Anhängerkupplung eintragungs/austragungspflichtig

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Hotgun
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Anhängerkupplung eintragungs/austragungspflichtig

Beitrag von Hotgun »

Ich will die AHK von meinem Bus an den Bus vom SchwieVa basteln.

Muss er die AHK eintragen lassen? ODer ich sie austragen? Bei mir steht nur drinne AHK Stützlast beachten mehr nicht.

Grüße

Stefan
"Warum soll ich Leuten vertrauen deren einzige Lebensleistung es ist genug Menschen zu belügen und zu überreden sie zu wählen, Sie aber ansonsten noch NICHTS zustande gebracht haben...."
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tomse01
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Beitrag von tomse01 »

Moin Moin,

austragen musst du sie net, aber dein SchwieVa auf alle Fälle eintragen...

greetz
Thomas
Gruß tomse


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Eigentlich wollte ich heute die Welt retten... aber es regnet...
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Beitrag von Atlantik90 »

Wenn die Kupplung eine e1..-Prüfnummer hat, dann muß sie nicht eingetragen werden aber die Anbauanleitung mitgeführt werden. Eine Kupplung mit K-Nummer muß eingetragen werden. Wenn du eine Anhängelasterhöhung willst, dann müssen alle eingetragen werden.
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wünscht Joachim
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Beitrag von Jotze »

moin,

meinen ky habe ich zum lkw umschreiben lassen und dabei wollte ich auch, dass der tüv mir eine ahk einträgt.
aber dass ist nicht mehr nötig. Laut prüfer beim tüv muss eine ahk für das fahrzeug passend sein und fachmännisch montiert sein. (pflicht des halters)

eingetragen wurde dann in die neuen papiere nix. hauptsache, das typenschild ist lesbar, dann sollte alles ok sein


grüsse

jürgen
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Beitrag von Domi »

war bei mir auchso, hab mein lkw zum pkw gemacht und wollt die kupplung gleich eintragen lassen, hab extra ne abe/einbauanleitung gesucht und dann sagt er mir dass ich das nich brauch.... :hehe
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Grüße: Domi
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Beitrag von t3freundeffm »

Das Thema AHK eintragen Lassen ist Geschichte.
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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