Etwas verwirrt über Zulassung

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Alex74
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Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alex74 »

Hallo,

heut hab ich im fahrzeugbrief etwas entdeckt,was mich etwas verwirrt.
Als erstzulassung steht drin der 18.12.1986
Dann steht noch drin nummer der eg typ genehmigun oder ABE B 206/1 NT datum 14.06.1984.
Und zu guter letzt steht noch ein stempel drin mit betriebserlaubnis datum 10.04.1990.
Wie ist das denn zu verstehen?

Danke schonmal
Bullfred
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Bullfred »

Moin,
na erst werden Genehmigungen erteilt und dann können damit Auto`s gebaut werden.
Dann wurde mal was geändert und praktisch eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
:cafe
Alex74
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alex74 »

Ok,
aber was zählt denn dann für das h-kennzeichen?
Das datum der erstzulassung oder? :cafe
Bullfred
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Bullfred »

Hmm...Kann mir vorstellen, dass Du mit der "neuen" Betriebserlaubnis evtl. Schwierigkeiten haben könntest, ein H zu bekommen. :gr
Mit der EZ. kaum.
:cafe
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alex74 »

Mit der ABE von 1990 wurde soweit ich das sehen kann,die küche eingebaut.
Bullfred
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Bullfred »

Na wenns das Kaeffzett mit der Küche vor dreissig Jahren auch schon so gab, sehe ich grün. Drücke die Daumen! :g5
Oink! :cafe
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alex74 »

Danke dir bullfred.
Kommt also drauf an,wie der tüvprüfer drauf ist?
Wünsch dir noch einen schönen sonntag
Wohnklofan
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Wohnklofan »

Moin,

laut § 2 Abs 22 der Zulassungsverordnung gilt grundsätzlich erstmal
Tag der Erstzulassung...

Da die Zulassungsbehörden aber Ländersache sind, wird das u.u. auch unterschiedlich streng gehandhabt...

So hat es Fälle gegeben da wurde die H - Zulassung auch nach Baujahr
oder sogar nach Jahr der Modellreihe vergeben...
Ebenso nach Jahr der EZ, nicht nach genauem Datum...

Der TÜV in einigen Bundesländern meinte sich da aber wieder einmischen zu müssen und wollte nicht mitziehen... :kp


Ich würd mal bei nem kompetenten Mitarbeiter deiner zuständigen Zulassungsstelle vorsprechen und mich beraten lassen. Wenn der grünes Licht gibt, würd ich mir das für den TÜV schriftlich geben lassen... :mrgreen:

Ansonsten wirst noch warten müssen bis die 30 voll sind... :kp

Gruß...
Hotelbett ? Nein danke...
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Jokeringo »

Fast wie bei mir, muss auch bis 2016 warten obwohl er 1984 das Werk verlassen hat, aber erst 1986 Erstzulassung hat, na die 1 1/2 Jahre sind dann auch nicht weiter wild zu warten
Kann man nur hoffen das die Politik da sich nicht wieder was Unsinniges
einfallen läst

Gruss Ingo
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Atlantik90 »

Die ABE datiert auf den beschriebenen und genehmigten technischen Stand. Und das ist 1984. Erstzulassung ist ja klar. Und wann dein Auto vom Band ist kannst du rechts an der A-Säule am Typenschild ablesen, denn da findest du Tag und Kalenderwoche - siehe da: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... ld#p609731" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Asdix »

Hi,

ist zwar schon in die Jahre gekommen dieser Beitrag, aber vielleicht bringt uns oder mich das gerade Erlebte weiter:

Nachdem ich von der Zulassungsstelle Soest auf klaren Hinweis meinerseits, die Erstzulasung wäre erst 3/1988, der Wagen wäre jedoch lt. FIN Modell 87, lt dem anderen Ding da auf der Beifahrerseite September 86 gebaut, die Antwort erhielt Zitat "...für die Zulassung als Oldtimer wird das Baujahr oder das Datum der Erstzulassung zugrunde gelegt.... Weiterhin benötigen Sie für die Zulassung als Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO einer techn. Prüfstelle."... schickte mich vor einer halben Stunde die DECRA wieder nach Hause, das Gutachten nach § 23 StVZO könnte nur gemacht werden, wenn der Wagen vor mindestens 30 Jahren "in den Verkehr" gebracht worden sei. Hmmm..., nun steht Sid draußen, strahlt weiß und poliert vor sich hin, wird wegen Saisonende eingemottet bis zum März. Schade, wollte mit ihm in Kur fahren nach Silvester... :-).

Hat jemand einen Rat?
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von elCravale »

Hi,

Such dir eine andere technische Prüforganisatio. KÜS, GTÜ, TÜV sind ja auch noch da. Die DEKRA hat ja keine Monopolstellung, und in NRW ja nicht mal Amtshoheit bezüglich technischer Abnahmen.

