Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

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andifxx
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Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Hallo Zusammen,

mein geliebter T3 ist heute an der Ampel einfach ausgegangen und sprang nicht mehr an.

Meine Diagnose am Straßenrand - Zahnriemen extrem locker, deswegen übergesprungen, evtl ist die Spannrolle kaputt oder einfach locker.

Der Block und Kopf sind generalüberholt wurden vor 28.000km von einer freien Werkstatt eingebaut.

Habe ich Garantie oder sonstige Ansprüche gegenüber der Werkstatt oder ist es einfach Pech?

Über das Ausmaß des Schadens kann ich leider noch nichts sagen, es ist erst heute passiert.

Danke für die Hilfe

Mfg Andi
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Alexander
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Alexander »

Hallo Andi,
ärgerlich, aber die Frage nach Gewährleistung kann nicht beantwortet werden.
Du solltest mal dazu sagen ob du die 28tkm in 6 Monaten oder in 5 Jahren gefahren bist?
Viele Grüße,
Alexander
andifxx
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Sorry, ja natürlich ist ne wichtige Info.

Einbau war August 2016
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Alexander
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Alexander »

Dann kannst du zwar mal ganz höflich fragen, wird aber maximal ein wenig Kulanz geben.
Große Hoffnungen solltest du dir keine machen.
Viele Grüße,
Alexander
newt3
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

du hast normal gesetzlich vorgeschrieben 2 jahre gewährleistung. nach 6 monaten greift eine beweislastumkehr.
ob zusätzlich noch irgend eine garantie gegeben wurde wäre auch abzuklären.

wird sicherlich nicht leicht der werkstatt zu beweisen, dass sie murks gemacht hat. viel erfolg.
häufig kommt es in solchen fällen zum vergleich und verdienen tun nur die anwälte und gerichte dran.

ich würd das thema abhaken, ordentliche schadensdiagnose machen, einen atm besorgen, diesen selbst reinhängen und gut.
alternativ dazu einen gebrauchten (dann einen 1.9er samt spender pkw dran).
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Getriebekiller »

Freundlich fragen kann man immer. Ansonsten einfach mal zerlegen und begutachten, denn mit etwas Glück ist es ja mit wenigen Teilen getan.
Natalia34

Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Natalia34 »

Hi,
da wird es wohl nichts mit Garantie.

Viele Grüße
Natalia34
andifxx
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Also Ursache hab ich gestern festgestellt. Es war nich wie zuerst vermutet die Spannrolle. Das Kubelwellenrad lag nur noch lose am Motorblock, der Wellenstummel auf dem das Rad sitz ist auf höhe des Lagers abgerissen.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Relaxo »

Abgerissen, nicht nur die Schraube raus gefallen ? Hab noch eine AAZ auf Lager bei dem auf der Autobahn die Killerschraube raus gefallen ist. Der ging mit einem lauten Knall aus. Alle Ventile und Kolben sind sowas von Platt, die Ventile haben sich etwa 2mm Tief in die Kolben gedrückt. Das steht eine komplette Überholung an. Im Standgas is es evtl mit neuen Ventilen und Führungen getan, wenn die Kurbelwelle wirklich gebrochen ist kann man gleich den Motor komplett tauschen.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

Die Kurbelwelle ist gebrochen, hab Bilder gesehen...
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Hier noch zwei Bilder vom Schaden:

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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von BUSbahnhof »

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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

das ist ein schaden der klar auf gewährleistung gehen sollte. dafür gibt es die.
viel rausreden ist hier eigentlich nicht es muss ja irgendeine vorschädigung am produkt gewesen sein.

sprich mit der werkstatt. schau welche lösung sie dir anbieten.
geht gar kein weg rein könnte man an den rechtsweg vorschlagen (aber der ist steinig. geht richtig ins geld. kostet zeit und nerven. und ausgang irgendwo immer ungewiss).
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

newt3 hat geschrieben:das ist ein schaden der klar auf gewährleistung gehen sollte. dafür gibt es die.
viel rausreden ist hier eigentlich nicht es muss ja irgendeine vorschädigung am produkt gewesen sein.

