Von den Qualen einer H-Zulassung...
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Von den Qualen einer H-Zulassung...
Für all diejenigen, welche sich nach einer H-Zulassung sehnen ein kleiner Erfahrungsbericht meinerseits.
Vor einigen Tagen erstand ich für meines Erachtens nach kleines Geld einen T3 Multivan.
Soweit alles gut. 2.1 DJ; Karosse nahezu rostfrei und bereits durchgeschweißt, technisch top gepflegt und beinahe original.
Die Krönung war die bereits bestandene §23 Abnahme und die daraus resultierende Steuerersparnis.
Super dachte ich mir, H-Zulassung und regulär als PKW versichern. Günstiger geht eigentlich nicht mehr wenn man nicht des Restriktionen einer H-Versicherung unterliegen will ( Laufleistung/p.a. )
Dann vor 3 Tagen bekam ich den FZG-Schein samt frischer HU-Bescheinigung zwecks Versicherung übermittelt.
„So.KFZ Wohnm. Ü. 2,8t“ mit Ziffer 14 Zusatz „Oldtimer“
Mittlerweile habe ich keinerlei Haare mehr auf meiner Rübe, denn mit dieser Form der Fahrzeugart und dem Zusatz Oldtimer eine adäquate Versicherung zu finden ist schlichtweg unmöglich!
Entweder Wohnmobil als Drittfahrzeug, aber auch nur wenn man einen Versicherer findet der Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 25 Jahren noch versichert. In meinem Falle ist dies nicht geglückt, denn ich lege Wert auf eine Kaskoversicherung. Nur Haftpflicht bei einem T3 Bus? Absolut irre so oft wie die in „Fremdbesitz“ übergehen.
Nächster Versuch Oldtimer. Auch hier ein ernüchterndes Bild. Sobald das Wort „Wohnmobil“ am Telefon fällt wiegeln alle ab. Oder aber, mir ist der Versicherer entfallen, man ist auf 5000 KM/p.a. reglementiert.
Einzig die Württembergische bietet hier einen ausreichenden Schutz zu etwas erhöhten Preisen im Vergleich zu einer regulären Oldtimer-Versicherung. Wobei ich sagen muss das €448/p.a. für eine Kasko ( VK300/TK150 ) extrem günstig ist. Maximale Jahreslaufleistung ist hierbei 10.000 KM.
Letzter Weg:
Technische Abnahme bezüglich Fahrzeugart und somit Umschlüsselung auf einen „PKW z. Pers.-Beförderung“.
Vorab: Ja es ist machbar auch ohne das die §23 dadurch verfällt ( es kursieren einige Aussagen diesbezüglich ), benötigt aber einen Termin beim zuständigen Kontrollgremium, bzw. bei deren aaS. In meinem Falle ist dies der TÜV Hanse. Schier unmöglich binnen der nächsten 8 Wochen dort vorstellig werden zu dürfen. Gleichzeitig wird man allerdings freundlich auf den Umstand der eventuellen Steuerhinterziehung hingewiesen, was aufgrund der §23 jedoch nicht korrekt ist.
Ich möchte nur jedem potenziellen T3-Käufer ans Herz legen: Vorher schlau machen und auf die Zulassung achten!
Ich war, entgegen der Tatsache das ich mich eigentlich immer zuvor informiere, in diesem Falle etwas zu blauäugig.
Vor einigen Tagen erstand ich für meines Erachtens nach kleines Geld einen T3 Multivan.
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Die Krönung war die bereits bestandene §23 Abnahme und die daraus resultierende Steuerersparnis.
Super dachte ich mir, H-Zulassung und regulär als PKW versichern. Günstiger geht eigentlich nicht mehr wenn man nicht des Restriktionen einer H-Versicherung unterliegen will ( Laufleistung/p.a. )
Dann vor 3 Tagen bekam ich den FZG-Schein samt frischer HU-Bescheinigung zwecks Versicherung übermittelt.
