rote Schilder

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Railslide
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rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Gerne wird hier der Tip gegeben, man solle sich rote Schilder für irgendwas leihen.
Davon rate ich ab. Man kann ebenso alte Schilder anbringen. Kommt aufs gleiche raus.
Beim geliehenen Schild muss jemand vom Verleiher den wagen fahren.
Es besteht sonst kein versicherungsschutz.
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bernd68
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Re: rote Schilder

Beitrag von bernd68 »

Moin,

ich leih mir regelmäßig roten Nummernschilder und das ist kein Problem. Weder für die die mir das leihen noch für mich. Versicherungsschutz hab ich - man muss die notwendigen Eintragungen ist diese "Nummernschildbüchlein" (keine Ahung wie das heißt) machen und los gehts.

Wo lebst Du?

Gruß Bernd
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Alexander
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Re: rote Schilder

Beitrag von Alexander »

Hallo,
das stimmt so beides nicht.
(wenn jemand noch das Glück hat, daß er sich die rote Händlernummer leihen kann, dann ist das super für ihn, er sollte es aber nicht an große Glocke hängen)
Die Rote Nummer, wir reden von der 06xxx, ist ein Händler- und Werkstattkennzeichen.

Der Händler darf damit seine eigenen Fahrzeuge bewegen. Er darf auch seinen potenziellen Kunden damit fahren lassen, der Kunde macht schließlich eine Probefahrt, da er das Auto ggf kaufen möchte.

Eine Werkstatt kann die Nummer nutzen um ein abgemeldetes Auto zu sich zu holen, um mit dem Auto eine Probefahrt zu machen oder das Auto wieder zum Kunden zurück zu bringen.
Auch die Fahrt in eine andere Werkstatt (z.B. zum Lackierer und wieder zurück) ist möglich.
Nicht möglich ist z. B. eine reine Überführungsfahrt von München nach Frankfurt wenn die Werkstatt in Kiel ist.

Wer fährt ist erst einmal dem Kennzeichen egal. Das hängt einzig und alleine von dem Versicherungstarif ab.

Weiter müssen alle Fahrzeuge in das Fahrzeugscheinbuch (das kl. rote Heft) eingetragen werden und es muß ein Fahrtenbuch geführt werden.
Viele Grüße,
Alexander
Paul S.
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Re: rote Schilder

Beitrag von Paul S. »

Ein guter Bekannter hat rote Händerkennzeichen, aber die leiht er mir ums verrecken nicht aus.
Er muss mit drin sitzen. Wenn nicht und es wird kontrolliert, ist er sie im Ernstfall los.
Also wenn dir jemand rote Nummern ausleiht, schön für dich, riskant für den Verleiher. Oder auch für dich?
Google hilft:

Sofern man jemanden in seinem Bekanntenkreis hat, der einem ein rotes Kennzeichen ausleiht, ist dies natürlich verlockend, den Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zu entgehen. In der Regel kann man ein rotes Kennzeichen nicht ausleihen, da es im Falle eines Unfalls zu Versicherungsproblemen kommen kann.


http://www.ueberfuehrungskennzeichen.ne ... eichen.php
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Re: rote Schilder

Beitrag von newt3 »

ja der tip kommt ab und an mal. richtig. na und.
in dem anderem thema was dichtgemacht wurde hat dir im übrigen niemand den tip gegeben rote schilder zu leihen!

ob versicherungsschutz besteht oder nicht klärt man mit dem schilderinhaber ab oder schaut sich notfalls dessen versicherungsvertrag an.

was meinst denn was du für schilder ans auto bekommst, wenn du beim händler ein fahrzeug probefährst was aktuell nicht zugelassen ist? richtig dafür hat der rote schilder. kriegst ein formular wo du dich eintragen darfst incl vorlage perso, fs etc pp , formular ordentlich durchlesen was da drinsteht unterschreiben und ab auf die probefahrt (oder nicht falls du das formular nicht verstehst oder dinge drinstehen die du nicht möchtest)
in der regel darfst du als verbraucher sogar erwarten vollkaskoversichert zu sein (aber grundsätzlich geht es erstmal danach was die unterschriebenen formulare so hergeben).
und bei den roten schildern schaust natürlich, dass dort siegel drauf sind. (wenn nicht ist das nur ein stück blech. das mags hin und wieder auch mal geben. damit fährt man besser nicht)

