Feuerwehr Beklebung privat fahren?

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Marek
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Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marek »

Hallo!

Darf man mit der "Feuerwehr" Beklebung als Privatmann rumfahren so wie auf dem Foto unten in meiner Signatur? Weiß das einer genau?

Blaulicht hab ich nicht drauf, darf man ja nicht oder eben reflexionsfrei abdecken.

Gruß Marek
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Daniel83 »

Wo kein Kläger da kein Richter. Ich würde völlig bedenkenlos fahren. Wenn sich der TÜV nicht beschwert hat, wer sollte es dann. Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen das das die Rennleitung interessiert. Langeweile haben die ja auch nicht.

Gruß Daniel
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von gvz »

naja--meine Feuerwehrpritsche wurde umlackiert--sonst keine Zulassung :suff
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Marek
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marek »

Huhu!

Also Tüv hat nix gesagt. Farbe ist "nur" Ral 3000, also keine Leuchtfarbe.

Wenn man so im Internet sucht, findet man absolut gegenteiliges, der eine schreibt ja man darf der andere sagt nein. :gr

Gruß Marek
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von fukin-baum »

es gibt ja auch autos mit soner beschrieftung die nur für ausflugsfahrten der jugendfeuerwehr dienen...
ich würd so fahren wenn die so viel dran liegt und abwarten.

bei nem grossbrand auftauchen würd ich allerdings tunlichst vermeiden...
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Wbxbulleye »

gvz hat geschrieben:naja--meine Feuerwehrpritsche wurde umlackiert--sonst keine Zulassung :suff
Na dann war wohl dein Fahrzeug so mit Refektionsstreifen ( -farbe ) bepinselt,
das Mann das, in der Nacht, ohne Licht, noch wahr nehmen konnte :kuss

Gruss Ralle :suff ....leider auch :gr :mrgreen:
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von tinkerbellwp »

Prinzipiell kann nur die Feuerwehr wo das Auto gefahren ist darauf bestehen das die Beklebung abgemacht wird , bzw unkenntlich gemacht wird.
Klar Tagesleuchtfarbe ist nicht erlaubt und muss umlackiert werden.

LG Tinka
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Hacky »

tinkerbellwp hat geschrieben: Tagesleuchtfarbe ist nicht erlaubt und muss umlackiert werden.
Kann man das irgendwo schwarz auf weiss nachlesen?

Ich hzab nämlich grad eine 8sitzige Doka in Tagesleuchtfarbe erworben und will die demnächst privat zulassen. :gr
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Limited GreenStar »

Es gibt einige Busse in der Szene die mit Feuerwehrbeschriftung rum fahren.Teilweise auch vorn auf dem Blech unter der Frontscheibe.

Wenns jemanden stört wird er sich schon melden. :-bla
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Fred82 »

Als ich mit meinem KTW zwecks Zulassung beim TÜV war, sagte der Ingenieur, daß ich für "Rotes Kreuz" und vor allem die Reflexionsstreifen eine Sondergenehmigung bräuchte. Das war auch so in den alten Fahrzeugpapieren vermerkt.
Selbiges gilt m.W. auch für die Reflexionsfarbe.
Ich geh mal davon aus, daß das so auch in der StVZO geregelt ist. Ausnahmen gibts aber bestimmt. z.B H-Zulassung?!?
Bin jetzt zu faul das rauszusuchen. Aber Du kannst ja hier mal reinschauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... 10012.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Beste Grüße,
Christian
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von stoppelhopser »

Wappen müssen u.U. entfernt werden. Nach meinem Wissen ist der Begriff "Feuerwehr" nicht geschützt, hat auch nichts hoheitliches an sich. Wappen schon.

Gruß, Michael
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von 3t3 »

Moin,

ich hatte kuerzlich eine aehnliche Frage gestellt und das (unverbindliche) Ergebnis war, dass etwaige Wappen, Siegel oder Ortsbezeichnungen unkenntlich gemacht werden sollten (Namen) bzw. muessen (Siegel, Wappen), sofern nicht vom jeweiligen Rechteinhaber (Wappen: Gemeinde/Stadt, Siegel: Behoerde) eine Befugnis erteilt wird. Die Schriftzuege selbst sind rechtlich nicht geschuetzt und sind auch deswegen unbedenklich, da sie keinerlei Sonderrechte implizieren.

