Innenausbau in wie fern möglich bei Lkw Zulassung?
Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff
-
- Mit-Leser
- Beiträge: 5
- Registriert: 21.06.2007, 16:17
- Modell: keinen
- Aufbauart/Ausstattung: fg
- Anzahl der Busse: 0
Innenausbau in wie fern möglich bei Lkw Zulassung?
.
Zuletzt geändert von Joan am 19.11.2012, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
- Schneeschaufel
- Stammposter
- Beiträge: 217
- Registriert: 11.04.2007, 20:15
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: Ruhrgebiet
- Kontaktdaten:
Also wie ich mir hier hab sagen lassen :
Einbauen darfst du so gut wie alles. Ob Bett oder Sofa, Schreibtisch oder sonstiges, es sei dir überlassen ......
Allerdings denke ich mir das du nicht mal so einfach eine Sitzbank einbauen darfst und die während der FAHRT auch nutzen darfst. Denke dann müsstest du das hinten Eintragen lassen. Die Grundlegenden Sitzplätze darfst du also nicht ändern. Ob es dann noch ein Lkw ist weiß ich nicht.
Einbauen darfst du so gut wie alles. Ob Bett oder Sofa, Schreibtisch oder sonstiges, es sei dir überlassen ......
Allerdings denke ich mir das du nicht mal so einfach eine Sitzbank einbauen darfst und die während der FAHRT auch nutzen darfst. Denke dann müsstest du das hinten Eintragen lassen. Die Grundlegenden Sitzplätze darfst du also nicht ändern. Ob es dann noch ein Lkw ist weiß ich nicht.
Liebe Grüße ... von Schneeschaufel
- frepoe
- Stammposter
- Beiträge: 529
- Registriert: 24.05.2007, 09:07
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Camper
- Leistung: 57 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Wuppertal
Reinbauen darfst du alles was beliebt! Das gilt dann aber als Ladegut und muss entsprechend gesichert sein!
Das Mitfahren von Personen auf der Ladefläche ist verboten.
Kannst dir also auch ein WOMO ausbau reinstellen und das entsprechend nutzen... Dann aber am besten so verbauen das man das "relativ Probemlos" wieder ausbauen kann!
Das Mitfahren von Personen auf der Ladefläche ist verboten.
Kannst dir also auch ein WOMO ausbau reinstellen und das entsprechend nutzen... Dann aber am besten so verbauen das man das "relativ Probemlos" wieder ausbauen kann!
Bus: Ex Bundeswehr Transporter - KY - Bj. 1990 - Selbstausbau zum Womo - 280tkm - Verbrauch 7,5l/100km
-
- Mit-Leser
- Beiträge: 25
- Registriert: 15.05.2007, 09:38
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: Saarlouis
Bei LKW-Zulassung muss der Hauptteil als Ladefläche Nuzbar sein.
Also könntest du nur 1/3 der Ladefläche bebauen mit Schränken etc.
Wenn etwas jedoch auf der Stelle (also ohne Werkzeug) entfernbar ist, kann man es auch als gesicherte Ladung sehen. Also einfach alles mit Flügelschrauben befestigen und keiner kann dir was.
Das "Bett" ist halt Polsterung, für sensible Transportgüter
Somit bist du rechtlich wenigstens auf der sicheren Seite. Das Finanzamt muss kann dir dein Fahrzeug jedoch auch normal besteuern, wenn es der Meinung ist, dass du dein Fahrzeug wie ein PKW nutzst.
Bei nem Bus jedoch ehr selten. Das trifft öffter Geländewagen.
Also könntest du nur 1/3 der Ladefläche bebauen mit Schränken etc.
Wenn etwas jedoch auf der Stelle (also ohne Werkzeug) entfernbar ist, kann man es auch als gesicherte Ladung sehen. Also einfach alles mit Flügelschrauben befestigen und keiner kann dir was.
Das "Bett" ist halt Polsterung, für sensible Transportgüter
Somit bist du rechtlich wenigstens auf der sicheren Seite. Das Finanzamt muss kann dir dein Fahrzeug jedoch auch normal besteuern, wenn es der Meinung ist, dass du dein Fahrzeug wie ein PKW nutzst.
Bei nem Bus jedoch ehr selten. Das trifft öffter Geländewagen.
Nullum iam dictum, quot non sit dictum prius
- frepoe
- Stammposter
- Beiträge: 529
- Registriert: 24.05.2007, 09:07
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: Camper
- Leistung: 57 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Wuppertal
Also wenn du einen festen Camping einbau in dein LKW machst können die dir im Grunde nix, es sei denn du nutzt deinen Laderaum auch zu Personenbeförderung:
(Zitat KraftStG):
„Ein Fahrzeug gilt insbesondere dann als „PKW”, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche”. (von: http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5)
Ergo wirst du weiter nach Gewicht besteuert, da du ja hinten niemanden mitnimmst!
(Zitat KraftStG):
„Ein Fahrzeug gilt insbesondere dann als „PKW”, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche”. (von: http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5)
Ergo wirst du weiter nach Gewicht besteuert, da du ja hinten niemanden mitnimmst!
Bus: Ex Bundeswehr Transporter - KY - Bj. 1990 - Selbstausbau zum Womo - 280tkm - Verbrauch 7,5l/100km