Frontscheinwerfer gelb?!

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scheunenfund-customs
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Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von scheunenfund-customs »

Tach zesamme!

Ists nach Stvo usw in Ordnung in der BRD mit gelben Frontscheinis zu fahren? Ich mein, ich würd meiner Winterhure namens Golf 3 gern sowas gönnen oder wie die rat-lool.com jungs selber einfärben (mal sehen wie das geht?!?!).

Freu mich auf wichtige und gute Infos und wenig Diskussion :roll:
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Mr.J
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Mr.J »

ich bin mir nicht 100% sicher, erlaubt sind aber auf jeden Fall gelbe Nebler .... bei den Hauptscheinwerfern würde ich zu nicht erlaubt tendieren ....
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Atlantik90
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Atlantik90 »

Gelbe Frontscheinwrfer gab es früher in Frankreich. In Deutschland galt schon zu Zeiten der Fertigung der T3 laut §50 StVZO, dass für Fern- und Abblendlicht nur weises Licht verwendet werden darf.
In der R112 Artikel 7 sind ganz enge Regelungen für die Farbabweichungen des weisen Lichtes angegeben.
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von t-quila »

... und wie ist das mit EU Richtlinien ? Gibt es in F keine gelben Lampen mehr ?
Gruß Olaf
http://www.vw-bus.net -> 2E Umbau, VW Bus Linkliste
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von scheunenfund-customs »

Doch, im Franzakenland war es bis Anfang der Neunziger (ich glaub 1992) Pflicht mit gelben FUnzeln zu fahren.

Was ist denn dann mit Autos aus eben diesem Baguetteverseuchtn Land die bei uns angemeldet + gefahren werden? muss(te) man die umrüsten? hab da nix zu gefunden!

und hab jetzt die Aussage von nem Freundlichen gehört, dass "das alles Auslegungssache sei! Weiß ist irgendwo ne VOrschrift, aber dieses neumodische Xenon-Gedöns is ja auch mehr blau! und Gelb sei demnach auch eher dunkelweiß...!" :roll:

im Endeffekt will ich ja nur wissen WIE strafbar ich mich mache mit den gelben Scheinis (nicht Nebler, da ists egal, ich rede von den Hauptscheinwerfern). Also eher so ein bisschen "AUslegungssachen-strafbar" oder "direkt Punkte-Strafbar"....
:kp
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Mr.J »

na ja, im Zweifelsfall Fahren ohne Versicherungsschutz und je nach Auslegung der Herren in grün ne mündliche Verwarnung bis zu einer Stillegung ; wenn du an deinen Lampen rummalst, kann das ja nicht legal sein. Was anderes wäre, wenn es gelbe Scheinwerfer gäbe für den Golf 3...
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Hacky »

Moin,

§ 50 StVZO, da steht alles drinne!
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von t3-rave »

Früher war das mal "Erlöschen der BE" ohne wenn und aber.....

Heute z.B. wenn von dem angebauten Teil eine Gefährdung ausgeht. Also Tieferlegung + Spurplatten + Schleifen im Radkasten

= Erlöschen der BE
= Untersagung der Weiterfahrt
= Wiedererlangung der BE durch Vorführung beim TÜV mit Aufforderung durch die Zulassungsstelle

Eintragbare Felgen montiert, ohne Gefährdung und Felgen sind eintragbar = "Ihr Fahrzeug war unvorschriftsmäßig" = 30 €
(gemäß Bußgeldkatalog)

Anbau von "gelbem" Licht =
Verstoß gegen § 50 StVZO
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

somit Verstoß gg. § 50 StVZO = 15 € Verwarnungsgeld lt. Bußgeldkatalog + Mängelschein + Umbau auf Weiß



Oder ist jemand anderer Meinung??????



Gruß Rave
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Alter Schwede
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Alter Schwede »

Also ich hab gelb-artige Birnen drin, die haben ein E-Prüfzeichen. Und die Cowboys haben noch kein sterbenswörtchen dazu ausm Kopp laufen lassen...

Allerdings sind die nicht so Baguettegelb, wenn man direkt in die Oschis reinschaut sehen die lediglich gelbstichig aus, leicht seitlich geglotzt schon wieder gelber, allerdings mit irgendwie lilaschlieren drin .... auch wenn die aus sind tagsüber hat der Reflektro so ganz leicht gelb-lila Nuancen. Ich hab schwarze HSWs mit Fadenkreuz.