Gruesse,
Axel
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Atlantik90 »

Das ganze hat noch einen anderen Aspekt.
Feuerwehren sind träger hoheitlicher Aufgaben. Die Kennzeichnung eine Fahrzeuges durch die Beschriftung, das Wappen und den Ortsnamen erwecken in der Öffentlichkeit ggf. den Anschein offiziellen Auftretens stellen ggf. eine Amtsanmaßung dar.

Ansonsten: Für die Nutzung eines Gemeindewappens benötigt man im Allgemeinen eine Genehmigung der das Wappen führenden Gemeinde. Details sind dann in einer Gemeindesatzung geregelt. Grundlegende Basis ist §12 BGB. Wappen gehören entsprechend der Rechtsauslegung in höchstgerichtlichen Urteilen zum Namen. Das gilt auch für juristische Personen wie Städte und Gemeinden.
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von 3t3 »

neujoker hat geschrieben:Das ganze hat noch einen anderen Aspekt.
Feuerwehren sind träger hoheitlicher Aufgaben. Die Kennzeichnung eine Fahrzeuges durch die Beschriftung, das Wappen und den Ortsnamen erwecken in der Öffentlichkeit ggf. den Anschein offiziellen Auftretens stellen ggf. eine Amtsanmaßung dar.
Nun geniesst aber ein nicht im Einsatz befindliches Feuerwehrfahrzeug keine speziellen Privilegien, sondern wird behandelt wie ein normales Fahrzeug - damit scheidet die Amtsanmassung aus, denn es kann (ohne weiteres Zutun) mit dem Fahrzeug keine Handlung ausgefuehrt werden, die nur kraft eines oeffentlichen Amtes ausgefuehrt werden kann. Selbstverstaendlich kann man sich zusaetzlich (!) in eine Feuerwehrkluft schmeissen und versuchen, sich dann damit einen Vorteil zu verschaffen - aber das ist dann ein sehr anderer Sachverhalt. Wenn man sich "normal" verhaelt, duerfte man so wenig Aerger bekommen wie eine Freundin, die uebrgens genau dieses mein Feuerwehrfahrzeug mehrere Jahre dienstlich genutzt hat. Als Spiel- und Gruppenreisemobil in der Jugendpflege.. Ich habe diese Frage aber aus ureigenstem Interesse an eine angehende Juristin weitergeleitet.
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marek »

Hallo!

Nur Einsatzfahrzeug fällt aus da kein Blulicht und Tonfolgehorn vorhanden. Denn nur wenn das beides an ist kann man Sonderechte wahrnehmen um sich einen "Vorteil" zu verschaffen.

Wegen Wappen frag ich bei der zuständigen Gemeinde einfach mal nach.

Gruß Marek
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von stoppelhopser »

Zu einer Amtsanmaßung gehört ein Amt. Zum Amt zählen im § keine Ehrenämter. Freiwillige Feuerwehr ist ein Ehrenamt, also viel Amt und wenig Ehre. Feuerwehr hat KEINE hoheitlichen Aufgaben. Das ist nicht aus den Fingern gesogen, mein Kollege ist bei der freiwilligen Feuerwehr. Man muß auch nicht den Anweisungen von Feuerwehrleuten nachkommen, hat aber ggf. die Folgen selbst zu verantworten.

Gruß, Michael
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Atlantik90 »

Da mach dich mal genau schlau.
Feuerwehrdienstleistende auch die ehrenamtlichen sind je nach Bundesland in der BRD ehrenamtliche Beamte solange sie im Dienst sind. Sie unterliegen damit im Dienst und auch in der Freizeit im Bezug auf dienstliche Belange den Bestimmungen des Beamtenrechtes (z.B. der Schweigepflicht). Die Feuerwehren sind eine gemeindliche Pflichtaufgabe und damit ist die Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung. Der Feuerwehrverein stellt nur das Personal. Und hohheitliche Aufgaben haben nicht zwingend mit dem Berufsbeamten zu tun.

