Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

Bei C-Reifen ist nur zu beachten, dass die normal mit einem etwas höheren Luftdruck gefahren werden müssen als gleich dimensionierte Reifen ohne C.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von AlexNbg »

neujoker hat geschrieben:Auf einem Bus mit CU waren eigentlich nie 7.00-14 Reifen.
Schau halt mal in deine, wenn vorhanden alten Fahrzeugpapiere oder die Bedienungsanleitung. Dort wirst du für den 51 kW/70 PS finden: Serie 185 SR 14 reinforced und Mehrausstattung 185R14C 6PR. Auch bei den neueren steht nur 185 R 14 99/97 N als Anforderung im alten Brief. Heute darf man die Tragzahl fahren, die der max. zulässigen Achslast entspricht - bei 1300 kg reichen 93er gerade noch aus.

Siehe dazu auch : http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... ifen_Serie

Danke! Nein, alte Papiere gibt es nicht. Im Fahrzeugschein steht 7.00-14/8PR. Deswegen ja auch die Frage.

Wofür steht '93er'?
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von puckel0114 »

Traglastindex. Das was ein Reifen tragen darf an Gewicht.
Gruß aus Bielefeld
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Alex0069 »

Volkmar war schneller..

Tabelle zum Lastindex siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

@Alex
Sprich auch mal mit der HU-Prüfstelle deines geringsten Misstrauens, die Datenbank von denen ist in Sachen T3 "etwas unflexibel"...

Gruß Alex0069
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Welche Schlüsselnummern stehen unter 2.2.?

Gruß aus Kiel

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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

CU gabs übrigens doch mit 7.00-14.

Gruß aus Kiel

matze
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von AlexNbg »

matzmann hat geschrieben:Welche Schlüsselnummern stehen unter 2.2.?

Gruß aus Kiel

matze


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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von AlexNbg »

matzmann hat geschrieben:CU gabs übrigens doch mit 7.00-14.

Gruß aus Kiel

matze


steht ja auch so im Schein ;-)
Zuletzt geändert von AlexNbg am 25.02.2019, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

matzmann hat geschrieben:CU gabs übrigens doch mit 7.00-14.

Gruß aus Kiel

matze
War wohl eingetragen und zulässig, aber wurde nicht so geliefert.
Siehe z.B. da bei Boltze im Prospekt vom Juni 1979 in der mittleren Spalte unten: http://www.vwpix.org/T3/Prospekte/deuts ... seite7.JPG
und Bedienungsanleitung:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von AlexNbg »

T3-Staff hat geschrieben:Mahlzeit,zu der Frage: Nein das C ist nicht vorgeschrieben,lediglich Empfehlungscharakter.
Gruß Frank

Hallo Frank, besten Dank!

Kann man das irgendwo nachlesen. Ich habe dazu noch nichts verbindliches gefunden und wenn man fragt, sind die Antworten unterschiedlich.

Danke und Gruß
Alex.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,klar im
Erlass des BMVBW vom 9.November 2004:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/ ... tId=724165
leicht und locker erklärt:
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/77 ... reifen.pdf
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Mit der Schlüsselnummer findet man heraus:

Du darfts fahren

185R14
185/80 R14
185 R14 C
185/80 R14 C

Jeweils Tragfähigkeitsindex mindestens 93 (den haben nur die Reinf. Reifen) und Geschwindigkeitsindex N. Solange nicht mal irgendwas an den Achslasten oder Höchstgeschwindigkeit geändert wurde.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit, matzmann-aber nicht nur den 185.Hier in der VW Freigabe stehen alle möglichen Reifengrößen:
http://www.michaelknappmann.de/bulli/mi ... atg43.html
Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

Frank lese aber mal genau, für was du alles einen neue Betriebserlaubnis brauchst.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,genau Joachim lese mal. Zu der damaligen Zeit war es vorgeschrieben jede Änderung bei Reifen in die Papiere eintragen zu lassen.
Das ist aber seit 2005 nicht mehr so.Und nur das ist mit- neue Betriebserlaubnis- gemeint,nicht anderes.
Alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen sind ohne Tüvvorführung und auch ohne Änderung der Papiere zulässig.
Ohne wenn und aber.
Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