Und das willst Du wie nachweisen? Und wie willst Du Recht bekommen? Nach 2 Jahren kann viel passiert und manipuliert worden sein, auf das die Werke / der Instandsetzer keinen Einfluss hat. Da greift auch irgendwann keine Gewährleistung mehr.
Gruß, Totti
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Hat die Werstatt den Motor auch überholt oder nur eingebaut? Wenn nicht wirds hinsichtlich Gewährleistung ja noch interessanter.
Gruß Frank
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von michelito »

Wichtig wäre zunächst zu wissen, ob er Dir einen generalüberholten Motor verkauft hat (Kaufvertrag) oder ob er Deinen Block einfach überholt hat (Werkvertrag). Bei beiden hast Du zwei Jahre Gewährleistung, die dann jetzt noch liefe. Problematisch ist in Deinem Fall, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt, d.h. Du müsstest der Werkstatt nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, also bei Einbau, vorlag, was schwierig bis unmöglich sein dürfte. Ich bin nun aber kein Jurist; versuche auf jeden Fall, den Schaden so genau wie möglich zu dokumentieren. Falls Du einen Rechtsschutz hast, sprich die Versicherung mal an, wie die das sehen; ein Gutachter könnte Dir bei der Einschätzung sicherlich auch helfen. Ansonsten fällt mir noch die Verbraucherzentralen ein, die beraten relativ kostengünstig und sind kompetent.

Vom Gefühl würde ich aber vermuten, dass Deine Chancen nach 30.000 km Fahrt eher schlecht stehen.Dann solltest Du es im Guten mit der Werkstatt probieren (wenn Du die nochmal ranlassen willst...) Vielleicht findet Ihr ja eine einvernehmliche Lösung, ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass sich diese blöde Geschichte in Deinem Sinne lösen lässt.
andifxx
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Ich habe damals den überholten Teilmotor (Block inkl. Kurbelwelle, Übermaßkolben + Kopf mit Ventiltrieb) selbst bei einem relativ bekanntem Norddeutschen Instandsetzer bestellt und direkt in die Werkstatt liefern lassen. Das Kurbelwellenrad wurde schon vom Instandsetzter montiert, also war schon dran. Die Werkstatt (freie Meisterwerkstatt mit reichlich Bulli- und AAZ-Erfahrung) hat das alles weitere von meinem alten AAZ demontiert und den Motor eingebaut. Der alte Motor ging dann als Pfand zurück zum Instandsetzer.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

Meld dich bei der Werkstatt und sie wird dir sagen, dass du dich wohl mit dem instandsetzer auseinandersetzen mußt.
Für so einen Schaden kann die werkstatt sicherlich nicht es sei denn die haben mal kräftig mit dem hammer aufs kw-rad gekloppt oder der motor ist mal irgendwie runtergefallen

"Und das willst Du wie nachweisen? Und wie willst Du Recht bekommen? Nach 2 Jahren kann viel passiert und manipuliert worden sein, auf das die Werke / der Instandsetzer keinen Einfluss hat. Da greift auch irgendwann keine Gewährleistung mehr."
->gewährleistung gilt 2 jahre, gesetzlich so vorgegeben, da braucht man über greifen oder nicht greifen nicht diskutieren.
->klar es gibt nach 6 monaten eine beweislastumkehr was die sache für den endverbraucher nach 6 monaten erheblich erschwert
Dennoch würd ich in so einem Fall ganz klar sagen, dass man hier "theoretisch" gute Karten hat. Was soll denn in den 2 Jahren passiert sein? Der Endkunde hat den Motor in einer Fachwerkstatt eingebaut. Die Fachwerkstatt war offensichtlich am Riemenrad nicht dran denn es gab keinen Grund da dranzugehen, wenn der Instandsetzer das Rad bereits fachgerecht (davon sollte man ausgehen) montiert hat. Der Endkunde ist einfach gefahren, hat hoffentlich Inspektionen(1 jahre oder 30tkm) und Ölwechselintervall (7500km) eingehalten (und selbst wenn nicht so ist hier eigentlich kein zusammenhang zu dem dortigem schaden zu sehen)

Der Schaden ist doch wohl ganz eindeutig auf entweder eine vorgeschädigte Kurbelwelle oder fehler beim Montieren des Riemenrades zurückzuführen.
Läßt man es zum Rechtstreit kommen wird von Gerichts wegen ein Gutachter bestellt, von dem man eben "hoffen" sollte dass er zu genau diesem Schluss kommt.
Ich sehe eigentlich wenig andere "Schlüsse". Wie gesagt dass die Fachwerkstatt mit dem Hammer draufhaut sollte man nicht anehmen. Das irgendwo falsche Schrauben verwendet wurden (riemenscheibe) oder der gesamte Keilriementrieb irgendwie falsch war (falsche riemenscheibe? die gab es mit und ohne schwingungsdämpfer es wurde aber wohl beides ab werk verbaut je nach austattung?...waren gar aaz teile verbaut ggf gar flachriemen oder was?)
Wenn keine Hinweise auf irgendwas anderes so ist die Sache eigentlich ziemlich eindeutig - trotz der Beweislastumkehr.