Und bezüglich Sonderrechten sollte man sich genauer informieren in der StVO §35. Die Nutzung von Blaulicht und Horn sind Gegenstand von §38.
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von 3t3 »

Richtig. Wesentlich ist hier sicherlich auch, dass (auch) freiwillige Feuerweheren oeffentliche Einrichtungen sind; der jeweilige Traeger ist die Gemeinde bzw. die Stadt. Dies gilt jedoch nicht fuer Werksfeuerwehren. Damit ist klar, dass die Beschriftung FEUERWEHR nicht auf oeffentliche Einrichtungen beschraenkt sein kann. Aber eine Amtsanmassung ist eine aktive Handlung. Da reicht keine Beschriftung. Ich kann mir sogar vorstellen, dass selbst der Schriftzug POLIZEI letztlich nicht anfechtbar ist - zumindest nicht fuer den Straftatbestand der Amtsanmassung; allerdings braucht man dafuer vermutlich einen sehr, sehr langen Atem und einen guten Anwalt.
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Atlantik90 »

Auch für Werkfeuerwehren gibt es einen gesetzlichen Rahmen. Diese sind nämlich durch das jeweilige Regierungspräsidium entweder angeordnet oder anerkannt. Diese können auf Anforderung auch außerhalb des Betriebes eingesetzt sein und unterliegen dabei den gleichen Regeln wie die Gemeindewehren (weil sie zum Dienst herangezogen worden sind).

Interessant ist z.B. das:
Baden-Württemberg
§ 1 FwG – Begriff der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.
(2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Werkfeuerwehren die Bezeichnung »Feuerwehr« mit und ohne Zusatz führen.
.................
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Atlantik90 »

Fred82 hat geschrieben:Als ich mit meinem KTW zwecks Zulassung beim TÜV war, sagte der Ingenieur, daß ich für "Rotes Kreuz" und vor allem die Reflexionsstreifen eine Sondergenehmigung bräuchte. Das war auch so in den alten Fahrzeugpapieren vermerkt.
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Richtig, die Tagesleuchtfarben gehören zu den lichttechnischen Einrichtungen nach StVZO § 49a. Und die Tagesleuchtfarben zählen nicht zu den Lichttechnischen Einrichtungen nach Richtlinie 76/756/EWG. Damit erlischt eine Betriebsgenehmigung für ein in Tagesleuchtfarbe lackiertes Feuerwehrfahrzeug automatisch mit der Abmeldung durch die Feuerwehr/Gemeinde und dem Versuch der Zulassung durch eine "Nichtfeuerwehr" StVZO §19 (2a)
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Bullimichel »

GARANTENSTELLUNG

Bitte mal bei Wikipedia suchen. Das sollte alle Unklarheiten beseitigen!
Wenn du mit einem roten mit Feuerwehr beschrifteten Bus rumfährst, (auch ohne Blaulicht und Martinshorn ) dann können Nichtwissende, davon ausgehen, dass du die Feuerwehr bist und fachlich etwas draufhast, um Hilfe zu leisten und Schaden ab zuwehren.
Kannst du das aber nicht, wovon ich ganz stark ausgehe, dann kann das richtig in die Hose gehen.

Du täuscht etwas vor, was nicht der Realität entspricht. Ok wo kein Kläger, da kein Angeklagter!

Ein Beispiel: Als ich in der Ausbildung BF-Hamburg war, wurde und VERBOTEN mit Dienstklamotten, ( blaue Hose und Jacke mit dem Wappen am Arm ) in der Öffentlichkeit rumzulaufen. Nicht einmal im Auto, um zum Dienst zu fahren oder auf der Heimfahrt. Weil wir noch keine Rettungsanitäter waren, sprich nicht die Hilfe geben konnten, die von einem Feuerwehrmann zu erwarten ist.

Mach was du willst! Besser ist aber, es dir schriftlich von der Feuerwehr aus deinem Bundesland zu bestätigen. Weil es dort auch verschiedene Brand- und Hilfeleistungsgesetze gibt.

