Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

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gvz
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Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von gvz »

heute Ueberraschung auf der Zulassungstelle--wer ein Kzk braucht--muss den Tuevbericht vorlegen.

steht leider auch hier--ziemlich unten Top 56

http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... 25-pk.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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T4xs
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Re: AW: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von T4xs »

Aber das ist doch noch garnicht in kraft, oder?



MfG Stefan

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MfG Stefan

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wiezen
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von wiezen »

Und wie zur Hölle komme ich dann zum TÜV? Fliegen? Kann ja nicht sein dass man jedes mal einen trailer mieten muss...
Gruß

Martin

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Bullfred
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Bullfred »

Jaaa...soweit können die überbezahlten Knusperköppe nicht denken.

:bier
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Syncro-Tigger
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Syncro-Tigger »

Wenn mich nicht alles täuscht, darf der Prüfer das Fahrzeug ja ohne Kennzeichen (Versicherungsschutz) eh nicht bewegen :)
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Stone »

wiezen hat geschrieben:Und wie zur Hölle komme ich dann zum TÜV? Fliegen? Kann ja nicht sein dass man jedes mal einen trailer mieten muss...
Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV bleiben nach wie vor erlaubt, genau wie das fahren zur Zulassungsstelle mit Versicherungsbestätigung aber entwerteten Kennzeichen (soweit vorhanden).

Aber noch ist nichts durch.
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und diverse alte Schweden...
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Stone »

Stone hat geschrieben:
wiezen hat geschrieben:Und wie zur Hölle komme ich dann zum TÜV? Fliegen? Kann ja nicht sein dass man jedes mal einen trailer mieten muss...
Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV bleiben nach wie vor erlaubt, genau wie das fahren zur Zulassungsstelle mit Versicherungsbestätigung aber entwerteten Kennzeichen (soweit vorhanden).

Aber noch ist nichts durch.
Steht übrigens auch direkt im Link oben:
Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von ergster »

Das ist doch immernoch unausgegohrener Blödsinn.

Man soll es nur mit Gültiger HU bekommen, wenn es die nicht gibt, dann darf man nur zur Prüfstelle fahren. Und wie soll man das machen, wenn man das schild nicht ohne HU bekommt?
Und wenn man es eben doch bekommt, wie wollen die Herren dann sicherstellen, dass ich damit nich doch einfach nach Hause schüssel?

Und was mache ich dann, wenn ich ein Auto aus dem Ausland geholt habe? Dann habe ich keine HU, das Fahrzeug ist nicht bekannt und es gibt auch keine alten Kennzeichen. Da bleibt ja nur der Anhänger.

Ich warte nur darauf irgendwer den Idioten mal diese Fragen stellt und die Antwort kommt "kaufen se sich doch einfach eine neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit HU und Garantie im Fachhandel...."
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Die ganze Änderung tritt frühestens am 1.1.2015 in Kraft. Siehe im Text des PDF-Files ganz unten auf Seite 13.
Wenn da jemand in vorauseilendem Gehorsam das jetzt schon fordert, dann liegt er falsch. Noch gilt die bisherige Fassung der FZV.

Lest halt mal den ganzen Text, denn der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf einige deutliche Anmerkungen hinzugefügt, die das Bundesministerium erst noch abarbeiten muss.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Als Ergänzung:
Die Bundesratssitzung war am 19.9.2014. Das letzte Bundesgesetzblatt erschien am 25.09.2014 und da steht noch nichts drin. Und das erscheint 14-tägig.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von deepdiver »

https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au" onclick="window.open(this.href);return false;

Man kann ja schon mal dagegen sein 8-)
Papa123
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Papa123 »

Na das is doch so dämlich, das kann doch garnicht durchgewunken werden :mrgreen:

Ansonsten heißt es ab jetzt nicht nur "wer bremst verliert" sondern auch "wer bei seinem abgemeldeten KFZ die HU verfallen lässt verliert" :lol:
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Takeshi
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Takeshi »

Hmpf. Da möchten wohl bestimmte Kreise in der Automobilindustrie Privatleute davon abbringen, sich selbst zu helfen und ein Fahrzeug wieder in Stand zu setzen, bzw. sich selbst darum kümmern, dass die Möhre wieder läuft.

Man soll ja brav weiter alle drei bis fünf Jahre einen neuen PKW kaufen, damit das Rädchen ja immer läuft.

Irgendwann kommts, dass Fahrzeuge älter wie zehn oder fünfzehn Jahre nach einer gewissen Zeit der Abmeldung nicht mehr zugelassen werden können.