Ich denke nicht dass vor Gericht die Gegenseite mit einem "in knapp 2 jahren kannn viel passiert sein und viel mit dem motor gemacht worden" herausreden kann. Man wird annehmen der Kunde hat das Auto zum fahren genutzt. Man wird schauen müssen ob die Werkstatt das ganze fachgerecht eingebaut hat, man wird schauen ob alle anbauteile die schadensrelevant sein können original und intakt sind/waren, man wird ggf wartung hinterfragen (wobei ich die bei dem schaden und der laufleistung nichtmal als relevant betrachte) und wenn da 0 verschulden vom kunden oder der werkstatt zu finden ist wird man von einer fehlerhaften Sache ausgehen (geliefert durch den instandsetzer).
------------
So jedenfalls meine rechtliche Einschätzung dazu.
Ob es ratsam ist den gesammten Rechtsweg zu gehen ist natürlich ein anderes Thema (zeit, nerven, geld, verfahrensrisiko)
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

auch manipulation wird kein gericht dem kunden unterstellen sofern deren gutachter keine anhaltspunkte dazu findet.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

ich gehe natürlich bei meiner rechtlichen einschätzung von einem JX aus.
ist es tatsächlich ein aaz (deine signatur läßt diese annahme zu) der da eingebaut wurde so ist das schonmal das falsche fahrzeug wo der drin ist.
da würd ich einen rechtstreit nicht wagen es sei denn der instandsetzer hat dir ausdrücklich zugesichert, dass der motor auch für den bulli taugt und auch die werkstatt hat das ganze abgenickt.

klar sollte auch ein aaz so einen schaden im bulli nicht zeigen aber mit sollte gewinnst du keinen blumentopf.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Ich denk mal nach dieser Zeit wird sich das mit Gewährleistung nicht durchsetzen lassen.
Vor allen Dingen wird hier immer von 2 Jahren geschrieben. Da hilft nur erstmal ein Blick in die AGB ,die der Werke und des Instandsetzers.
Beide können auf die Mindestverjährungsfrist von einem Jahr verweisen.Rechtlich zulässig und gerade bei Werken normal.
Hab gerade mal bei 3 Instandsetzern in die ABG´s gekuckt,alle haben dort auf 1 Jahr beschränkt.
Hier auf nen Rechtsstreit zu verweisen halte ich,ohne das vorab ganz genau geklärt zu haben für sehr riskant.
Nimmt man noch hinzu-wenns wirklich ein AAZ im Bus ist- kann das shon wieder nen Minuspunkt werden.
Klar wissen wir das der da prima rein passt. Aber ist eben nicht original drin.
Sieht ein Sachverständiger eben je nach seiner Auffassung so oder so.
Ohne Rechtsschuz und deren Zusage kannste dir da aber besser Geld und Nerven sparen.Und bei der jetzigen Situation bei fast allen Gerichten wohl auch sehr viel Zeit die dabei draufgehen wird.
Auf Kulanz hoffen,mal anfragen und das beste draus machen.
Gruß Frank
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Bereits in der Bestellbestätigung des Überholers ist folgendes vermerkt:

Bemerkungen zur Bestellung und Lieferung:
Der Motor ersetzt einen bereits verbauten AAZ Motor im VW T3. Es ist kein Umbaukit nötig.

Ob der Motor wirklich für das Fahrzeug geeignet ist, stand nie zur Debatte weder vom Instandsetzter novh von der Werkstatt.

Ich habe heute gestern dem Instandhalter eine Gewährleistungsantrag zugesendet und heute hat mich ein Techniker kontaktiert. Er sagt erstmal das es nicht mehr unter Gewährleistung fällt und ich solle ihm doch bitte den abgebrochenen Wellenstummel per Post zusenden.