„So.KFZ Wohnm. Ü. 2,8t“ mit Ziffer 14 Zusatz „Oldtimer“
Mittlerweile habe ich keinerlei Haare mehr auf meiner Rübe, denn mit dieser Form der Fahrzeugart und dem Zusatz Oldtimer eine adäquate Versicherung zu finden ist schlichtweg unmöglich!
Entweder Wohnmobil als Drittfahrzeug, aber auch nur wenn man einen Versicherer findet der Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 25 Jahren noch versichert. In meinem Falle ist dies nicht geglückt, denn ich lege Wert auf eine Kaskoversicherung. Nur Haftpflicht bei einem T3 Bus? Absolut irre so oft wie die in „Fremdbesitz“ übergehen.
Nächster Versuch Oldtimer. Auch hier ein ernüchterndes Bild. Sobald das Wort „Wohnmobil“ am Telefon fällt wiegeln alle ab. Oder aber, mir ist der Versicherer entfallen, man ist auf 5000 KM/p.a. reglementiert.
Einzig die Württembergische bietet hier einen ausreichenden Schutz zu etwas erhöhten Preisen im Vergleich zu einer regulären Oldtimer-Versicherung. Wobei ich sagen muss das €448/p.a. für eine Kasko ( VK300/TK150 ) extrem günstig ist. Maximale Jahreslaufleistung ist hierbei 10.000 KM.
Letzter Weg:
Technische Abnahme bezüglich Fahrzeugart und somit Umschlüsselung auf einen „PKW z. Pers.-Beförderung“.
Vorab: Ja es ist machbar auch ohne das die §23 dadurch verfällt ( es kursieren einige Aussagen diesbezüglich ), benötigt aber einen Termin beim zuständigen Kontrollgremium, bzw. bei deren aaS. In meinem Falle ist dies der TÜV Hanse. Schier unmöglich binnen der nächsten 8 Wochen dort vorstellig werden zu dürfen. Gleichzeitig wird man allerdings freundlich auf den Umstand der eventuellen Steuerhinterziehung hingewiesen, was aufgrund der §23 jedoch nicht korrekt ist.
Ich möchte nur jedem potenziellen T3-Käufer ans Herz legen: Vorher schlau machen und auf die Zulassung achten!
Ich war, entgegen der Tatsache das ich mich eigentlich immer zuvor informiere, in diesem Falle etwas zu blauäugig.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Mach nen PKW draus und jut iss.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Mahlzeit! Ist ja eher die Qual-Wie finde ich ne Versicherung.
Entweder mit viel Zeit und Suche lösbar,die hier zu fndenden Tipps nutzen oder zu einem freien Makler gehen.
Zu dem,Zitat:
Technische Abnahme bezüglich Fahrzeugart und somit Umschlüsselung auf einen „PKW z. Pers.-Beförderung“.
Vorab: Ja es ist machbar auch ohne das die §23 dadurch verfällt ( es kursieren einige Aussagen diesbezüglich )
Ja die kenn ich auch,aber eigtl ganz klar und eindeutig.
In deinem Fall schreibst du Magnum,aber WOMO und über 2,8t eingetragen.
Also nachträglich zum WOMO und wurde aufgelastet-eine Rückrüstung/Umschreibung zum Auslieferungszustand ist immer möglich.
Beim H auch nicht interessant.
Aber auch beim nachträglichen Umtypisieren gibt da keinerlei Probs,Anforderungskatalog steht:
Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist
zeitgenössisch.
Und zeitgenössisch ist ja einfach zu erfüllen. Da steht übrigens kein Zeitrahmen wann die Umtypisierung passiert sein muß,oder hätte usw.
Gruß Frank
Entweder mit viel Zeit und Suche lösbar,die hier zu fndenden Tipps nutzen oder zu einem freien Makler gehen.
Zu dem,Zitat:
Technische Abnahme bezüglich Fahrzeugart und somit Umschlüsselung auf einen „PKW z. Pers.-Beförderung“.
Vorab: Ja es ist machbar auch ohne das die §23 dadurch verfällt ( es kursieren einige Aussagen diesbezüglich )
Ja die kenn ich auch,aber eigtl ganz klar und eindeutig.
