Auflastung wegen zu hoher Steuern
Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff
-
- Poster
- Beiträge: 98
- Registriert: 17.07.2006, 20:14
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: 67280 Ebertsheim
Auflastung wegen zu hoher Steuern
Hi
Sagt mal wer hat denn Erfahrung mit Auflasten eines T3 Womobils? Kann mir wer mehr über das wie, wo und die kosten sagen. Das einzige was ich schon beantwortet bekommen hab ist das warum.... Steuerbescheid über 507 euronen liegt vor mir, seufz.
Da wird die liebe zu unserem GINO doch ein wenig geschmälert.....
Seufzende Grüße Matze
MatzeD2002@aol.com ;-g
Sagt mal wer hat denn Erfahrung mit Auflasten eines T3 Womobils? Kann mir wer mehr über das wie, wo und die kosten sagen. Das einzige was ich schon beantwortet bekommen hab ist das warum.... Steuerbescheid über 507 euronen liegt vor mir, seufz.
Da wird die liebe zu unserem GINO doch ein wenig geschmälert.....
Seufzende Grüße Matze
MatzeD2002@aol.com ;-g
-
- Ehemaliger Benutzer
- Beiträge: 3666
- Registriert: 22.09.2004, 11:15
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: münchen
-
- Mit-Leser
- Beiträge: 10
- Registriert: 15.07.2006, 00:18
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: Arnsberg / Sauerland
;) Das hätte ich glaube ich auch geschrieben ;)
Ich bin mir nicht sicher ob die Auflastung noch was bringt. Es ist ein Rechenbeispiel, dass jeder für sich durchgehen muss.
Wenn ich das richtig verstanden habe kommen jedes Jahr bis 2011 20% (600 EUR Steuern - den dann aktuellen Steuersatz dank Auflastung und davon dann 20%) jedesmal wieder oben drauf.
Habe ich das so richtig verstanden?
Dagegen steht ein EURO 3 Kat den es wohl seit kurzem gibt. damit kommst du dauerhaft auf einen Steuersatz von 15,44 EUR / 100ccm. Bedenken beim Auflasten habe ich, dass in Zukunft vermehrt OzonAlarm ausgerufen wird und man zumindest in Großstädten nicht fahren darf.
Hier noch ein Link: http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html
Ich denke ich spare auf nen EURO 3 KAT (600EUR) und muss dann nur noch zusehen dass ich den Bulli 2 Jahre Fahre um das Geld wieder raus zu haben..
Ich bin mir nicht sicher ob die Auflastung noch was bringt. Es ist ein Rechenbeispiel, dass jeder für sich durchgehen muss.
Wenn ich das richtig verstanden habe kommen jedes Jahr bis 2011 20% (600 EUR Steuern - den dann aktuellen Steuersatz dank Auflastung und davon dann 20%) jedesmal wieder oben drauf.
Habe ich das so richtig verstanden?
Dagegen steht ein EURO 3 Kat den es wohl seit kurzem gibt. damit kommst du dauerhaft auf einen Steuersatz von 15,44 EUR / 100ccm. Bedenken beim Auflasten habe ich, dass in Zukunft vermehrt OzonAlarm ausgerufen wird und man zumindest in Großstädten nicht fahren darf.
Hier noch ein Link: http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html
Ich denke ich spare auf nen EURO 3 KAT (600EUR) und muss dann nur noch zusehen dass ich den Bulli 2 Jahre Fahre um das Geld wieder raus zu haben..
-
- Ehemaliger Benutzer
- Beiträge: 3666
- Registriert: 22.09.2004, 11:15
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: münchen
- T3-Staff
- Harter Kern
- Beiträge: 1968
- Registriert: 02.11.2004, 21:07
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: T3
- Leistung: 115
- Motorkennbuchstabe: 2e
- Anzahl der Busse: 4
- Wohnort: 42477 Radevormwald
Mahlzeit!Und wieder mal.Unsere Spezis.Es gibt noch kein neues Gesetz.
Es steht alles noch in den Sternen.Die Vorschläge mit den prozentualen Abschlägen sind nicht angenommen worden.