und klar: ein rote schilder verleih gibt es eher nicht. die verträge sind da schon so gestrickt dass es in betrieblichem zusammenhang mit dem unternehmen des schilderinhabers stehen sollte. ob dir also dein restaurationsbetrieb gegen unterschrift ein rotes schild gibt damit du selbst die karre dorthin fahren darfst mußt du mit dem betrieb abklären. derjenige wird wissen wie sein vertrag aussieht. (und erzählt er dir mißt bist normal erstmal verbraucher, hast hoffentlich ein formular, geht dann irgendwas schief wirst ihn notfalls in regress nehmen können....er dich aber auch wenn du bewußt unfug damit treibst)
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bernd68
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Re: rote Schilder

Beitrag von bernd68 »

Mir war nicht bekannt das es hier solche Unterschiede gibt.

Ich bin in jedem Fall versichert wenn ich mit den roten Nummernschildern unterwegs bin und ich bin froh das ich diese Möglichkeit habe. Ich hab gerade mit dem einen telefoniert. "Ist ein Probefahrt, so what..?"

Wie sonst bewegt man ein Auto von A nach B ohne Zulassung? Auf den Hänger laden für jeden Meter...? Und wenn man ein Auto jahrelang restauriert hat muss man vorher schon mal fahren bevor man das mit dem TÜV in Angriff nimmt. Oder?

Gruß Bernd
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Re: RE: rote Schilder

Beitrag von TottiP »

Railslide hat geschrieben:Gerne wird hier der Tip gegeben, man solle sich rote Schilder für irgendwas leihen.
Davon rate ich ab. Man kann ebenso alte Schilder anbringen. Kommt aufs gleiche raus.
Beim geliehenen Schild muss jemand vom Verleiher den wagen fahren.
Es besteht sonst kein versicherungsschutz.
Bevor Du Halbwahrheiten verbreitest, empfehle ich Dir Dich hier zu belesen:
https://www.autozeitung.de/ungestempelt ... 34010.html
Gruß, Totti
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Re: rote Schilder

Beitrag von Pepe89 »

Hab das immer mit Kurzzeitkennzeichen gemacht. Man kann damit auch ohne gültige HU zu einer Prüfstelle oder Werkstatt fahren.
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CBSnake
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Re: rote Schilder

Beitrag von CBSnake »

...man konnte...
Geht jetzt nur noch mit gültiger HU
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Re: rote Schilder

Beitrag von *Wolfgang* »

Eine legale Möglichkeit um mit angemeldeten Fahrzeug zu TÜV oder Zulassungsstelle zu kommen: die alten Kennzeichen ans Auto und man darf damit zum TÜV fahre bzw. zur Zulassung. Voraussetzung: man hat sich bereits eine EVB Nummer von der Versicherung geholt (zwecks Versicherungsschutz). Soweit ich weiß ist das im eigenen Landkreis sowie den angrenzenden Landkreisen zulässig. Bitte auf jeden Fall selbst nochmals informieren. Bei uns in Bayern/Unterfranken ist das zulässig. Die Papiere sind natürlich mitzuführen.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: rote Schilder

Beitrag von *Wolfgang* »

Nachtrag: es muss natürlich heißen: abgemeldet.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: rote Schilder

Beitrag von Pepe89 »

CBSnake hat geschrieben:...man konnte...
Geht jetzt nur noch mit gültiger HU
Zu einer Prüfstelle ist es noch immer erlaubt

"Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen. Fahrten mit dem Fahrzeug sind nur in einem festgelegten Bereich mit festgelegtem Zweck genehmigt"

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
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Re: rote Schilder

Beitrag von newt3 »

"Eine legale Möglichkeit um mit angemeldeten Fahrzeug zu TÜV oder Zulassungsstelle zu kommen: die alten Kennzeichen ans Auto und man darf damit zum TÜV fahre bzw. zur Zulassung. Voraussetzung: man hat sich bereits eine EVB Nummer von der Versicherung geholt (zwecks Versicherungsschutz). Soweit ich weiß ist das im eigenen Landkreis sowie den angrenzenden Landkreisen zulässig. Bitte auf jeden Fall selbst nochmals informieren. Bei uns in Bayern/Unterfranken ist das zulässig. Die Papiere sind natürlich mitzuführen."

