Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
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Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Hi
bei mir ist eben ein Knöllchen aus Frankreich eingetrudelt. Man wirft mir vor am 14.8. in Tarbes mit 61 kmh statt der erlaubten 50 innerort unterwegs gewesen zu sein. Nach Abzug der Toleranz handelt es sich also um 56 kmh. Wusste gar nicht das mein Bus so schnell fährt. Ich tippe ja auf vorauseilende Lichtreflexe.
Da mein Vater der Halter ist und zuerst Post bekam worauf er die Franzosen an mich weitergeleitet hat, hat es wohl etwas länger gedauert.
Auf jeden Fall hab ich jetzt ein orangenes, ein grünes, und ein blaues DIN A4 Blatt in Deutsch geschrieben vor mir liegen, die mir jetzt noch ca. 25 Tage geben 90 Euro zu bezahlen oder danach 135€ oder Einspruch einlegen und gleich mal 375 Euro bezahlen.?!?
Hat jemand schon solche Post aus Paris bekommen? Wie seit/würdet ihr damit umgehen?
Achja Foto ist keines dabei.
Grüße
bei mir ist eben ein Knöllchen aus Frankreich eingetrudelt. Man wirft mir vor am 14.8. in Tarbes mit 61 kmh statt der erlaubten 50 innerort unterwegs gewesen zu sein. Nach Abzug der Toleranz handelt es sich also um 56 kmh. Wusste gar nicht das mein Bus so schnell fährt. Ich tippe ja auf vorauseilende Lichtreflexe.
Da mein Vater der Halter ist und zuerst Post bekam worauf er die Franzosen an mich weitergeleitet hat, hat es wohl etwas länger gedauert.
Auf jeden Fall hab ich jetzt ein orangenes, ein grünes, und ein blaues DIN A4 Blatt in Deutsch geschrieben vor mir liegen, die mir jetzt noch ca. 25 Tage geben 90 Euro zu bezahlen oder danach 135€ oder Einspruch einlegen und gleich mal 375 Euro bezahlen.?!?
Hat jemand schon solche Post aus Paris bekommen? Wie seit/würdet ihr damit umgehen?
Achja Foto ist keines dabei.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Hi,
ist die Geschwindigkeit, die einem vorgeworfen wird, nicht schon abzüglich der Toleranz ?
Ich persönlich würde es zahlen, m.W. kommt man mittlerweile nicht mehr so leicht um die Strafe drum rum wie es "früher" einmal war. Sie sagen Dir ja schon, was auf Dich noch so zukommen kann... In Frankreich fahr ich keinen km mehr zu schnell.
Bin natürlich kein Jurist.
Grüsse,Axel
--
ist die Geschwindigkeit, die einem vorgeworfen wird, nicht schon abzüglich der Toleranz ?
Ich persönlich würde es zahlen, m.W. kommt man mittlerweile nicht mehr so leicht um die Strafe drum rum wie es "früher" einmal war. Sie sagen Dir ja schon, was auf Dich noch so zukommen kann... In Frankreich fahr ich keinen km mehr zu schnell.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Können jetzt EU-weit vollstreckt werden. Sofort zahlen ist die billigste Lösung.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Moin,
also ich hab die Frage nich verstanden...
Der Bus wird die angegebene Geschwindigkeit wohl schaffen und wenn du zu dem Zeitpunkt dort warst, wirst du die in Frankreich übliche Vorwarnurg vor Radar wohl übersehen haben...
In Frankreich verjährt eine Übertretung erst nach einem Jahr, vollsteckt werden kann bis zu 2 Jahren...
Solltest du jemals wieder dort rüber wollen würd ich zahlen und gut is...
Die Zeiten mit Knöllchen in die Tonne und nie wieder was hören sind lange vorbei...
Gruß...
also ich hab die Frage nich verstanden...
Der Bus wird die angegebene Geschwindigkeit wohl schaffen und wenn du zu dem Zeitpunkt dort warst, wirst du die in Frankreich übliche Vorwarnurg vor Radar wohl übersehen haben...
In Frankreich verjährt eine Übertretung erst nach einem Jahr, vollsteckt werden kann bis zu 2 Jahren...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Bleibt im Lande, da sind die Knöllchen kleiner, da versteht dich jeder... ein Bayer den Ostfriesen und umgekehrt wohl weniger aber hier sind die Urlaubs-Gelder besser angelegt
Freundliche Grüße
Martin
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
hab ich auch schon hinter mir, am einfachsten und billigsten ist, gleich zu bezahlen, alles andere wird wesentlich teuerer
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Willst du bald mal wieder nach Frankreich?
