Schon gewusst??? (Anhänger am So.)
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Schon gewusst??? (Anhänger am So.)
Da ich nach langen Jahren des Führerscheins nochmal die Fahrschule für Klasse C/CE drücke, durfte ich erstaunt feststellen das das Sonntagsfahrverbot auf für T3(als LKW) mit Hängerzug gilt!
Sicher kommen die meisten eher selten in die LAge, aber ich muß zugestehen, ich habe wohl schon des öfteren Verbotene Sachen gemacht
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- Behni
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kennen wir auch leider, sollte auch mit meinem einmal von VW Treffen Wittenberge nen hänger wieder mit nehmen und da einer hier aus Lulu mit nem MAN LKW aus gäg da war und auf gehalten wurde von grün weis, haben wir gewartet bis sie weg waren...
MfG Andreas
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der mit den Pinken Felgen.... Verkehrspurpur
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Das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot für Anhänger gilt nur für Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind. An den PKW darf alles hängen.
Für LKW gibt es eindeutig definierte Ausnahmen, abhängig von der transportierten Ladung.
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Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Das ganze nennt sich "Sonntagsfahrverbot für Anhänger hinter LKW"
Mich hat die Rennleitung Sonntags immer mit meinem Unimog mit Anhänger aufm Kieker gehabt,
das Unikum war als Sonder-KFZ Campingfahrzeug zugelassen, damit durfte ich fahren
Mich hat die Rennleitung Sonntags immer mit meinem Unimog mit Anhänger aufm Kieker gehabt,
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Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!
T3 Posti, AAZ, Bj 92, grüne Unsinnplakette
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Da gibts ne Gewichtsbeschränkung (weiß leider die genaue Tonnenzahl nicht; 3,5 oder 7,5?? ), aber der Bulli mit LKW-Zulassung ist noch zu leicht dafür.Yggdrassil hat geschrieben:Mich dolchte es wäre generell verboten mit LKW (auch Bulli etc) Sonntags durch die Gegend zu schieben!?!
Nur wenn ein Anhänger dran ist, dann ist es veboten, weil LKW-Gespanne am Sonntag nicht fahren dürfen.
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ich dachte nur gewerklich ist verboten
wie ist das denn wenn ich sonntags einen umug machen will und mir ein 7,5er hol?ß
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ist doch alles kindergarten
http://www.bullistammtisch-wl.de.tl/Home.htm
di von mir gemachten rechtsschreibfeler dihnen der aalgemeinen belustigung und dürven gerne weiterverwendet werden
ihr lest von mir
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- 3t3
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Das LKW-Fahrverbot betrifft nur Lastkraftwagen ab einem zGG von 7,5t sowie alle LKW-Gespanne (§30 StVO). Mit Ausnahme der Ausnahmen natürlich:
Das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO, dem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unterliegen, gilt nicht für die Beförderung von frischen und leichtverderblichen Gütern. Dazu zählen Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnissen sowie leichtverderblichem Obst und Gemüse. Für Transporte dieser Güter, die auch von den Fahrverboten der Ferienreiseverordnung ausgenommen sind, wird eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes also nicht benötigt. Q: IHK Hannover
Grüße, Axel
Das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO, dem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW unterliegen, gilt nicht für die Beförderung von frischen und leichtverderblichen Gütern. Dazu zählen Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnissen sowie leichtverderblichem Obst und Gemüse. Für Transporte dieser Güter, die auch von den Fahrverboten der Ferienreiseverordnung ausgenommen sind, wird eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes also nicht benötigt. Q: IHK Hannover
Grüße, Axel
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Europäische Bürgerinitiative "30kmh - macht die Straßen lebenswert!"
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- Charly
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heisst, ich lade ne kiste bananen ein.....
man beachte bitte auch, das sonstige Fahrzeuge (Hier sonst. KFZ Womo)
mit Anhänger auf der Landstrasse nur 60 fahren dürfen.
das gilt auch montag nachmittags.
man beachte bitte auch, das sonstige Fahrzeuge (Hier sonst. KFZ Womo)
mit Anhänger auf der Landstrasse nur 60 fahren dürfen.
das gilt auch montag nachmittags.