ich vermute du wolltest nicht an sondern abgebmeldeten schreiben. ansonsten machts den satz mit der evtl überflüssig denn bei angemeldeten fahrzeugen besteht ja ohnehn versicherungsschutz.
-------------

mit dem abgemeldetem fahrzeug (und ggf eben auch ohne hu) zur zulassungstelle oder hu fahren geht auch nur, wenn du vorher schonmal auf der zulassungstelle warst und dir ein kennzeichen hast "zuteilen" lassen. das alte (egal ob deines oder im falle eines kaufs das vom vorbesitzer) ist nämlich nach dem tag der abmeldung nicht mehr gültig (es könnte neu vergeben worden sein auch wenn manche zulassungstelle das eine zeitlang den alten halter 'reserviert')
->und nein eine einfache, mitunter online machbare, wunschkennzeichenreservierung ist keine "zuteilung"! (bei der zuteilung werden fahrzeug und halterdaten erfasst)
->desweiteren brauchst du versicherungsschutz also eine evb nummer (und zwar eine die explizit fahrten mit ungestempelten kennzeichen abdeckt)
->und ja das mit dem landkreis+nachbarlandkreis beachten.

sprich einfach nur die alte nummer dranschrauben und zur hu oder zulassungstelle ist nicht.

hier ists beschrieben:
https://www.autozeitung.de/ungestempelt ... 34010.html
und auf den seiten mancher zulassungstellen glaub auch.

------------------
und nochmal aufs kurzkennzeichen
->bei kurzkennzeichen erfolgt kein haltereintrag. kann mitunter von vorteil sein. beispiel: du kaufst ein altes auto, erste hand, nur resttüv, 30 jahre alt der noch nicht H abgenommen ist.
->du meldest ihn kurz regulär an (um zu überführen, probezufahren, zu h abnahme zu fahren) bekommst du bei diesem halterwechsel einen zweiten haltereintrag im brief.
>machst du nun die hu fährst auf die zulassungstelle zum umschreiben auf h kennzeichen bekommst einen dritten haltereintrag (nicht als dritte person aber eben einen dritten eintrag aufgrund des nun neuen Kennzeichens mit dem H hinten dran).
---->würdest du dagegen deine anfänglichen fahrten 'nur' auf einem Kurzkennzeichen machen, damit zur H Abnahme und dann erst die Halterumschreibung sparst dir den Zwischeneintrag im Brief.
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Re: rote Schilder

Beitrag von newt3 »

ergänzen noch:
mein unten genannter hinweis mit dem "haltereintrag" bezieht sich auf den kfz brief vom fahrzeug.
(logisch wird bei kurzkennzeichen auch ein halter vermerkt aber nicht im brief sondern eben nur in einem, separat nur für das kurzkennzeichen, 5tage gültigem kfz schein)
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Railslide
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Darum geht es mir nicht.

Es gibt leute, die sich rote händlerzeichen ausleihen, um irgendwas zu machen.
Das wurde mir als guter Tipp vorgeschlagen.
Hierbei besteht kein versicherungsschutz.
Es sei denn, jemand vom händler fährt.
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Alexander
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Re: rote Schilder

Beitrag von Alexander »

Railslide hat geschrieben:Hierbei besteht kein versicherungsschutz.
Es sei denn, jemand vom händler fährt.
Das stimmt so nicht. Habe ich weiter oben schon erklärt.
Es hängt ganz von dem Versicherungsvertrag ab den der Besitzer der roten Nummer mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.
Wer sein Kennzeichen verleiht und gleichzeitig weiß das kein Versicherungsschutz besteht, der hat sobalb mal was passiert, sein rotes Kennzeichen die längste Zeit gehabt.
Viele Grüße,
Alexander
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bernd68
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Re: rote Schilder

Beitrag von bernd68 »

Alexander hat geschrieben:Es hängt ganz von dem Versicherungsvertrag ab den der Besitzer der roten Nummer mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.
Wer sein Kennzeichen verleiht und gleichzeitig weiß das kein Versicherungsschutz besteht, der hat sobalb mal was passiert, sein rotes Kennzeichen die längste Zeit gehabt.
Das ist der entschiedende Punkt. Und leider gibt es Leute die die Vertragsbedingungen nicht lesen und nicht kennen. Also wie so oft: es kommt drauf an!
Und: Augen auf bei der "ich leih mir roten Schilder" Aktion.

Wieder was gelernt.

Gruß Bernd
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Eben. Dazu kommen halt auch noch diverse nuzungseinschränkungen.
Testfahrt, überführung ist ok.
Mit roten nummern zum baumarkt nicht.
Fernfahrten sind auch ne extra nummer.

