Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

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El Coronel
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Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

Einen guten zusammen ;)

Hier der Fall eines Bekannten:

Er hat sein Fahrzeug (LT) bei einer Werkstatt zur Reparatur abgestellt mit der Aussage: "Lasst euch Zeit, repariert ihn Schritt für Schritt, hauptsache billig."
Dann hat er das Interesse an dem Fahrzeug verloren und einfach nicht mehr bei der Werkstatt angerufen.
Nun fahre ich aber als Zweitfahrzeug sein besagtes Wohnmobil, weswegen wir dadrüber ins Gespräch kamen. Er wollte mir sein Auto nun schenken (jubbie :mrgreen:) und ich solle doch mal nachhören, wie teuer das Ganze mit der Werkstatt wäre (Standkosten, Reparaturkosten etc.) für, sage und schreibe, 4 Jahre Standzeit, in welchen sich weder die Werkstatt bei ihm, noch er sich bei der Werkstatt gemeldet haben.

Ich also zu besagter Werkstatt hin und bevor ich irgendwas erklären konnte, sagte er schon, dass er die Karre für 1000€ verkauft hat, ich ihn aber für 1200€ haben könnte...
Er schien sich also ziemlich sicher zu sein, dass es sein Fahrzeug und kein Kundenfahrzeug ist.
Ich habe erst einmal nicht erwähnt, dass ich den Besitzer kenne und mehr oder minder den Kaufvertrag in der Tasche, da ich nun erst einmal klären wollte, wer hier was wie welche Besitzansprüche hat. Es gibt nämlich auch nurnoch einen Kaufvertrag, der Fahrzeugbrief ist abhanden gekommen...

Weiß da einer von euch was drüber?
Wem gehört das Fahrzeug nun? Was hätte wer machen müssen? Was können wir nun machen?
1000€ statt 0€ sind schon ein dezenter Unterschied und machen aus einem interessanten Aufbauprojekt ein nicht stattfindendes Aufbauprojekt.

Rettet den (dezent größeren, inzwischen H-istorischen) VW-Bus, sagt mir was ich tun soll :mrgreen:

Grüße,

Martin
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von classick »

Wurde der LT in den 4 Jahren standzeit abgemeldet? Oder ist er immer noch zugelassen? Wohl eher weniger was...
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Vinreeb
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Vinreeb »

Die Werkstatt hat keinen Kaufvertrag... wird schwer für die, nachzuweisen das ihnen das Fahrzeug gehört. Veräussern dürfen sie es mit Sicherheit nicht so ohne weiteres. Da gehört definitiv ein Anwalt gefragt
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

@classick
Würde das einen Unterschied machen?
Wenn ich drüber nachdenke wäre es höchstens möglich, dass der Werkstattler den abgemeldeten Wagen als "gefunden" gemeldet hat und Anspruch erhoben hat. Allerdings habe ich den Fahrzeugschein von ihm gezeigt bekommen. Dieses war noch ein alter Schein, wurde also nicht neu auf ihn angemeldet.

@Vinreeb
So würde ich als Nichtanwalt (und zugegeben parteiischer) Beobachter das auch sehen.

Internetrecherche hat ergeben, dass die Werkstatt auch keine Standgebühren erheben dürfe, da sie sich zu keiner Zeit, weder telefonisch noch schriftlich, beim Besitzer/Eigentümer gemeldet hat...
Hieße: Der Eigentümer könnte anrufen und sich über den Fortschritt der Reparatur informieren (es fand keine statt)... alles was der Besitzer vorfinden würde wäre sein damals voll funktionsfähiger Camper, welcher nun mit Wassereinbruch seit 4 Jahren auf einer Wiese abgestellt wurde... wie der von unten wohl aussieht.
Aber auch hier, meiner Internetrecherche hält wohl kaum einer evtl anders lautenden Rechtsprechung stand.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

PS.: Eine andere Möglichkeit wäre auch, dass ich den Wagen vom Eigentümer kaufe, allerdings hätte ich dann auch das Problem mit evtl ausstehenden Kosten an der Backe.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Bulli_Spax »

Außer nem Anwalt wird dir hier keine eine 100% Lösung sagen können. :kp
Biste beim ADAC oder Rechtschutz? Da mal nachfragen. :bier
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Papa123 »