Soll ich das wirklich machen?
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

Warum nicht, das Gegenstück hast Du ja noch...
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Dachte nur wenn die dann die Riemenscheibe und Das Zahrad demontieren, kann man nicht mehr nachvollziehen mit welchem moment die angezogen wurde. (für eventuelles Gutachten)
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

Die Riemenscheibe würde ich behalten :-)
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

was den gewährleistungszeitraum angeht:
kann bei gebrauchtware auf 1 jahr verkürzt werden.
ist sie bei dir verkürzt wurden?
was steht denn auf deiner rechnung oder deinem lieferschein? irgendwelche hinweise darauf oder hinweise auf irgendwelche abgs
was steht/stand in den AGB's des instandsetzers? (keine ahnung ob du die hättest lesen müssen oder ob alleine deine Rechnung gilt?)
agb's sind auch ziemlich häufig am gesetz vorbei, das nur mal nebenbei! (daher findet vorsichtshalber meist auch eine salvatorische klausel drin)

(ich vermute mal wir reden weiterhin von 2 jahren)

Inwiefern ein "ATM" als gebrauchtgüterkauf(oder wie man das nennt) gilt wäre (im rechtstreit) zu hinterfragen, sofern tatsächlich auf 1 Jahr verkürzt wurde.
-------------------------

Ich rate ihm ja selbst auch nicht zum Rechtstreit aber es macht sinn sich rechtzeitig vorab über die rechtliche situation zu informieren (ein forum ist da natürlich der falsche weg und auch das von mir geschriebene stellt natürlich keine rechtsberatung dar)

Es ist nicht unüblich dass du irgendwas einschicken sollst. ein teil oder auch den ganzen motor. im rechtstreit kann dir das auf die füße fallen.
(die besten chancen hast du wenn per gericht einen gutachter/sachverstädigen bestellen läßt und niemand anderes den kram anfäßt).
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

In den AGBs steht folgendes:


(2) Bei Verkäufen gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer.

Steht aber nirgens ob ein ATM als gebraucht oder neu gilt.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von michelito »

Jetzt wird die Sache klarer, Du hast einen Kaufvertrag mit dem Instandsetzer, der Dir den Motor geliefert hat und einen Werkvertrag mit der Werkstatt, die den Motor verbaut hat. Da die Werkstatt, so wie ich es verstehe, den Mangel nicht zu vertreten hat, sind sie raus, sofern der Mangel nicht offensichtlich war. Der Instandsetzer wird sich zurecht auf die abgelaufene Gewährleistung berufen, es sei denn, sie hätten den Mangel arglistig verschwiegen, dann würde die zweijährige Gewährleistung gelten (was, selbst wenn es so gewesen sein sollte, kaum nachzuweisen ist).

Ich würde mir trotzdem nochmal juristischen Rat holen, da in Foren (mich eingeschlossen) viel Halbwissen unterwegs ist, vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

ist das normal diese Konstruktion der Riemenscheibe?

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Ich hatte nur einen Keilriemen montiert.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

Das ist JX mit Schwingungstilger...
Gruß, Totti
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von SeYeR »

Interressant zu lesen.

Bei dem nächstem AAZ Motor würde ich allerdings zum Flachriemen und zu einem Freilauf auf der Licht Maschine raten.

Damit schonst du die Kurbelwelle und der Motorlauf wird auch ruhiger.

An sonsten: Motor zerlegen und schauen was zu retten ist. Defete Teile tauschen.
Beim nächsten schaden ist die schuld und Gewährleistungs Frage sofort geklärt.

Gruß
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

Ich mag nicht so recht glauben, dass ein ATM (überholter rumpf mit neuem kopf würde ich jetzt mal annehmen) juristisch als gebrauchsgüterkauf (nur da kann auf 1 jahr verkürzt werden) zu werten ist.
Ein solcher atm hat den anspruch so gut wie neu zu sein würde ich meinen.

Aber hol dir zu dem thema mal ne fundierte auskunft ein. Die sollte dir andere werkstätten und instandsetzer durchaus geben können
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von michelito »

Wann etwas neu und wann gebraucht ist legal nicht definiert. Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine Sache neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist. Ein generalüberholter ATM ist demnach gebraucht, auch wenn einem das subjektive Rechtsempfinden (wie so oft...) etwas anderes sagt.

