Fremd Rückbank

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csyncro
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Fremd Rückbank

Beitrag von csyncro »

Hallo zusammen

hat schonmal jemand eine andere Rückbank eingebaut? Also z.B. von T5 oder anderen Fahrzeugen?
Mein Gedanke/Idee:
- 2er Rückbank mit integrierten Dreipunktgurten
- Schienensystem in Boden

Vorteile:
- Dreipunkt ohne Gurtsalat, da alle Gurte in Bank integriert
- Herausnehmbar falls mal was sperriges zu transportieren ist
- Kann während der Fahrt nach vorne geschoben werden (Kinder näher an Vordersitzen, im Armreichtweite)

Nachteile:
- Gewicht
- ?

Hintergrund:
Bus ist grad komplett zerlegt und ich möchte mindestens einen Dreipunktgurt hinten haben. 2er Sitzbank ist gesetzt, Motorraumerhöhung kann nach Bedarf gebaut werden also je nach Höhe der Sitzbank. Da kam mir mal die Idee, warum eigentlich keine andere Rückbank einbauen. Ich hab das schon bei Bekannten gesehen, dass z.B. in Sprinter eine Ford Rückbank eingebaut wurde oder auch nachträglich in T5 Kasten die T5 Rückbank inkl. Schienen. Also machbar sollte das irgendwie sein denke ich, auch eintragungsfähig...?

Bin gespannt auf eure Ideen/Erfahrungen!

Gruss Christian
Turbofeind
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Machbar ist alles und umgebaut hab ich in der Richtung auch schon so 2/3 Sachen frag 3 Leute und du bekommst 3 Meinungen. Die reichen dann von einfach machen bis oh nein das darfst du nicht. Geh zu nem TÜV Onkel und frag ihn erklär ihm was du vor hast und der sagt dir das. Allerdings kannst du auch hier das gleiche Problem haben. Frag drei und du hast drei antworten allerdings kannst du dir dann die für dich beste aussuchen. :bier

Gruss Christian
newt3
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von newt3 »

letztendlich wird das kompliziert.
1. nimmst zb eine t5 2er rückbank (kombi, caravelle, shuttle) oder so ist die für fixe punkte im boden gedacht.
->um die auf ein schienensystem umzubauen müßtest du sie also unten grundlegend verändern

2. dann hast du im anschluss das problem, dass die schienen ja gerade im boden sind. sprich die bank kann gar nicht soweit hinter wie eine originale die sich ja über der motorraumschräge befindet
->dadurch ergibt sich dass die bank zwangsläufig weiter vorne steht. du hast also weniger wohnraum (und eine ungewollt lange bettmatraze

3. möchtest du tatäschlich ein bett bauen muss der vordere teil des betts auf die geklappte rückbanklehne (quasi als schlaufauflage oben drauf) das kann man natürlich realisieren,
->ist dann aber in einer höhe, wo man hinten eine ganz ordentliche motorraumerhöhung bauen muss und darüber dan die wickelbare matraze.

4. aus 2 und 3 ergibt sich dann zusärtlich boch ein riesen stauraum hinter der rückbank
->nämlich an der motorraumschräge

5. und legst du die weit vorne stehende bank um, hast quasi kaum noch wohnraum zum treten (die rückenlehnenlänge ist ja auch nicht ohne bei den integrierten gurten und kopfstützen möchte man ggf auch nicht jedes mal ziehen)

6. zu guter letzt ist so ein bett in solcher höhe auch nicht jedermanns sache. evtl stößt du dir auf dem bett sitzend den kopf.

--->wenn du dir die ausführungen jetzt schlecht vorstellen kannst dann sich dir jmd der einen t5 hat und stell die rückbank mal in deinen bus. guck wie weit hinten sie stehen kann um noch im boden verankert werden zu können. sobald das ganze halt noch zusätzlich verschiebbar sein soll wird das ganze zum problem.

->eigenbau kommt eher auch nicht in frage eben bei dem wunsch nach dreipunktgurten in der bank. das wird dir kaum jmd abnehmen wollen.
--------
meine annahme: es wird deshalb selten gemacht weil es eben nicht einfach ist.
->wenn du eine lösung findest, bitte gerne.