Wieso geht der Besitzer nicht mit und ihr klärt das vor ort? Ein paar kulanzeuros kann man ja rüberwachsen lassen. Bei 0€ Kaufpreis kann man doch 200€ inne kaffekasse wandern lassen?
puckel0114
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von puckel0114 »

Wer hat denn den Brief?
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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El Coronel
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

@Spax
Fürn Anwalt fehlt das Geld, den ADAC versuche ich zu erreichen, hab ich garnicht dran gedacht ;)

@Papa
Der Besitzer schämt sich vor der Werkstatt dafür, dass das Ganze so gelaufen ist. Über die Zeit hat er das Interesse an dem Fahrzeug verloren und will eigentlich nichts davon hören. Er würde sich einfach freuen, wenn ich den Wagen aufbaue und er mal ab und an mit auf Tour darf :sun
Gegen die Kaffeetassenlösung hätte ich nichts, finde ich sogar gut, allerdings möchte ich bevor ich sowas vorschlage, erst einmal die Fronten geklärt haben und wissen, was nun Sache ist. Wenn die Werkstatt Autos die Ihnen nicht gehören verkauft, wird es wenn es hart auf hart kommt die Kaffeetasse auch nie gegeben haben und mein Geld ist futsch.

@puckel
Den Brief gibt es nicht mehr, bzw wurde vom Bekannten verlegt. Dieser hat nun nur noch den Kaufvertrag zur Hand. Der Fahrzeugschein liegt bei der Werkstatt, wie das so üblich ist.
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slowly
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von slowly »

Bin zwar kein Anwalt, aber ohne einen Kaufvertrag oder was schriftliches von einer Behörde dürfte es schwierig sein für die werke ihren besitz am Fahrzeug nachzuweisen.
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kellerkind
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von kellerkind »

War das KFZ zuletzt auf deinen Bekannten zugelassen, sprich stand er als letzter Halter im verlorenen Brief? Dann sollte er doch bei Verlust auf der Zulassungsstelle neue Papiere beantragen können. Dann hättet ihr mit dem Brief auch den Eigentumsnachweis.

Gruß
Reik
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von t3virus »

Hallo,
normalerweise würde ich sagen, der Besitzer ist immer noch dein Bekannter. Soweit klar.
Wenn du jetzt aber den Wagen von deinem Bekannten kaufst und zu der Werkstatt gehst und den Wagen abholen willst, dann werden die dir sicher erzählen, das da noch Reparaturrechnungen offen sind. Oder bist du dir ganz sicher, dass die nicht einen Handschlag an dem Wagen gemacht haben?
Wenn nichts gemacht wurde, werden die dir sicher was von wegen Standgeld vorrechnen, denn die wollen sicher nicht leer ausgehen nach der langen Zeit.

Am besten wäre es sicher, dein Bekannter geht mit dir zu der Werkstatt mit der Bitte, die Sache von damals zu klären, es sei ihm auch unangenehm etc. Aber auch drauf hinweisen, dass nichts genaueres und schon gar nicht schriftlich vereinbart wurde, den jetzigen Zustand hinzuziehen (Obhutspflicht der Werkstatt?) etc.
Aber ich kann schon verstehen, dass dein Bekannter das nicht unbedingt möchte....

Kommt ja auch drauf an, was das für eine Werkstatt ist, wie sie mit den Leuten so umgeht und ob man mit denen reden kann. Aber wenn der Chef dir gleich ein Auto verkaufen will, welches ihm nicht gehört, das klingt nicht gerade nach einem angenehmen Geschäftspartner...

Ich würde da auch mal bei nem Anwalt nachfragen.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von gvz »

unklare Sachlage :gr

was mich stutzig macht:
der Werkstattmensch hat dir den Schein gzeigt--also muss der noch zugelassen sein--oder??--

der Besitzer hat den Brief verschlampt--sicher??--nicht dass der irgendwo als Sicherheit hinterlegt wurde

einen aehnlichen Fall hatten wir mal im Volvoforum--unglaublich Geschichte,die sich lange herzog--und nur mit der Sturheit zur Sache--von dem "Beschenkten" ein gutes Ende nahm.
in Kurzform

der das Auto verschenkt hatte--verschwieg--dass seine Frau mit der er zu diesem Zeitpunkt in Scheidung lebte--den Brief hatte--diese hatte das Fahrzeug quasi als Abfindung bekommen--aber nie abgeholt.

