TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

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AKA
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TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

Moin,

folgendes Problem, bei dem ich für alle Lösungsvorschläge dankbar wäre:

Ich habe einen VW Transporter Kasten geschlossen T3, neu gekauft 1986 und in Deutschland damals als LKW ohne Trennwand zugelassen. (2 Bilder im Vostellungsbereich)
Hintergrund: damals hätte für eine Wohnmobil-Zulassung die Kiste hoch sein müssen und Fenster hinten haben. Aber ich wollte weder das Eine noch das Andere.

Also war alles wunderbar, es kam ein Gastank drunter für Kühlschrank und die "Beladung" hat nie einen TÜV interessiert und die Trennwand war ja damals frei wählbar ob oder ob nicht.

Dann ist das Autochen mit mir über 20 Jahre nach Frankreich umgezogen. Dort dann auch folgerichtig als LKW auf französisches Kennzeichen zugelassen ("CTTE"). Die Jahre in Südfrankreich haben ihm und mir gut getan :)

Jetzt bin ich wieder in Deutschland und habe den T3 nach hier überführt. Hier soll er jetzt wieder ein deutsches Kennzeichen bekommen. Dafür möchte ich die LKW Zulassung auch wieder haben und auch noch immer keine Trennwand, denn die ginge sonst mitten durch den Frühstückstisch.

Ich bin hier im Raum Dresden und man deutete mir an, dass hier nur die DEKRA das Sagen habe und dass dies mit der Trennwand wohl rundweg abgelehnt würde. Idem die AHK aus Frankreich und idem ein paar Gummis und evtl die Kästen unter den Kiemen. Bremsen etc wird alles von einer super Werkstatt die ich hier gefunden habe, gemacht. Aber ich will kein Fass ohne Boden in den Kosten, nur um einen Paragraphenreiter pickelfrei zu halten. Ich will einfach nur das Auto so wieder zulassen, als wäre er die ganze Zeit immer nur hier gewesen.

Frage: Gibt es da keinen Bestandsschutz?

Ich will ja nix Exklusives, nix Verbotenes, einfach nur das, was immer da war. Und dann auch einen Prüfer, der mir einfach nur ein grundsolides, sicheres Auto mit total gesunder Basis (Südfrankreich...) hier wieder auf die Strasse lässt. Genau so wie vorher auch, nur etwas älter.

WER kann mir helfen? Prüfer? TÜV? (fahre auch gerne dafür egal wo hin).


Vielen Dank
AKA
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von Firefly »

Hallo,
mein damaliger T1 Fensterbus ohne Trennwand hatte weil der TÜV Prüfer es wollte eine LKW Zulassung. Seine Aussage: Hinten keine Sitze und keine Befestigungsmöglichkeit = LKW
Hatte aber immer Scherereien mit dem Finanzamt weil die sowas nicht anerkennen außer Wagen war ab Werk mit Fenstern und LKW Zulassung.
Bau doch die Möbel raus und mach dann die TÜV Abnahme, wenn Du den alten Brief noch hast kannst Du doch beweisen, das der Bus schon immer LKW war.
Viel Erfolg Andreas
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AKA
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

Hi,

der alte Brief wurde in F mit der neuen französischen Zulassung eingezogen... . In F war der auch als LKW. Dabei will ich es belassen, denn ich will ja dann jetzt ein "H"...
Ich habe hinten keine Fenster, ausser in de Heckklappe und die ist abgetrennt zwischen Motorklappe und vorne. Und Möbel habe ich nur die Kochzeile mit Herd und Becken und das Bettchen links senkrecht zum hochklappen.
Da will ich aber garantiert nix rausbauen, ein Werkstattwagen nimmt auch nicht die Kisten raus, nur weil der Prüfer bei der SED gelernt hat.

Alles was ich will, ist ein vernünftiger Prüfer, der Bestandsschutz gibt, auch wenn ich ein paar Kilometer dafür fahren muss. Wenn das Autochen immer in D geblieben wäre, würde doch auch niemand plötzlich einen Umbau verlangen. Und es gibt haufenweise T3s, die alte LKW Zulassung ohne Trennwand haben.

Ich suche also nur eine Werkstatt mit TÜV. Nix Kriminelles, kein Extra, kein Schatten, einfach nur Vernunft für Bestandsschutz...
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bu-bi
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von bu-bi »

Moin,

besorg Dir von VW eine Datenbestätigung.
Darin stand dann auch die richtige Schlüsselnummer - LKW.

hier der Kontrakt:

Olaf Genowski
Team Zulassungsdokumente Europa
Outbound Logistik Fahrzeuge (K-PLNOL/D)

Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG
Brieffach 011 / 6912
38436 Wolfsburg
Fax +49 5361 263-2492

Die kostet 15,-€ zzgl. 19% MwSt. und war bei mir ihr Geld wert!