Also, vorsichtig sein.
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TottiP
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Re: rote Schilder

Beitrag von TottiP »

Somit ist aber Deine Grundaussage falsch, es wäre gänzlich illegal, rote Nummern für Überführungsfahrten zu leihen, richtig?
Gruß, Totti
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Re: rote Schilder

Beitrag von elefantenrollschuh »

Guten Morgen

also ich habe ein rotes 06 er Kennzeichen und lebe in München.

In München ist es so geregelt dass nur Der Besitzer des Kennzeichens oder einer seiner Mitarbeiter das Fz Fahren darf bzw. im Auto mitfahren müssen.

Punkt. Keine weitere Diskussion möglich. Versicherungsverträge sind dabei vollkommen egal.

Laut mehrmaliger Auskunft der Zulassungsstelle München.


So und nun. Kann ich nicht mal einem Kunden zur alleinigen Probefahrt ein Fz. überlassen.

Allerdings kann ich auch in Hamburg ein Fz abholen und nach München in die Werkstatt fahren oder in eine Werkstatt in Frankfurt und von dort aus nach München.

Scheint aber nach größerer Recherche eine Eigenart von München zu sein.

Grüße Hans
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Re: rote Schilder

Beitrag von Paul S. »

CBSnake hat geschrieben:...man konnte...
Geht jetzt nur noch mit gültiger HU
Vor 4 Wochen Kurzzeitkennzeichen für ne Karre ohne TÜV geholt.
Vermerk in den Papieren: Nur für direkte Fahrten zum TÜV. Keine Überführungfahrten.
Paul S.
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Re: rote Schilder

Beitrag von Paul S. »

elefantenrollschuh hat geschrieben: In München ist es so geregelt dass nur Der Besitzer des Kennzeichens oder einer seiner Mitarbeiter das Fz Fahren darf bzw. im Auto mitfahren müssen.

Punkt. Keine weitere Diskussion möglich.
Deckt sich mit den Aussagen meines Bekannten mit roter 06er Nummer. Nürnberg/Fürth.
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Re: rote Schilder

Beitrag von Atlantik90 »

Schaut euch das an zu roten 06er-Kennzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
und das zu Kurzzeitkennzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html . Dort ist auch geregelt, dass mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU zum TÜV und ggf. zur Werkstatt gefahren werden darf.

Damit erübrigt sich m.E. jede weitere Diskussion und eigenwillige Interpretation.

Bei den 06ern bekommen viele durch die Zulassungsstelle zusätzliche Auflagen, wenn z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen des Öfteren keine Fahrerfeststellung möglich war, weil eigentlich "zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern" nicht erfüllt war.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

meine aussage bleibt nach wie vor richtig. Ausleihen um selber zu fahren ist nicht. Du musst dir mindestens ne Story dazu ausdenken. Und sobald was is, will eh niemand mehr was von einer absprache wissen.

wie ging das, ein kzk ohne tüv, zu bekommen?
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Re: rote Schilder

Beitrag von TottiP »

Das geht wie Paul es schreibt, den ganz normalen Weg über EVB-Nummer und Zulassungsstelle beschreiten. Dann erfolgt eben der zweckgebundene Eintrag "Nur Fahrten zum erlangen der HU gestattet".
Gruß, Totti
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Re: rote Schilder

Beitrag von Atlantik90 »

Railslide hat geschrieben:....
wie ging das, ein kzk ohne tüv, zu bekommen?
Ich habe extra die originalen FZV-Texte verlinkt. Da steht alles drin. Also genau lesen, dann weist du wie das geht.


Langsam habe ich den Verdacht, dass wir Trolle füttern. :roll:
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Re: rote Schilder

Beitrag von tce »

neujoker hat geschrieben: Langsam habe ich den Verdacht, dass wir Trolle füttern. :roll:
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wenn der sich nicht am Riemen reißt, wird er getrollt.
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Re: rote Schilder

Beitrag von 14Feuerwehr245 »

neujoker hat geschrieben:Schaut euch das an zu roten 06er-Kennzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
und das zu Kurzzeitkennzeichen: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html . Dort ist auch geregelt, dass mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU zum TÜV und ggf. zur Werkstatt gefahren werden darf.

Damit erübrigt sich m.E. jede weitere Diskussion und eigenwillige Interpretation.