T3-Staff hat geschrieben:Mahlzeit,genau Joachim lese mal. Zu der damaligen Zeit war es vorgeschrieben jede Änderung bei Reifen in die Papiere eintragen zu lassen.
Das ist aber seit 2005 nicht mehr so.Und nur das ist mit- neue Betriebserlaubnis- gemeint,nicht anderes.
Alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifen sind ohne Tüvvorführung und auch ohne Änderung der Papiere zulässig.
Ohne wenn und aber.
Gruß Frank
Leider total falsch.
In den Papieren stehen die Reifen nicht mehr, eine Betriebserlaubnis muß trotzdem neu erteilt werden.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,erklär mir das Bitte mal.
Was verstehst Du unter Betriebserlaubnis.
Was soll denn nu(wo steht das genau?)gemacht werden vom Tüvi?
Einen Reifen eintragen der ne Herstellerfreigabe hat?
Wir sind hier gerade gespannt,haben nämlich gerade den Tüv hier inne Werke.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Für unsere alten Autos gilt:


Zulässig sind alle Reifen die mit der ABE genehmigt wurden (Das können auch bei gleicher ABE Nummer verschiedene sein zB je nach Getriebegruppe)

Wenn du etwas anderes montierst erlischt die Betriebserlaubnis es sei denn das Rad hat eine ABE und in dieser steht keine Auflage das eine Anbauabnahme erforderlich ist, bzw wurde diese durchgeführt oder du hast ein Teilegutachten und es wurde eine Anbauabnahme durchgeführt.

Wenn du mal in die Reifenfreigaben von Autoherstellern schaust sind oft diese Teilegutachten mit in dem Katalog enthalten.

Genau das steht in der obigen Freigabe, die Betriebserlaubnis muß neu erteilt werden.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

Nur die 3 Reifen oben sind in der ABE enthalten, auch wenn sie nicht in den neuen Papieren stehen. Bei den unter "mögliche Umrüstungen" genannten Reifen-Felgen-Kombinationen ist dies nicht der Fall. Nachdem der Ratgeber Änderungen an VW- und AUDI-Fahrzeugen für Fahrzeuge bis August 1983, aus dem die oben verlinkte Seite stammt, den "Segen" des TÜV Hanover hat (übrigens gleich mit dem Fehler beim Bus mit 225 als Typenbezeichnung in der Klammer), handelt es sich nur um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und/oder ein Teilegutachten mit den dort genannten Auflagen. Einzig die vorgeschriebenen Traglastindizes der Reifen in der ABE (oder EU-Übereinstimmungserklärung) dürfen heute an die tatsächliche Radlast unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsaufschläge angepasst werden.

@matzmann war wohl schneller, aber ich hab noch etwas anders ausgeholt.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit, Ihr schreibt Eure Meinungen-wo steht das genau?
Nach dem mir unser Tüvi gerade zum wiederholen Mal gesagt ha das dies mit der Feigabe genau so is wie ich es beschreibe,es andere Tüvis genauso sehen möchte ich von Euch Erklärbären nun endlich mal nachprüfbare Fakten.
Und da der Mann hier Motoren eintragen darf,Vollabnahmen usw zählr das mehr als Laienpredigten,Sorry.

Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Da ich genau dieselben Befugnisse wie dein TÜV Prüfer haben (evtl. sogar mehr), halte ich mich nicht für einen Laien. Wenn er tatsächlich dieser Meinung ist (was ich nicht glaube, ich halte das für einen Kommunikationsfehler) dann sollte er seinen Beruf überdenken. Hart aber Ernst gemeint.