Gruss Charly
Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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- karodoka
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Moin moin
Man kann aber auch sich eine Ausnahmegenehmigung vom Amt holen...
Haben wir auch schon oft gamacht, n kumpel z.B. mit seiner T1 Pritsche (Nein, kein H oder sonstiges auf´m Kennzeichen ) und nem Klappwohnwagen wegen zurück aus Spa/Belgien...
Wird dann ne einmalige Sache,...gehste öfters hin kriegste nachdem 5-12 mal sie vielleicht auch dauerhaft....
Aber Kennzeichen bezogen halt...
Gruss KD
Man kann aber auch sich eine Ausnahmegenehmigung vom Amt holen...
Haben wir auch schon oft gamacht, n kumpel z.B. mit seiner T1 Pritsche (Nein, kein H oder sonstiges auf´m Kennzeichen ) und nem Klappwohnwagen wegen zurück aus Spa/Belgien...
Wird dann ne einmalige Sache,...gehste öfters hin kriegste nachdem 5-12 mal sie vielleicht auch dauerhaft....
Aber Kennzeichen bezogen halt...
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Das Leben ist viel zu kurz um besch...ne Auto´s zu fahren
´89 T3 Tristar ( in der Karosserrieabteilung )
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´72 Käfer 1302 mit Typ 1
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Das hätte ich auch gerne in schriftlicher Form...KY_Peter hat geschrieben:@maulwurf
ein bekannter von mir ist bei der autobahnpolizei
von dem hab ich das, der kennt meinen bautrupp.
ich darf anhänger sonntags ziehen.
Eve was here ;)
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unser landkreis verteilt gegen eine großzügige gebühr pauschale ausnahmegenehmigungen, man erzählt sich 500€ p.a. und LKW
damit darf man dann auch sonntags über die autobahnen fahren...
ne familie muss ihren hänger mit urlaubsgepäck stehen lassen oder warten bis sie wieder fahren dürfen 40€ ärmer n Pünktchen reicher...
n LKW Fahrer "darf" am Sonntag fahren und der Spediteur spart sich 200€ und Punkt
irgendwie sinnlos das ganze... @ fahrverbot
damit darf man dann auch sonntags über die autobahnen fahren...
ne familie muss ihren hänger mit urlaubsgepäck stehen lassen oder warten bis sie wieder fahren dürfen 40€ ärmer n Pünktchen reicher...
n LKW Fahrer "darf" am Sonntag fahren und der Spediteur spart sich 200€ und Punkt
irgendwie sinnlos das ganze... @ fahrverbot
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Servus Miteinander....
Also wenn ich mich recht entsinne hatte doch einer der Vorredner glaub ich das ganz gut formuliert.... Axel oder auch 3t3 wars der den Auszug reingesetzt hat und so kenn ich`s auch....
Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für LKW über 7,5t.
Also unser Kleinzeugs mit Auflastung und "Mini-Hänger" oder so Zeugs`l dran denke ich ist davon nicht betroffen....
Zumindest ist mir das nicht anders bekannt - muß ich doch glatt mal bei der Rennleitung nachhaken.
Grüße,
Tom
Also wenn ich mich recht entsinne hatte doch einer der Vorredner glaub ich das ganz gut formuliert.... Axel oder auch 3t3 wars der den Auszug reingesetzt hat und so kenn ich`s auch....
Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für LKW über 7,5t.
Also unser Kleinzeugs mit Auflastung und "Mini-Hänger" oder so Zeugs`l dran denke ich ist davon nicht betroffen....
Zumindest ist mir das nicht anders bekannt - muß ich doch glatt mal bei der Rennleitung nachhaken.
