Suche: ...jemanden der mir aus meinem Dilemma hilft

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tee3
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Suche: ...jemanden der mir aus meinem Dilemma hilft

Beitrag von tee3 »

guten morgen zusammen,

wollte hier in der plauderecke mal eure meinung hören...

ich hab seit ende letzten jahres (12.07) einen t3 (bj. `81) luftboxer 2,0l, der ab erstzulassung als so. kfz wohnmobil eingetragen ist.

so sieht er aus (leider grad keine besseren bilder parat):
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mein problem: ich werde jetzt von heidelberg (noch keine Umweltzone) nach stuttgart (umweltzone!!!) ziehen und bekomm keine plakette.

da der bus einen luftboxer besitzt, ist er nicht nachzurüsten, so dass ich eigentlich eine ausnahmegenehmigung bekommem sollte.
aber: zulassung auf den jetzigen halter nach dem 1.11.07 (stichtag für die ausnahmegenehmigung), daher keine chance auf die genehmigung....

ich bekomm von der behörde lediglich tolle tipps wie: "seien sie doch froh, dass es ein wohnmobil ist, das benötigt man eh nicht häufig und kann es ganz praktisch am stadtrand parken...." zum beladen soll ich mir ein auto von bekannten leihen.

das schlimme ist, nach dem jetzigen stand werd ich die tipps befolgen müssen.

letzter ausweg: es wird gerade noch geprüft, ob eine vorgezogene h-prüfung eine lösung ist. also jetzt die prüfung machen, ausnahmegenehmigung bekommen und prüfung in 2,5 jahren anerkennen lassen. es ist aber sehr fraglich, ob das was wird, die prüfung müsste ich auch erst mal bestehen und dazu sind schon noch einige dinge am bus zu "optimieren".


so jetz würde mich eure meinung interessieren...

schönen tag, daniel
Zuletzt geändert von tee3 am 15.04.2008, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Q-Master
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Beitrag von Q-Master »

Meinungen zu den Umweltzonen gibt's hier im Forum ne Menge und die meisten sind nicht positiv.

Wenn Du nicht doch eine Ausnahmegenehmigung bekommst, wirst Du wohl "draußen" parken müssen.

Traurig, aber die Gestzeslage ist nun mal so.
Gruß Stephan
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Beitrag von Axel »

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Axel. :bier
tee3
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Beitrag von tee3 »

so, auch die letzte hoffnung ist jetzt gestorben! es bleibt die frage, ob ich es ohne plakette riskier....
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Beitrag von tce »

hi Daniel
das Problem dürft sein dass die Kiste so verdammt "unauffällig" iss.

wenn das n Fiesta, Polo oder Golf wär, würd ichjs auch riskiern, aber die Busse werden die relativ schnell aufm Kieker haben.

Andererseits, 1 x würd ich testen
* Bertl (doofer alter Sack)
ex* Syncro * Afn * 2 Sperren * Bimobil-Kabine *
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Beitrag von gvz »

zu deinem akuten plakettenproblem--kann ich dir leider nicht helfen.

aber eines sei dir gesagt---einen solchen bus in diesem blechzustand---da musst du lange suchen. :bier
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Beitrag von Styxn »

irgendwann wird man wohl entscheiden müssen, was einem mehr wert ist - der bulli oder die stadt

:sun


riskieren würde ichs nicht, diskutieren würde ich nicht

1 punkt in flensburg - in ne umweltzone einfahren ist genauso gefährlich, wie überholen im überholverbot, 25km/h zu schnell, einen abstand weniger als 5/10 des halben tachowertes, ein Kind ungesichert mitnehmen und bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen... da greift der staat oder die kommune mit aller härte (und das auch zu recht :roll: ) zu - ähh ein...

aber ungekennzeichnet in eine umweltzone einfahren... hast du denn überhaupt kein gewissen :lol:
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
tee3
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Beitrag von tee3 »

gvz hat geschrieben:aber eines sei dir gesagt---einen solchen bus in diesem blechzustand---da musst du lange suchen. :bier
bin grad am überlegen, ob ich nicht lieber mehr rost aber dafür ne plalette hät...:gr

@tce: unauffällig ist er tatsächlich nicht, vermutlich hat das "plakettenüberprüfungsschwadron" eh einen blick für ältere fahrzeuge....

ich such jetzt einen stellplatz und werde ihn nach dem sommer erst mal abmelden. an verkauf hab ich auch schon gedacht, aber dafür fahr ich zu den inselaffen, die schätzen wohl die alten luftboxer sehr....
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Hallo zusammen,

Ich habe in Tübingen eine Ausnahmegenehmigung bekommen, weil mein Bulli als "So. KFZ - Wohnmobil" eingetragen ist. Daher bekommen die Tübinger Womos auch eine Ausnahmegenehmigung.
Ich muss gleich nochmal den genauen Textlaut ablesen, aber soweit ich das richtig gesehen habe, ist die in ganz D gültig um in Umweltzonen einzufahren.
Ich war erst am WE zweimal in Stuttgart und da hab ich schon noch allerlei alte Bullis rumfahren/-stehen sehen.
Die Polizei wird Dich nur im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf den Scheissbepper ansprechen. Dann wirst vielleicht noch mit einer mündlichen Verwarnung wegkommen.
Aber über den Unsinn dieser Unsinnzonen müssen wir hier nicht diskutieren, sonst kommt mir gleich wieder mein lecker Mensaessen raus.