Soviel ich weiß schwemmts in der Bucht gelbe Klebefolie zum tönen der HSW/ZSW/NSW für einen Theo an. Jedoch im Bereich der StVzO nicht zu lässig ;).

Hab selber schon übergelegt, obs nicht Franz' Hosen T3s gibt, die gelbe SWs original (m. Teilenummer etc und pipapo) haben ... aber bisher siehts net jut aus.


Nochwas zur Kulanz der FerkehrsFörster (z.B.: gelbe Folie mmontieren und denen verklickern - die Lampen sind aus dem fürn franz. Markt gebauten T3 ....): Wenn die zuhause ganz mellow sind, aber woanders scharf wie Kampfhunde - dann fahre ich in Urlaub oder Freunde besuchen und zur Krönung pissen mir dann die örtlichen Cowbois ans Bein? ... Hmmmmmmmm.

Gruß
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Vinreeb
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Vinreeb »

@Scheunenfund customs: Zügeln sie ihre Wortwahl, hier sind auch Franzosen unterwegs :-bla :hehe

Also die Gelben Eier waren früher in frankreich pflicht, genauso wies die weißen bis Heute in Deutschland sind.
Das ging auf was militärisches aus dem ersten Weltkrieg zurück wenn ich mich nicht irre.
Ich glaub irgendwann 92-93 rum wurde das in Frankreich gekippt, von da an durfte dort beides gefahren werden.

Da die gelben Scheinis oft dunkler wirkten neigten die besitzer dieser Scheinwerfer dazu, illegal 100w Birnen zu montieren, konnte und kann man immer noch in Fr im Supermarkt kaufen *g*

Die gelben Nebler sind inzwischen auch in D recht beliebt, ein kumpel von mir hat mal ne Welle bei den Passat 32Bs losgetreten...

Gelbe Scheinwerfer für den T3 in Frankreich aufzutreiben dürfte schwer werden, denn T3s sind dort allgemein schon sehr selten, mit gelben Scheinwerfern hab ich dort noch keinen gesehen.
Ich werd aber mal die Augen auf halten und gucken ob ich nen Satz finden kann, so zur Anschauung und so :-)
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Alter Schwede
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Alter Schwede »

Dann müsste man ja bei Hella bzw. AuWeh auch einen Hinweis auf gelbe Streuscheiben bzw. Reflektoren in den betreffenden Bauartenreihen finden... oder irre ich?
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Herr F. aus K.
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Herr F. aus K. »

"meines wissens" ist das fahren von gelben hauptscheinwerfern in D nur erlaubt, wenn das fahrzeug ein re-import-fahrzeug ist, welches nach frankreich ( oder sonstwohin, wo gelb gefahren werden durfte/musste) ausgeliefert und orginal ( also WERKSSEITIG ) mit gelben scheinwerfern bestückt war .

diesen "orginal-zustand" des fahrzeuges muss man bei der zulassung in D NICHT zerstören .
( wieder irrrgendson´ EU-quatsch-gesetz ... )
mfg. f.
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von *Wolfgang* »

Ich hatte in den 90ern einen Golf 1 in D zugelassen, hierzu musste ich u.a. die SW von gelb auf weiß umrüsten.

Gelbe Nebler sind erlaubt (soweit ich weiß), aber selbst gelbe Fernscheinwerfer darf man nicht fahren, gelbe Hauptscheinwerfer sowieso nicht.
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
Marcus BULLIZEI
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

scheunenfund-customs hat geschrieben:im Endeffekt will ich ja nur wissen WIE strafbar ich mich mache mit den gelben Scheinis (nicht Nebler, da ists egal, ich rede von den Hauptscheinwerfern). Also eher so ein bisschen "AUslegungssachen-strafbar" oder "direkt Punkte-Strafbar"....
:kp

Ich kenns so: Wenn du die Scheinwerfer selbst anmalst (gilt auch für das selbst färben schwarzer Rückleuchten!), erlischt die ABE des Bauteils und damit auch die ABE für das komplette Fahrzeug. Damit fährst du ohne Versicherungsschutz! Ist dir das strafbar genug? Oder möchtest du vielleicht noch "ein bißchen nebenbei" mitschuld an einem möglichen Unfall sein, weil jemand durch die gelben Lampen irritiert war und hinterher rauskommt, dass die eben original niemals an dein Fahrzeug gehörten?