Bei den 06ern bekommen viele durch die Zulassungsstelle zusätzliche Auflagen, wenn z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen des Öfteren keine Fahrerfeststellung möglich war, weil eigentlich "zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern" nicht erfüllt war.
Sehr schön Joachim. :kuss
Wir machen alles richtig, Eintrag ins kleine Büchlein und ein Fahrtenbuch wird auch geführt und selbstverständlich sind es immer Probefahrten zur Werkstatt.

Schöne Grüße von der Wasserkunst an der Leine
Viktor Wiesel(flink) inc.
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Selber am Riemen reißen ist auch ne Idee.

Mit dem handy ist es nicht so leicht die links zu lesen.

Allerdings ist das auch nur wieder Augenwischerei, man könne ohne tüv und kzk was erreichen.

Wenn man keine gescheite Prüfstelle in der nähe hat, nutzt das ding nichts. Bis in den angrenzenden kreis? Schön wenn mans mit tüv hessen zu tun hat.
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Re: rote Schilder

Beitrag von BUSbahnhof »

Um was geht es hier eigentlich wenn du doch eh schon alles besser weißt?

Eigentlich nur um Provokation nicht? :roll:
Bullige Grüße vom Micky
Lieber Rost statt Plastik!
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Es geht darum, dass man auch bei gut gemeinten Tips vorsichtig sein muss.


Was ist daran provokativ?
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*Wolfgang*
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Re: rote Schilder

Beitrag von *Wolfgang* »

ICH GLAUB ES IST JETZT AUCH WIEDER GUT! :evil: So ein Aufstand wegen dieser sch*** Schilder,Mann o Mann.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Der war gut :tl
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Re: rote Schilder

Beitrag von Getriebekiller »

Fakt ist, dass es mit den 06er Kennzeichen in den letzten Jahren viel Missbrauch gab. Deswegen wurden die Regularien etwas strenger oder strenger kontrolliert und man bekommt die Dinger nicht mehr. Und selbst als Mitarbeiter einer KFZ- Werkstatt wird es in vielen Betrieben schwierig, für den Eigengebrauch außerhalb der Arbeitszeit die 06er auszuleihen. Die Option 06er Kennzeichen ist seit etwa drei bis fünf Jahren ziemlich tot, was ich persönlich ziemlich schade finde. Ich hab diese Option bis Mitte 2016 gern und oft genutzt habe um Fahrzeuge zu überführen oder Probefahrten zu machen und zeitweise habe ich sogar über eine eigene rote Nummer nachgedacht, als es schwieriger wurde.

Das Kurzzeitkennzeichen erhält man auch ohne HU, um Autos zur Abnahme zu fahren. Allerdings sind die Kosten in meinen Augen für den Nutzen unangemessen, wenn ich mit mindestens 80€ dabei bin, wenn ich alleine schon 30€ für die Schilderbude planen muss.
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Das kannst Du dir aber auch sparen, da man auch ohne Zulassung zum nächsen TÜV fahren darf.
Es sei denn, Du hattest dieses Auto noch nicht auf Dich zugelassen und hast also keine alten Schilder dazu.

Die sicherste Lösung ist meines Erachtens nach ein eigener Trailer.
bullifried
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Re: rote Schilder

Beitrag von bullifried »

Darfs auch ein Geborgter sein? :gr Weil alle 20 Jahre mal ein nicht zugelassenes Auto umsetzen... Da lohnt ein Eigener nicht. Gelle? :mrgreen:
:bier
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Re: rote Schilder

Beitrag von Paul S. »

Hängt die Platte? Das Thema wurde weiter oben schon durchgekaut.
Alte Schilder von auf mich zugelassenen Fahrzeugen hab ich haufenweise...

Kurzzeitkennzeichen: Bei meiner Versicherung (ADAC) Krieg ich pro Jahr zwei für lau. Einfach mal nachfragen.
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Railslide
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Einfach nur alte Schilder reichen nicht. So die Auskunft hab ich von der Zulassungsstelle.