Leider kann man das nur als angemeldetes Mitglied lesen :kp



Wenn dein Kumpel als letzter Halter eingetragen ist--bekommt er nach einer eidesstattlichen Erklärung neue Papiere--wenn du die beantragst--ist es nicht so einfach.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von luckypunk »

Ich weiss aus mehreren Scheidungen (nicht meine...) das das sehr kompliziert ist, da hier verschiedene Rechtsbereiche verquickt sind.
Der Brief ist nicht eindeutig die Eigentumsurkunde, dann kommt evtl das Vertragsrecht dazu, mündliche Absprachen, und und und...

Ich sag nur: Anwalt vorher fragen...
2E Luftansaug im rechten Ohr http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=75&t=81806

"Mir kommt kein Auto ins Haus in dem man nicht Kacken, Schlafen, Kochen und mit soviel Gepäck reisen kann!"

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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von mowagman »

Ihr seid doch erwachsene und geschäftsfähige Menschen ? Gemeinsamen Termin mit allen Parteien machen, sachlich erörtern wer wem was schuldet. Wenn das nicht funktioniert nächste Eskalationsstufe .... Kann eigentlich nicht schwierig sein
Gruss aus dem Wald

Florian
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El Coronel
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

Naja, wir machen es nun ohne Anwalt ;) den kann sich eh keiner von uns leisten.

Ich bin zum Straßenverkehrsamt um den derzeitigen Halter zu erfragen, welche die Dame ist die den Wagen vor meinem Bekannten ihr Eigen nannte. Somit abgesichert, also mit mir bekanntem Eigentümer sowie Halter, bin ich dann zum jetzigen Besitzer, der Werkstatt, und habe den Cheffe darauf hingewiesen. Ich habe ihm nun das Angebot gemacht ihm was in die Kaffeekasse zu geben, wenn er den Wagen fahrbereit auf die Straße stellt. Dafür ist danach alles gegessen, Friede, Freude, Eierkuchen.

Wenn nicht, dann nicht. Dann wird mir die Sache auch zu Blöde und der Wagen kommt leider weg.

ein '79er LT weniger... und vor allem um Ausstattung und Anbauteile wäre es Schade :(

Grüße,

Martin
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

mowagman hat geschrieben:Ihr seid doch erwachsene und geschäftsfähige Menschen ? Gemeinsamen Termin mit allen Parteien machen, sachlich erörtern wer wem was schuldet. Wenn das nicht funktioniert nächste Eskalationsstufe .... Kann eigentlich nicht schwierig sein


@ El Coronell:

Und wenn das nicht hilft, überlegen, ob

1. einem die Karre so wichtig ist, dass man doch nen Anwalt beauftragt

oder

2. Die Kiste da stehen lassen und die Finger aus den "Altlasten" deines Kumpels lassen. Wer weiss, was da nachher wirklich noch alles mit dran hängt!


Und immer bedenken: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Und selbst, WENN ihr irgendwann am Ende Recht bekommen SOLLTET, heisst das noch lange nicht, dass ihr / du dann auch das Fahrzeug habt. Wenn der Werkstattfuzzie den angeblich schon für 1000 verkauft hat, wer weiss, wo die Kiste dann in drei Jahren steht, wenn ihr rechtlich alles durch habt?!?!

Lass dich da nicht durch ein vermeintliches Schnäppchen-Geschenk verblenden! Für umme haben wollen bei solchen Problemen? Da kannste dir auch für kleines Geld nen anderen LT sauber und schnell kaufen und aufbauen, wenn du das unbedingt willst.

Wundert mich eh, dass dein Kumpel angeblich kein Interesse mehr an der Kiste hat (nichtmal Manns genug ist, seine Altlasten in der Werke selbst zu klären), aber hinterher, wenn DU die Kohlen für ihn ausm Feuer geholt und die Kiste wieder aufgebaut hast, damit "gelegentlich" mal rumfahren will. Ich kenn ihn nicht, du selbst musst letztlich wissen, wie gut und lang und eng eure Freundschaft ist und auf was du dich da einlässt!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

BULLIZEI-Homepage: https://bullizei.eu


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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Fränkie »

Naja, da gibt es noch den Fall der Eigentumsaufgabe.
Sehen wir das mal aus Sicht der Werkstatt,
Ein Mensch gibt ne Reparatur in Auftrag.
man schaut sich das Auto an übelegt sich dies und das bestellt ersatzteile, verbaut evtl. sogar schon was.
dann meldet sich der Typ 4 Jahre lang nicht. und immer wieder stellt man sich die Frage, was amch ich mit dem DIng jetzt steht das schon wieder im Weg. Und so weiter und so weiter.
und irgendwann sagts du dir als Werkstattinhaber na gut, dann verkauf ich den halt, kommen wenigstens ein paar Kröten rein.