Alle Erlaubnisse, ob ABE, BE, oder was fürn Gutachten auch immer, gelten IMMER nur für das Teil in seiner "mustermäßigen" Beschaffenheit, wie er irgendwann mal geprüft wurde, damals vor langer Zeit, bevor das Auto in Serie ging! Auch das Zusammenspiel aller geprüften Teile ist nur so lange zulässig, wie eben ALLE Teile in ihrer ursprünglichen Form belassen wurden oder veränderte Teile irgendeine Abnahme und Zulassung erfahren haben!

Es gab schon genug Schlaumeier, die meinten "Dann nehm ich eben nen normalen Scheinwerfer / ne normale Rückleuchte, da ist das Prüfzeichen ja drauf! Und dann lackier / folier ich mir das so zurecht, wie ich grad will!" Blöd nur, dass sowas immer irgendwie nachprüfbar ist!

Naja, wer nachts zur "besten Discoverkehrskontrolllzeit" irgendwo zig Kilometer von zuhause um 22 Uhr im Regen von der Rennleitung rausgezogen werden und die Kiste mit Untersagung der Weiterfahrt stillgelegt bekommen will, nur zu! [Ironie an]So blöde Prüfingenieure haben ja eh alle keine Ahnung und nen ganz kleinen Pipimann und verbieten alles, was Spaß macht, ja nur, weil sie letzte Nacht selbst keinen Spaß haben durften, weil Mutti sie nicht rangelassen hat![Ironie aus]

Man kann natürlich stets und ständig alles in Frage stellen und alles besser wissen! Aber irgendwann trifft man früher oder später auf jemanden, der es wirklich besser weiss und der am längeren Hebel sitzt! Und dann geht man eben abends um 22 Uhr im Regen zig Kilometer zu Fuß nach Hause.

Und leider trägt JEDER, der meint, Gesetzte und Regeln sind immer nur für andere da und er müsse mal austesten, wie weit er gehen kann, auch immer dazu bei, dass immer mehr Regeln erlassen oder verschärft werden! Auch die Zulassungsmöglichkeit von Tuningteilen und Umbauten! Die Auflastung zur Steuerersparnis ist ja schließlich auch (zumindest zum Teil!) deswegen gekippt worden, weil immer mehr Leute ihre fetten, unnützen Geländewagen zur Steuer-Ersparnis zum "Möchtegern-LKW" erklärt haben!
BULLIZEIliche Grüße

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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von scheunenfund-customs »

oh mann, oh mann...

deswegen schrieb ich in meinem ersten Posting des Themas ja auch "INFORMATIONEN, keine DISKUSSION" :-bla

ich fahr halt zum freundlichen Tüffer, der auch schonmal böse irritierende gelbe Lichter an nem Golf eingetragen hat hin und frag ihn mal. Und ich richte ihm auch aus, das allen Franzosen mit gelben Headlights die Weiterfahrt unter Androhung der Todesstrafe an der Grenze untersagt werden müsse! :lol
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von *Wolfgang* »

Dann teile uns bitte mit was Dein TÜV-Mann gesagt hat. Und: muß man sich jetzt den Mund verbieten lassen nur weil Du "keine Diskussionen" sondern nur "Informationen" haben möchtest?? Letztere hättest Du auch bekommen können wenn Du in der StVZo nachgelesen hättest.

Nix für ungut!
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Atlantik90 »

Die Farbe des Ablend- und Fernlichtes ist kein Diskusionsstoff und die notwendigen Informationen sind in r112 Kapitel 7 zu finden:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... ht-pdf.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Damit kannst du dir die geringfügigen zulässigen Farbabweichungen von der subjektiv empfundenen weisen Farbe auch objektiv messtechnisch genau bestimmen lassen.