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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von classick »

Und Zack, die Anzahl der Leute die mit falschem Kennzeichen ein KFZ überführen steigt an!
Wozu überhaupt? Gibt´s dazu auch irgendein Argument?

Wobei.....Dann bin ich halt immer gerade auf dem Weg zum TÜV. Selbst wenn ich nachts fahre....Muss ich halt ins 800km entfernte Dorf zum TÜV meines Vertrauens. Fertig aus! :evil:
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Boxer-Tom »

Ich habe mir letzten Freitag erst ein KzK geholt - da war nix mit gültigem TÜV.

War zwar kein Bulli, aber ist ja auch egal - geht ja um das Kennzeichen ;-)
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Atlantik90
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Übrigens, weil ich wegen etwas anderem gerade da nachgesehen habe - in den Texten fehlt nach meinem schnellen Überblick noch die Folgeänderung des §29 StVZO. Dort steht nämlich, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht der Prüfung unterliegen - siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Ich muss korrigieren: Die Änderung des §29 steht doch drin auf Seite 12 des PDF.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Papa123 hat geschrieben:Na das is doch so dämlich, das kann doch garnicht durchgewunken werden :mrgreen:

Ich fürchte eher, gerade WEIL es kaum dämlicher geht, wird es kommen.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von seppo85 »

Fahrten zum Tüv, Zulassungsstelle, meines Wissens immer nur im gleichen Landkreis wie das Fzg zugelassen werden soll erlaubt. Wenn ich es recht in Erinnerung habe gibts sonst keine direkten weiteren Vorgaben.
Ich denke aber man sollte einen Termin in der Werkstatt oder ein zum Fahrzeitpunkt offene Werkstatt/ Tüv / oder Zulassungsstelle parat haben.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Bullfred »

Takeshi hat geschrieben:Hmpf. Da möchten wohl bestimmte Kreise in der Automobilindustrie Privatleute davon abbringen, sich selbst zu helfen und ein Fahrzeug wieder in Stand zu setzen, bzw. sich selbst darum kümmern, dass die Möhre wieder läuft.

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So ähnlich sehe ich das auch. Aber in erster Linie will der Pleitestaat Kohle haben. Der braucht das für den eigenen Untergang. Irgendwie muss die Selbstzerstörung ja finanziert werden. :evil:
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn weniger Kurzeitkennzeichen ausgegeben werden, macht er damit auch weniger Kohle. Sicher lief einiges mit den Kurzzeitkennzeichen aus dem Ruder, aber das geplante Verfahren konterkariert den eigentlichen Sinn des Kurzzeitkennzeichens. Für mich wäre viel wichtiger als der gültige "TÜV" die Identifizierung des Fahrers nicht des "Halters", sowie intensivere Kontrollen bei Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen, denn diese wurden teilweise im Gültigkeitszeitraum für mehrere Fahrzeuge, ohne den "Fahrzeugschein" auszufüllen, genutzt sowie auch für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge und geklaute Fahrzeuge.
Gibt es sicher auch im Bereich der KFZ-Käufe am Wochenende. Und da geht sicher auch der gewerbliche Handel noch auf die Barrikaden.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Atlantik90 »

Ich kaufe "Einbusen" für den Anfang der letzten Zeile meines Beitrages.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Takeshi »

neujoker hat geschrieben:Wenn weniger Kurzeitkennzeichen ausgegeben werden, macht er damit auch weniger Kohle. Sicher lief einiges mit den Kurzzeitkennzeichen aus dem Ruder, aber das geplante Verfahren konterkariert den eigentlichen Sinn des Kurzzeitkennzeichens. Für mich wäre viel wichtiger als der gültige "TÜV" die Identifizierung des Fahrers nicht des "Halters", sowie intensivere Kontrollen bei Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen, denn diese wurden teilweise im Gültigkeitszeitraum für mehrere Fahrzeuge, ohne den "Fahrzeugschein" auszufüllen, genutzt sowie auch für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge und geklaute Fahrzeuge.
Gibt es sicher auch im Bereich der KFZ-Käufe am Wochenende. Und da geht sicher auch der gewerbliche Handel noch auf die Barrikaden.
Ja, das klingt sehr vernünftig, dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen.