juristisch gibt es da den Fall der Eigentumsaufgabe.
Wenn man sich also eine gewise Zeit, nicht um sein Eigentum kümmert kann, in dem Fall die Werkstatt, davon ausgehen das der Eigentümer eben das Eigentum an der Sache aufgegeben hat.
Die Werkstatt kann in dem Fall durch Verkauf des Fahrzeugs Ihre Unkosten decken.
eine Differenz müsste ausgeglichen werden egal in welche Richtung.
Allerdings muss die Werkstatt versuche unternehmen den Eigentümer zu aktivieren, sprich ihn mal anschreiben "was wird denn nun mit deinem Auto?"
Nun könnte die Werkstatt sagen ich hab x mal versucht anzurufen, spätestens wenn das jemand bezeugt, dürfte der Richter dem Glauben schenken.
Nach 4 Jahren hätte die Werkstatt sicherlich anspruch auf Standgebühren oder gar Begleichung von Arbeiten die ggfs daran erledigt wurden.
alles in allem dürfte das deutlich mehr ausmachen als die 1200€.

Hier kommst du wohl nur weiter wenn, du mit der Werkstatt geschickt verhandelst vieleicht werden ja 800 draus...
Ein Anwalt nimmt für die Beratung auch gleich mal n Hunni und wird dir nicht groß was anderes sagen.

Wichtig wäre mir aber bevor man da Geld reinsteckt das es Rechtssicherheit gibt. mal angenommen du kaufst das Ding von der Werkstatt baust das für 10000€ auf.
Und dann fällt jemandem ein ein, das der Verkauf nicht rechtens war, er hat ja noch den Fahrzeugbrief, und er will das Auto zurück..... z.b. die ex von deinem Kupel die den Brief noch gefunden hat....
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

Jau Marcus, was das angeht sind wir zwei gebrannte Kinder...
zu 1. Die Karre wäre ein Verlust, aber wichtig genug für einen Rechtsstreit ist sie nicht.
zu 2. Jap, so wirds gemacht. Neben dem Kaffeekassenangebot habe ich mir ein wenig Spiel nach oben gelassen, falls die Werkstatt doch noch einen Joker zieht.

zum anderen LT zum Aufbauen finden: Das tolle an dem LT ist, dass es GENAU der ist den ich brauche :mrgreen: aus dem und meinen gibt es das aus zwei mach eins Spiel und ich habe eine Karre die wie geleckt da steht, und eine Ratte die leckt ;)

Zu meinem Bekannten: Für den hole ich nichts aus dem Feuer, da er tatsächlich nur ein entfernter Bekannter ist. Mir geht es nur um das verlockende Angebot.

@Fränkie:
jap, daran habe ich auch gedacht. Wie du schon sagst, muss die Werkstatt den Versuch unternehmen, den Eigentümer zu kontaktieren, daraufhin wohl die Übertragung des Eigentums beantragen etc. etc.
Was die Werke gemacht hat ist allerdings, dass sie den Versuch unternommen hat, den kurzen Weg zu nehmen und ein Kundenfahrzeug, ohne Zustimmung des Eigentümers, zu verkaufen.
Standgebühren dürfen auch nicht anfallen, sollte die Werke den Eigentümer nicht kontaktiert haben.
Zusätzlich hat der Wagen in den 4 Jahren knapp 2000€ an Wert verloren (statt, wie die anderen LT, im Wert zu steigen).
So sehr ich das Bedürfnis der Werkstatt verstehe da nicht ohne Geld rauszugehen (deswegen das Angebot mit der Kaffeekasse), so sehr ist die Werkstatt in dem Fall auch kein Heiliger.

Die Werkstatt wollte mich aber heute anrufen und mir Ihre Antwort auf mein Angebot zukommen lassen... Ich bin auch vor allem gespannt, wie hoch die Werke ihren bisherigen Aufwand angibt und wie viel sie dazu will, denn dass die einfach zu- oder absagen, kann ich mir noch nicht vorstellen.

Grüße,

Martin
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von newt3 »

mir ist unklar warum der Besitzer des Fahrzeugs nicht den Arsch in der Hose hat sich bei der Werkstatt zu melden.
Da muss noch was anderes vorgefallen sein.