Auf neue warten wir alle.
Und die FRAGEN OB ES SICH LOHNT HÖR ICH SCHON SEIT 3 Jahren.
Kommentar:mach es nich,wer weiß wann es vorbei is.
Lachhaft.In 3 jahren spar ich mir den Euro 2 Kat 3x zusammen.
Wenne günstig kannst,mach es.
Gruß Frank!
Es steht alles noch in den Sternen.Die Vorschläge mit den prozentualen Abschlägen sind nicht angenommen worden.
Auf neue warten wir alle.
Und die FRAGEN OB ES SICH LOHNT HÖR ICH SCHON SEIT 3 Jahren.
Kommentar:mach es nich,wer weiß wann es vorbei is.
Lachhaft.In 3 jahren spar ich mir den Euro 2 Kat 3x zusammen.
Wenne günstig kannst,mach es.
Gruß Frank!
- Bulli-pilot
- Mit-Leser
- Beiträge: 37
- Registriert: 29.06.2006, 13:18
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: Bad Wildungen
- Tintin&Bulli
- Poster
- Beiträge: 87
- Registriert: 10.06.2006, 14:07
- Modell: T3
- Aufbauart/Ausstattung: 251
- Leistung: 57 PS
- Motorkennbuchstabe: KY
- Anzahl der Busse: 1
- Wohnort: Köln Ehrenfeld
- Bulli-pilot
- Mit-Leser
- Beiträge: 37
- Registriert: 29.06.2006, 13:18
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: Bad Wildungen
kommt halt immer drauf an, was man für´n ingenieur erwischt.....hat man einen, der´s gut findet wenn man einen kult-youngtimer auf deutschlands straßen halten will, ist´s oft kein thema aber bei einem dieser modernisierungsfanatiker, die einen wagen baujahr 2000 schon als "alte karre" bezeichnen, wird´s schon schwieriger.
das sind dann die fahrzeugbau-ingenieure, die nagellack tragen und mit handschuhen tanken
das sind dann die fahrzeugbau-ingenieure, die nagellack tragen und mit handschuhen tanken
denk an die Umwelt und fahr mit dem Bus.
EX-Malteser KTW jetzt Wo-Mo >2,8t
EX-Malteser KTW jetzt Wo-Mo >2,8t
-
- Ehemaliger Benutzer
- Beiträge: 3666
- Registriert: 22.09.2004, 11:15
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: münchen
So ist das aber nicht !
VW weigert sich nach wie vor, für den T3 mehr als 2600 Kg Gesamtgewicht zuzulassen.
Da haben einige Firmen, dafür ein Gutachten beim TÜV in Auftrag gegeben, dabei wurden Berechnungen und Messungen erstellt das sehr wohl ein zulässiges Gesamtgewicht von 2805 Kg zulässt.
Dieses Gutachten kostet richtig Geld und ist Besitz desjenigen der den Auftrag dazu erteilt hat.
Dieser verkauft seine Ergebnisse Fahrgestellnummergebunden weiter, desweiteren steht in diesem Einzelgutachten das das Gutachten nach erfolgter Abnahme,vom TÜV(Dekra) Prüfer eingezogen werden muss.
Genaugenommen macht sich jeder Prüfer strafbar (zivilrechtlich) der ohne ein, auf das Fahrzeug ausgestelltes Gutachten auflastet und noch genauer, kann die Auflastung nachträglich zurückgezogen werden (zivilrechtlich) dafür bekommt man ein Schreiben von der Finanzbehörde das man für den Zeitraum der nichtrechtlichen Auflastung, Steuern hinterzogen hat und das wird strafrechtlich.
Das muss jeder selber wissen................. ;-g
VW weigert sich nach wie vor, für den T3 mehr als 2600 Kg Gesamtgewicht zuzulassen.
Da haben einige Firmen, dafür ein Gutachten beim TÜV in Auftrag gegeben, dabei wurden Berechnungen und Messungen erstellt das sehr wohl ein zulässiges Gesamtgewicht von 2805 Kg zulässt.