Das ganze scheitert schon daran das ein Fahrzeughersteller nicht selber eine allgemeine Betriebserlaubnis erstellen kann, das kann in Deutschland nur das KBA (unsere Fahrzeuge haben noch eine rein nationale Genehmigung!). Er darf folglich auch überhaupt keine Reifen für seine Farzeuge genehmigen bzw. Freigeben. Was man so als „Herstellerfreigebe“ kennt ist nur ein Verweis auf die Grundgenehmigung oder auf nachträglich erstellen Genehmigungen. Alternativ gibts auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die sagt der Hersteller ist der Meinung das müsste passen, entscheiden muß das dann aber immernoch ein aaS (Für Insider, die Reifen-/größenbindung bei Motorrädern lassen wir mal aussen vor, das führt zu nix)
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Das dem so ist steht dann gerne mal im Kleingedruckten:

Reifenfreigabe Audi:

https://flic.kr/p/SNBMFS

https://flic.kr/p/2dxXtu8
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von Atlantik90 »

Hier mal ein Auszug aus
VW Reparaturleitfaden
Multivan 2016 ➤
Transporter 2016 ➤
Ratgeber Räder, Reifen
Ausgabe 11.2018

Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Zulassungsdokumenten oder in dem COC-Papier (EWG Übereinstimmungsbescheinigung) enthalten ist, erlischt in der Bundesrepublik Deutschland die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach § 19.2 / § 21 StVZO vorzuführen. Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.


Für ältere Fahrzeugtypen ist inhaltlich zusätzlich zum COC "oder in der ABE" zu ergänzen.

Man kann auch auf eine ältere Fassung für den T4 bis T5 usw. zurückgreifen:
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination
muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,die in beiden Freigaben aufgeführten Reifengrößen und die Felgen sind aber alle durch die Fahrzeug ABE´s abgedeckt.
Damals wurden nur die Größe der Auslieferung eingetragen,damals mußte jede andere Größe eingetragen werden,deswegen die immer mehr erweiterten Freigaben bezgl. der Größen und Felgen.Je nach Bj aktualisiert.
Heute muß das nicht mehr, und alle dort aufgeführten Größen sind abgedeckt,in den Fahrzeug ABE´s eben.Da steht nicht nur eine Größe.
Die Größen die man dort findet sind Seriengrößen die so ausgeliefert wurden.Vom Werk oder nach Wunsch auswählbar.
Zum Glück sehen das hier mehrere Prüfer so.Seit Jahren.
Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Die Diskusion kenne ich und habe ich schon öfter geführt. Ich bin da noch nicht als Verlierer rausgegangen.

Du ruderst ja aber schon zurück oder? Plötzlich gilt das ja nur noch für neue Fahrzeuge 8-).
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,ich ruder zurück und meine neue Fahrzeuge? Nöö, wo steht das?
Ich rede die ganze Zeit von unseren Bullis,dem T3. Von neueren hab ich nirgendwo geschwaffelt oder was verlinkt.
Also wo schreib ich das wo genau?
Gruß Frank
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Wenn dem so wäre müssten ja auch innerhalb der ABE bzw. EG-TG die Räder des Fahrzeugs mit der kleinsten Maschine auf das mit der größten passen. Ich könnte jetzt anfangen Beispiele zu suchen wo das am Bremsscheibendurchmesser schon scheitert.

Das beste Beispiel ist der T3 Syncro, 14 und 16 Zoll Reifen stehen beide in der ABE. Versuch mal 14er Räder auf einen 16er zu bekommen und anders rum stimmt der Tacho nicht und das Abgasverhalten ist nicht nachgewiesen.
Zuletzt geändert von matzmann am 26.02.2019, 22:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

T3-Staff hat geschrieben: Damals wurden nur die Größe der Auslieferung eingetragen,damals mußte jede andere Größe eingetragen werden,deswegen die immer mehr erweiterten Freigaben bezgl. der Größen und Felgen.Je nach Bj aktualisiert.
Heute muß das nicht mehr, und alle dort aufgeführten Größen sind abgedeckt,in den Fahrzeug ABE´s eben.Da steht nicht nur eine Größe.
Damals und heute.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Ich brech das jetzt aber ab und lade deinen Prüfer gerne auf eine Schulung bei mir ein.
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit,und Nu???
Da steht das damals alles eingetragen werden musste,auch die Serienbereifung.Und das dies heute nicht mehr so ist.Hab ich die 205 drauf hab aber nur die 185 im Schrein muß ich die nicht nachtragen lassen.
Und eben weiter-die dort aufgeführten Größen sind alles Serienbereifungen die durch die Fahrzeug Abe´s abgedeckt sind.