Hat schon mehreren Leuten geholfen...
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von puckel0114 »

Mit H Kennzeichen ist es doch völlig egal, ob Lkw oder Pkw Zulassung.
Der Steuersatz ist gleich.
Beharre dich doch nicht so sehr auf diese lkw Zulassung.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von detric »

Eben, H Kennzeichen erledigt dieses Thema doch. Wobei ich bezweifle, dass das beschriebene Auto mit Kochstelle, ein H Kennzeichen bekommt.

Ergänzung: Ich habe mir deinen Wagen angesehen, was bitte ist daran ein Transporter? Riesen Spüle drin, ein Kühlschrank, keine Lademöglichkeit... da muss man auch keine unbekannten Dekra prüfer pauschal verunglimpfen. Mach einen Transporter draus, dann bekommst Du auch die entsprechende Zulassung.

H kannste eh vergessen.

Grüße
newt3
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von newt3 »

also es scheint ihm um diesen Bus hier zu gehen:
Falls der link nicht geht dann Bucht Kleinanzeigen NR 258338790
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... 0-220-4057" onclick="window.open(this.href);return false;

->wie gesagt eine LKW zulassung bekommst du so berechtigterweise nicht. dafür mußt das ganze campingerödel rausrupfen. Wegen Leuten die sowas gebaut haben und trotzdem mit LKW Zulassung rumgefahren sind, waren eine zeit lang die Finanzämter sehr pissig und irgendwann auch die Tüv Prüfer immer penibler. Da hat man sich dann Anhaltspunkte genommen und sachen gefordert wie: Trennwand, zugenagelte Scheiben bei so manchem transporter. Das ganze ging soweit dass Finanzämter teilweise Festlegten wie sie ihn versteuern(sich also über die zulassung im schein hinwegsetzen. nicht nur bei lkw sondern auch bei womo. und es für private fast unmöglich war einen golf, polo oder t3 als lkw zu versteuern)
->Inzwischen versteuern die Finanzämter wohl wieder das was im Schein steht. Für den Rest ist der Tüv zuständig. Hast du den alten Brief noch steht da ja LKW drin, wenn er schon immer LKW war.

Ansonsten kommt man beim Tüv mit Schreiben vom Fahrzeughersteller wirklich am weitesten.
Also lass dir von VW diese Urkunde ausstellen und geh damit auf die Tüv Prüfstelle.
- aus der Urkunde soltle man entnehmen können, dass der als LKW ausgeliefert wurde
- in der Urkunde sind auch alle Austattungscodes vermerkt. ich schätze die Trennwand wird auch einen Code haben? (der eben nicht vorhanden ist, wenn sie nie drin war)
Dann fragst du was du an deinem Fahrzeug verändern musst damit du ihn wieder zuzulassen kannst, wie vorgesehen als LKW. Das sollte dann eigentlich problemlos gehen und die Trennwand nicht weiter interessieren sofern sie nie drin war (nur der womo kram darf eben nicht drin sein).
Das was du da gebaut hast ist kein Werkstattwagen

H Kennzeichen ist dann nochmal ein Thema für sich.
Ich meine in den H Kriterien steht drin, dass ein LKW ein LKW zu bleiben hat. Inwiefern womo's die schon ewig auch als Womo zugelassen sind einen Bestandsschutz haben weiß ich nicht - es gab ja doch eine Menge die umgerüstet wurden.
Ich denke mit deinem bist du diesbezüglich ein wenig spät dran - aber auch das kannst du mit dem Tüv abklären.
->willst du dass dein lkw ein h kriegt muss der ausbau raus oder weitgehend verändert werden(und auch kein luxus 'sortimo werkstattwagenausbau' in dem man fast wohnen kann, sondern eben so wie ein lkw oder werkstattwagen vor 30 jahren ausgesehen hat)
->willst du ein womo dann mach ein womo draus incl erfüllung der geforderten Kriterien (keine ahnung ob man für die umschlüsslung noch stehhöhe braucht? alles andere hast du ja bereits. ein pilzdach kostet nicht die welt, und zwei fenster werden vielleicht auch noch gefordert). ob ein zum jetzigen zeitpunkt erst auf womo umgeschriebenes Fahrzeug dann in kürze ein H Kennzeichen bekommt solltest du abklären(ich bezweifle das). Desweiteren ob der Ausbau so wie du ihn da gemacht hast überhaupt als h tauglich durchginge (es gab zwar diese möbelanordnung aber vom gesamgbild, wird diese art himmel+seitenverkleidung für den t3 nicht unbedingt als zeitgenössisch durchgehen auch wenn es die amis vielleicht in ihren chevy vans so hatten)
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von prometheus0815 »