Kann dir passieren, dass die dich bei der Mautstelle rausziehen...auch an manchen von den Anzeigetafeln über der autobahn sind kameras mit Nummernschild Erkennung. Ob die allerdings vernetzt sind weiss ich net.
Ich hab auf soner tafel mal ne Anzeige gesehen mit MEINER nummer und 'trop vite' (zu schnell) ...
Ich würds zahlen, oder ich hätt bedenken da nochmal hin zu fahren...
Kann dir passieren, dass die dich bei der Mautstelle rausziehen...auch an manchen von den Anzeigetafeln über der autobahn sind kameras mit Nummernschild Erkennung. Ob die allerdings vernetzt sind weiss ich net.
Ich hab auf soner tafel mal ne Anzeige gesehen mit MEINER nummer und 'trop vite' (zu schnell) ...
Ich würds zahlen, oder ich hätt bedenken da nochmal hin zu fahren...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
zahl einfach! diu wirst auch hier ne vollstreckung bekommen, zahlen wirste auf jeden fall, nur mom noch die frage wie viel
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Hier etwas weiter unten auf der Seite steht alles was du wissen solltest und was du für Möglichkeiten hast.
http://www.helpster.de/geblitzt-in-fran ... -tun_41556" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich glaube, ich würde auch zahlen und damit hat sich die Sache erledigt!
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Ich vermute mal, das wird sich nicht viel anders verhalten als n Parkknöllchen aus den Niederlanden. Zur vollstreckung brauchen die Franzocken Amtshilfe und die kriegen vermutlich eben so wenig wie die Holländer. Guckst du http://www.golfcabrio.de/forum/showthre ... in-Grundst" onclick="window.open(this.href);return false;ück-!!!!?highlight=holland
Wenn ich richtig liegen sollte würd ich dat nich zahlen sofern du oder dein Vater da die nächsten Jahre nich mehr hin willst.
Wenn ich richtig liegen sollte würd ich dat nich zahlen sofern du oder dein Vater da die nächsten Jahre nich mehr hin willst.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen
Grüße
ergster
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Ich würde mich nicht an einem Thread festmachen, der von 2011 stammt, denn immer mehr Länder haben den EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI in nationales Recht umgesetzt- Deutschland z.B. mit Wirkung vom 28.10.2010. Frankreich zählt auch dazu. Und du liegst über der Bagatellgrenze von 70,--€.
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... geId=48450" onclick="window.open(this.href);return false;
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Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Naja das mit Knöllchen wegschmeißen war früher vielleicht so, heutzutage dürfen die laut EU-Abkommen seit 28.10.2010 Bußgeldbescheide über 70 Euro EU-weit vollstrecken. Knöllchen aus dem Ausland vollstreckt dann das BfJ (Bundesamt für Justiz) in Bonn. (Quelle: Gelber Autoclub)
Gemeinhin geistert die Annahme rum, da es sich in Frankreich um Halterhaftung handelt, können sie dir als Fahrer nix. Das stimmt wohl, aber laut Rechtsprechung dort ist in dem Fall der Halter zahlungspflichtig, welches jedoch nicht ganz mit deutschem Recht vereinbar ist. Da dein Vater das anscheinend an dich weitergeleitet hat, ist auch das uninteressant. Es ist auch nicht zu empfehlen das auszusitzen, möchtest du in den nächsten Jahren wieder nach Frankreich rein. Dann zahlst du am Mauthäuschen die 375Euro.
Um sich mal die horrenden Bußgelder vor Augen zu führen (Quelle: securite-routiere.gouv.fr):
- weniger als 20km/h zu schnell bei Limit über 50km/h - 68Euro
- weniger als 20km/h zu schnell bei Limit bis einschließlich 50km/h - 135Euro
- zwischen 20 und 50km/h zu schnell - 135Euro (dazwischen stufenweise Führerscheinentzug bzw. Einkassierung Auto - inwiefern vollstreckbar entzieht sich meiner Kenntnis)
- über 50km/h zu schnell - 1500Euro und jede Menge Ärger
Und es gibt halt den "Rabatt" bei schnellerer bzw. "Aufschlag" bei langsamerer Zahlung
Und nein ich hab nicht zuviel Zeit Ich hab mit das alles für den letzten Frankreichurlaub rausgesucht, um die Urlaubskasse nicht allzusehr zu strapazieren.