Ich ruder also nicht zurück und erzähl auch nix von neueren Fahrzeugen oder wast du da auch immer für Dich rausliest.
Die Beispiele mit der Bremsengröße und der ABE ist beim T3 absolut unrelevant.
Laut VW alle Bremsvarianten für alle Motoren genehmigt.Und alles Felgen von Anfang bis Ende passen auch an alles Busse.Trennen können wir noch nach Syncro.
Mag also bei anderen Fahrzeugen gelten aber eben nicht hier.
Nach der Argumentation ist also in den Fahrzeug ABE´s wie zb. der B206.2 (oder B207.1 oder 2 oder B208 usw.) jeweils nur eine Reifengröße drin.
Ihr schreibt und zitiert: Weichen die Größen von der Fahrzeug-ABE ab muß eingetragen werden. Auf die Nachfrage zeig Ihr aber nichts wo ersichtlich ist das die in den Freigaben aufgeführten Größen nicht in der ABE aufgeführt sind.Die wurden doch immer erweitert.
Joachim schreibt :Nur die 3 Reifen oben sind in der ABE enthalten,weiter,Bei den unter "mögliche Umrüstungen" genannten Reifen-Felgen-Kombinationen ist dies nicht der Fall
Nu erklärt mir mal Bitte warum der 185 oben und unten auftaucht? Mit beiden Bezeichnungen?
Nur wegen den Felgen,weil die erst später erhältlich waren???
Das klemmt doch schon als Erklärung bezgl was in der ABE steht.

Gruß Frank
Zuletzt geändert von T3-Staff am 26.02.2019, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
matzmann
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

Sowohl bei VW als auch bei Audi steht „wenn nicht im COC (EWG Übereinstimmungserklärung) aufgeführt“

Das ist nicht die ABE oder EG-Typgenehmigung, sondern das Papier mit der Fahrzeugbeschreibung für genau dieses eine Fahrzeug mit genau dieser Fahrgestellnummer. Dieses Papier ändert sich nicht mehr und wird auch nicht erweitert.

Dort stehen dann die Reifengrößen drin die mit der EG-TG für genau diese Variante des Fahrzeugs genehmigt sind.

Oder anderes Beispiel, Toyota RAV, den gabs als Variante mit und ohne Kotflügelverbreiterungen unter derselben EG-TG, einer darf breitere Reifen fahren als der andere.

Und genau da liegt die Krux, nicht jede Größe aus der EG-TG ist zulässig sondern nur die Größe die der Variante zugeordnet ist ( Analog Variante 16-Zoll Syncro nur 16 Zoll Bereifung).
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Re: Reifenkennzeichnung & Traglast für 7.00-14/8PR

Beitrag von matzmann »

So sieht das beim T3 Syncro mit ABE D683/1 aus

Mit der ABE genehmigte Reifen

https://flic.kr/p/SP2Hs3

Fahren darf die 16er Reifen aber nur die Version .7 (langer Radstand durch die geänderten Achsen)

https://flic.kr/p/2eXbmM4

Es ist also nicht so das alle mit der ABE genehmigten Reifen gefahren werden dürfen. Es dürfen nur die für die Version genehmigten Reifen gefahren werden. In den Reifenfreigaben werden aber oft alle Reifen genannt und über das Kleingedruckte stiehlt sich der Hersteller wieder raus.

Wie gesagt, beim T3 ist es eindeutig, die 14er Felge passt nicht über die 16er Bremse.

Bei einem modernen Auto sieht das dann so aus

https://flic.kr/p/2dRgn31

Nur die Variante R4F60 darf die 16-Zoll Bereifung fahren.

Im Reifenkatalog sind sie aber drin

https://flic.kr/p/24kHusF

Mit der Auflage, schau gefälligst in dein COC Papier bevor du die draufbaust.

https://flic.kr/p/2dxXtu8

Jetzt würden mich die Aussagen deines Prüfer interessieren.
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