AHK ????????

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Rennfried
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AHK ????????

Beitrag von Rennfried »

Hi Leute,

hab seit kurzem ne AHK von Westfalia an meinem Bus. :D :D :D :D :D

Frage: Muss ich die eintragen lassen?

Wenn ja welche Unterlagen brau ich und wo find ich die ? ;-g ;-g ;-g
Christianus
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Beitrag von Christianus »

Hallo
Ja, die muss eingetragen werden oder zumindest vom TÜV abgenommen werden.
Bei Westfalia Automotive gibt es die Einbaudokumente.

http://www.westfalia-automotive.de/frameset.htm
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Beitrag von Häuptling »

also ich will jetzt keinen zum Betrug oder was auch immer anstiften, aber ich hab meine auch nachträglich eingebaut und nie eintragen lassen. War mittlerweile sogar beim TÜV wegen HU und AU hat die nicht wirklich interessiert. Aber wenn was passiert, kann natürlich die Hölle los sein.
Muss also jeder selber wissen.
Oder bin ich der totale Wahnsinnige wenn ich das nicht eintragen lass. ;-g ;-g
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Beitrag von Christianus »

:tl :tl :tl wenn dich ein Jägermeister erwischt, stehen dir wirklich die Haare zu Berge :tl :tl :tl
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Beitrag von Häuptling »

ja aber die hängen doch an der Wand und haben ein Geweih oder???
mal im Ernst. Woran erkennt der ob die Nachträglich eingebaut ist oder Original?
Gibt das einen Unterschied im Brief/Schein? ;-g
Die AHK ist jedenfalls genauso alt, oder sieht so aus wie der Bus.
Also klär mich auf.
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Beitrag von Christianus »

wenn sie nicht in den Papieren eingetragen ist, darf sie nicht sein, das ist halt ein sicherheitsrelevantes Teil, stell dir vor du verlierst auf der Autobahn einen Wohnwagen................... ;-g
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Beitrag von Häuptling »

ja aber wie unterscheiden sich die Papiere wenn die AHK eingetragen ist oder nicht? Bei der Anhängelast steht ja immer was. Diese komische Welle ist auch drin. Also wo ist der Unterschied? ;-g
Vorallem wenn die beim TÜV die Abnahme machen, testen die doch nur die Elektrik. Oder? haben sie beim alten Golf von mir jedenfalls damach gemacht.
Den Autoanhänger mit nem Golf III drauf hat er jedenfalls sicher gezogen, auch über den Acker. :lol:
Wir können ja morgen mal in die Papiere schauen.
Mach mich weíße großer Meister :-P
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Beitrag von Christianus »

wenn hinter der Wellenlinie ein Prüfzeichen eingetragen ist zB F 3503
und die Gewichte ist sie bereits eingetragen, steht da kein Prüfzeichen, nicht.
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Beitrag von Atlantik90 »

Eine Anhängerkupplung mit einer alten KBA-Prüfnummer, z.B. F38xx muß eingetragen werden. Eine Anhängerkupplung mit z.B. einem e13-Prüfzeichen muß nicht eingetragen werden, denn sie hat eine allgemeine Euro-Zulassung). Es muß jedoch immer die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Solltest du jedoch die erhöhte Anhängelast (z.B. 2000kg bis 8%Steigung bei einem 89er oder 90er JX) nutzen wollen, so kommst du um einen Eintrag nicht herum.
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Beitrag von Sywaso »

Christianus hat geschrieben:wenn hinter der Wellenlinie ein Prüfzeichen eingetragen ist zB F 3503
und die Gewichte ist sie bereits eingetragen, steht da kein Prüfzeichen, nicht.
stimmt F 3503 ist aber nur für den Syncro, Christianus verwirr, doch nicht alle - beim 2WD ist es ein anderes Prüfzeichen :tl

aber muß dazu noch sagen, hatte die Caravelle ja auch schon mal kurz zugelassen, und das mit den Neuen Papieren, dort steht aber auch kein Prüfzeichen mehr drin, im alten Brief war sie normal eingetragen ;-g

in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil steht nur unter 22

*WW.AHK LT.EGTG/ABE* ;-g
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Beitrag von Christianus »

dort steht ja auch zB..... ist das verwirrend :tl
Hätte ja auch eine Telefonnummer nehmen können :tl
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Beitrag von Sywaso »

naja es könnte vielleicht jemand das zB übersehen :hehe :tl
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Beitrag von Häuptling »

ja kinders jetzt habt ihr es geschafft. Ich blicks nicht mehr. Aber egal in meinem Brief steht bei Ahk jedenfalls gar nichts drin.
Aber gut dann schreib ich halt rein das ich evtl. oder z.B. eine Ahk habe. könnt ja auch z.B. mein Auspuff sein :hehe
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Beitrag von Atlantik90 »

Um 17:08 hab ich geschrieben wie es wirklich ist. Auf das Prüfzeichen kommt es an, ob die eingetragen werden muß oder nicht.
Ich habe meine Westfalia mit dem Prüfzeichen E1300-0027 auch nur eintragen lassen wegen der erhöhten Anhängelast.
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Beitrag von LKW-Jäger »

hallo, muss mich jetzt auch mal kurz einklinken.

habe vor 1 jahr ne ahk von bosal nachträglich angebaut und war damit beim tüv. diese ahk ist mit e-zeichen ausgezeichnet und hat ne anhängelast von 2000 kg lt. papiere. tüv meinte, ich müsse sie NICHT eintragen lassen, da e-zeichen. habe dann gefragt, ob ich auch 2000 kg dran hängen darf. darauf hieß es "ja, wenn vw dies bestätigt, dass der wagen 2000 kg ziehen kann" und ich den wisch mitführe...
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Beitrag von Tommysyncro »

@Häuptling eine nachträglich eingebaute AHK bedarf einer Einbauabnahme durch den TÜV. Diese Bescheinigung mußt Du mitführen. Ein Eintrag, wenn für die AHK notwendig, kann auch später erfolgen, wenn mal eine Änderung der Papier ansteht.

Kurz, Du mußt eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau und die ABE der AHK (bei Westfalia die Einbauanleitung, da dort alle Daten enthalten) mitführen, wenn nachgerüstet.

Hast Du dies nicht, werden die grün/weiß Häuptlinge Tam Tam veranstalten.

Gruss
Es macht Spaß den Syncro mit Originalteilen zum Sondermodell up zu daten
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