Viel Glück- Gruß Michael
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Papa123 »

Bullimichel hat geschrieben:GARANTENSTELLUNG

Bitte mal bei Wikipedia suchen. Das sollte alle Unklarheiten beseitigen!
Wenn du mit einem roten mit Feuerwehr beschrifteten Bus rumfährst, (auch ohne Blaulicht und Martinshorn ) dann können Nichtwissende, davon ausgehen, dass du die Feuerwehr bist und fachlich etwas draufhast, um Hilfe zu leisten und Schaden ab zuwehren.
Kannst du das aber nicht, wovon ich ganz stark ausgehe, dann kann das richtig in die Hose gehen.
Du hast auch mit einem vermeindlichen Feuerwehrfahrzeug die selbe Pflicht zur Hilfestellung wie mit jedem anderen Fahrzeug auch. Nicht mehr und nicht weniger. Beispiel: Werkstattfahrten oder Provatfahrt z.B. mit einem Rettungswagen.. Der Fahrer muss seiner Fachkenntnis entsprechen seiner Fähigkeiten (KFZ Mechaniker, Büroangestellter oder Sanitäter) Hilfe leisten, aus diesem Grund muss ja auch ein Verbandskasten auf einem RTW sein.
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marek »

Hallo!

Naja überbewerten würde ich Wikipedia nicht.
Mich würde der passende Paragraph im Gesetzbuch dazu interessieren. Denn bisher ist alles unbelegt.

Gruß Marek
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

3t3 hat geschrieben:Ich kann mir sogar vorstellen, dass selbst der Schriftzug POLIZEI letztlich nicht anfechtbar ist - zumindest nicht fuer den Straftatbestand der Amtsanmassung; allerdings braucht man dafuer vermutlich einen sehr, sehr langen Atem und einen guten Anwalt.
Ich kann keine Paragrafen nennen, ich meine, es war ein Polizist, der mir das vor ewigen Monden mal erklärt hat: das Wort Polizei ist in jedweder Farbe und Schriftart strafrechtlich geschützt.

Nicht von ungefähr darf man zwar auf der Kirmes diese Polizei-T-Shirts kaufen und diese auch rechtmäßig besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit tragen. Da wäre es ja auch nur erstmal ein Schriftzug, sofern es zu keinen amtsanmaßenden Handlungen kommt. Und dafür haben wohl schon einige T-Shirtträger mächtig Ärger bekommen.



Warum macht ihr das nicht folgendermaßen: auf der Straße eine in Wagenfarbe lackierte Magnetfolie über die Schriftzüge und auf Bus- / Oldtimertreffen die Folie ab?
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von 3t3 »

Marcus BULLIZEI hat geschrieben:
3t3 hat geschrieben:Ich kann mir sogar vorstellen, dass selbst der Schriftzug POLIZEI letztlich nicht anfechtbar ist - zumindest nicht fuer den Straftatbestand der Amtsanmassung; allerdings braucht man dafuer vermutlich einen sehr, sehr langen Atem und einen guten Anwalt.
Ich kann keine Paragrafen nennen, ich meine, es war ein Polizist, der mir das vor ewigen Monden mal erklärt hat: das Wort Polizei ist in jedweder Farbe und Schriftart strafrechtlich geschützt.

Nicht von ungefähr darf man zwar auf der Kirmes diese Polizei-T-Shirts kaufen und diese auch rechtmäßig besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit tragen. Da wäre es ja auch nur erstmal ein Schriftzug, sofern es zu keinen amtsanmaßenden Handlungen kommt. Und dafür haben wohl schon einige T-Shirtträger mächtig Ärger bekommen.
Ja, da ist sie wieder, die Sache mit dem langen Atem. Zwar ist es nach Par. 132a StGB verboten, Amtskleididung/Uniformen oder Abzeichen zu tragen (oder solche, die echten zum Verwechseln aehnlich sehen!), aber da reicht kein T-Shirt mit der Aufschrift POLIZEI, wenn nicht auch der Rest der Bekleidung (und das Auftreten) entsprechend "zum Verwechseln aehnlich" sind: Q: OLG Zweibrücken: Zur Strafbarkeit des Tragens eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "Polizei". Kurzum: der Begriff selbst ist nicht geschuetzt und wenn man ein gruenes oder gruen/weisses Fahrzeug faehrt, das diese Aufschrift hat, aber sonst nicht den Eindruck einer Amtsperson erweckt, gibt es keine Handhabe - nur allzu regelmaessige zufaellige "allgemeine Verkehrskontrollen" und Versuche der Einschuechterung.