Grüße,
Tom
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Offensichtlich tut er das nicht, denn sonst wäre die LKW-Dichte sonntags sehr viel höher.Styxn hat geschrieben:... unser landkreis verteilt gegen eine großzügige gebühr pauschale ausnahmegenehmigungen, man erzählt sich 500€ p.a. und LKW
damit darf man dann auch sonntags über die autobahnen fahren...
Familienkutschen haben in den seltensten Fällen eine LKW-Zulassung. Und wenn doch, dann handelt es sich um die auch in "unseren" Kreisen so populäre Form der Steuerhinter^H^H^H^H^Hminimierung durch LKW-Zulassung eines Fahrzeugs, welches gerne zur Personenbeförderung genutzt wird. In diesem Falle sollte sich der Fahrzeugführer der geltenden Beschränkungen bewußt sein.Styxn hat geschrieben:... ne familie muss ihren hänger mit urlaubsgepäck stehen lassen oder warten bis sie wieder fahren dürfen 40€ ärmer n Pünktchen reicher...
Das Fahrverbot betrifft LKW-Gespanne beliebigen Zuggesamtgewichts - also auch einen Golf mit LKW-Zulassung und nachlaufendem 500-kg-zGG-Westfalia-Hängerchen!aerobat hat geschrieben:.... Also unser Kleinzeugs mit Auflastung und "Mini-Hänger" oder so Zeugs`l dran denke ich ist davon nicht betroffen....
Das klingt aber sehr nach einer ...ähem... privaten Ausnahmeregelung; das würde ich hier nicht so an die große Glocke hängen. Die StVO ist nämlich ziemlich klar in ihrer Aussage:KY_Peter hat geschrieben:... ein bekannter von mir ist bei der autobahnpolizei
von dem hab ich das, der kennt meinen bautrupp.
ich darf anhänger sonntags ziehen.
§30(3,2) StVO:
Das Verbot gilt nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. 2Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Grüße, Axel
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Suche: Kunststoffsitzgarnutur in dunkelbraun, Gummifussmatten Trapo hinten
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Hallo,
habe mich jetzt angemeldet um antworten zu können, denn ich
habe mich mit dem Thema auch schon auseinander gesetzt, da ich mir ggf. auch einen "LKW" als Zugfahrzeug für Pferde zulegen will....
Bei meinen Recherchen habe ich vollgendes gefunden:
Ausnahmen für Feiertags und Sonntagsfahrverbot sind LKWs bis max. 3,5t und einem Wohnwagen oder Anhänger für Freizeit und Sportzwecke...
Habe dafür folgende Artikel gefunden:
http://www.motor-talk.de/forum/pkw-zula ... 90083.html
der auf folgendes Verweist:
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/A ... tId=617147
Also im Notfall zur Polizei oder ADAC gehen sich bestätigen lassen, dass man mit seinem LKW bis 3,5t und Wohnanhänger oder Anhänger für Freizeit- und Sportzecke fahren darf und die Bestätigung zur Sicherheit mit führen...
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß,
Martin
habe mich jetzt angemeldet um antworten zu können, denn ich
habe mich mit dem Thema auch schon auseinander gesetzt, da ich mir ggf. auch einen "LKW" als Zugfahrzeug für Pferde zulegen will....
Bei meinen Recherchen habe ich vollgendes gefunden:
Ausnahmen für Feiertags und Sonntagsfahrverbot sind LKWs bis max. 3,5t und einem Wohnwagen oder Anhänger für Freizeit und Sportzwecke...
Habe dafür folgende Artikel gefunden:
http://www.motor-talk.de/forum/pkw-zula ... 90083.html
der auf folgendes Verweist:
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
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Also im Notfall zur Polizei oder ADAC gehen sich bestätigen lassen, dass man mit seinem LKW bis 3,5t und Wohnanhänger oder Anhänger für Freizeit- und Sportzecke fahren darf und die Bestätigung zur Sicherheit mit führen...
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Immer positiv denken !
