Heute TÜV, leider nichts, Mängelbeseitigung

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mickadani
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Heute TÜV, leider nichts, Mängelbeseitigung

Beitrag von mickadani »

moin zusammen,

war heute beim tüv und habe leider nur die au-plakette bekommen, aber immerhin. habe folgende, meiner meinung nach, geringe mängel zu beseitigen und brauche dazu einige tipps, da ich solche dinge noch nie angefasst habe:

scheibenwischanlage ohne funktion, d.h. man hört nichtmal die pumpe surren. wo sitzt die pumpe? als ich vor kurzer zeit vorne die blende ab hatte, sah ich dort einen stecker frei rumfliegen. ist das sogar der für die pumpe?

ablendlicht: manuelle leuchtweiten - einstellung ohne funktion
tips dazu, wo und wie ich da ran gehe?

das wars eingentlich schon, den rest bekomme ich so hin.

zum schluss nochmal aus interesse. mein bulli hat lkw zulassung, hat eine gasstandheizung und einen gaskocher. zur zeit ist keine gasflasche an board. habe keine gültige gasprüfung für die anlage. ist die, wenn ich keine flasche im auto habe, pflicht für die tüvplakette?

übrigens, die restlichen mängel waren:

nebelschlußleuchte ohne funktion
korrosion hinten links endspitzen
ölverlust

vielen dank,

mickadani
Tommysyncro
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Beitrag von Tommysyncro »

Die Pumpe sitzt unter dem Wagen, Fahrerseite, am Wischwassertank. Dort ist auch der Stecker. Kann sein, dass sie defekt ist. Untem am Stecker Prüfgerät ran und oben jemand bedienen lassen. Dann merkt man schon einmal, ob sonst alles ok ist und wechselt bei Bedarf nur die Pumpe.

Leuchtweitenregulierung ist wahrscheinlich nur die Sicherung oder die Kontakte am Scheinwerfer oder Masse. Motor dafür sitzt auf der Rückseite des Scheinwerferrahmens.

Gasanlage ohne Gasprüfung ist beim Kfz immer schlecht, wenn sie es bemerken. Dann gibt es keine Plakette. Da ändert es nichts, ob Gasflasche drin oder nicht.

Gruss
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mickadani
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Beitrag von mickadani »

vielen dank, das hilft doch erstmal weiter.

weißt du so aus dem handgelenk, welche sicherung für die leuchtweitenregulierung ist?

thanks
Berkeltal
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Beitrag von Berkeltal »

prüfe doch auch mal die Sicherung für die Scheibenwischer, bei mir brennen die manchmal durch. (Die Ursache habe ich noch nicht entdeckt?)
mickadani
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Beitrag von mickadani »

moin,

heute abend habe ich schon einmal etwas nachgesehen.
zu meinem verwundern habe ich feststellen müssen, dass vorne an den scheinwerfern gar keine stellmotoren für die leuchtweitenregulierung vorhanden sind. nichteinmal bohrungen oder sonstiges. auf der rechten seite (wenn man vor dem bulli steht) befindet sich nur ein riesen wiederstand?. stecker sind vorhanden aber keine motoren. der drehregler im fahrzeug ist vorhanden, aber keine motoren. ich gehe nun also davon aus, dass mein bulli diese regulierung/motoren gar nicht hat. telekom-hochdach-bulli, bj 10.92., ursprünglich ky. wenn dem so ist, wie reagiert der tüv denn auf solche geschichten? denn eigentlich erheblicher mangel !?

der motor der waschanlage funktioniert und ist vorhanden. habe ihn überbrückt und das wasser schoß im hohen bogen. weiter gemessen, bis zum sichrungskasten immer werte gehabt. vermute den fehler also in einem kabel zwischen dem schalter und sicherungskasten oder der schalter selber. leider viel zwichen den ganzen messungen und dem abgeschraubten sicherungskasten dann auch noch der scheibenwischer selber aus. überbrückt, funktioneren sie aber, muss irgendwo in der besagten strecke liegen. für beide, ist laut stromlaufplan, ja nur eine sicherung (17) zuständig. die ist ok.