Warum macht ihr das nicht folgendermaßen: auf der Straße eine in Wagenfarbe lackierte Magnetfolie über die Schriftzüge und auf Bus- / Oldtimertreffen die Folie ab?
Ja, genau so eine Magnetfolie habe ich gerade geordert. Die macht dann aus der FEUERWEHR eine FEIERWEHR und dann sollte etwaigen Quaelgeistern der Wind aus den Segeln genommen sein. Das wird spaetestens dann sinnvoll, wenn der blaue Pickel wieder montiert ist. Und fuer den Polizeibus wird es auch interessant, die originale Beschriftung zu restaurieren und (beispielsweise) quer ein Magnetschild mit der Beschriftung "Ausstellungsstueck" ueber den Schriftzug zu setzen. Aber das wuerde ich vorab mit meinem Rechtsanwalt besprechen und die Kostenfrage klaeren...
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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von jany »

Bullimichel hat geschrieben:GARANTENSTELLUNG

Bitte mal bei Wikipedia suchen. Das sollte alle Unklarheiten beseitigen!
Wenn du mit einem roten mit Feuerwehr beschrifteten Bus rumfährst, (auch ohne Blaulicht und Martinshorn ) dann können Nichtwissende, davon ausgehen, dass du die Feuerwehr bist und fachlich etwas draufhast, um Hilfe zu leisten und Schaden ab zuwehren.
Kannst du das aber nicht, wovon ich ganz stark ausgehe, dann kann das richtig in die Hose gehen.

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Ein Beispiel: Als ich in der Ausbildung BF-Hamburg war, wurde und VERBOTEN mit Dienstklamotten, ( blaue Hose und Jacke mit dem Wappen am Arm ) in der Öffentlichkeit rumzulaufen. Nicht einmal im Auto, um zum Dienst zu fahren oder auf der Heimfahrt. Weil wir noch keine Rettungsanitäter waren, sprich nicht die Hilfe geben konnten, die von einem Feuerwehrmann zu erwarten ist.

Mach was du willst! Besser ist aber, es dir schriftlich von der Feuerwehr aus deinem Bundesland zu bestätigen. Weil es dort auch verschiedene Brand- und Hilfeleistungsgesetze gibt.

Viel Glück- Gruß Michael
Wikipedia ist keine Quelle, die rechtsverbindlich noch wissenschaftlich sauber ist. Der Kram dort wird mit wenigen Ausnahmen von Laien zusammengeschrieben. Wikipedia ist sicher eine informationsquelle aber immer mit gesunder skepsis zu hinterfragen!!!
ich würde mich nie voll und ganz auf wikipedia verlassen.

fazit:
das einfachste ist doch, wenn der jeweilige besitzer der örtlichen freiwilligen feuerwehr beitritt. dann ist er moralisch sauber und der held der dienststelle mit dem auto ;-)
grüße jany ;-)

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Re: Feuerwehr Beklebung privat fahren?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

3t3 hat geschrieben: Und fuer den Polizeibus wird es auch interessant, die originale Beschriftung zu restaurieren und (beispielsweise) quer ein Magnetschild mit der Beschriftung "Ausstellungsstueck" ueber den Schriftzug zu setzen. Aber das wuerde ich vorab mit meinem Rechtsanwalt besprechen und die Kostenfrage klaeren...
Hallo Axel!

Das mit dem "Ausstellungsstück" ist auch ne geile Idee!

Mich würd interessieren, was der Anwalt dazu sagt. Wär nett, wenn du das hier später nachtragen würdest.
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