Nebelscheinwerfer sind aktuell die einzigen Scheinwerfer zur Ausleuchtung der Fahrbahn, die vom Farbeindruck deutlich gelbes aber hellgelbes Licht innerhalb der Definitionen der r12 (auch da Kapitel 7) abstrahlen dürfen. Auch hier sind die Messdaten genau definiert http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... er-pdf.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Zu Zeiten der Schaffung der Regelung zur Beschaffenheiten für H4-Scheinwerfer (r-20) war es noch zulässig auch Abblendlicht und Fernlicht mit weisem oder hellgelbem Licht prüfen und genehmigen zu lassen und ein E...-Prüfzeichen zu erhalten. Den einzelnen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens von 1958 war es jedoch vorbehalten, entweder gelbes oder weises Licht zu verbieten. In Deutschland machte §50 StVZO davon Gebrauch und legte weises Licht fest. Seit Inkrafttreten der r-112 ist die r-20 jedoch außer Kraft. Bis dahin erteilte Genehmigungen bleiben jedoch weiter bestehen. Deshalb gibts in Frankreich noch Fahrzeuge mit gelben Scheinwerfern.

Auch ein Sachverständiger der Prüforganisationen kann davon legal nicht abweichen.

Gelbes Licht wird subjektiv bei gleicher absoluter Lichtstärke zumeist als weniger blendend empfunden. Es ist zu beachten, dass aber real die meisten gelben Nebelscheinwerfer absolut weniger Lichtstärke haben als weise, da ja die gleichen Leuchtmittel verwendet werden und durch die farbige Streuscheibe nur ein Teil der anderen Farbbestandteile des in Summe aller Farbbestandteile weisen Lichtes einer Halogenglühlampe ausgefiltert werden.
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Atlantik90 »

Winterhure
Fährst du im Winter einen Mietwagen?
Wer nicht weis, was Hure dann wirklich bedeutet, sollte das Wort nicht kombinieren mit anderen. Frag die Niederländer, was te huur bedeutet. Du wirst die wundern. Es ist das Anbieten einer Sache/Leistung zum zeitweiligen Gebrauch gegen Geld, also mieten ( te huur = zu vermieten).
Nachdem ein Auto keine Sexuellen Leistungen erbringen kann ist die gewöhnliche deutschsprachige Definition nicht zutreffend: Definition für huren:
Prostitution (Lat. prostituere: sich öffentlich hinstellen) bezeichnet das Anerbieten, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorzunehmen.
Im Deutschen sprachgebrauch wird eine Prostituierte - umgangssprachlich Hure - also auch nur für den "zeitweiligen Gebrauch angemietet".
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von scheunenfund-customs »

*Wolfgang* hat geschrieben:Dann teile uns bitte mit was Dein TÜV-Mann gesagt hat. Und: muß man sich jetzt den Mund verbieten lassen nur weil Du "keine Diskussionen" sondern nur "Informationen" haben möchtest?? Letztere hättest Du auch bekommen können wenn Du in der StVZo nachgelesen hättest.

Nix für ungut!
ebenfalls "nix für ungut", denn ich möchte niemandem den Mund verbieten! Hatte es nur bewusst so ausgedrückt, da ich auf jemand mit gezieltem Fachwissen gehofft hatte, der/die mir eine kristallklare Antwort á la rot oder schwarz, ja oder nein, stop or go geben kann...

ist ja nicht so schlimm jetzt, ich werd das Ganze jetzt an den Dekra-Herrn meines absoluten Vertrauens geben...

@Neujoker: ich freu mich immer, wenn du mir auf meine Topics antwortest, gibt ziemlich häufig ein :idea: -Erlebnis
ABER: da ich quasi Halb-Niederländer bin war mir das mit te huur, te koop, etc alles bewusst! :roll:
Und die Begrifflichkeiten "Winterhure" und "Alltagsschlampe" manifestieren lediglich die Bezeichnung eines - je nach Jahreszeit - auf mich zugelassenen Fahrzeugs, welches ich nicht in dem Maße würdige, wie ich es bei einem Fahrzeug wie einem Bulli täte! :nö Ebenfalls sind dies umgangssprachliche Szene-Bezifferungen für (mehr oder weniger) alte Autos die eben einen bestimmten Zweck erfüllen (und da ich eben einer Altautoscene "Rat-look" entstamme gehört an ein solches Wort auch immer ein Beiwort um die Begrifflichkeit zu untermauern)

PS: :bier

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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von t3-rave »

@marcusbullizei
Haste schön geschrieben mit Erlöschen der BE und so, aber die Änderung eines vorgeschriebenen Fahrzeugteils ist n ic h t mehr zwangsläufig Erlöschen der BE des gesamten Fahrzeugs.
Das ist auch gar nicht mehr so neu. An der Umsetzung der Neuerungen fehlt ab und an anscheinend auch bei den Kollegen Blauweiß.
Ich hab hierzu Unterlagen und wenn ich die durchgekaut habe, werde ich versuchen in verständlicher Form ein Pdf-Dokument zum Runterladen, von mir verfasst, dass es keinen Ärger gibt, hier einzustellen.
Das Erlöschen der BE wie es früher war, also Birne der Instrumentenbeleuchtung einfärben z.B.,
ist nicht mehr! :mrgreen:
Aber dazu später mehr.