In deinem Fall schreibst du Magnum,aber WOMO und über 2,8t eingetragen.
Also nachträglich zum WOMO und wurde aufgelastet-eine Rückrüstung/Umschreibung zum Auslieferungszustand ist immer möglich.
Beim H auch nicht interessant.
Aber auch beim nachträglichen Umtypisieren gibt da keinerlei Probs,Anforderungskatalog steht:
Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist
zeitgenössisch.
Und zeitgenössisch ist ja einfach zu erfüllen. Da steht übrigens kein Zeitrahmen wann die Umtypisierung passiert sein muß,oder hätte usw.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Mist,hat den 2 Teil aus dem AK nicht mitkopiert,g:
Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt,
z. B.: Umbau Coupé in Cabrio oder Pkw in Lkw, zulässig.
Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt,
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Diese Agentur habe ich aus einem Forum ,sind sehr zu empfehlen: Michael Mathias , Hohler Weg 75, 57072 Siegen, Mail ,: michael .mathias@allians.de, Tel. 0271 331078
Fährt selber Bulli
Ich habe meine Oldtimer Versicherung bei der Würtenbergischen gekündigt und bin jetzt dort ,kein Garagenzwang und wer will auch mehr km im Jahr
Gruß Ingo
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Moin,
ja es ist schwer, aber kein Ding der Unmöglichkeit. Ich habe meinen Oldtimer Wohnmobil bei der Württembergischen mit TK150 und das sogar ohne eigenen Erstwagen.
Ansonsten ist die OCC oder auch Alte Leipziger Agentur Madau eine Anlaufstelle für dein Problem.
Mein Tüv sagte mir nämlich, dass bei einer Zulassung als PKW, die Gaseinrichtung wieder rausfliegen muss. Kam für mich also nicht in Frage.
ja es ist schwer, aber kein Ding der Unmöglichkeit. Ich habe meinen Oldtimer Wohnmobil bei der Württembergischen mit TK150 und das sogar ohne eigenen Erstwagen.
Ansonsten ist die OCC oder auch Alte Leipziger Agentur Madau eine Anlaufstelle für dein Problem.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Mensch das echt schwer, google hätte dir bestimt verraten das man Wohnmobil Oldtimer bei OCC bei so einer Bahnerversciherung usw. versichern kann. Sonst halt H Kennzeichen und normale Versicherung. Geht auch. So schwerist das LEben doch gar nicht.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
488 ist günstig? Bei wieviel Prozenten?
Mein Buli wird als PKW zugelassen. Dann bin ich unter 200 mit VK und HP. Steuern gehen mit Benziner und Kat auch.
Da hat man garkeine Not, sich H und Womo aufzuhalsen. Manchmal zahlt sich alter halt doch aus.
Mein Buli wird als PKW zugelassen. Dann bin ich unter 200 mit VK und HP. Steuern gehen mit Benziner und Kat auch.
Da hat man garkeine Not, sich H und Womo aufzuhalsen. Manchmal zahlt sich alter halt doch aus.
- BlubbOr
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Oldtimer Versicherungen arbeiten nicht mit SF-Klassen.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Das lohnt wohl nur bei besonders seltenen und teuren Kisten?
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Re: RE: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Hallöchen ich verstehe das mit der Versicherung nicht ich habe meinen 181 ganz normal bei meiner Versicherung versichert weil es keine Oldtimer Versicherung bei denen gibt so habe ich meine H Zulassung und keine beschrenkungen beim fahren .BlubbOr hat geschrieben:Für all diejenigen, welche sich nach einer H-Zulassung sehnen ein kleiner Erfahrungsbericht meinerseits.
Vor einigen Tagen erstand ich für meines Erachtens nach kleines Geld einen T3 Multivan.
Soweit alles gut. 2.1 DJ; Karosse nahezu rostfrei und bereits durchgeschweißt, technisch top gepflegt und beinahe original.
Die Krönung war die bereits bestandene §23 Abnahme und die daraus resultierende Steuerersparnis.