mein tip:
->solange die kinder klein sind kommst du mit kindersitzen hin. es gibt durchaus welche für für zweipunktgurt montage
->sind die kinder größer:
hinten rechts dreipunktgurt kein problem.
hinten links ist diese lösung ziemlich toll https://plus.google.com/photos/11214178 ... 5667120497
alternative1:
möchtest du nicht in den schränken bohren, ginge es auch die schranktür hinten links rauszunehmen und eine strebe zwischen beiden oberen gurtaufnahmen zu verschrauben. an dieser strebe dann beide gurte festmachen. sitz die kinder aus dem haus schmeißt die strebe wieder raus und baust die originale schranktür wieder ein (mit schrank meine ich den westi kleiderschrank und dessen hintere tür. wenn du nen anderen schrank hast mußt halt schauen)
alternative2:
b2b sitz
->original als klappbarer herausnehmbar
->originaler mit staurraum
->óder auch eingenbau (carthago zusatzsitz) (der sietz aus wie ein porta potti staukasten nur eben incl einer hohen lehne)
-->b2b sitz hat auch den vorteil überhaupt nen dritten sitzplatz hinten zu haben. sprich es kann sich bei bedarf jmd um die kinder kümmern.
---------
zusätzlich zur schlafsitzbank hinten:
->falls die kinder unbedingt weiter vorne sitzen wollen halt ne 2er mittelbank einschieben. mit kindersitzen für zweipunktgurtmontage kein thema bzw rechts ginge auch hier ggf ein dreipunkt. hinten schlafen ist bei einer bestimmen mittelbank sogar noch machbar.
->beim camping muss die bank halt ins vorzelt
->lange wirst das mit der zusatzbank aber wohl nicht machen. wenn die kinder etwas größer sind wirst mit der b2b lösung gut hinkommen. zumal dann ein erwachsener auch zeitweise hinten mitfahren kann (sind ja dann drei plätze)
Turbofeind
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Zugelassene Kindersitze mit beckengurtzulassung sind dünn. Sie dürfen auch nur mit manuellen nicht mit automatischen beckengurten betrieben werden. Und sie sind nur bis 25 kg zugelassen. Also ein dreipunktsystem nachzurüsten zu versuchen ist echt sinnvoll. Nur nebenbei,aber das wäre ein neues Thema,bei Oldies ohne Gurte darfst du Kinder die in nen Sitz gehören gar nicht mit nehmen.

Gruss Christian
csyncro
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von csyncro »

Danke für die Beiträge!
Den Gedanken mit den B2B Sitz hatte ich auch schon, wahrscheinlich läufts auch darauf raus...

@newt3:
Nimm ne Bank aus nem California, dann is die schonmal tiefer, da die Lehne ja nicht nach vorne sondern wie beim T3 nach hinten geklappt wird und mit der Bank eine ebene Fläche bildet ;)
Und dann gibts ja auch noch ne Menge Bänke aus dem Zubehör (z.B. Reimo), da haperst aber wahrscheinlich an der passenden Breite und natürlich den gleichen Nachteilen wie bei der T5 Bank...

@Turbofeind:
Mal ernsthaft, wie oft wurdest Du schon angehalten und der Kindersitz auf Zulassung geprüft?
Drüben bei den Amis gibt es massenhaft beckengurttaugliche Kindersitze/Babyschalen, und ich glaube nicht das die beim Thema Sicherheit den europäischen in irgendwas nachstehen (man denke an die klagewütigen Amis). Nur TÜV Siegel haben die halt nicht.
Trotzdem hätte ich gerne möglichst überall Dreipunktgurte, aber auch beim B2B ist da ja eine Lösung denkbar....
Die Lösung quer durch die Möbel durch hat mich noch nicht so überzeugt, aber vielleicht ändert sich da meine Meinung auch noch...
Turbofeind
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

August 2015 Ripnitz-Damgarten im Zentrum von einer jungen sehr eifrigen Polizistin angehalten worden weil mein holdes weib,das beste auf der Welt ,nicht korrekt (sie hatte den Gurt unterm Arm nicht auf der Schulter ) angeschnallt war. Wo ich mir dann auch eine Belehrung anhören konnte das ich mir was mit meinem Sohn einfallen lassen muss. Da war er noch 6 und mit beckengurt gesichert. Mittlerweile ist ein dreipunktsystem verbaut. Darum habe ich mich mit dem Thema etwas mehr beschäftigt weil ich so eine Kontrolle hatte. Und was ich auch zugebe, lange zu leichtsinnig mit dem Zwerg unterwegs gewesen wenn er hinten nur mit beckengurt gesichert war. :et

Gruss Christian
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oktTali
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Re: Fremd Rückbank

Beitrag von oktTali »

Hallo,

mal eine Zwischenfrage: Mein Halbwissen sagt mir, dass eingebaute Sitze erst ab einem bestimmten Fahrzeug-Baujahr abgenommen werden müssen?
Kann das jemand fundiert widerlegen?

Gruß
Tali
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Aus einem anderen Forum kopiert:

Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.
Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG
Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.
Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.

Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.
In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :
Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.
Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung
(...)
Anhang III ist für Busse und
AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.
Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :
§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,
Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden
Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.

Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.
Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.


Diese Fassung lautet wie folgt:
§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:
Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).
Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.
Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...


Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
VkBl S 303:
Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.
Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.


Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.
Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.

Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften.
Zuletzt geändert von oktTali am 15.01.2017, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
2. T3-AFN-Umbau mit Teilen von Renault, Chrysler, T3, T4, Golf, Passat, Klempnerbedarf und Kawasaki
MR. CCB
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Beiträge: 779
Registriert: 21.05.2009, 20:44
Modell: T4
Aufbauart/Ausstattung: Halbkasten/Werkstatt
Leistung: 138000
Motorkennbuchstabe: ABL
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: 68723

Re: Fremd Rückbank

Beitrag von MR. CCB »

Wenn du etwas brauchbares und zugelassenes möchtest, dann musst du dich bei einem Fahrzeugbauer der Behindertenumbauten macht, beraten lassen.
Die sind meist auf Airlineschienenbasis und alle Einbauten, ob nun Sitze/Sitzbänke oder Gurtsysteme die einen Rolli sichern. Dürfte die richtige Richtung sein.
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