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Wenn ich richtig informiert bin gilt das mittlerweile nicht mehr.
Nur noch für "echte" LKW...
Gruß Uwe
http://www.camper-fun.de/pdf/Sonntagsfahrverbot.pdf
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Ich schätz mal das sind die Anhänger mit dem grünen Kennzeichen (Steuerfrei). Mir fallen das grade nur Boots- und Pferdeanhänger ein, die dann aber auch nur für die jeweilige Bestimmung benutzt werden dürfen.Uwa hat geschrieben:Wie wird denn ein Freizeitanhänger definiert????
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Flugzeuganhänger, Anhänger für Ballone etc.
http://www.anschau.de/kometeurolight.htm
Gruß Daniel
P.S. Aber ich darf damit nur 60 km/h fahren auf der Landstraße? (sokfz. Womo)? Naja, so schnell wird der ja nicht...
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Gruß Daniel
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Carthago Malibu
Es ist ein Reisemobil, kein Rasemobil...
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Es gibt in der StVO/StVZO meines Wissens keine Definition fuer den Begriff "Anhaenger zu Sport- und Freizeitzwecken", es liegt also im Ermessensspielraum des Beamten und es ist sinnvoll, so etwas ggf. vor Fahrtantritt mit lokalen Streifenhoernchen abzuklaeren. Das Mitfuehren eines Anhaengers im Rahmen eines Umzugs ist - so die naechtliche Auskunft eines BABP-Beamten - jedenfalls kein Freizeitvergnuegen. Im Falle eines getrailerten Fahrzeugs auf dem Weg zum naechsten Offroad-Gelaende kann das anders sein.Uwa hat geschrieben:Wie wird denn ein Freizeitanhänger definiert????
Die o.g. Sportanhaenger mit gruenem Kennzeichen sind dagegen eine klare Sache, da sie sowieso nur zu Sport- und Freizeitzwecken verwendet werden duerfen - sonst gibt es giftige Anzeigen wegen Steuerhinterziehung (merke: Pferdetransportanhaenger sind fuer Umzuege zwar praktisch, koennen aber richtig teuer werden).
Und bitte beachten: diese Ausnahme ist zwar von der Verkehrsministerkonferenz erarbeitet worden, es liegen (mir) jedoch bislang nur entsprechende Unterlagen aus Bremen und Nordrheinwestfalen vor. In den anderen Bundeslaendern ist dieser Beschluss daher bei den Vollzugsbeamten eventuell noch nicht bekannt und/oder (un)gueltig!
Gruesse, Axel
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"Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)... zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 t"Aragor hat geschrieben:OT: Wie ist das eigentlich mit der Klasse BE , gilt die auch nur bis zu einer gesamtmasse des Zuges von 3,5t ? Ich hab die alte Kl.3, daher keine Ahnung
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Na toll ... ich bin auch schon öfters mit Anhänger am Sonntag gefahren... und mein Bulli ist LKW.
aber wenn die polizei nicht prüft ob man den als LKW zugelassen hat oder nicht dann hast glück oder.
auf jedenfall auch ATB meistschaften dann das ganze gerödel wieder heim fahren am so. oder wenn der segelflieger im acker landet und man den holen muss und ich meistens der einzige im verein mit AHK bin. muss ich ja dann fahren - man kann ja nicht den Pilot sam flieger irgendwo im Feld stehen lassen, weil ich so. kein Hänger ziehen darf.
aber sonntags Autobahn fahren darf ich oder? :D
man man was ein MIST ^^ dazu sag ich DU BIST DEUTSCHLAND :D
aber wenn die polizei nicht prüft ob man den als LKW zugelassen hat oder nicht dann hast glück oder.
auf jedenfall auch ATB meistschaften dann das ganze gerödel wieder heim fahren am so. oder wenn der segelflieger im acker landet und man den holen muss und ich meistens der einzige im verein mit AHK bin. muss ich ja dann fahren - man kann ja nicht den Pilot sam flieger irgendwo im Feld stehen lassen, weil ich so. kein Hänger ziehen darf.
aber sonntags Autobahn fahren darf ich oder? :D
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Mahlzeit!Ich hab mir den ganzen Thread mal eben genüßlich durchgelesen.