Ich würd:
bei der Werkstatt nachfragen was sie denn repariert haben und welche Kosten das verursacht hat.

vermutlich ist das nämlich der Hauptpunkt vor dem dein Bekannter Angst hat. er hat schlicht und einfach Angst, dass wenn er sich bei der Werkstatt meldet ihm irgend eine hohe Reperatursumme genannt wird oder auch Standgebühren.
Das wiegt sicherlich schwerer als der Faktor der Peinlichkeit ihn dort hingegeben zu haben ohne sich jemand gemeldet zu haben.
(vielleicht ist dein bekannter gar umgezogen und die werkstatt konnte sich gar nicht melden. wie sonst kommt denn ein brief weg? das kann fast nur bei umzug oder brand oder messietum passieren)

Ist diese Kostenfrage geklärt bekommst du deinen bekannten vermutlich auch überredet zur Werkstatt zu gehen und sein Fahrzeug abzuholen bzw einfach nur klarzumachen, dass du es abholen wirst.

Das die Werkstatt das Fahrzeug verkauft hat wird 'ne Art Schutzbehauptung sein. Dem Werkstatttypen wird doch ziemlich klar sein, dass die Karre ihm rechtlich nicht gehört.

---------
Reperatursumme kann dir Werkstatt nur nennen wenn wirklich etwas Repariert wurde und dann muss sie dafür natürlich eine Rechnung austellen.
Wie es mit Standgebühren aussieht weiß nicht nicht. Wenn nie etwas repariert wurde aber eine Reperatur in Auftrag gegeben wurde ist das erstmal eine nichterbrachte Leistung.
Es kann also sein, dass ihr die Karre per Anwalt dort kostenfrei zurückholen könnt.
Dennoch wäre es sicherlich die fairere, bequemere und ehrlichere Art und Weise der Werkstatt ein paar Euro zu geben - selbst wenn er nur rumgestanden hat. Immerhin scheint er ja noch da zu sein, ist vollständig und der Fahrzeugschein und Schlüssel scheinen auch noch zu existieren.

Was sicher auch geht:
direkt mit dem Abschleppfahrzeug dort Auftauchen. Ein paar Euro für die Werkstatt direkt in der Tasche. Wenn er keinen Finger dran gerührt hat, wird der Werkstattmeister sich über die paar Euro freuen und dass die Karre da weg ist und gut.
Sollte er das Auto wirklich bereits für 1000€ jemandem versprochen haben dürfte ihm nun - nachdem der Besitzer sich gemeldet hat - ja auch nicht mehr wohl gegenüber seinem Käufer sein.
Es spricht sich ja durchaus schnell rum, wenn eine Werkstatt solch dubiose Geschäfte macht, Kundenfahrzeuge verscherbelt die ihr gar nicht gehören.
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Re: AW: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von ergster »

Genau das ist zu tun! Bei der Werkstatt anfragen was repariert wurde und was das kostet.
Wenn nix getan wurde darfst du den Wagen mitnehmen, nach meiner Rechtsauffassung.
Wenn du dein Auto 3 wochen lang in einer Werke stehen lässt und die haben nichts gemacht und sich auch nicht gemeldet, dann würde wohl keiner sagen es wäre ein Problem den wieder zu bekommen, die Werke sollte was in die Kaffeekasse kriegen etc.... Ich seh da keinen unterschied wenns 4 Jahre sind. Dann könnte man nämlich auch argumentieren, ich hab jetzt 4 Jahre gewartet dass ne vollzugsmeldung kommt und gemacht wurde nix. Ich hol den Bock jetzt ab.
Wenn die was repariert haben muss das gezahlt werden und gut is. Es gab ja wohl keine Ansage in welcher Zeit das geschehen soll, eher im Gegenteil. Ich hab sachen schon länger als 4 jahre herrumliegen lassen wenn jemand gesagt hat, is mir egal wie lang das dauert und ich ihn auch darauf hingewiesen habe, dass das auch Jahre sein können.