Würde ich nur alle 20 Jahre mal ein KZK brauchen, würde mich das überhaupt nicht kratzen. Deshalb der Hänger.
Da gibts auch coole Teile, die nicht nur zum KFZ Transport taugen.
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bernd68
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Re: rote Schilder

Beitrag von bernd68 »

Railslide hat geschrieben:Einfach nur alte Schilder reichen nicht. So die Auskunft hab ich von der Zulassungsstelle.
Stimmt! Das Auto muss mit dieser alten Nummer schon einmal auf Dich registriert worden sein und Du brauchst eine EVB Nummer von der Versicherung und ob das so geht solltest Du mit der Versicherung auch Explizit besprechen - nur um sicher zu gehen... :mrgreen:

Das Ganze gab es in diesem Fred schon weiter oben. Ich fass das hier hoffentlich richtig nur nochmal zusammen. :roll:

Ich leih mir auch den Hänger von der Werkstatt :muaha Geht einfach so....Natürlich ist der Hänger ordnungsgemäß angemeldet und versichert und ich hab auch die Papiere von Hänger dabei. Ladungsicherung mach ich natürlich auch....

Gruß Bernd
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Re: rote Schilder

Beitrag von VW1990 »

Auch die Fahrt zum Tüv mt EBV Nummer und Kennzeichen ist verboten. Erlaubt ist lediglich die Fahrt zur Zulassungsstelle um das KFZ zu zu lassen, da es dann ja , seit diesem Tag angemeldet und Versichert ist. Das ist jedoch, wenn du vorher erst eine Tüv Abnahme machen lassen musst, nicht gewährleistet, da du die Abnahme ja auch nicht bestehen kannst. Somit würde das Fahrzeug nicht an diesem Tage zugelassen und du wärst ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs.
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bernd68
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Re: rote Schilder

Beitrag von bernd68 »

VW1990 hat geschrieben:ch die Fahrt zum Tüv mt EBV Nummer und Kennzeichen ist verboten. Erlaubt ist lediglich die Fahrt zur Zulassungsstelle um das KFZ zu zu lassen, da es dann ja , seit diesem Tag angemeldet und Versichert ist. Das ist jedoch, wenn du vorher erst eine Tüv Abnahme machen lassen musst, nicht gewährleistet, da du die Abnahme ja auch nicht bestehen kannst. Somit würde das Fahrzeug nicht an diesem Tage zugelassen und du wärst ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs.
Woher hast Du das? Quelle?

Hier steht es anders: https://www.autozeitung.de/ungestempelt ... 34010.html#

Gruß Bernd
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Re: rote Schilder

Beitrag von VW1990 »

Hat man mir so in der Zulassungsstelle erklärt. Klingt ja auch einleuchtend.
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Re: rote Schilder

Beitrag von T3-Staff »

MahlzeitUnfassbar. §16 und 16a:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html
Gruß Fr
Frank
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Re: rote Schilder

Beitrag von newt3 »

@frank:
Danke dafür. Ist wohl die einfachste Lösung sich einfach die Gesetzestexte durchzulesen und falls man auf der Zulassungsstelle andere Auskünfte bekommt sollte man sich notfalls halt nach oben durchfragen. Ich denke aber dort gibt es selten falsche Auskünfte (sondern der fragende stelle sein fragen ungünstig oder interpretiert die antworten falsch)

interessant übrigens, dass man mit dem Kurzkennzeichen vom nicht-bestandenem Tüv noch in eine "geeignete Einrichtung" zur Reperatur fahren darf, jedenfalls solange das Fahrzeugt nicht "verkehrsunsicher" oder "verkehrsgefährdend" ist.

Zitat Auszug aus §16a AbSatz 7:
"Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden."

Interessant wäre hier die Auslegung der "geeigneten Einrichtung". Sprich darf ich mein Fahrzeug wieder nach Hause fahren und selbst reparieren, sofern dort ein Werkzeugkasten+Reperaturbuch "geeignet" rumliegen oder ist die Fahrt nach Hause nicht erlaubt sondern nur in eine Werkstatt?.... :fl

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zwecks Versicherung:
wie gesagt einige Versicherungen verrechnen die Versicherungsgebühren für's Kurzkennzeichen sofern man danach regulär anmeldet und versichert.
Sprich man hat mitunter lediglich die Kosten für's Schilder drucken und eben die Gebühren der Zulassungstelle (was aber zusammen auch noch teuer genug ist).
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Re: rote Schilder

Beitrag von Railslide »

Was steht in dem text? Auf meinem telefon nicht lesbar.

Ich habe die auskunft von der zulassungstelle, dass man mit nummer und schild alle fahrten zur wiederzulassung machen darf.
Gleiche auskunft auch von der Versicherung.
Bis zur nöchsten prüfstelle natürlich. Also nicht quer duch die Republik.
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