Ich würde es riskieren und fahre mit meinem Bulli auch lustig in der Zone rum, ohne mich um deren Meinung zu scheren. Eigentlich muss ich immer direkt rein und raus fahren. Da TÜ so ein Kaff ist, sind alle Wege direkte Wege.

Grüzi Tiwi
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Beitrag von tee3 »

da würde mich jetzt natürlich brennend interessieren, ob:

1. die ausnahmegenehmigung in ganz d gilt (bw würde reichen)
2. sie auch an nicht ortsansässige verteilt wird
3. ob sie auch für fahrzeuge erteilt wird, die nach dem 1.11.07 auf den jetzigen halter zugelassen sind
4. ob du mir einen direkten ansprechpartner vermitteln kannst (am besten der sachbearbeiter deines bescheids)

wäre dir wirklich sehr dankbar für die informationen, mir steigt schon seit tagen die galle....und das liegt nicht an der mensa

gruß daniel
tee3
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Beitrag von tee3 »

Tiwi hat geschrieben: Ich war erst am WE zweimal in Stuttgart und da hab ich schon noch allerlei alte Bullis rumfahren/-stehen sehen.

das sind halt i.d.R. Diesel, die bekommen ja fast immer ne plakette. da bei denen deutlich mehr an feinstaub raus kommt, als bei mir, bekomm ich jedes mal herzrasen, wg. der sch... verordnung. die diskussion, ob das gerecht ist, will ich jetzt aber nicht starten...

was fährst du denn?
Tiwi

Beitrag von Tiwi »

Hi Daniel,

vielleicht hilft Dir dieser Thread weiter?
Da stehen auch die Links für das Landratsamt Tübingen drin.
Direkter Sachbearbeiter bringt Dir nichts. Wenn Du den Antrag online ausfüllst, dann sparst Du nochmal 10,-€. Gültig für ein Jahr.

Der Textlaut der Ausnahmegehmigung:
LRA Tübingen hat geschrieben:
Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Tübingen
Ihr Antrag vom 18.02.2008

Sehr geehrter Herr Tiwi
aufgrund § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV (Kennzeichnungsverordnung) wird eine Ausnahme vom Fahrverbot in der Umweltzone Tübionge genehmigt. Diese Genehmigung gilt ausschliesslich für das im Folgenden bezeichnete Fahrzeug und den genannten Fahrtzweck.

Fahrzeug: Tüto Gültigkeit: 01.03.08 - 28.02.09
Fahrtzweck: Fahrten zu und von dem Wohnsitz auf direktem Wege in die Umweltzone und aus der Umweltzone hinaus

Auflagen und Bedingungen:
Diese Genehmigung ist bei Fahrten in Umweltzonen stets mitzuführen und berechtigten Personen vorzulegen. Sie kann nachträglich mit weiteren Auflagen und Bedingungen versehen werden und gilt in allen baden-würrtembergischen Umweltzonen soweit die Regelungsinhalte und Lebenssachverhalte identisch sind.
Ich weiss nicht, ob das in Stuttgart der Fall ist?
Die Gebührenfestsetzung beruht auf §4 Abs. 3 LGebG i.V.m. der Gebührenverordnung des LRA TÜ vom 22.12.06 (...)

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (...), Widerspruch eingelegt werden.

tee3 hat geschrieben: 1. die ausnahmegenehmigung in ganz d gilt (bw würde reichen)

Siehe Textlaut oben

2. sie auch an nicht ortsansässige verteilt wird

Ja.

3. ob sie auch für fahrzeuge erteilt wird, die nach dem 1.11.07 auf den jetzigen halter zugelassen sind

Nein, zumindest steht das als Bedingung im Antrag.

4. ob du mir einen direkten ansprechpartner vermitteln kannst (am besten der sachbearbeiter deines bescheids)

siehe Text und Link LRA Tübingen

Hoffe ich konnte damit weiterhelfen.
das sind halt i.d.R. Diesel, die bekommen ja fast immer ne plakette.
Schön wär's. Meiner einer bekommt keine, und ich sehe es auch nicht ein, einen RPFilter einzubauen.


Gruss Tiwi
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jany
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Beitrag von jany »

meld dich mal bei falko... der hat das gleiche problem "gehabt"!

grüße jany
grüße jany ;-)

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