Erhöhung der Anhängelast

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loopyrator
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Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von loopyrator »

Hallo zusammen,

ich will/ muss die kommenden Tage zur Zulassungsstelle meinen neuen Motor eintragen lassen, das Gutachten dazu habe ich bereits.

Jetzt ist mir aufgefallen, dass sich dadurch ja auch die maximal zulässige Anhängelast erhöhen müsste da ein leistungsstärkerer Motor verbaut wurde :gr

Das Typenschild sagt folgendes:

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Und der Schein:

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Nun meine Frage, auf wie viel gebremste Anhängelast kann ich erhöhen?


Bin gespannt :bumsfreunde
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elCravale
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von elCravale »

Hi,

Abgesehen von der verbauten Anhängerzugvorrichtung, ist neben der Motorenleistung auch die Leistungsfähigkeit der Bremsanlage des Zugfahrzeugs ein Kriterium für die maximale zulässige Anhängelast.

Es kann also durchaus sein, dass du zwar nun mehr Motorleistung hast, jedoch keine höhere Anhängelast eingetragen bekommst, weil die Bremsanlage des Zugfahrzeugs gar nicht in der Lage ist diese auch zu bewältigen.

Wie hat sich denn der Prüfer der Technischen Überwachungsorganisation dazu geäußert?

Grüße und DAnk
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von tipo.negro »

Ich hab nen MV und der war nur mit 1500 KG eingetragen, mit dem Teilegutachten Nr. 1871-1/02 Anhängelast von VW hab ich dann eine Eintragung auf 2000KG vom TÜV bekommen. Allerdings hab ich alles Original und der MV ist für 2000 KG ausgelegt. Liegt dann wohl im ermessen des Prüfers. Was für einen Motor hattest du vorher drinne?

Viele Grüße
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loopyrator
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von loopyrator »

Das verstehe ich nicht ganz :gr

Haben nicht alle T3´s die gleiche Bremsanlage? Abgesehen von Festsattel- und Faustsattelbremsen je nach Baujahr...
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Atlantik90
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn man da genau schaut, dann ist deine jetzige zulässige Anhängelast beim Auflasten auf 2805 kg nicht gesenkt worden. Das war damals schon falsch.
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von loopyrator »

Vorher CS und jetzt JX..

Also dürfte ich mit den max. 2805 kg gar keine 1200 kg Hänger ziehen?
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von tipo.negro »

Ach hast ja die Papiere gepostet , hätt ich mal selber drauf kommen können :oops:
Also beim 37kW Beschleunigungswunder ist laut Teilegutachten eine Anhängelasterhöung auf 1400 möglich, die hast du ja schon.
Beim JX würden 2000 KG bei Steigungen bis 8% gehen, sonst 1500 KG. Nur ob das bei Umbau akzeptiert wird :gr
Und wie sich das mit der von neujoker angemerkten Auflastung verhält kann ich dir gerade nicht sagen.
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von JX_JOSCHI »

Hallo,
unabhängig von der Eintragungsgeschichte würde ich mir bei nem DK-Getriebe am JX überlegen wie das mit nem schweren Hänger funktionieren soll sobald es etwas bergauf geht. Ich meine damit v.a. anfahren im 1. Gang oder rückwärts.
Grüße joschi
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von yamsun »

Hi,

wir haben nach Umbau von CS auf JX mit der entsprechenden Anhängerkupplung ohne Probleme 2t eingetragen bekommen.
Bus ist BJ 12.81.
Ich hab jetzt den D-Wert deiner Kupplung nicht umgerechnet, aber wenn das passt, dann sollte das gehen.

Grüße!

Achso: Das zulässige Gesamtgewicht unseres Buses ist 2400kg...
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von Atlantik90 »

tipo.negro hat geschrieben:...Und wie sich das mit der von neujoker angemerkten Auflastung verhält kann ich dir gerade nicht sagen.
Ganz einfach: VW schreibt schon für die Fahrzeuge mit erhöhter Nutzlast, also mit 2600 kg zulässiges Gesamtgewicht, eine Absenkung der zulässigen Anhängelast um 200 kg vor.
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Bei der Auflastung bleibt das ZGG erhalten!
Dies kann man in den Auflastungsgutachten nachlesen.

Hier ein Beispiel:
Das Fabrikschild muss die neuen zulässigen Lasten(Achslasten sind gemeint) enthalten.
Das Zuggesamtgewicht bleibt unverändert und wird unter Ziff 33/22 eingetragen.

In den Auflastungsgutachten ist eine Absenkung der Anhängelast nicht vermerkt und auch kein Bestandteil der Prüfung, oder Vorraussetzung.
Sprich-die kann man zB. auf 2000 erhöhen,wenn es das Fahrzeug/die AHK hergibt.
NUR-Packste den Bus bis zum GG von 2805 Kg voll darfste den Anhänger nur bis zum erreichen des ZGG beladen.
Oder eben umgekehrt.

Guß Frank
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von loopyrator »

Mein Fabrikschild sagt folgendes:

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D.h. der Prüfer kann mir die 2000 kg Anhängelast eintragen, wenn meine AHK dies hergibt. Nur darf das Gespann dann beladen nicht mehr als 3600 kg wiegen!?

3600 kg Zuggewicht minus 1770 kg Leermasse = 1830 kg Anhängelast

Da der Anhänger aber nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug rechne ich:

3600 / 2 = 1800 kg

Also dürfte ich max. 1800 kg ziehen?!

Hab ich einen Denkfehler :gr
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Du rechnest also-Womit denn???
GG eingetragen,ZGG eingetragen-da gibt es nix zu rechnen.
Bei der Auflastung,wenn im Gespräch,ändert sich nix am ZGG. Wo also das Prob???
Gruß Frank
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Re: Erhöhung der Anhängelast

Beitrag von Alexander »

loopyrator hat geschrieben:Da der Anhänger aber nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug rechne ich:
Wo hast du denn die Info her?
Beim zul. Zuggesamtgewicht geht es übrigens immer um das tatsächliche Gewicht. Bei der Anhängelast übrigens auch.
Ausgenommen, es geht um den Führerschein, da geht es dann um das ZGG des Anhängers.
Viele Grüße,
Alexander
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