Super dachte ich mir, H-Zulassung und regulär als PKW versichern. Günstiger geht eigentlich nicht mehr wenn man nicht des Restriktionen einer H-Versicherung unterliegen will ( Laufleistung/p.a. )
Dann vor 3 Tagen bekam ich den FZG-Schein samt frischer HU-Bescheinigung zwecks Versicherung übermittelt.
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Entweder Wohnmobil als Drittfahrzeug, aber auch nur wenn man einen Versicherer findet der Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 25 Jahren noch versichert. In meinem Falle ist dies nicht geglückt, denn ich lege Wert auf eine Kaskoversicherung. Nur Haftpflicht bei einem T3 Bus? Absolut irre so oft wie die in „Fremdbesitz“ übergehen.
Nächster Versuch Oldtimer. Auch hier ein ernüchterndes Bild. Sobald das Wort „Wohnmobil“ am Telefon fällt wiegeln alle ab. Oder aber, mir ist der Versicherer entfallen, man ist auf 5000 KM/p.a. reglementiert.
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Letzter Weg:
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Vorab: Ja es ist machbar auch ohne das die §23 dadurch verfällt ( es kursieren einige Aussagen diesbezüglich ), benötigt aber einen Termin beim zuständigen Kontrollgremium, bzw. bei deren aaS. In meinem Falle ist dies der TÜV Hanse. Schier unmöglich binnen der nächsten 8 Wochen dort vorstellig werden zu dürfen. Gleichzeitig wird man allerdings freundlich auf den Umstand der eventuellen Steuerhinterziehung hingewiesen, was aufgrund der §23 jedoch nicht korrekt ist.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
haftpflicht ist auch meistens kein problem. kasko machen halt viele nicht bei unseren alten karren. in oldtimerversicherungen geht kasko dann häufig jedoch eben mit ein paar forderungen seitens der versicherung.
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Re: RE: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Haste eigentlich mal gelesen worum es hier geht?bulimog1971 hat geschrieben: ich habe meinen 181 ganz normal bei meiner Versicherung versichert
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Ein 181 wird wohl kaum als Wohnmobil versichert werden...
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Jokeringo hat geschrieben:Diese Agentur habe ich aus einem Forum ,sind sehr zu empfehlen: Michael Mathias , Hohler Weg 75, 57072 Siegen, Mail ,: michael .mathias@allians.de, Tel. 0271 331078
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Ich habe meine Oldtimer Versicherung bei der Würtenbergischen gekündigt und bin jetzt dort ,kein Garagenzwang und wer will auch mehr km im Jahr
Gruß Ingo
Als was ist deiner aktuell dort versichert?
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Du hast doch eine Wohnmobilversicherung gefunden, die relativ günstig ist. Was fehlte dir da denn jetzt noch? WoMo mit H geht bei einigen wenigen Versicherungen, das aber ohne größere Schwierigkeiten. Dazu gibt es übrigens auch schon einige Threads hier im Forum.BlubbOr hat geschrieben:Nächster Versuch Oldtimer. Auch hier ein ernüchterndes Bild. Sobald das Wort „Wohnmobil“ am Telefon fällt wiegeln alle ab. Oder aber, mir ist der Versicherer entfallen, man ist auf 5000 KM/p.a. reglementiert.
Einzig die Württembergische bietet hier einen ausreichenden Schutz zu etwas erhöhten Preisen im Vergleich zu einer regulären Oldtimer-Versicherung. Wobei ich sagen muss das €448/p.a. für eine Kasko ( VK300/TK150 ) extrem günstig ist. Maximale Jahreslaufleistung ist hierbei 10.000 KM.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Genau, habe ich auch so gemacht. Normale Wohnmobilversicherung. Das H-Kennzeichen ist da ja kein Hindernis. Man muss doch nicht als Oldtimer versichern.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Ja, das ist mir soweit bereits klar das manch einer das so handhabt.
In meinem Falle allerdings ein wenig doof, da der Bulli mein Drittfahrzeug ist und somit auf SF3 eingestuft wird.