Falls Du Dir von fachkundiger Seite Rat holen solltest, berichte bitte drüber; ich bin echt gespannt, wie es rechtlich tatsächlich aussieht, zumal dieses Problem noch mehrere von uns irgendwann (hoffentlich nicht) beschäftigen dürfte.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

es gibt sogar eine RAL-zertifizierung für generalüberholte motoren.
https://bewertomat.de/bewertomat-basics ... motor-atm/
interessant wäre was die szenebekannten instandsetzer einem antworten, wenn mal fragt ob ihre motoren RAL-GZ797 entsprechen

------------------------

hier mal garantiebedingungen vom seidl:
(der was ich mich erinnern kann hier einen guten ruf genießt)
http://www.motoren-seidl.de/pdf/garantiebedingungen.pdf
"AnstelledergesetzlichenGewährleistung trittausschließlichunserehauseigeneGarant"
->weit möcht ich eigentlich gar nicht lesen, DENN: soweit ich weiß hebelt eine GARANTIE (die ja mehr oder weniger eine freiwillige zusatzleistung ist) eine GEWÄHRLEISTUNG/Sachmangelhaftung keinesfalls aus (denn für letztere gibt es gesetzliche bestimmungen), da hilft auch keine Unterschrift des Endverbrauchers unter solchen Garantiebedigungen unter Agb's nichts.
Wenn es der Anbieter nun versäumt seine Gewährleistung für Gebrauchtgüter auf 12 montage zu verkürzen so gelten meineswissens automatisch die gesetzlich festgelegten 24 Monate. Sprich so ein Anbieter mit, in meinen Augen nichtigen Passagen in seinen AGB's/oder hier Garantiebedingungen", schießt sich ggf selbst ins knie, sollte es mal zum Rechtstreit mit einem Kunden kommen.

"Aufgebrauchte Motore oder Teile wird generell nur ein Umtausch-,bzw.Rückgaberecht gewährt."
Auch das halte ich für sehr fragwürdigung. Meineswissens hat der Endverbraucher trotzdem mindestens 12 monate Gewährleistung.
Soll er eine Gebrauchtteile als Schrott, Bastlerware, Teilespender deklarieren dann geht so ein "generell" vielleicht - die Frage dann aber was er dann noch an Endverbraucher verkaufen darf und was nicht.


----------
Da sind die AGB's von tornau schon deutlich rechtssicherer formuliert:
https://tornau-motoren.de/allgemeine_ge ... edingungen
§8 mängelhaftung
(2) Bei Verkäufen gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer.
....
(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

-----------
letztendlich wären deine konkreten unterlagen interessant aber mach das lieber mit jemandem der von recht richtig ahnung hat.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Danke für die vielen Wortmeldungen.
Ich habe heute das abgebrochene Kurbelwellenstück, nach einer "Beweisaufnahme" mit einem Gutachter, zurück an den Instandsetzer geschickt und bin gespannt, wie sich dieser weiter verhält.

Ich habe die letzten Tage jede Menge Meinungen eingeholt- viele rieten mir es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, sondern mit dem Instandsetzer zu reden und eine Kompromisslösung zu finden. Alles andere wäre kostspielig ( hab keine Rechtschutz) und kann sehr langwierig werden.

Ich berichte wenn es neues gibt.
andifxx
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Hallo zusammen,

also Angebot vom Instandsetzer ist 800€ + MWST + Transport und die machen den Motor (oder einen anderen, muss ich erst noch genau rausfinden) wieder flott. Die restlichen Kosten wie Einbau, Kleinteile und Abschleppkosten muss ich selbst zahlen.
Sie gehen von Montagefehler (Schlag auf die Kurbelwelle) oder unrundlaufender Riemenscheibe als Ursache aus. Natürlich will niemand für den Schaden verantwortlich sein. Von der Werkstatt werde ich auch nichts erwarten können.

Ich werde das Angebot annehmen müssen.
newt3
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

bau den kram selbst ein und aus das ist ja insgesamt kein hexenwerk. braucht man nichtmal ne bühne für.

aus den 800€ werden dann incl flüssigkeiten, riemen und filtersatz, dichtungen halt ca 1000€. die schrauben dürften ja noch alle aufgehen und die meisten wirst wiederverwenden können. düsen kerzen etc pp sind ja sicherlich fast neu wenn du die damals neu gemacht hast.
solltest du noch spezialwerkzeuge brauchen zum riemen auflegen, düsen einschrauben, abziehen des esp rades sind das vielleicht in summe nochmal 200€ an spezialwerkzeug also auch überschaubar - alles sachen die du später ggf auch nochmal gebrauchen kannst wenn du vor hast das fahrzeug lange zu fahren.