So zumindest würde ich es sehen wenn 100% fest steht, dass die Werkstatt sich schriftlich hätte melden können. Zu versuchen anzurufen sollte da nicht ausreichen.
Wie oft muss man das denn tun? Und zu welchen zeiten damit man dacon ausgehen kann, der angerufene hätte mal drangehen können?
Allerdings wird die Realität vermutlich eher so aussehen dass du an den wagen nicht herrankommst ohne ein ganz großes Fass auf zu machen...
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von newt3 »

man muss die komplette geschichte kennen dann kann man auch sagen was die beste vorgehensweise ist.

dass die werkstatt sagt für 1000€ hätte er schon einen käufer, ihn aber für 1200€ rausrücken würde sagt ja schonmal,
dass er noch nicht verkauft ist sondern ihm lediglich jemand 1000€ geboten hat - vielleicht jemand aus seinem kundenkreis, daher nennt ihr dir 'ne höhere summe. dass er ihn noch nicht abgegeben hat liegt sicherlich nicht daran, dass er wartet bis die karre immer mehr wert wird sondern daran, dass ihm klar ist, dass er ihn gar nicht verkaufen darf.

ich könnt mir vorstellen, dein bekannter hat die karre damals defekt in die werkstatt schleppen lassen. vielleicht hat die werkstatt selbst geschleppt was schonmal kosten verursacht. dann hatte er vielleicht kein geld diese zu bezahlen, auch kein geld für die reperatur und über jahre halt auch kein geld ihn richten zu lassen oder an einen angemessenen standort heimzuholen.
der werkstatt vielleicht gesagt "ich meld mich wenn ihr loslegen könnt".
bei gewissen defekten (eben wenn er nicht mehr fahrtüchtig ist) kann so eine karre schnell mal wertlos sein. willst sowas verkaufen brauchst ja jemanden der ihn vor ort repariert oder ihn trailert (bei pkw ist das kein thema. bei größe t3 geht das mit schwerem zugfahrzeug auch noch aber um einen lt abzuschleppen brauchste halt schon größeres gerät).
also lies dein bekannter ihn einfach da stehen.
der geldfaktor ist der eine. der zeitfakter ein anderer. vielleicht auch irgendwann keine zeit mehr sich drum zu kümmern.

ist jetzt nur mal ein beispiel wie die geschichte sein könnte.
im grunde ist dein bekannter schuld, dass die karre dort steht, dass sie so lange dort steht.
also sollte er die mal klipp und klar erzählen was es damit auf sich hat.
wirst ja dann schnell merken ob die werkstatt was völlig gegenteiliges erzählt und welche geschichte glaubhafter ist.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Oli_36 »

...und, wie ist der Krimi ausgegangen? :bumsfreunde

LG Oli
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

Wollte ich euch nächste Woche erzählen, aber ich glaube, da ändert sich nichts mehr :mrgreen:
Ich bin wieder zur Werke und habe gefragt, wie es denn mit den Unterlagen, die die raussuchen wollten, Auftrag, Rechnungen, Aufforderungen aussieht... und er konnte mir schreiben vorlegen die den Eigentümer auffordern das Fahrzeug abzuholen, sowie Rechnungen über Schweißarbeiten und den Auftrag über 5000€, alles zu reparieren was anfällt...
Anders gesagt, der Vorbesitzer scheint wohl vergessen zu haben, mir das ein oder andere zu erzählen :roll:
Also habe ich ihm 500€ angeboten. Darauf reagierte er mit einem "Da wären die Unkosten abgedeckt, das ist gar nicht so verkehrt... ach ja, aber der Wagen ist ja schon für 1000€ für den Export nach Afrika verkauft."

Da ich immer noch glaube, dass es den anderen Käufer nicht gibt, habe ich so auf eine einfache Abwicklung gehofft, denn 500 ist der Wagen nicht mehr wert! Er ist MIR so viel Wert, weil er genau alles das hat, was mir an meinem z.Zt. fehlt, ansonsten ist es abgerittenes Wrack. Und wenn ein Afrikaner dafür 1k bietet, hat dieser wirklich wirklich kein Auge für gute Exportautos.

Doch kam von der Werke noch kein Anruf, also wird er wohl auf ein besseres Angebot hoffen. Schade, schade, doch aus dem Schnäppchen wird nichts und ich muss noch ein wenig warten ;)

Also
@newt:
jap, der Eigentümer hatte keinen A in der Hose
@ergster
volle Zustimmung
@ Oli
so ging er aus ;)

Der LT wird auf dem Hof verrotten :( dabei hätte ich den von Kern auf renoviert... schite

Kopp hoch, der nächste Bus, der kommt bestimmt :idea:
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von ergster »

Ach, wenn das so aussieht, dann musste nur Penetrant sein.