Das macht dann bei TK die läppische Jahresprämie von €734,-
Als PKW sind es lediglich €444,-
In meinem Falle allerdings ein wenig doof, da der Bulli mein Drittfahrzeug ist und somit auf SF3 eingestuft wird.
Das macht dann bei TK die läppische Jahresprämie von €734,-
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Um vergleichen zu können sollten wir uns mal auf die Haftpflichtprämien beschränken. Kasko geht bei Oldtimern ja nach Wert, daher schlecht vergleichbar. Ich zahle SF2 (Neueinstufung Womo ebenfalls Drittfahrzeug) 230€ Haftpflicht pro Jahr bei der HUK.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Hallo bluppor, ist als Womo eingetragen mit H Kennzeichen, zweit Wagen SF 1 , 25 € monatlich, muss dazu aber schreiben ZZ nur für 6000 km im Jahr
Gruß Ingo
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
PS Haftpflicht + Teilkasko + 150€ SB
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Andere SF als bei Hauptauto?
Alle meine Mühlen laufen zu SF25, wie die Erstkarre.
Dann ist's klar, daß das so teuer wird.
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Re: RE: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Hacky hat geschrieben:Haste eigentlich mal gelesen worum es hier geht?bulimog1971 hat geschrieben: ich habe meinen 181 ganz normal bei meiner Versicherung versichert
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Ein 181 wird wohl kaum als Wohnmobil versichert werden...
Gut, ich habe meinen T3 mit H Zulassung und Wohnmobil Zulassung ganz normal versichert, so wie es hier geschrieben wurde. Und keine Beschränkungen und das alles beim ADAC...
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Re: RE: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Bist du dir da Sicher? ADAC nimmt mWn nur Oldtimer-WoMo, wenn man damit nur noch auf Oldtimertreffen fährt, den eigentlichen Zweck des Fahrzeuges also nicht mehr nutzt. Wurde mir von drei ADAC-Mitarbeitern bestätigt.AKA hat geschrieben:Und keine Beschränkungen und das alles beim ADAC...
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Re: RE: Von den Qualen einer H-Zulassung...
maalik hat geschrieben:Bist du dir da Sicher? ADAC nimmt mWn nur Oldtimer-WoMo, wenn man damit nur noch auf Oldtimertreffen fährt, den eigentlichen Zweck des Fahrzeuges also nicht mehr nutzt. Wurde mir von drei ADAC-Mitarbeitern bestätigt.AKA hat geschrieben:Und keine Beschränkungen und das alles beim ADAC...
Es ist eine ganz normale Versicherung, eben keine spezielle Oldtimer Versicherung. Die Beschränkung gibt es mWn nur bei einer speziellen Oldtimer Versicherung für die, die glauben das Teil nutzen zu können wie vorher, aber die Versicherung dann für lau zu haben. Wenn aber eine ganz normale Versicherung besteht und der Fahrzeugwert korrekt angegeben ist und die normalen Beiträge gezahlt werden, warum sollte das nicht gehen?
Der Bus war bei'm ADAC bevor er das H bekam und während und jetzt danach noch immer. Und es ist im Moment mein einziges Fahrzeug.
Und natürlich bin ich mir sicher. Das H hab ich eh nur draufgepappt wegen der Umweltzonen.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
Da hatte ich dich dann im "ganz normal versichert" falsch verstanden. Wenn du es als PKW versichert ist das natürlich ohne Probleme möglich. Was ja aber nicht der Wunsch vom TE war.
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Re: Von den Qualen einer H-Zulassung...
maalik hat geschrieben:Da hatte ich dich dann im "ganz normal versichert" falsch verstanden. Wenn du es als PKW versichert ist das natürlich ohne Probleme möglich. Was ja aber nicht der Wunsch vom TE war.
pfiouuu
AKA hat geschrieben:...
Gut, ich habe meinen T3 mit H Zulassung und Wohnmobil Zulassung ganz normal versichert, so wie es hier geschrieben wurde. Und keine Beschränkungen und das alles beim ADAC...