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was die 'vermutung' des instandsetzers angeht:
->die mittel um die riemenscheibe mal zu prüfen sollte der ja eigentlich haben. könnte das also sicher ausschließen (aber warum dir einen gefallen tun). klar wenn sie genau beim jetzigen schaden irgendwo angeeckt ist wird sich da nichts prüfen lassen aber das sollte sich als äußerlich frisch schaden erkennen/abgrenzen lassen
->was schläge auf die kw angeht: du warst in einer fachwerkstatt und hast das ganze fachgerecht montieren lassen.
solange der instandsetzer da keine beweise für ne fremdeinwirkung vorbringt bin ich nach wievor der meinung dass bei einem rechtstreit der verbraucher hier nicht im regen stehen sollte. aber wie bekannt 'vor gericht und auf hoher see' oder 'im zweifel für den angeklagten...also den instandsetzer' würd ich mich auch kaum trauen das durchzuziehen.

fakt ist doch:
so ein instandsetzer betreibt sicherlich ne gewisse qualitätssicherung um vernünftig überholte motoren verkaufen zu können.
dennoch dürften mehr als die hälfte der motoren die überholt werden irgend einen vorschaden gehabt haben. motoren fallen ja nicht vom himmel. die gibt es genug motoren die aus frontschäden stammen, oder nicht ganz fachgerecht ausgebaut gelagert transportiert wurden, oder an denen mal irgendwann nicht ganz fachgerecht geschraubt wurde (beispiel: schwungradmontage/demontage ohne gegenhalter und stattdessen zahnriemenseitig gegengehalten oder falls die ölwanne ab war ein holz um den kurbeltrieb zu blockieren) etc ppp
->sprich 100% ausschließen kann auch so ein instandsetzer eine vorschädigung nie. ich halte genau so eine vorschädigung für viel wahrscheinlicher als einen montagefehler durch denen werkstatt. aber von solchen wahrscheinlichkeiten kann man sich im rechtstreit nichts kaufen...

--------------
interessant ist natürlich auch was das 800€ angebot beinhaltet:
wenn da kein neuer kopf dabei ist sondern der alte (junge gebrauchte) schadfrei ist und wiederverwendet werden kann so mach der instandsetzer bei den 800€ immernoch plus (denn ein at rumpf ohne kopf kostet ja ungefähr das geld).
->fair im sinne eines 'vergleichs' mit dem kunden wäre eigentlich: die 800€ incl einbau. (so dass du alles aus einer hand hast. der instandsetzer läßt halt durch partnerwerkstatt einbauen oder macht es selbst. dichtungen und flüssigkeiten, filter etc pp zum einkaufspreis....eben die genannten 200€ notfalls obendrauf).
->interessant natürlich auch die frage: hast du auf diese 800€ geschichte wieder volle gewährleistung? (und beträgt die 12 oder 24 monate)
->falls du darauf angewiesen bist in einer werkstatt einbauen zu lassen würde ich auch zwingend abklären dass nun (gewährleistungstechnisch) alles aus einer hand kommt (so dass dich im fall des falles das schwarze peter spiel zwischen werkstatt und instandsetzer nicht tangiert)
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von TottiP »

Wenn Du bei der Einstellung mal eine Werkstatt eröffnest, werde ich Dein bester Kunde. Dann komme ich nach knapp zwei Jahren mit einem Defekt in der Erwartung, dass ich denn einen Motor zur Hälfte des eigentlichen Neupreises bekommen, natürlich mit A & E und sämtlichen Flüssigkeiten.
Und wenn es Dir komisch vorkommt, ha, ja dann beweise mir doch, dass der Schaden bei mir entstanden ist! Ich bin Kunde! Ich bin König! 2 Jahre Gewährleistung habe ich mal gehört! Ach, Du hast die auf ein Jahr runter gesetzt weil der Motor nicht als Neuteil zählt? Das interessiert mich nicht, das kläre ich zur Not vor Gericht, was neu und was gebraucht ist.... :roll:


Leben und leben lassen. Würde der Defekt eindeutig sein, also Pleuelabriss, Kolbenplatzer etc wäre ich bei Dir. Aber bei diesem Defekt? Hier finde ich die Lösung salomonisch...
Gruß, Totti
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von Relaxo »

Bei den 800€ macht der Instandbesetzer kein Plus. Bei dem Schaden ist von denn Innereien nichts außer Nockenwelle, Zwischenwelle und Ölpumpe und vielleicht den Pleuel zu gebrauchen. Bedeutet 8x Ventile, 4X Kolben, Kurbelwellle, 8x Ventilführung, Dichtsatz, Lager und ne menge Arbeit.