Grüße und DAnk
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alexander »

Hallo,
was aber nichts ändern wird.
Es gilt immer das Datum der Erstzulassung. Da gibt es auch keinen Spielraum, denn die verwendete Software kann halt rechnen.
Das ist halt leider Pech.
ich kenne einen T2 Bj. 79, der mußte noch 3 Jahre warten weil der Wagen noch 3 Jahre beim Ausbauer gestanden hatte bevor er zugelassen wurde.
Viele Grüße,
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Atlantik90
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Atlantik90 »

Die Definition in der FZV § 8 ist ganz eindeutig:
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und
einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“
hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde)
kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem
Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen
Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, anrechnen.


genauso eindeutig ist die Festlegung in StVZO $ 23:
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.
Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden
bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten
Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer
Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten
nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.


Der Gutachter kann dir wohl ein Gutachten machen. Aber nachdem das wenn meines Wissens älter als 6 Monate bei der Zulassung nicht mehr anerkannt wird, wäre das hinausgeworfenes Geld. Sein froh für den Gutachter.

Ausnahmen von der Erstzulassung werden meines Wissens dann gemacht, wenn das Erstinverkehrbringen nicht mehr festgestellt werden kann aber das Baujahr bestimmt werden kann.
Alles andere wären Verstöße gegen die FZV durch die Zulassungsstelle, die in allen Bundesländern gleich gilt. Schließlich ist die zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Asdix »

Wow, DANKE!

Ich re-zitiere mal:

"Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, anrechnen."

Nach meinem Verständnis hat somit meine Zulasungsbehörde von ihrern Möglichkeiten gebrauch gemacht und die Zeit zum Umbau bei Westfalia und so weiter... angerechnet indem sie mir mitteilte, Baujahr oder Erstzulassung. Das war für mich soweit klar.

Das ich ein Gutachten benötige ist auch ok und akzeptiert.

Das es aber die DEKRA es nicht machen mag, kann, darf... wie auch immer, das verstehe ich noch nicht, den rechtlichen Hintergrund kann ich nicht erkennen.

Hätten sie es gemacht, wäre ich nach Soest, die ja offensichtlich anrechnen und fertig wäre das H.... oder habe ich was falsch verstanden?

Schönen Gruß
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Alexander
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Alexander »

Hallo,
mein GTÜ-Prüfer könnte es nicht machen.
Seine Software blockiert einfach wenn das Erstzulassungsdatum nicht 30 Jahre her ist.
Viele Grüße,
Alexander
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Asdix
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Asdix »

Blöde Software, gerade weil die GTÜ-Werbung Hoffnung macht.... schaut mal, http://www.gtue.de/sixcms/media.php/771 ... assung.pdf

Ich schaue weiter, bis ich es verstanden habe und mir das jemand schlüssig erklären kann....., ich empfinde das als Widersprüchlich.
Bis dann!
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von bernd68 »

Moin,

mit EZ ist die Handhabung am einfachsten und klarsten.; es dürfte auch der Normalfall sein.
Alle anderen Ausnahmen erfordern Zeit und Einzelfallentscheidungen - das hält den Betrieb auf.

Gruß Bernd
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Atlantik90 »

Es gibt Fahrzeuge, die z.B. auf nicht öffentlichem Grund betrieben wurden - ein Beispiel sind z.B. Flugfeldfahrzeuge . Die waren somit in Verkehr aber nicht amtlich zugelassen. Ein anderer Grund sind z.B. die "Scheunenfunde" oder Fahrzeuge, bei denen die Papiere verloren sind und diese schon so lange stillgelegt waren, dass sich nichts mehr in den Unterlagen findet. Da kann jeweils ggf. das Baujahr herangezogen werden.
Ein Fahrzeug, bei dem das Erstzulassungsdatum vorhanden ist, das aber z.B. bei einem Händler im Schaufenster stand, also nicht in Verkehr war, fällt da nicht darunter.
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von bullimarin »

So einen Bulli haben wir auch. Der Brief wurde 1986 ausgestellt, die Erstzulassung war erst 1989. Seine ersten Jahre hat er vermutlich als Shuttle-Fahrzeug auf einem Militär-Flughafen zugebracht. Als erster Halter ist lediglich mit einem Stempel das "Landesamt für Besatzungslasten" eingetragen. Der erste vollständige Halter ist die Person, die den Bulli dann 1989 übernommen hat.
Corona ist irgendwann vorbei!
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https://youtu.be/0AREPdnwpZg
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Re: Etwas verwirrt über Zulassung

Beitrag von Takeshi »

Auch hier, bei unserem ist Erstzulassung April 81, obwohl Modelljahr 80.
Stand wohl länger bei Eurec in IJsselstein und kam spät nach Oberösterreich zum Typisieren.
Genau aus dem Grund habe ich die Geburtsurkunde bei VW angefordert, jetzt stehts schwarz auf weiß:

31.07.1979

:hehe
...feinste Grüße!

Der Bulli ist ein unweigerlicher Teil meines Lebens, dem ich mich seit Kindesbeinen nicht entziehen kann.
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