Alle 2 Wochen hinfahren, mit 5 Scheinen rumwelden und fragen wies aussieht. Kann mir net vorstellen, dass der das besonders lange mit anguckt. Mehr als dich energisch von dannen zu jagen kanner ja net machen, und solange er das net tut, haste ne chance, dass er irgendwann drauf eingeht oder auch bei 400 noch ja sagt.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
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Marcus BULLIZEI
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Hallo!

Kannst ja auch sagen, dass du "eigentlich nur die Innenausttatung haben willst" und "den Rest anschließend ordnungsgemäß entsorgst", damit die Werkstatt sich da um nix weiter kümmern muss und die Kiste vom Hof hat. ;-)
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

@ergster
naja, schön wärs... ich trauer dem Wagen mehr nach als gesund ist ;)
Ich bin wirklich am hin und her schwanken, was ich machen soll... Es ist a nicht nur so als ginge es um ein neues Auto, sondern da hängt mehr dran :mrgreen:
Ich kann meinen LT nicht renovieren, so lange ich drin wohne... Dieser "neue" LT gäbe mir also die Chance, den neuen zu renovieren, umzuziehen und meinen daraufhin zu renovieren.
Kurz gesagt: Dieser neue LT hat für mich mehr wert, als für andere "Afrikaner"; doch das Geld habe ich einfach nicht :mrgreen:

@Marcus
Mein Angebot war das, dass ich ihm die Kiste legal und ohne Papierkram abkaufe (wir erinnern uns: anderer Halter, anderer Besitzer, etc.) und vom Hof nehme, er also Geld bekommt und keine Arbeit mehr damit hat... doch er scheint den LT wohl eher als Goldgrube zu sehen, aus der man Geld holen kann. Sein Argument er besitze den Wagen, ist unter anderem daher hinfällig, dass er den Wert des Fahrzeuges durch den Standplatz schweeeer verringert hat. Ach, aber was erzähle ich; ist halt nen bissl Herzblut.
Er ist nunmal Werkstatt und Händler und kein Liebhaber.

Und nur mal kurz, damit ihr wisst, wofür ich das Geld geboten habe... und glaubt mir, das ist die Schokoladenseite.
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Scheibenrahmen komplett durch, altes Baujahr (kurze LT-Kunde: Noch aufrecht stehender Motorblock, Türen nicht vollverzinkt sondern rostiges Blech etc.), Innenausstattung hat einen dicken Wasserschaden, da die Dachluke Leck geschlagen ist, eingeschlagene Seitenscheibe tut ihr übriges, versteckter Rost dank Nasszelle, Unterboden wird nach 4 Jahren auf einer Wiese aussehen wie Sau...

Ich behaupte, ihm einen ehrlichen Deal gemacht zu haben; berichtigt mich, wenn ich mich irre. Doch hat berechtigter Weise der Verkäufer das letzte Wort :-?

Sorry, dass ich da so viel drüber schreibe, wär halt wirklich schön gewesen ;) :suff
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von slowly »

Bleib mal noch dran, 500 sind da mehr als fair und das da jemand drüber geht ...... :bier
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Fränkie »

Ich sehe ein intaktes GF-Dach, eine intakte Dachrinne, einen Motorrad-Träger, ein paar intakte Iso-Scheiben.
Und gemessen daran wie selten der Sven Heddin ist, kann der Wasserschaden nich so gross sein, allein für das Dach würden Leute aus dem lt-Forum töten.
Selbst für 1000 wär das der Knüller.

Afrikaner interessieren sich nicht für Camper oder Hochdächer.
Das Campinggeraffel ist für diese Klientel verschwendeter Stauraum und Hochdächer machen die Schiffspassage sinnlos teuer, und dafür dass das Ding nicht fährt....
Den Afrikaner will ich sehn..... ;-)
Was hat denn der Afrikaner gesagt bis wann er das holen will, genau einen Tag später solltest du mal zufällig vorbei kommen....


Wenn du die 1000 für das Auto nicht hast, wovon willst du das Automdann restaurieren :gr ?
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

Da stimme ich dir zu, ein Schlachter der sich mit dem LT auskennt holt mehr als 500€ aus der Karre. Doch wenn es nach Teilen ginge dürften wir uns beim T3 aber noch auf einiges gefasst machen ;)
Ich sage auch nicht, dass 500€ zu viel sind, sondern fair. Damit ist der Wagen aber kein Schnäppchen. Abgesehen davon, dass ich die 500 nicht einmal an den Besitzer zahlen würde, sondern den, der den Wagen auf dem Gelände hat :mrgreen:

Du hast gute Einwände, doch ist der wahre Zustand auf den Bildern kaum bis gar nicht zu sehen.