An eine Unwucht glaube ich nicht, die Einspritzpumpe und Ventiltrieb rüttelt derbe an dem Kurbelwellenflansch, da macht etwas kleine Unwucht auch keinen Unterschied mehr. Die Kurbelwelle ist eben ein 30 Jahre altes Teil und hat evtl Einschlüsse oder sonstige Fehler die über Jahre zum Versagen führen können.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von newt3 »

@totti: und jetzt setz mal die Werkstattbrille ab und die Kundenbrille auf:
->ich hab einen generalüberholten motor gekauft. vermutlich ein frisch gebohrter block mit neuen kolben, alle pleuel kontrolliert ggf gerichtet, die kw vermessen ggf geschliffen evtl auch vorher noch gerichtet, alle lager neu, alle dichtungen neu und oben drauf ein neuer zylinderkopf (oder auch ein vernünftig überholter)
->das ganze habe ich in einer fachwerkstatt einbauen lassen. zusätzlich noch in einige neue anbauteile investiert damit der neue motor auch lange hält
->insgesamt hat es mich sehr viel geld gekostet. der motor als generalüberholt sollte eigentlich soviel abkönnen wie ein neuer - wohlwollend nehme ich bei penibler wartung und vernünftiger fahrweise eine laufleistung von ca 300tkm an.

nun verrreckt mir dieser Frische motor aber nicht nach 80, 120, 180tkm oder 300tkm an altersschwäche/verschleiß
->sondern nach knapp 30tkm
->nach nichtmal ganz 2 jahren
->bei vernünftiger wartung und vernünftiger fahrweise
->offensichtlich mit einem defekt der ohnehin weder auf Wartung noch auf die Fahrweise zurückzuführen ist

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jeder neuwagen (eines vernünftigen herstellers...) bekäme in dem alter und bei der Laufleistung bei vernünftiger Wartung und Betrieb innerhalb der spezifikation (kein chiptunung usw....und dass der aaz im bus vom instandsetzter akzeptiert wurde steht ja hier schon...) wohl 100% Kulanz bzw bei den allermeisten, wäre das wohl in dem Zeitraum durch die Herstellergarantie gedeckt.
->einen Grund warum der Kunde am Motor rummanipuliert, mit dem Hammer auf die Kurbelwelle kloppt oder was auch immer gibts da nicht. der Kunde hat für teuer Geld einen AT Motor gekauft und hat ihn einbauen lassen. Das ding fährt und braucht Wartung - mehr sollte da in naher Zukunft nicht sein
->klar im falle des ATM sind sicherlich einige Anbauteile alt aber das einzig relevante Anbauteil was hier im Zusammenhang mit dem konkretem Schaden stehen könnte, ist hier wohl die Riemenscheibe (die die Werkstatt bei Einbau wohl immerhin auch für tauglich befunden hat und sich wohl auch knapp 30tkm unauffällig verhalten hat....und die man je nachdem was sie jetzt abbekommen hat oder nicht sogar noch kontrollieren und als schadensursächlich ausschließen/oder ausmachen könnte)

nun hat die werkstatt und auch der instandsetzer einen gesetzlichen rahmen in dem er sich bewegt. 24 monate gewährleistung, ggf auf 12 monate verkürzbar (keine ahnung ob beim ATM zulässig) und 6 monate beweislastumkehr.
Das ist das Minimum was er dem Kundem gewähren muss.
Darüberhinaus: auch er weiß ganz genau, dass jeder seiner mit sorgfalt überholten Motoren eine gewisse Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrund von Materialfehlern oder unerkannten Vorschädigungen hat. Eine Wahrscheinlichkeit die wohl auch etwas höher ist als bei einem Neuteil. Eine Wahrscheinlichkeit die gewissermaßen zu seinem Betriebsrisiko gehört, die er vernünftig in seine Kalkulation einfließen läßt, für die er sogar gewisse Rückstellungen macht.
->die reperaturen, nachbesserungen im gewährleistungszeitraum in jedem fall abdeckt
->die es zuläßt dem kunden darüberhinaus eine kulante lösung anzubieten (die hier genannten 800€). wenn solche lösungen seine existenz bedrohen, sollte er halt seine bude rechtzeitig dichtmachen