könnt ihr jetzt schon sagen, dass es def. am schalter/taster liegt? dann spare ich mir morgen das gemesse und das sehr unvorteilhafte rankommen hinterm sicherungskasten.

die rechte befestigungschraube für den sicherungskasten war ohne ein massekabel, wahrscheinlich abgerissen. habe leider kein rumfliegendes kabel gesehen. von wo kommt dieses, dafür vorgesehenes massekabel?

vielen dank bisher,

mickadani
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Beitrag von Tommysyncro »

Bei dem Baujahr hatte er wohl die Scheinwerferregulierung serienmäßig. Vielleicht haben sie einmal die Scheinwerfer ausgetauscht und alte genommen. Die Stellmotoren wurden, so aus dem Gedächtnis auch im alten Golf usw. verbaut. Oft auf dem Schrott zu finden.

Scheibwischer kann auch der Kontakt am Schleifring sein. Lenkrad ab und mal nachsehen.

An der Befestigungsschraube vom Sicherungskasten sollte eigentlich kein Massekabel befestigt sein. Vorne gehen die Massekabel an den Masserstern unter dem Armaturenbrett A-Säule Fahrerseite.

Gruss
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dokapilot
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Beitrag von dokapilot »

scheibenwischer und schleifring? der schleifring ist doch bloß für die hupe.
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Beitrag von Arrakis »

in sachen stellmotor scheinwerfer: schalter ausbauen => thema durch. was nicht da is, muss auch nicht funktionieren
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KleinerMuck
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Beitrag von KleinerMuck »

Arrakis hat geschrieben:in sachen stellmotor scheinwerfer: schalter ausbauen => thema durch. was nicht da is, muss auch nicht funktionieren
So einfach ist das wohl nicht.
Laut dem, was ich über die STVZO herausgefunden habe, sind wohl für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.1990 zugelassen sind, Leuchtweitenregulierungen Pflicht!

Siehe hier:
http://www.pagenstecher.de/Technik-Talk ... nach-.html
und
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm#1
In letzterem Link unter §50 schauen, wobei da nur die Pflicht drin steht, aber leider nicht seit wann.

Daher würde ich Dir, mickadani, empfehlen, beim TÜV nachzufragen, seit wann die LWR Pflicht ist, und klären, ob das daher für Deinen Wagen gilt.

Du schreibst ja, daß offenbar die Vorrichtungen an den Scheinwerfern und der Schalter da sind, die Motoren aber nicht vorhanden sind. Hat möglicherweise der Vorbesitzer die LWR-Motoren ausgebaut?
Falls die LWR Pflicht sein sollte bei Deinem Wagen, müßtest Du die wieder nachrüsten...
Grüße
KleinerMuck
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Beitrag von Arrakis »

Also ich les da nur, dass bei Scheinwerfern mit Gasentladungslampen eine automatische Leuchtweitenregulierung Pflicht ist. Wenn ich mich nicht irre, trifft das bei ner H4 Lampe doch eher nicht zu, was bedeuten würde, dass die Vorschrift nicht greift. :-bla
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Beitrag von Arrakis »

Ich hab jetz nochmal gaaaanz genau diese Vorschrift geschmökert und finde nach wie vor nix, was an nem Bulli ne LWR vorschreiben würde. Aber ich schließ mich jetz mal dem kleinen Muck an und rate erstmal zum Anruf beim TÜV, bevor du irgendwas unternimmst. Kannst dir ja mal die Vorschrift zurecht legen, falls der zu diskutieren anfängt. Falls die LWR Pflicht sein sollte, kann er dir sicher auch sagen, wo das genau steht. Wär schön, wenn du das Ergebnis posten könntest. Würd mich grad interessieren, wie sich das verhält...
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Beitrag von Froggy »

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Nach einem Unfall damals mit meinem Ford Fiesta waren beide Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange und Kühler kaputt. Ich kaufte mir dann für 50€ das glaiche Modell nur n älteres Baujahr bei dem der Motor kaputt war und baute alles um. Blöd war nur dass dieser alte Fiesta auch keine Elektrisch verstellbaren Scheinwerfer hatte. Damals war ich gerade mal 18 und hab dann beim TÜV Prüfer argumentiert dass ich nun mal armer Schüler bin und kein Geld für neue Scheinwerfer hatte. War dann kein Problem. Habe die Plakette sofort bekommen.

das bringt dich allerdings auch nicht weiter..... berfürchte ich...

