Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

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newt3
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Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von newt3 »

Laut Luftreinhalteplan Stuttgart sind ja 'Ausnahmen für Womo zu Urlaubszwecken' möglich und zu beantragen.
Grad aus einer Kleinanzeige (eines zu verkaufenden womos aus stuttgart) gefischt das Bild.

- offenbar nicht nur für wenige Tage sondern für einen Zeitraum von über einem Jahr. Das ist für manchen der dort ggf mehrmals hin möchte/muss sicherlich positiv
- dennoch macht der Zeitraum von MEHR als einem Jahr irgendwie stutzig. Genau ein Jahr hätte ich verwaltungstechnisch verstanden. So mach das ENDDATUM ja eher den Eindruck als könnte danach generell Schluss sein mit der Ausnahme 'Womo'. Im Luftreinhalteplan les ich für die Womo Ausnahme eigentlich kein Schlussdatum. Ist also spannend ob das dann verlängerbar ist oder nicht (auch in hinblick dessen das andere Dieselfahrverbotsstädte die ausnahme womo bei stuttgart ja evtl abschreiben)
- dem Oldi Fahrer ist das ja egal (wobei der auch sehen muss welche stadt welche ausnahmen formuliert) aber vielleicht Interessiert es wen mir neuerem oder nicht H.tauglichem DieselFahrzeug

Foto entfernt, Urheberrechte beachten!
newt3
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von newt3 »

da ein direktes inline-verlinken des bildes nicht erwünscht war (oder ich die quelle nicht vollständig genug genannt hatte)
hier die anzeige (hab mit dem verkauf nichts zu tun)
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 4-220-9336
und hier das bild mit der ausnahmegenehmigung
https://i.ebayimg.com/00/s/MTAyNFg3Njg= ... R/$_57.JPG

ich hab mir die mühe gemacht und ihn gefragt was ihn der spaß an verwaltungs gekostet hat. 0€ ist die antwort
und eine plausible erklärung von ihm fürs datum gibt auch. die ausnahmegenehmigung sei wohl erst ab 1.4 nötig (und gilt dann halt ein jahr).
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nowayray
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von nowayray »

Hallo
gilt das nun für alle "Wohnmobile" oder nur für welche mit Euro 4?
lg
joe
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TottiP
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von TottiP »


Das ist das Badezimmer :mrgreen:
Gruß, Totti
Tell me and I forget. Teach me and I remember. Involve me and I learn
Bild

Ich reagiere auf PN´s nur noch wenn eine Rufnummer angegeben wird!
:g5
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von nowayray »

Hallo
Gibt es mittlerweile Erkenntnisse ob die Ausnahmegenehmigung
pauschal für für alle "Wohnmobile"
oder nur für welche mit Euro 4 gilt?

lg
joe
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von newt3 »

@totti. der kram war nur einsehbar als die anzeige vom womo online war. hochladen werd ich es nicht wg. uhrheberrecht. habs aber gespeichert.
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nowayray
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von nowayray »

Hallo
also ich werde nicht schlau daraus:

https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

https://service.stuttgart.de/lhs-servic ... hrsverbot/

https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/657999/139997.pdf

Gibt es mittlerweile Erkenntnisse ob die Ausnahmegenehmigung
pauschal für für alle "Wohnmobile"
oder nur für welche mit Euro 4 gilt?
lg
joe
Alex0069
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von Alex0069 »

@joe: ab Euro4, steht doch drin...
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

Der Luftreinhalteplan sieht begründete Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot vor. Manche der Ausnahmen sind allgemein geregelt, dann brauchen die Verkehrsteilnehmer keine zusätzliche Ausnahmegenehmigung. In anderen Fällen muss eine spezielle Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmeregelung:

Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft (grüne Plakette)
Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung
Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen

Ausnahmegenehmigungen erhalten die Antragssteller nur in begründeten Fällen. Alleine der Tatbestand, in Stuttgart zu arbeiten, reicht für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.

Sofern es im öffentlichen Interesse oder zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen erforderlich ist, können beispielsweise folgende Ausnahmegenehmigungen erteilt werden:

Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere Fahrten:

zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
für soziale und pflegerische Hilfsdienste
Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

Fahrten von folgenden Fahrzeugen oder Fahrten für folgende Zwecke:

Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringen Fahrleistungen wie z.B. Kräne und ähnliche Fahrzeuge (soweit nicht als Arbeitsmaschinen zugelassen), Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern und als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten (Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten aufweisen wie z.B. Messwagen, Mediensonderfahrzeuge)
Kraftfahrzeuge im Linienverkehr wie beispielsweise Busse der SSB
Quell- und Zielfahrten von Reisebussen
Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken

Notwendige regelmäßige Arztbesuche, z.B. für Patienten, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können:

Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können
Quelle: https://www.stuttgart.de/ausnahmegenehm ... ehrsverbot

Gruß Alex0069
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von nowayray »

Hallo Alex,
das ist ja was ich meine, da gibt es mehrere Ausnahmen, eine davon ist zB für Euro 4, steht oben, dann noch für Kräne und Sanka und viele, viel weitere mehr, und unter anderem steht als Ausnahme :

"....Fahrten von folgenden Fahrzeugen oder Fahrten für folgende Zwecke:

Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringen Fahrleistungen wie z.B. Kräne und ähnliche Fahrzeuge (soweit nicht als Arbeitsmaschinen zugelassen), Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern und als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten (Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten aufweisen wie z.B. Messwagen, Mediensonderfahrzeuge)
Kraftfahrzeuge im Linienverkehr wie beispielsweise Busse der SSB Quell- und Zielfahrten von Reisebussen, Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken...."

Und da stellt sich mir die Frage ob damit nicht tatsächlich gemeint ist das Wohnmobile zu Urlaubszwecken in die Stadt zB auf den Campingplatz dürfen. Wäre auch nicht unlogisch, denn das ist auch Marktwirtschaft und Kaufkraft.....
lg
joe
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nowayray
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von nowayray »

Alex0069
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von Alex0069 »

Hi Joe,

die Schadstoffklasse Euro4 ist in den Grundvoraussetzungen enthalten, die Kräne und anderen Sonderfahrzeuge in den möglichen Beispielen...
Immerhin geht es um Sonder- / Ausnahme-Genehmigungen von allgemeinen Vorschriften.

Für den Fall, dass die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind läuft das ganze auf eine Ermessensentscheidung der Verkehsbehörde hin.
Ermessen ist zwar immer etwas subjektiv, ich persönlich bin allerdings dankbar für jede Vorschrift die nicht in Stein gemeisselt ist.

Mein Fazit: Versuch macht kluch..

Gruß Alex0069
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Re: Womo Ausnahmegenehmigung Stuttgart

Beitrag von Alex0069 »

Edith geht ja hier nicht, deshalb Nachtrag:

Nein, den Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart tue ich mir als Mittelhesse jetzt nicht an.
Frankfurt/Main, Wiesbaden etc. sind dann doch für mich interessanter.

Gruß Alex0069
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