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"Dann komme ich nach knapp zwei Jahren mit einem Defekt in der Erwartung, dass ich denn einen Motor zur Hälfte des eigentlichen Neupreises bekommen, natürlich mit A & E und sämtlichen Flüssigkeiten. "
->du weißt selbst dass ich genau sowas überhaupt nicht geschrieben habe.
->aber ja, wenn den kunden kein verschulden trifft, er 24 montage gewährleistung hat und alles aus einer hand käme wäre dass eigentlich das minimum was der kunde erwarten sollte. in den ersten 6 monaten dürfte das, dank passender gesetzgebung, sogar durchsetzbar sein (und diese gesetzgebung geschah nicht zum spaß, und sie gilt auch für deine mitbewerber...) - über den zeitraum danach wird es für den kunden schwieriger sowas durchzusetzen. Aber hey: wir reden hier über einen ATM der keine 30tkm, keine 2 Jahre gehalten hat mit einem Schadensbild was wohl kaum auf die Fahrweise des Kunden zurückzuführen ist.

Sein großes Pech ist:
->dass er nicht einen schwarzen Peter benennen kann, sondern zwischen zweien hin und hergerissen ist
->diese beiden bei der Frage der Schuld mit dem Finger auf den jeweils anderen zeigen werden (einen grund auf den kunden zu zeigen seh ich bei dem schadensbild nicht)
->das ganze leider länger als 6 Monate gehalten hat

"Leben und leben lassen. Würde der Defekt eindeutig sein, also Pleuelabriss, Kolbenplatzer etc wäre ich bei Dir. "
quatsch. dann würdest du natürlich auch den schwarzen Peter woanders hinschieben.
Vielleicht hat sich da jmd verschaltet, vielleicht wurde der kalte motor Vollgas den Berg raufgetreten, vielleicht stimmte was mit den Einspritzdüsen nicht. Als Instandsetzer (also nicht du persönlich denn wir kennen uns nicht) hättest du zumindest immer die eine oder andere passende Ausrede parat warum das nicht deine Schuld ist, sondern die des Kunden "zwischenzeitlich kann viel passiert sein" oder die der Werkstatt "Montagefehler".

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Zusammenfassend:
Der Instandsetzer ist bereit eine kulante Lösung anzubieten.
Insgesamt befriedigend bei dem alter des ATM und der Laufleistung ist das in meinen Augen keinesfalls aber man wird es eben entweder annehmen müssen oder sich selbst eine andere Lösung organisieren.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

Also hab nochmal mit dem Techniker telefoniert.

Die Ursache des Schadens können Sie auch nicht erklären. Er hat immer auf irgendeine Gewalteinwirkung auf die Riemenscheibe oder die Welle baim Einbau oder im Betrieb angespielt. Es gibt eine kleine Abflachung an der innersten Kante der Scheibe (Foto wird nachgereicht). ich mir nicht vorstellen. Ich hab vor langer Zeit mal gelernt, dass Wellenbrüche unter 45° durch ein Moment und nicht durch Biegung verursacht werden. Ob das nun für eine hohle Welle mit Schraube drin auch gilt, weiß ich nicht.

Zu Preisangebot:
Der Motor wir "ordentlich" repariert, aber nicht alles proforma ersetzt was sonst bei einem überholten gemacht wird. So die Erklärung.
Gewährleistungszeitraum läuft dann von neuem los.
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Re: Motorschaden am überholten Motor- muss ich selber dafur aufkommen?

Beitrag von andifxx »

So die letzte Meldung von mir für alle die wissen wollen wie die Geschichte ausgeht.

Ich habe das Angebot von Tornau- Motoren angenommen. 800€ + Steuer + Fracht und sie reparieren meinem Motor so, dass er wieder einsatzfähing ist und ich wieder das eine Jahr Gewährleistung habe. Im Endeffekt haben sie mir jetzt doch einen anderen Motor geschickt (andere Seriennummer) - keine Ahnung wieso. Auf den restlichen kosten für Einbau, usw. bleib ich natürlich sitzen.

Ich glaube im großen und ganzen hatte ich einfach ziemliches Pech, denn der Schaden ist eher ungewöhnlich, und meine damalige Entscheidung für einen überholten Motor statt einem "gebrauchten" aus nem Schlachter hat sich nicht ausbezahlt. Ich hoffe das der nächste Motor hält diesmal länger.

Danke für alle Wortmeldungen und Hilfestellungen, und besonders für die sehr sehr nette Nachbarschaftshilfe aus dem Großraum München.

Lg Andi
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