Nebelscheinwerfer....

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chillerpatrick

Nebelscheinwerfer....

Beitrag von chillerpatrick »

Hallo Leute,

bin gerade auf der suche nach runden Nebelscheinwerfern...

Habe diese gefunden bin mir aber nicht sicher ob diese für den Einsatz als Nebelscheinwerfer geeignet sind.
Das E-Prüfzeichen besitzen diese aber...

http://www3.westfalia.de/shops/agrishop ... seitig.htm" onclick="window.open(this.href);return false;

Danke im voraus.

Grüßle Pat
Bus-Froind
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von Bus-Froind »

Scheinwerferglas rechtsasymmetrisch

Das sind normale Abblendlichtdinger. Und 'rausgeworfenes Geld. Dann lieber gebrauchte "richtige".

Gute Fahrt
Burkhard
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xfranzx
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von xfranzx »

Klassische runde hella Scheinwerfer? Sollte dann auvh was taugen und auvh bezahlbar sein ;)

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chillerpatrick

Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von chillerpatrick »

Gibts dazu irgendwelche vorschriften wo man beachten muss was die Nebelscheinwerfer angeht?!
Ja, die verbaute höhe aber sonst habe ich nichts gefunden!?

Gruß Pat
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Atlantik90
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von Atlantik90 »

Vorschriften gibt es da genug. Fängt bei StVZO §49a ff. an und geht dann über EU-Vorschriften und ECE-Vorschriften weiter.
Nebelscheinwerfer sind spezifisch in UN/ECE R19 geregelt.
Die UN/ECE Regelungen findest du z.B. da http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... 4bodyText3" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von MR. CCB »

Hi,
Anhand deiner Fragestellung gehe ich davon aus, du möchtest dir Lampen aus Dach schnallen, richtig?
Antwort, Dach ist nicht legal, aaaaber wie in Deutschland üblich, gibt es hier auch wieder Schlupflöcher. Man nehme einen Dachträger, schon ist das auf einmal kein Thema mehr, auch nicht beim TÜV. Doch man sollte sich auch hier an der Legalität orientieren. Also nicht 100w Birnen verwenden und Gläser mit E-Zeichen verbauen.
Wenn du weit leuchten willst, sind Nebelscheinwerfer die falsche Wahl, nimm Fernscheinwerfer.
Gibt dann noch die Möglichkeit Arbeitsscheinwerfer zu verbauen, die dürfen während der Fahrt NICHT eingeschaltet werden! Am Schalter MUSS eine unmissverständliche Kennzeichnung erfolgen.
Achja, da war ja nochwas, die Nebelscheinwerfer müssen so verdrahtet werden, dass sie ausgehen wenn du Fernlicht einschaltest. Steht in der Anschlussanleitung von Hella.
Zur Positionierung ist folgendes zu sagen:
Nicht weiter als 20cm von der Aussenkante und einen Mindestabstand zueinander von 40cm, da man ansonsten von einem Schienenfahrzeug ausgehen könnte.
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Atlantik90
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von Atlantik90 »

Nebelscheinwerfer müssen heutzutage bei Fernlicht nicht mehr ausgeschaltet sein.
Zitat § 52 StVZO:
"1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt."

Nebelscheinwerfer dürfen auch mit Standlicht oder Fernlicht brennen bzw. eingeschaltet werden können. Die Einschränkung bezieht sich nur auf den Anbau weiter als 40 cm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses.
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von Hannes »

Schau dich hier einmal um wegen Nebelscheinwerfer - du bekommst die klassischen runden, eckigen, aber auch LED-Dinger.
Bei einigen sind die Leuchtbilder dabei. Mir ist bei Nebelscheinwerfer unter anderem eine breite Ausleuchtung nahe dem Fahrzeug wichtig (Kurvenfahrten)

Link ergänzt:
http://www.mein-sparschwein.de/
Zuletzt geändert von Hannes am 26.07.2017, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von bullifried »

... drei Jahre später... :gr
Im Nebel wird alles zusätzliche Licht zur Wand. Schon mal druff jeachtet? :mrgreen:
Allet Schwachsinn! :-bla
:bier
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von BUSbahnhof »

Stimmt vollkommen. Hatte es sogar schonmal soweit.das ich bis auf Standlicht runter gegangen bin :looser

Und wenn dann schöne gelbe Nebler. Angenehmere Farbe und deutlich Augenfreundlicher :-)
Bullige Grüße vom Micky
Lieber Rost statt Plastik!
Bild Bild
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Re: Nebelscheinwerfer....

Beitrag von Hannes »

bullifried hat geschrieben:... drei Jahre später... :gr
Im Nebel wird alles zusätzliche Licht zur Wand. Schon mal druff jeachtet? :mrgreen:
Allet Schwachsinn! :-bla
:bier
Uups - das kommt davon, dass unter jedem Thread ähnliche oder unähnliche Threads angezeigt werden. Manchmal rutsch ich in diese hinein.
Aber trotzdem: Gut eingestellte Nebler mit abgeschalteten Abblender machen keine Wand.
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