Erstzulassung 2019

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ichbinich
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Erstzulassung 2019

Beitrag von ichbinich »

Ich habe hier eine BW-Doka Bj. 85, die noch nie eine Zulassung Teil 1 und 2 besessen hat. Die Papiere der Bundeswehr sind vorhanden. Das Fahrzeug wurde vor etlichen Jahren von der VEBEG ersteigert und ist dann in einer Scheune verschwunden. Nun soll das gute Stück wieder auf die Straße. Lt. Auskunft eines TÜV-Ingenieurs, gelten die jetzigen Vorschriften (Abgasverhalten, Leuchtweitenregulierung....) zur Erlangung einer ABE um eine HU zu bekommen. Das kann ich so nicht ganz glauben. Wer kann Licht ins Dunkle bringen? Wie kriege ich die Doka zugelassen?
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Alexander
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Alexander »

Moin,
such dir einen Prüfer der sich mit BW-Fahrzeugen auskennt.
Es gelten die Daten aus den BW-Papieren.
Ein Fzg. was bei der BW gelaufen ist, gilt ab dem Datum als zugelassen.
Viele Grüße,
Alexander
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Jumpy
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Jumpy »

Da hat dein TÜVer warscheinlich leider recht. Das wird so wohl nix.

Es gibt eine Möglichkeit aus dem Oldtimer-Bereich. Karosseriewechsel in Absprache mit dem TÜV.
D.h., wenn deine "alte" Doka von der Substanz so schlecht ist, dass ein Wechsel der Karosserie
die sinnvollere Variante der Restausation ist, kann man das legal mit dieser BW-Karosse machen.
Frag mal den Ing. nach der Möglichkeit.
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
..wobei, Besuch geht ja meistens noch....

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Gruß Jumpy

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Atlantik90
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Atlantik90 »

Nachdem die Bundeswehrfahrzeuge durch diese zugelassen wurden und nicht über eine zivile Zulassungsstelle gibt es keine Papiere im Sinne von Kfz-Brief oder Abmeldebescheinigung oder gar Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Diese sind ersetzt durch die Bescheinigung/die Papiere, die mit dem Fahrzeug übergeben wurden. Durch die Zulassung durch die Bundeswehr war das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht. Damit gilt die damalige Rechtssituation bezüglich der Erlangung der Betriebserlaubnis.

Problematisch ist zwischenzeitlich, dass heute Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und einigen anderen BOS mit der Aussonderung ihre Betriebserlaubnis ggf. verlieren, weil sie nicht unbedingt und uneingeschränkt den normalen Zulassungsbedingungen entsprechen. Bezüglich der Wiederzulassung müsste aber eigentlich der Stand der Ausstellung der BW-Papiere gelten.
Genaueres siehe StVZO §19.
Gehe mal erst zu deiner Zulassungsstelle und frage dort, was du brauchst. Ev. brauchst du nur HU und AU.

Bei meinem ehemaligen Feuerwehr-Syncro sind da z.B. die hochgesetzten Blinker hinten ein Punkt, der nicht in den Papieren steht und die eigentlich erst bei Fahrzeugen über 3,5t zulässig wären - Ausnahme Schulbuseinsatz (nach zumindest damaligem Rechtsstand).
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wünscht Joachim
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Der-Boese-Wolf »

Hallo "ichbinich"

Ich fahr unter anderem auch ne 85er BW Doka, welche 2006 durch mich erstmal eine zivile Zulassung erhalten hat.
Bei der Dekra Sachsen war das damals kein Problem und ich hab glaub auch nur HU und AU gebraucht, bin mir diesbezüglich aber nicht mehr sicher.
Aber im Schein wurde auf jeden Fall als Erstzulassungsdatum das aus den Bundeswehrunterlagen eingetragen.
Die für dieses Fahrzeug gültige ABE war aber auch bei mir auf dem Typenschild im Fahrzeug vorhanden und somit auch keine neu Typzulassung, wie das was Dein Prüfingenieur da vor hat.
Gruß Frank
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von KreidlerBulli »

Ich konnte meinen Bus Ende 2015 problemlos mit einem gültigen TÜV-Bericht und dem Datenblatt der Bundeswehr zulassen. Erstzulassung in den Papieren ist das Auslieferungsdatum an die Bundeswehr. Einzig bei der Farbe hatte die Dame vom Amt etwas Probleme, weil sie noch nie etwas von Camouflage und Grün gehört hatte.. Naja nun steht eben "Farbe unbekannt" im Schein.
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von ichbinich »

Danke für eure Antworten. Es steht (lt. eurer Erfahrungen) 4:1 für eine problemlose Inbetriebnahme und gegen die Auskunft des TÜVers. Ich werde mal bei der DEKRA vorsprechen und berichte dann.
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Oliver_e30
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Oliver_e30 »

Prinzipiell hat der TÜVer recht, wenn das Fahrzeug nicht bei der Bundeswehr gelaufen wäre. Ist er aber, also sollte es kein Problem sein.
Manchmal muss man einem Prüfer die Gelegenheit geben, sich über die Rechtslage zu informieren, sonst lernt er ja nicht dazu.