@neujoker
Die sprachliche Beurteilung der "Winterschlampe" ist gut!
:tl :tl :tl :tl :tl :tl :tl :tl
Hast noch mehr davon?
:bier

Gruß Rave

P.S. Hab ich da etwa hier im Fred Motortalkniveau gelesen????? Bitte machts nicht!!!!!
:bet :bet :bet :bet :bet :bet :bet :bet :bet :bet
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Atlantik90 »

Rave,
für so einen Kommentar muss ich gerade einmal Lust haben. Die Idee zu sowas überkommt mich manchmal beim Lesen irgend eines Textes oder Wortes in einem speziellen Zusammenhang.
Und in dem Fall überkamen mich gerade einmal meine Kenntnisse in Niederländisch - Verstehen einigermaßen, Lesen relativ fließend, Srechen für einen Süddeutschen fast unmöglich und etws Kenntnisse in Althochdeutsch und Platt um auch die Wortstämme zu erfassen.
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Charly »

gab es nicht mal Scheinwerfer, wo man Kerzen hinein stellen konnte? :sun

Schlimmer finde ich die grünlich-reflektierenden H4-Leuchtmittel aus dem Discounter. :evil:

Aber hier in der Eifel ist das sowieso egal, hier fahren 4 von 5 ohne Licht, so what... :roll:
Gruss Charly


Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

[quote="t3-rave"]@marcusbullizei
Haste schön geschrieben mit Erlöschen der BE und so, aber die Änderung eines vorgeschriebenen Fahrzeugteils ist n ic h t mehr zwangsläufig Erlöschen der BE des gesamten Fahrzeugs.
Das ist auch gar nicht mehr so neu. An der Umsetzung der Neuerungen fehlt ab und an anscheinend auch bei den Kollegen Blauweiß.
Ich hab hierzu Unterlagen und wenn ich die durchgekaut habe, werde ich versuchen in verständlicher Form ein Pdf-Dokument zum Runterladen, von mir verfasst, dass es keinen Ärger gibt, hier einzustellen.
Das Erlöschen der BE wie es früher war, also Birne der Instrumentenbeleuchtung einfärben z.B.,
ist nicht mehr! :mrgreen:
Aber dazu später mehr.



Moin Rave!

Oh, mir zumindest ist das neu, dass die BE des Fahrzeugs durch Änderung von Teilen nicht (mehr) erlischt! Da bin ich mal auf dein PDF gespannt!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von t3-rave »

@markusbullizei
Jetzt nicht falsch interpretieren!
Durch die Änderung eines vorgeschriebenen Fahrzeugteils erlischt nicht zwingend die BE.
Es gehören noch weitere Merkmale hinzu. So ist es glaub ich besser formuliert.
Es ist ja auch nicht einfacher geworden.........
für keinen....

Gruß Rave
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Re: Frontscheinwerfer gelb?!

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

t3-rave hat geschrieben:@markusbullizei
Jetzt nicht falsch interpretieren!
Durch die Änderung eines vorgeschriebenen Fahrzeugteils erlischt nicht zwingend die BE.
Es gehören noch weitere Merkmale hinzu. So ist es glaub ich besser formuliert.
Es ist ja auch nicht einfacher geworden.........
für keinen....

Gruß Rave


Hey Rave!

Also muss ich die Treckerreifen vom Mondeo wieder abbauen??? Mist!!! War grad so schön hochgelegt. Standen auch nur ca. 30 cm pro Seite ausm Radhaus. Komisch, die Leute haben alle so seltsam geguckt! :tl :tl :tl :tl


Tja, was wird schon noch einfacher? Ich bin auf dein pdf gespannt.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

BULLIZEI-Homepage: https://bullizei.eu


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