Feinstaubplakette LKW-Zulassung

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ritzibitzi
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Feinstaubplakette LKW-Zulassung

Beitrag von ritzibitzi »

Hey ho und guten Tag,

hab sie nun vor mir liegen, die

Nichtnachrüstbarkeitsbescheiningung nach §1 Abs. 2 der 35. BlmSchV.


Soll heißen: für einen Bus mit LKW-Zulassung und einem Leergewicht <1735kg gibt es derzeit noch keine Nachrüstmöglichkeit und ich brauch eine Sondergenemigung für die Einfahrt in eine Feinstaubzone. :lol: :lol:

Feinstaubzone: Mein JX und ich kommen, ohne Kat und Filter wie der Nebel in der Nacht!!!!! :bier


Grüße
Eric
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aerobat
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Beitrag von aerobat »

...setz das Dingens doch mal als PDF rein. Wär klasse!

Thx,
Tom
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Guckst Du hier: Infos zu den Umweltzonen

EDIT: Sehe gerade, daß ich die diversen Vorlagen zu den Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen herausgenommen habe, weil diese Bescheinigung (derzeit noch mit Ausnahme Mannheims) nicht T3-spezifisch ist und uns (im Rahmen der T3-Hobbyhaltung) nicht betrifft. Eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung ist nur bei speziellen Dienstleistern erforderlich.
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Beitrag von ritzibitzi »

ritzibitzi
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Beitrag von ritzibitzi »

:-bla

Ich glaub das Ganze gilt aber blos für BW

:-bla
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Natürlich. Und derzeit auch nicht überall einheitlich - Mannheim hat sich da einen Kopierfehler geleistet und hat eine andere Allgemeinverfügung als das ursprünglich vom Land Baden-Württemberg vorgeschlagene Muster.

Grüße, Axel
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Beitrag von Hotgun »

heisst das ich fahr damit zum TüV Dekra und krieg dann dort nen Stempel? auch in Berlin?


Und dann muss ich das ins Fenster hängen oder DAMIT die Ausnahmegenehmigung beantragen?
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Beitrag von ritzibitzi »

Nö, diese Ausnahmengenemigung gilt nur in BW.

Für die Genemigung ist das Nichtnachrüstbarkeitsformular notwendig und eine GLAUBHAFTE Erläuerung, weshalb man mit diesem Fahrzeug in die Zone muss.

Ist das akzeptiert, kostet die Ausnahmegenemigung dann noch 53 Euronen.

Gruß
Eric
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Beitrag von maulwurf »

@ ritzi
jetzt musst du mir aber eine "glaubhafte erläuterung" erläutern :-bla
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Beitrag von ritzibitzi »

Um darüber zu senieren hab ich ja noch eine Woche Zeit.

Einfallen lassen werd ich mir auf jeden Fall was.

:bet :gr :gr :gr

Gruß
Eric
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Die GLAUBHAFTE Erläuterung sollte nahtlos in das Ausnahmekonzept des Landes Baden-Württemberg passen, ist also für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern sowie für Spezialfahrzeuge und Schaustellerfahrzeuge kein Problem. Ebenso fein raus sind Leute, die sich glücklich schätzen können, regelmäßige Arztbesuche in der Zone machen zu müssen, Leute, die schichtbedingt nicht auf Offis zurückgreifen können und noch ein/zwei spezielle Fahrtzwecke. Zur Beachtung: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für solche Fahrten und nicht generell für das Fahrzeug!

Viel Spaß damit,
Axel

PS: Wehr hat da hinten gerade "Jehova" gerufen?
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Beitrag von marius »

beim Stammtisch gab eine Diskussion darum, dass LKWs, also Fahrzeuge wie Doka oder Pritsche, die ja ab Werk schon als LKW so typisiert sind in den Papieren stehen haben: "Schadstoffklasse unbekannt". Angeblich, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es bei solchen Fahrzeugen trotz einegbautem KAT nicht möglich eine Palkette zu bekommen.
Bei mir ist es jetzt noch anders:
Habe ne Doka, werksseitig als LKW, DJ Motor der mit einem HJS-KAT nachgerüstet werden soll. Noch nicht ist!!
Kann es ein dass ich Probleme bekomme bei der Neueintragung des KAT?

Irgendwie ist das doch alles echt zum :kotz
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Beitrag von GoodVibes »

Irgendeine "glaubhafte" Ausrede reicht wohl nicht aus! Es ist ganz klar geregelt, wer eine Ausnahmegenehmigung erhält. Wenn Du darein schreibst ich Du fährst am Wochenende Deine Oma besuchen geht das wohl nciht durch. Aber wenn Du schreibst Du pflegst Deine Oma, dann wahrscheinlich schon! Kenn einen nicht Bulli Fahrer bei dem das so geklappt hat.

Wenn Du ein WoMo hast, sagen Du fährst damit nur in den Urlaub!
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Beitrag von 3t3 »

Siehe in dem anderen Thread: die Plakette gibt es nicht für die Schlüsselnummer, sondern für die Erfüllung einer bestimmten Abgasvorschrift. Lediglich ist bei vielen Fahrzeugen und allen PKW bei Erfüllung bestimmter Abgasvorschriften eine Schlüsselnummer eingetragen, daher bezieht man sich immer auf diese Nummer. Aber ein - beispielsweise MV Bj.90 - erfüllt Anlage XXIII StVO und hat damit Anrecht auf eine grüne Plakette ungeachtet dessen, ob da nun Emissionsschlüssel 01, 00 oder - eingetragen ist.

Grüße, Axel
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Beitrag von 3t3 »

GoodVibes hat geschrieben:Irgendeine "glaubhafte" Ausrede reicht wohl nicht aus! Es ist ganz klar geregelt, wer eine Ausnahmegenehmigung erhält. Wenn Du darein schreibst ich Du fährst am Wochenende Deine Oma besuchen geht das wohl nciht durch. Aber wenn Du schreibst Du pflegst Deine Oma, dann wahrscheinlich schon! Kenn einen nicht Bulli Fahrer bei dem das so geklappt hat.

Wenn Du ein WoMo hast, sagen Du fährst damit nur in den Urlaub!
Ich glaube oder vermute, daß diese Urlaubsregelung nur in Tübingen gilt - zumindest ist mir nur für Tübingen bekannt, daß da eine Ausnahme geplant ist. Und wie Du schon schreibst: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für diesen Fahrtzweck. Wenn der Wagen nachts in der U-Zone vor einer Discothek gefunden wird, herrscht schätzungsweise ein Erklärungsnotstand, der 40€ und 1 Punkt kostet...

Grüße
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