Aber eins hab ich gemerkt... beim Tüv immer Freundlich sein und nicht Rot werden beim lügen!.....

Gruß Christian
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Beitrag von Rob »

Meiner ist ein 90er Baujahr und hat keine Leuchtweitenregulierung. Pflicht ist es meines Wissens nach nur bei Gasentladungslampen, wobei hier zusätlich das ganze automatisch sein muss und eine Scheinwerferreinigungsanlage muss auch installiert sein.
Trifft alles auf den T3 nicht zu. Im Zweifel Schalter für die regulierung raus oder beim Tüv behaupten, die wollte mal jemand nachrüsten und serienmäßig hatte der das nie.
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Beitrag von Calypso90 »

Mein Atlantic hat auch keine Leuchtweitenregulierung. Hab mich etwas gewundert und mal in den Fzg.-Schein geschaut, dort steht unter Anderem:
"AUS-RICHT D. ABBLENDLICHTBUENDELS ENTSPR. NICHT RICHTL.76/756/EWG I. D. FASSUNG 84/8EWG"

Was auch immer das genau bedeuten mag , ich weiß nichtmal, ob das mit der Leuchtweitenregulierung in Zusammenhang steht :gr.
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Beitrag von Hacky »

Wiki weiss es:

http://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung

Bei meinem Posti Ez. 92 funktionierte die Regulierung auch nicht, war dem Oberprüfrat aber nur einen geringen Mangel wert.
Ursache war ein abgezogener Stecker am Einstellrad :dance
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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T3 Pritsche, JX, Bj 90, Rostlaube, grüne Unsinnplakette
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Beitrag von Kasi »

Gasentladungslampen brauchen eine automatische Leuchtweitenregulierung. Also ohne Knopf. Ab diesem Datum 1990 MÜSSEN alle Kfz eine manuelle Leuchtweitenregulierung haben. Wenn du sie einfach ausbaust, und der Prüfer nich dran denkt, Glück gehabt.
Bei allen Autos vor 1990 kann man sie (wenn vorhanden und kaputt) einfach ausbauen und dann gibts auch des Plakettsche

Seit noch nicht so lange ist eine defekte Leuchtweitenregulierung ein erheblicher Mängel.


Wird jeder Prüfer aber bissel anders auslegen, wie immer.
so long ... Andi

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Beitrag von DokaOliver »

hallo,

ich hatte das bei meinem chrysler neulich auch; durchgefallen wegen leuchtweitenregulierung und zwei manschetten...
habe ihn dann machen lassen, aber die werkstatt hat die lwr nicht hinbekommen. also haben sie gedacht, das gibt eh nur nen geringen mangel. falsch. das ist ein erheblicher mangel laut dem prüfer. ich bin dann aber doch durchgekommen, nachdem der werkstattmeister eine halbe stunde über die sache geflucht und diskutiert hat. so ein prüfer ist ja irgendwie doch nur ein dienstleister....


mfg oli
Das ist mein Beitrag. Es gibt viele so dumme Beiträge, aber dieser ist meiner!
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Beitrag von Tommysyncro »

Sorry, falsch ausgedrückt. Der Schleifring ist natürlich für die Hupe. Meinte den Kontakt am Schalter des Scheibenwischers.

Gruss
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Beitrag von Arrakis »

ok... is richtig interessant, was da in der wiki steht... mich würd allerdings nach wie vor interessieren, wo das in der STVZO steht :gr da muss sich einer richtig mühe gegeben haben, das zu verschlüsseln
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Beitrag von mickadani »

moin,

ich war gestern nochmal bei den tüv männern. die haben auch nochmal genau nachgeschaut und mir dann erklärt, dass alle fahrzeuge ab bj 90 oder 91, weiß nicht mehr genau, eine lwr haben müssen. da meiner bj 92 ist und die regulierung und die stecker vorhanden sind, muss ich diese nachrüsten. es sei denn man holt sich eine ausnahmegenehmigung. d.h. zum tüv, die sagen mein fahrzeug benötigt das nicht. ist mir zu umständlich, also bin ich zum schrotti und habe in einem golf 2 die motoren für die lwr gefunden. der rahmen passt nicht, aber da kann man sich etwas basteln. die motoren und stecker passen. beide geprüft und funktionieren. somit ist der mangel schonmal behoben,

aber mit meiner waschanlagengeschichte bin ich immer noch nicht weiter. werde nun mal den schalter am lenkrad abbauen.