Im übrigen ist Einbusen, sprich eine halbe Brust, imho die beste Beschreibung für diese Idee aus Berlin für die deutschen Kurzzeitkennzeichen.
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Re: AW: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von TottiP »

neujoker hat geschrieben:Ich kaufe "Einbusen" für den Anfang der letzten Zeile meines Beitrages.
Ich halte mit und biete "Zwei Brüste"


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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von oldi2005 »

Moin,
habe das Thema gerade Aktuell erfragt, da ich nen Moped ohne TÜV überführen muss. Beim Landkreis Hildesheim, habe ich folgende Information bekommen.

Kennzeichen auch Ohne TÜV zur Überführung Ok wenn, zur nächsten Werkstatt, oder direkt zu einer Prüforganisation gefahren wird.

Fahrzeugdaten werden NICHT von der Zulassungsstelle eingetragen, sondern können selbst eingetragen werden (kann ja auch sein, das ich erst das 2. oder 3. Fahrzeug was ich mir ansehe Kaufe etc.)

Sonst hat sich bisher nichts verändert.

Gruß
Jens
Gruß
Jens
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von ergster »

Das mit den Kennzeoichen einiges aus dem Ruder gelaufen ist, dass ist unsere exekutive aber selbst schuld.

In den Regeln steht ganz klar, das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein und darf zu Überführungs- Werkstatt- und Probefahrten gennutzt werden. Damit ist alles gesagt und es bedarf keiner weiterer Regelungen.

Wer sich aber mit ner Karre auf die Straße traut, die Augenscheinlich schon keine HU bestehen würde hat ja kaum was zu befürchten, da einfach nicht kontrolliert wird. Das ist aber kein Problem der Gesetzte. Dazu kommen die Schrottsammler die Teilweise mit Kisten jenseits von gut und böse unterwegs sind und die, die das Kennzeichen missbrauchem um damit Treffen anzusteuern.
Gerade bei den letzten beiden Punkten ist es mir ein Rätsel warum diese Leute nichts zu befürchten haben, denn offensichtlicher kann man die vorgaben zur Verwendung ja garnicht missachten.

Das lässt eigentlich nur den Rückschluss zu, dass diese Änderung genau dazu gedacht ist, was schon genannt wurde! Wenn ich für ne alte Schüssel nochmal 500 EUR oder mehr in den Transport für abholung und Vorführung zur HU Investieren muss, dann kann ich mir oft gleich was kaufen was noch ne HU hat und schon sind wieder ein paar gute Altfahrzeuge weniger auf der Straße, weil der Schrotter mehr zahlt als Potentielle Käufer.

Man darf dabei ja nicht vergessen, dass der Anteil der Fahrzeuge die genug Anhängelast haben um einen Trailer ziehen zu dürfen hier im Forum überdurchschnittlich hoch ist.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von bu-bi »

Moin,

der Endspurt läuft...

https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von DailyDriver »

*hochschieb*

Vielleicht hat es der eine oder andere noch nicht unterzeichnet...

Gruß, Ingo
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von efehner »

so hab auch mal gezeichnet, leider fehlen echt noch ne Menge bis 120.000 :-?
classick
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von classick »

:kotz Ich versteh manchmal nicht warum die dümmsten Youtube-Videos innerhalb weniger Tage das vielfache von 120000 Klicks haben kann, wenn dagegen 120000 "Unterschriften" für z.B diese Petition nicht erreicht werden.
Naja...auch wenn ich perönlich glaube das eine Petition wohl nicht viel bringen wird.
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von mowagman »

Weil es die Masse nicht interessiert ob ein Auto nur mit TÜV über führt werden kann. Kommt doch vom Händler ....

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Gruss aus dem Wald

Florian
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von slowly »

classick hat geschrieben: Naja...auch wenn ich perönlich glaube das eine Petition wohl nicht viel bringen wird.
Wenn wir es nicht versuchen bringts auf jeden Fall nix :mrgreen:
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

classick hat geschrieben::kotz Ich versteh manchmal nicht warum die dümmsten Youtube-Videos innerhalb weniger Tage das vielfache von 120000 Klicks haben kann, wenn dagegen 120000 "Unterschriften" für z.B diese Petition nicht erreicht werden.
Naja...auch wenn ich perönlich glaube das eine Petition wohl nicht viel bringen wird.
Vielleicht gibt es mehr dumme Menschen, als Kurzzeitkennzeichennutzer??? :-)
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Re: Kurzkennzeichen nur noch mit gueltigem Tuev

Beitrag von dlulle »

so weit ich weiß kann man sich dann eine "Sondergenehmigung" besorgen in der die Fahrt zum TÜV oder zum Straßenverkehrsamt ohne TÜV zulässig sind ...
Viele Grüße, Julian

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