Das Sven Hedin Dach soll viel Wert sein? Das gibt es wie Sand am Meer (liege gerade selber unter einem :mrgreen:) aber ok, denkbar, dass es einen mir unbekannten Marktwert mit dichten Fenstern/Luken hat.
Ein Sven Hedin selber ist viel Wert, jap. Das ist aber soweit ich das sehen konnte ein Nachbau.
Doch selbst wenn nicht hält sich der Wert des Ausbaues in Grenzen, da er angestrichen wurde.
Du hast den SH evtl. schon von innen gesehen, er hat eine zentrale Dachluke im Hochdach. An dieser ist der Wasserschaden (zugegeben, die mieseste Stelle dafür). Heißt: Polster/Stoffe versaut, Decke bereits abgesackt, Verkleidung Dach marode.
Der Motorradträger ist alleine 100€ (mit Glück sogar mehr), damit ist der aber noch nicht an deiner Karre eingetragen.
Die Dachrinne ist zumindest angerostet.
Die Isoscheiben sind 2,5x brauchbarer Zustand (neu kosten die 150€), gebraucht ne gute Ecke weniger; 1x defekt.


Der Afrikaner wollte laut Händler das Auto vor 2 Wochen abholen, hat er wohl vergessen ;-)
Hätte der Händler gesagt ein Schlachter wolle den für 1000€ haben, hätte ich ihm geglaubt.

Und womit ich die Karre aufbereiten will: Ich hab zwei Hände, welche mir bisher eine Menge Geld gespart haben, zusätzlich noch einen engen Kreis an weiteren Händen ;). Dazu ne Schrauberecke, nen Schweißgerät, genug Werkzeug und die Motivation, meine Karre zu retten.
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Fränkie »

Na dann, ich drück dir die Daumen,

...
Ich konnte auch nicht verstehen warum alle so auf Drehsitze und ne intakte Seitenwand am T3 abgehen noch dazu die beschissenen GF-Stoßstangen und die Dreck-Rechteckscheinwerfer die ich genervt in die Tonne getreten hab...
ähnlich verhält es sich imo mit dem SH-Dach....
;-)
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Fränkie »

Jaja schon gut...inzwischen bin ich schlauer......
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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

@ Coronel:

Ich verstehe das richtig: du hast nen ausgestatteten Hedin, den du restaurieren willst?

Warum dann lange "rumfackeln" mit diesem leicht dubiosen Fall, zumal mit dem Wasser- und den ganzen anderen Schäden?

Such dir für kleines Geld nen leeren LT, in den deine Ausstattung, die du für die Restauration vermutlich eh ausbauen musst (???), so lange einzieht, bis deine Karosse wieder fit ist und damit du drin wohnen kannst. Hinterher baust du deine Ausstattung wieder in deine Karosse und verkaufst die Übergangskarosse möglichst ohne Verlust wieder. Halte ich für die nervenschonendere Variante.
BULLIZEIliche Grüße

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Re: Fahrzeug geht wann in den Besitz der Werkstatt über?

Beitrag von El Coronel »

@Fränkie
Sorry wenn ich was rau geklungen habe, ich weiß deinen Konter zu meiner rosa roten Brille zu schätzen ;)

@ Marcus
Jap, das verstehst du richtig,
jap, die Karre müsste für die Restaurierung leer stehen.
Warum genau die Karre? Sie steht 10km entfernt, alle anderen mit solchem Preis stehen gaaaanz weit weg :mrgreen:, ich kenne die Vorgeschichte und den Zustand von vor ein paar Jahren (der größte Feind eines Busses ist immer der Vorbesitzer) und andere Vorteile/Eintragungen die mir Arbeit bzw diverse Rennerei zum TÜV ersparen.

Aber ich glaube der Hauptgrund ist einfach, dass der Wagen für eine kurze Zeit zum Greifen nah war und ich mich schwer tue, mich davon zu verabschieden :roll:

Hast Recht. Wie sagte doch ein deutscher Philosuff: Denn dort drüben an der Lampe ist auch schon der nächste LT für mich frei.
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