newt3 hat geschrieben:Ich meine in den H Kriterien steht drin, dass ein LKW ein LKW zu bleiben hat.
Seit 2012 nicht mehr.
newt3 hat geschrieben:keine ahnung ob man für die umschlüsslung noch stehhöhe braucht
Nein, braucht man nicht mehr.
newt3 hat geschrieben:ob ein zum jetzigen zeitpunkt erst auf womo umgeschriebenes Fahrzeug dann in kürze ein H Kennzeichen bekommt solltest du abklären(ich bezweifle das)
Über den Zeitpunkt der Umrüstung macht der H-Kriterienkatalog keine Aussage.
newt3 hat geschrieben:vom gesamgbild, wird diese art himmel+seitenverkleidung für den t3 nicht unbedingt als zeitgenössisch durchgehen
Da lägen auch meine größten Bedenken, aber wenn sich der "richtige" Prüfer findet ...

Andreas, schau Dir die Wohnmobil- und H-Kriterienkataloge des TÜV am besten mal direkt an. Sie sind leicht im Netz zu finden und auch hier im Forum schon oft verlinkt worden. Beim H-Katalog auf Version 2012 statt 2009 achten!
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von Atlantik90 »

LKW mit festverbauter Wohnmobileinrichtung schließt sich aus. Entweder leer machen zur Zulassung oder eben in den sauren Apfel beißen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

bu-bi hat geschrieben:Moin,

besorg Dir von VW eine Datenbestätigung.
...

vielen Dank, da ruf ich auf alle Fälle mal an
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

@alle Antworten

Der "Ausbau" war direkt bei Auslieferung. Also "zeitgenössisch" :lol:

Was das LKW angeht, das ist ja nur wegen des "H" wenn ich das weiter so will... weil ich mir denke, wenn ich jetzt den Typ ändere, dann ist nix mit H. Wenn H auch geht, wenn ich den jetzt als Wohnmobil zulasse, dann ist mir das banane.
Wobei, ob jemand die LKW Ladefläche mit Teppich auskleidet oder eine Material-Kiste auf der Ladefläche hat.... ich glaube wirklich nicht, dass das an so Kinkerlitzchen festgemacht wird.

Nochmal: der wurde damals nur als LKW zugelassen, weil die lieben Leute das so gewollt haben. Ich wollte den damals als WoMo. Aber damals durfte das nicht, da ohne Fenster und zu niedrig. Diese Kriterien gibt es heute so nicht mehr.

Ich will hier keine Steuer besch.... mit H ist das eh banane ob das WoMo oder LKW ist. Und Versicherung dann wohl gleich?


Wenn ich hier die Fragen stelle, dann halt weil ich von D nix mehr weiss... nach über 20 Jahren F war das in meiner Memory gestrichen :mrgreen:


Danke für alle Antworten.
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

neujoker hat geschrieben:LKW mit festverbauter Wohnmobileinrichtung schließt sich aus. Entweder leer machen zur Zulassung oder eben in den sauren Apfel beißen.

Ja, wenn ich ihn behalte, dann muss eh renoviert werden. Das rein- und rausbauen dauert da nicht länger als 2 Stunden. Bodenplatte und Isolierungen sind ja nicht "verwerflich".
Ich wollte halt nicht "tricksen". Was soll ich da hinter dem Rücken was machen (später wieder einbauen wie der kleine Teenie der heimich raucht), wenn das immer so war?!
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

prometheus0815 hat geschrieben: Da lägen auch meine größten Bedenken, aber wenn sich der "richtige" Prüfer findet ...

Andreas, schau Dir die Wohnmobil- und H-Kriterienkataloge des TÜV am besten mal direkt an. Sie sind leicht im Netz zu finden und auch hier im Forum schon oft verlinkt worden. Beim H-Katalog auf Version 2012 statt 2009 achten!


Ja danke, habe ich getan. Da gab es eben 2012 diese Änderungen für die WoMo Zulassung. Der ginge jetzt ohne Probleme als WoMo.

Bleibt die Frage, ob ich dann auch das H bekomme, wenn er jetzt erst umgeschrieben wird. Den Einbau bzw Datum kann ich zur Not mit der Rechung von Lyding für die Gasanlage etc beweisen.
Deswegen, der "richtige" Prüfer, der die Sache so handelt wie das Auto seit Beginn fährt und die Sache ist OK. Ich will ja überhaupt nix Exotisches. Ich will einfach nur das, was immer so war... eben auch nach einer kleinen Auslandstour wieder weiter haben.
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Re: TÜV für T3 Kastenwagen LKW ohne Trennwand

Beitrag von AKA »

So, und jetzt die Auflösung der Geschichte:

2 Jahre TÜV und nach wie vor, so wie seit jetzt fast 30 Jahren, so wie ich ihn auch 1986 gekauft habe, LKW Zulassung. Bestandsschutz nennt man sowas. ;-)
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