gruß mickadani
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Beitrag von Slowfinger »

Noch meine Senf zu dem Scheibenwischerproblem: Das Fett in den Motoren wird mit der Zeit fest und trocknet aus, das ist meistens das größte Problem mit den Scheibenwischern (Indiz dafür: Sicherung brennt ab und an durch, zu hohe Belastung des Motors). Motor raus und das Getriebegehäuse öffnen, ich hatte sellemals bei meiner Doka den ganzen Motor mit allem Zipp und Zapp Zerlegt und in die Spülmaschine getan allerdings ohne Pulver (Chlorhaltig) sondern vorher alles gebreft. Alles schön getrocknet, fetten, wieder zusammenbauen->Wie neu! :g5
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Beitrag von Tommysyncro »

Neben der STVZO gelten für Fahrzeuge und Ausrüstung auch noch die Regelungen der EU. Und bei den vielen, ständigen Änderungen/Anpassungen, viel Spaß bei der Suche.



Gruss
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Beitrag von Q-Master »

ch war gestern nochmal bei den tüv männern. die haben auch nochmal genau nachgeschaut und mir dann erklärt, dass alle fahrzeuge ab bj 90 oder 91, weiß nicht mehr genau, eine lwr haben müssen.
Mein Bus ist EZ 05/90, der hat keine LWR.
Laut Typenschild (das mit den Nummern für die bestellten Teile) auch nie drin gewesen.

Kann also nur ab 91 oder später Pflicht gewesen sein.
(Hättest Du den Schalter zur Verstellung vorm TüV ausgebaut, hättest Du jetzt kein Problem :sun )
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Das gehört zu den eckigen Scheinwerfern.
Hat also nix mit der LWR zu tun.
Gruß Stephan
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Beitrag von mickadani »

moin,

ja, hätte ich den schalter nicht drin gehabt, hätten die wahrscheinlich nichts gemacht.... naja, wäre hätte.... habe da ja jetzt abhilfe schaffen können.

zu meinem wischerproblem:

passt da auch der schalter vom golf 2 ?

gruß mickadani
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Beitrag von t-quila »

guck mal nach deinem Wischerrelais !!!!!!! Zeih das mal raus und zu tes wieder ein, hat letzens bei einer ganz ähnlichen Problematik sehr geholfen.
Gruß Olaf
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Beitrag von mickadani »

moin, welches ist den das blinkerelais?

gruß
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Beitrag von t-quila »

mickadani hat geschrieben:moin, welches ist den das blinkerelais?

gruß
Also ich meinte schon das Wischerrelais!
Das erkennst Du daran, dass es klackt, wenn Du die Wischer betätigst.

Einfach mal rausziehen und wieder reinstecken.
Gruß Olaf
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Beitrag von mickadani »

guten tag,
habe alle mängel behoben und habe nun tüv.

Die lwr regulierung vom golf 2 passt einwandfrei und funktionert. ich habe aus zwei rahmen einen gemacht bzw. aus vier rahmen zwei.

Wischwasseranlage war nur ein kontaktproblem. nach entlosen rummessen, konnte es nur daran liegen. den kontakt etwas runtergebogen und mit einer nagelfeile gereinigt.

die gasprüfung hat sich nunmehr auch als sinnvoll ergeben, da diese nicht dicht war.

soweit erstmal und vielen dank für eure hilfe
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Beitrag von goerdy »

:bier Gratulation!!!
TÜV is was feines!!

lg

goerdy
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Beitrag von KleinerMuck »

Supi, Glückwunsch!
Grüße
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Beitrag von dokapilot »

na geht doch. :bier
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