Auflastung wegen zu hoher Steuern

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matze180870
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Auflastung wegen zu hoher Steuern

Beitrag von matze180870 »

:dance Hi
Sagt mal wer hat denn Erfahrung mit Auflasten eines T3 Womobils? Kann mir wer mehr über das wie, wo und die kosten sagen. Das einzige was ich schon beantwortet bekommen hab ist das warum.... Steuerbescheid über 507 euronen liegt vor mir, seufz.
Da wird die liebe zu unserem GINO doch ein wenig geschmälert.....

Seufzende Grüße Matze
MatzeD2002@aol.com ;-g :cry: :cry: :evil:
Christianus
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Beitrag von Christianus »

trainspotter
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Beitrag von trainspotter »

;) Das hätte ich glaube ich auch geschrieben ;)

Ich bin mir nicht sicher ob die Auflastung noch was bringt. Es ist ein Rechenbeispiel, dass jeder für sich durchgehen muss.

Wenn ich das richtig verstanden habe kommen jedes Jahr bis 2011 20% (600 EUR Steuern - den dann aktuellen Steuersatz dank Auflastung und davon dann 20%) jedesmal wieder oben drauf.
Habe ich das so richtig verstanden?

Dagegen steht ein EURO 3 Kat den es wohl seit kurzem gibt. damit kommst du dauerhaft auf einen Steuersatz von 15,44 EUR / 100ccm. Bedenken beim Auflasten habe ich, dass in Zukunft vermehrt OzonAlarm ausgerufen wird und man zumindest in Großstädten nicht fahren darf.

Hier noch ein Link: http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html

Ich denke ich spare auf nen EURO 3 KAT (600EUR) und muss dann nur noch zusehen dass ich den Bulli 2 Jahre Fahre um das Geld wieder raus zu haben..
Christianus
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Beitrag von Christianus »

Nein, nicht drauf sondern runter im ersten Jahr sogar 40%

aber das wurde hier schon so oft durchgekaut, das wohl niemand recht Lust hat sich nochmal die Finger wundzuschreiben.
Über die Suchfunktion oben rechts findet jeder die nötigen Infos
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Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Und wieder mal.Unsere Spezis.Es gibt noch kein neues Gesetz.
Es steht alles noch in den Sternen.Die Vorschläge mit den prozentualen Abschlägen sind nicht angenommen worden.
Auf neue warten wir alle.
Und die FRAGEN OB ES SICH LOHNT HÖR ICH SCHON SEIT 3 Jahren.
Kommentar:mach es nich,wer weiß wann es vorbei is.
Lachhaft.In 3 jahren spar ich mir den Euro 2 Kat 3x zusammen.
Wenne günstig kannst,mach es.
Gruß Frank!
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Bulli-pilot
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Beitrag von Bulli-pilot »

also.... meine auflastung war ein kinderspiel.... einfach 6er felgen vom syncro hinten darauf > zum Tüv ein bischen babbeln und fettisch....zahle jetz für meinen 1.9er WBX (GW-ohne Kat) 172 €
denk an die Umwelt und fahr mit dem Bus.

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Beitrag von Tintin&Bulli »

ich verstehe das einfach nicht, warum mancher tüv das so einfach macht und macher das scheiss 300€-abziehergutachten sehen will. in meinen augen ist das alles nur halsabschneiderei.
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Beitrag von Bulli-pilot »

kommt halt immer drauf an, was man für´n ingenieur erwischt.....hat man einen, der´s gut findet wenn man einen kult-youngtimer auf deutschlands straßen halten will, ist´s oft kein thema aber bei einem dieser modernisierungsfanatiker, die einen wagen baujahr 2000 schon als "alte karre" bezeichnen, wird´s schon schwieriger.

das sind dann die fahrzeugbau-ingenieure, die nagellack tragen und mit handschuhen tanken :tl
denk an die Umwelt und fahr mit dem Bus.

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Christianus
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Beitrag von Christianus »

So ist das aber nicht !

VW weigert sich nach wie vor, für den T3 mehr als 2600 Kg Gesamtgewicht zuzulassen.
Da haben einige Firmen, dafür ein Gutachten beim TÜV in Auftrag gegeben, dabei wurden Berechnungen und Messungen erstellt das sehr wohl ein zulässiges Gesamtgewicht von 2805 Kg zulässt.
Dieses Gutachten kostet richtig Geld und ist Besitz desjenigen der den Auftrag dazu erteilt hat.
Dieser verkauft seine Ergebnisse Fahrgestellnummergebunden weiter, desweiteren steht in diesem Einzelgutachten das das Gutachten nach erfolgter Abnahme,vom TÜV(Dekra) Prüfer eingezogen werden muss.
Genaugenommen macht sich jeder Prüfer strafbar (zivilrechtlich) der ohne ein, auf das Fahrzeug ausgestelltes Gutachten auflastet und noch genauer, kann die Auflastung nachträglich zurückgezogen werden (zivilrechtlich) dafür bekommt man ein Schreiben von der Finanzbehörde das man für den Zeitraum der nichtrechtlichen Auflastung, Steuern hinterzogen hat und das wird strafrechtlich.

Das muss jeder selber wissen................. ;-g
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Beitrag von die-Halle »

Mahlzeit!@christianus:Mal was dazu:Prüfer müssen gar nix einziehen.Die Firmen bitten darum,mehr nicht.Aussage von mehreren mir bekannten Prüfern:Wozu,ich bin nicht der Hiwi der Firmen.
Genaugenomen,wo wir zivilrechtlich schon haben,ist auch das mitgelieferte Gutachten dein Eigentum.
das was die Gutachteninhabenden Firmen machen können:den Prüfer zivilrechtlich verklagen.Auf die Kosten für ein Gutachten.
Nur wie kommen sie andie Daten?Anfrage ans KBA?Nöö,keine weitergabe von Daten an Dritte.
Dann kuck dir mal bitte die Papiere eines Aufgelasteten Busses an:
Achslasten und GG geändert und spezielle Auflagen.Da steht nix von welcher Firma das Auflastungsgutachten war.
Dies steht im Tüvgutachten was du zum Papiere ändern abgibst.
Dies verbleibt bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Auflastungzurückziehen?Mit welcher rechtlichen Begründung?
Alle Vorgaben aus dem Gutachten erfüllt.Gutachten kann von jedem autorisierten Prüfer als Arbeitsgrundlage genommen werden.Strafrechtlich nichts daran auszusetzen.Zivilr.:Problem der Ausgebenden Firma.
An diese Daten dranzukommen s.o.
Es gibt keine nichtrechtlichen Auflastungen,ausgenommen natürlich veränderte um Felgen,Fahrwerke(ohne die dafür gegebenen Vorraussetzungen) usw. weiter benutzen zu können.
Gruß Frank,T3-Staff ausse Halle!
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