Dieses Gutachten kostet richtig Geld und ist Besitz desjenigen der den Auftrag dazu erteilt hat.
Dieser verkauft seine Ergebnisse Fahrgestellnummergebunden weiter, desweiteren steht in diesem Einzelgutachten das das Gutachten nach erfolgter Abnahme,vom TÜV(Dekra) Prüfer eingezogen werden muss.
Genaugenommen macht sich jeder Prüfer strafbar (zivilrechtlich) der ohne ein, auf das Fahrzeug ausgestelltes Gutachten auflastet und noch genauer, kann die Auflastung nachträglich zurückgezogen werden (zivilrechtlich) dafür bekommt man ein Schreiben von der Finanzbehörde das man für den Zeitraum der nichtrechtlichen Auflastung, Steuern hinterzogen hat und das wird strafrechtlich.
Das muss jeder selber wissen................. ;-g
-
- Poster
- Beiträge: 88
- Registriert: 16.09.2005, 17:37
- Modell: keinen
- Leistung: 50 PS
- Motorkennbuchstabe: VW
- Anzahl der Busse: 0
- Wohnort: 42477 radevormwald
Mahlzeit!@christianus:Mal was dazu:Prüfer müssen gar nix einziehen.Die Firmen bitten darum,mehr nicht.Aussage von mehreren mir bekannten Prüfern:Wozu,ich bin nicht der Hiwi der Firmen.
Genaugenomen,wo wir zivilrechtlich schon haben,ist auch das mitgelieferte Gutachten dein Eigentum.
das was die Gutachteninhabenden Firmen machen können:den Prüfer zivilrechtlich verklagen.Auf die Kosten für ein Gutachten.
Nur wie kommen sie andie Daten?Anfrage ans KBA?Nöö,keine weitergabe von Daten an Dritte.
Dann kuck dir mal bitte die Papiere eines Aufgelasteten Busses an:
Achslasten und GG geändert und spezielle Auflagen.Da steht nix von welcher Firma das Auflastungsgutachten war.
Dies steht im Tüvgutachten was du zum Papiere ändern abgibst.
Dies verbleibt bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Auflastungzurückziehen?Mit welcher rechtlichen Begründung?
Alle Vorgaben aus dem Gutachten erfüllt.Gutachten kann von jedem autorisierten Prüfer als Arbeitsgrundlage genommen werden.Strafrechtlich nichts daran auszusetzen.Zivilr.:Problem der Ausgebenden Firma.
An diese Daten dranzukommen s.o.
Es gibt keine nichtrechtlichen Auflastungen,ausgenommen natürlich veränderte um Felgen,Fahrwerke(ohne die dafür gegebenen Vorraussetzungen) usw. weiter benutzen zu können.
Gruß Frank,T3-Staff ausse Halle!
Genaugenomen,wo wir zivilrechtlich schon haben,ist auch das mitgelieferte Gutachten dein Eigentum.
das was die Gutachteninhabenden Firmen machen können:den Prüfer zivilrechtlich verklagen.Auf die Kosten für ein Gutachten.
Nur wie kommen sie andie Daten?Anfrage ans KBA?Nöö,keine weitergabe von Daten an Dritte.
Dann kuck dir mal bitte die Papiere eines Aufgelasteten Busses an:
Achslasten und GG geändert und spezielle Auflagen.Da steht nix von welcher Firma das Auflastungsgutachten war.
Dies steht im Tüvgutachten was du zum Papiere ändern abgibst.
Dies verbleibt bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Auflastungzurückziehen?Mit welcher rechtlichen Begründung?
Alle Vorgaben aus dem Gutachten erfüllt.Gutachten kann von jedem autorisierten Prüfer als Arbeitsgrundlage genommen werden.Strafrechtlich nichts daran auszusetzen.Zivilr.:Problem der Ausgebenden Firma.
An diese Daten dranzukommen s.o.
Es gibt keine nichtrechtlichen Auflastungen,ausgenommen natürlich veränderte um Felgen,Fahrwerke(ohne die dafür gegebenen Vorraussetzungen) usw. weiter benutzen zu können.
Gruß Frank,T3-Staff ausse Halle!