Wenn jemand einen T3 seit 1985 ohne Zulassung in der Scheune stehen hatte, dann ist eine normale Zulassung nach Ablauf der Betriebserlaubnis nicht möglich. Dann gibts zwei Optionen,man nimmt die Fahrgestellnumer eines Schlachters und überträgt die, das kann man auch offiziell machen mit TÜV-Beglaubigung.
Oder, wenn schon über 30 Jahre alt und in gutem Zustand, dann geht es über das H-Kennzeichen auch.
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von bullimarin »

Was sagt denn die Zulassungsstelle?
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Alexander
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Alexander »

Oliver_e30 hat geschrieben:Oder, wenn schon über 30 Jahre alt und in gutem Zustand, dann geht es über das H-Kennzeichen auch.
Leider nein, denn das H-Kennzeichen bekommst du 30 Jahre nach Erstzulassung. Und die fehlt ja.
Es gibt wohl Ausnahmen für Fahrzeuge die nachweislich nur innerbetrieblich genutzt wurden. Aber die sind dann ja auch nicht neu.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von matzmann »

Leider hast du nicht geschrieben in welchem Bundesland die Doka zugelassen werden soll. Die Festlegung des Erstzulassungsdatums liegt nämlich bei der Zulassungstelle. Diese delegiert das da oft (aber nicht immer) an den Sachverständigen. Wenn es nun in eurem Kreis üblich ist das die Zulassung das Erlöschen der Betriebserlaubnis von Behördenfahrzeug wortwörtlich nimmt, kann durchaus die Auskunft des Prüfers richtig sein. Dieses Vorgehen hat den Grund wie eben schon genannt in den abweichenden Vorschriften für diese Fahrzeuge, was bei den Blinkern ja noch lösbar ist, bei Abgasverhalten von Polizei und Feuerwehrfahrzeugen nicht mehr.

Daher bringen auch Antworten aus anderen Zulassungsbereichen genau nullkommanix.

Also ab zur Zulassung.
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von Deniz »

Was ist denn wenn du einfach keine Papiere hast? Damn kannst du über Paragraph 21 eine vollabnahme machen und über die Fahrgestellnummer das herstellungsdatum rausbekommen und das Auto zulassen. Die Erstzulassung ist dann halt bspw. 01.03.1987 .
Ich hatte das kürzlich mit einem Scheunenfund. Da konnte auch niemand mehr nachvollziehen ob und wann der Bus angemeldet war. Bis auf den Kaufvertrag und ein paar technische Daten hatte ich auch nichts. Der tüv hat sich daraufhin entsprechende Abe’s angeschaut und mir ein Datenblatt erstellt. Die EZ wurde dabei „geschätzt“.

Es geht also auch anders
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von ichbinich »

Zugelassen werden soll die Doka in Brandenburg. Wie unsere Zulassungsstelle das handhabt, hab ich noch nicht in Erfahrung bringen können. Der nächste Schritt wird sein, dass ich mir einen TÜVer suche der die HU macht und ein Datenblatt erstellt. Kann ich das Datenblatt auch bei VW beantragen?
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von T3TDISyncro »

ichbinich hat geschrieben:Kann ich das Datenblatt auch bei VW beantragen?
Ja, ist sicher der einfachste Weg...
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von matzmann »

ichbinich hat geschrieben:Zugelassen werden soll die Doka in Brandenburg. Wie unsere Zulassungsstelle das handhabt, hab ich noch nicht in Erfahrung bringen können. Der nächste Schritt wird sein, dass ich mir einen TÜVer suche der die HU macht und ein Datenblatt erstellt. Kann ich das Datenblatt auch bei VW beantragen?
In Brandenburg würde ich zuerst mal nicht zum TÜV fahren sondern zur technischen Prüfstelle der Dekra vor Ort. Die könnten wissen wie das gehandhabt wird.
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von matzmann »

T3TDISyncro hat geschrieben:
ichbinich hat geschrieben:Kann ich das Datenblatt auch bei VW beantragen?
Ja, ist sicher der einfachste Weg...
Ein Datenblatt braucht es eigentlich nicht, die Daten stehen ja in den Bundeswehrpapieren.
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Re: Erstzulassung 2019

Beitrag von bullimarin »

Was sagt denn diue Zulassungsstelle? Ich habe alle Probleme mit der Erstzulassung bei unserem Winterbulli (Rückdatierung zwecks H-Zulassung auf den Tag des ersten Einsatzes und nicht Tag der reguläten Erstzulassung nach der Verwendung beim britischen Militär) mit der Zulassungsstelle geklärt und die Hauptuntersuchung etc. danach gemacht.
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