OEM felgen und TÜV
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OEM felgen und TÜV
Hallo zusammen,
ich habe einen VW T3 gekauft und schließlich fertig gestellt, der derzeit die OG 14'' Stahlfelgen mit 185R 14Q 102\100Q Reifen darauf hat.
Ich habe einen Satz OEM 14x6 "multivan" (251 601 025) Aluminiumfelgen gefunden und gekauft. Ich plane, bei den neuen Felgen genau die gleiche Reifengröße zu verwenden. Müssen die neuen Felgen in das Fahrzeugschein TÜV eingetragen werden?
Auf der Fahrzeugschein steht nur 7.00-14/8PR für beide achse.
Danke in vorraus.
Mfg
Fritz
ich habe einen VW T3 gekauft und schließlich fertig gestellt, der derzeit die OG 14'' Stahlfelgen mit 185R 14Q 102\100Q Reifen darauf hat.
Ich habe einen Satz OEM 14x6 "multivan" (251 601 025) Aluminiumfelgen gefunden und gekauft. Ich plane, bei den neuen Felgen genau die gleiche Reifengröße zu verwenden. Müssen die neuen Felgen in das Fahrzeugschein TÜV eingetragen werden?
Auf der Fahrzeugschein steht nur 7.00-14/8PR für beide achse.
Danke in vorraus.
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Re: OEM felgen und TÜV
Kommt auf die Typschlüsselnummer in den Papieren an.
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Re: OEM felgen und TÜV
Hast du auch den alten Brief mit bekommen?
Bei einem T3, bei dem noch die Diagonalreifen eingetragen sind (also bis spätestens Modelljahr 1983), wird das ev. problematisch mit den 6" breiten Rädern und sie müssen eingetragen werden.
Bei einem T3, bei dem noch die Diagonalreifen eingetragen sind (also bis spätestens Modelljahr 1983), wird das ev. problematisch mit den 6" breiten Rädern und sie müssen eingetragen werden.
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wünscht Joachim
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Re: OEM felgen und TÜV
Sie ist Bj. 1984.
Ich habe den originalen Fahrzeugbrief aus dem Auto und dort ist ein deutlicher Eintrag im Dokument "A.FELGE 6JX14".
Leider ist keine dieser Informationen im neueren Fahrzeugbrief eingetragen.
Sie ist en Typ 251
Schlüssel 0600 091115
Ich habe den originalen Fahrzeugbrief aus dem Auto und dort ist ein deutlicher Eintrag im Dokument "A.FELGE 6JX14".
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Re: OEM felgen und TÜV
Die darfst du so fahren, über die Schlüsselnummer ist 185R14C auf 6x14 freigegeben. In Brief und Schein steht das nicht mehr drin.
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Re: OEM felgen und TÜV
In den neuen Papieren wird nur noch die "Basisgröße" eingetragen sowie weitere eingetragene Größen, die nicht der Fahrzeug-ABE entsprechen (was aber auch gerne "vergessen" wurde). Für die mit der Fahrzeug-ABE genehmigten Größen gilt automatisch diese (bei aktuellen Neufahrzeugen findest du das im COC).BajaVWCamper hat geschrieben:Sie ist Bj. 1984.
Ich habe den originalen Fahrzeugbrief aus dem Auto und dort ist ein deutlicher Eintrag im Dokument "A.FELGE 6JX14".
Leider ist keine dieser Informationen im neueren Fahrzeugbrief eingetragen.
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Re: OEM felgen und TÜV
Nach ein wenig Recherche wurde mir klar, dass auf der Fahrzeugdokumente "A.FELGE" beduetet "auf Felge" und nicht "Alu-felge".
Aber ich lese auch, dass es bei den Serienfelgen egal ist, ob es sich um Leichtmetallfelgen oder Stahlfelgen handelt, nur die Größe ist wichtig (und die Größe des Reifens natürlich), ist das korrekt?
Nochmals vielen Dank!
Aber ich lese auch, dass es bei den Serienfelgen egal ist, ob es sich um Leichtmetallfelgen oder Stahlfelgen handelt, nur die Größe ist wichtig (und die Größe des Reifens natürlich), ist das korrekt?
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Re: OEM felgen und TÜV
Bei Felgen, die in Größe, Breite, Traglast und der ET dem entsprechen was in der Betriebserlaubnis aufgeführt ist, (früher (EG-)ABE, jetzt CoC genannt) und natürlich wenn Reifen entsprechender Größe auf den Felgen gefahren werden, dann ist das ok und nicht eintragungspflichtg.
Keine Ahnung, ob alte VW-Busse davon noch betroffen sein könnten, aber etwaige Reifenbindungen sind beim PKW nicht mehr gültig, man darf also frei Hersteller und Profil wählen.
Eingetragen werden müssen nur Felgen und Reifenkombinationen, die von den zugelassenen Maßen abweichen. Die dafür zwingend, egal ob Alu oder Stahl.
Keine Ahnung, ob alte VW-Busse davon noch betroffen sein könnten, aber etwaige Reifenbindungen sind beim PKW nicht mehr gültig, man darf also frei Hersteller und Profil wählen.
Eingetragen werden müssen nur Felgen und Reifenkombinationen, die von den zugelassenen Maßen abweichen. Die dafür zwingend, egal ob Alu oder Stahl.
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Re: OEM felgen und TÜV
So nicht ganz richtig, denn Räder brauchen entweder eine eigene ABE oder es müssen die Räder des Fahrzeugherstellers oder sog. Ident- oder Nachbauräder sein, die aber auch geprüft sind (UN/ECE R 124).Oliver_e30 hat geschrieben:Bei Felgen, die in Größe, Breite, Traglast und der ET dem entsprechen was in der Betriebserlaubnis aufgeführt ist, (früher (EG-)ABE, jetzt CoC genannt) und natürlich wenn Reifen entsprechender Größe auf den Felgen gefahren werden, dann ist das ok und nicht eintragungspflichtg.
...
Sonst dürfte man problemlos auch die Mefro 6Jx14 ET30 als Ersatz für die VW-Räder verwenden.
Für Fahrzeuge bedeutet das COC: Es ist das Certificate of Conformity - Herstellerbescheinigung über die Konformität des Fahrzeuges mit der EU-Fahrzeugtypengenehmigung (für PKW 2007/46/EG).
Der Begriff COC wird auch für andere Bereiche des Warenverkehrs gebraucht.
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Re: OEM felgen und TÜV
Das mit den Reifenbindungen ist so auch nicht 100% korrekt, im Regelfall ja, aber wenn die Reifenbindung aber darauf beruht das Reifen-/Felgen Zuordnung von der Maßfelge abweicht braucht es eine Freigabe des Reifenherstellers.
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Re: OEM felgen und TÜV
Achja und wenn das Rad trotz Seriengröße nur ein Teilegutachten oder einen alten Prüfbericht hat ist es auf jeden Fall auch Abnahmepflichtig. Dann reicht evtl.das mitführen der Abnahmebescheinigung. Oft wird in dem Zusammenhang Eintragung und Abnahme verwechselt. Eintragung ist die reine Übernahme der Daten in den Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle. Also, Felgen mit Teilegutachten = Abnahmepflichtig, Eintragungsfrei.