Es erstaunt mich immer wieder wieviele sich nicht mit Sachen befassen die Sie persöhnlich betreffen.
Dann kommt noch dazu wie man Gesetze und § so auslegt wie man Sie gerade lesen möchte,und braucht.
Erstaunlich finde ich auch Führerscheinbesitzer die gar nicht Wissen was Sie überhaupt fahren dürfen.Hammerhart.
@alienkiter:Was schreibst du da?Und was willst Du wissen,Äh,willst du überhaupt was wissen?
Gruß Frank!
Es erstaunt mich immer wieder wieviele sich nicht mit Sachen befassen die Sie persöhnlich betreffen.
Dann kommt noch dazu wie man Gesetze und § so auslegt wie man Sie gerade lesen möchte,und braucht.
Erstaunlich finde ich auch Führerscheinbesitzer die gar nicht Wissen was Sie überhaupt fahren dürfen.Hammerhart.
@alienkiter:Was schreibst du da?Und was willst Du wissen,Äh,willst du überhaupt was wissen?
Gruß Frank!
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Mahlzeit!@Aragor:Nich so persöhnlich nehmen.Mein Posting war allgemein gehalten.Normalerweise könnt ich dasselbe auch unter andere setzen.zB den LKW&co Thread oder Abwrackprämie.
Da wird auch wild drauf losspekuliert obwohl es nachzulesen ist.
Gipfelt ja schon so Hoch das manche Leute Ihre neue Steuer ausrechnen und schon jubeln.
Und für alte Klasse 3 hat sich doch einiges bei der Neuregelung zum positiven geändert,oder?
Gruß Frank!
Da wird auch wild drauf losspekuliert obwohl es nachzulesen ist.
Gipfelt ja schon so Hoch das manche Leute Ihre neue Steuer ausrechnen und schon jubeln.
Und für alte Klasse 3 hat sich doch einiges bei der Neuregelung zum positiven geändert,oder?
Gruß Frank!
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OT: Ich habs nicht persönlich genommen - aber für die K3 hat sich gar nichts geändert, solang man die Rosa Pappe noch hat(die graue sollte umgeschrieben werden , da diese z.B. in NL nicht mehr anerkannt wird) , schöne "mitnahme" Effekte entstehen bei de Umschreibung auf den neuen FS .
Das ganze ist dermassen unbersichtlich das noch nicht einmal die Behörden das ganze beherrschen
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früher durfte man mit der Kl 3 Dreiachsige Züge (inkl Tandemachse) mit bis zu 18,5t Gesamtmasse (7,5t zGM + 11t zulässige Anhängermasse) fahren. weil eben nur geregelt war - nicht mehr als drei Achsen - und die Tandemachse gesetzlich auf 11t begrenzt war/ist.Aragor hat geschrieben: Das ganze ist dermassen unbersichtlich das noch nicht einmal die Behörden das ganze beherrschen
Jetzt steht bei mir in der CE -> 79 (CE 12000kg, L3) und meint damit Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges). Ich finde das ist jetzt nicht gerade ein positiver Mitnahmeeffekt. Gut mir solls egal sein.
Zum erwerb der C bzw CE braucht man, wenn man die C1E hat nur noch aufstocken. Obs man dadurch leichter oder günstiger hat weiß ich nicht.
edit
2032 ist er spätestens ungültigt3freundeffm hat geschrieben:Die Graue wird es immer geben,oder habe ich von Heute auf Morgen kein Schein mehr ?
Ausland ? ausser EU fahre ich eh nicht mehr,eigentlich aus D nichtmehr naus.
Bulli weg, Styxn wohl auch bald