Gruß
Frank
Gemeinhin geistert die Annahme rum, da es sich in Frankreich um Halterhaftung handelt, können sie dir als Fahrer nix. Das stimmt wohl, aber laut Rechtsprechung dort ist in dem Fall der Halter zahlungspflichtig, welches jedoch nicht ganz mit deutschem Recht vereinbar ist. Da dein Vater das anscheinend an dich weitergeleitet hat, ist auch das uninteressant. Es ist auch nicht zu empfehlen das auszusitzen, möchtest du in den nächsten Jahren wieder nach Frankreich rein. Dann zahlst du am Mauthäuschen die 375Euro.
Um sich mal die horrenden Bußgelder vor Augen zu führen (Quelle: securite-routiere.gouv.fr):
- weniger als 20km/h zu schnell bei Limit über 50km/h - 68Euro
- weniger als 20km/h zu schnell bei Limit bis einschließlich 50km/h - 135Euro
- zwischen 20 und 50km/h zu schnell - 135Euro (dazwischen stufenweise Führerscheinentzug bzw. Einkassierung Auto - inwiefern vollstreckbar entzieht sich meiner Kenntnis)
- über 50km/h zu schnell - 1500Euro und jede Menge Ärger
Und es gibt halt den "Rabatt" bei schnellerer bzw. "Aufschlag" bei langsamerer Zahlung
Und nein ich hab nicht zuviel Zeit Ich hab mit das alles für den letzten Frankreichurlaub rausgesucht, um die Urlaubskasse nicht allzusehr zu strapazieren.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Waren im august 2014 in norwegen. Das Falsch-park-ticket habe ich direkt in die tonne geworfen. Da ist nie etwas nachgekommen.
Ob man das risiko eingeht muss jeder für sich entscheiden. Ich bin da wie gesagt kostenlos raus gekommen. Kann bestimmt auch anders laufen
Ob man das risiko eingeht muss jeder für sich entscheiden. Ich bin da wie gesagt kostenlos raus gekommen. Kann bestimmt auch anders laufen
suche: Doka Türdichtung hinten, Spurverbreiterungen v+h
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Norwegen ist auch nicht in der EU.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Einzige Alternative zum Bezahlen ist ein Wechsel des Kennzeichens. Dann kriegen sie dich in Frankreich nicht an der Mautstelle.
Ausweiskontrolle oder Unfall könnte dann aber unangenehm werden.
Knolle zahlen ist also besser.
Grüße, Marc (der im Oktobercauch 45€ nach Frankreich geschickt hat)
Ausweiskontrolle oder Unfall könnte dann aber unangenehm werden.
Knolle zahlen ist also besser.
Grüße, Marc (der im Oktobercauch 45€ nach Frankreich geschickt hat)
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Aber auch nur wenn man da demnächst unbedingt wieder hin will....
Festmachen würde ich an dem Beitrag ausm Cabrioforum auch nix, aber mal so als Anregung nach was man sich noch so erkundigen kann taugt der sicher. Blöde war es jedenfalls schon mal, dass dein Vater da Kommentarlos dich angegeben hat.
Meine Mutter hätte kein Problem damit gehabt für mich ne niederländische Parkknolle auszusitzen weil se da eh nie hin fährt, die is aber dann doch nie angekommen.
Festmachen würde ich an dem Beitrag ausm Cabrioforum auch nix, aber mal so als Anregung nach was man sich noch so erkundigen kann taugt der sicher. Blöde war es jedenfalls schon mal, dass dein Vater da Kommentarlos dich angegeben hat.
Meine Mutter hätte kein Problem damit gehabt für mich ne niederländische Parkknolle auszusitzen weil se da eh nie hin fährt, die is aber dann doch nie angekommen.
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Muss auch W sagen
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ergster
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Manche Beiträge sind schon seltsam.
Verhaltet euch so, wie ihr erwartet, dass sich andere bei uns verhalten sollen.
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Blöde davor war jedenfalls, an der falschen Stelle die falsche Geschwindigkeit eingestellt zu haben.ergster hat geschrieben: Blöde war es jedenfalls schon mal, dass dein Vater da Kommentarlos dich angegeben hat.
Einfach bezahlen und weniger Bohei aus seinem Fehler machen. Oder mal bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob wirklich Bußgelder aus EU-Ländern eingetrieben werden.
Gute Fahrt
Burkhard
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Naja wir sind halt gewohnt für einen Geschwindigkeitsübertritt von 6km/h innerorts 15Euro und für ein Falschparken schlimmstenfalls 35Euro (mit Behinderung) zu zahlen. Da kommt es schon bitter, wenn man für sowas im Ausland 135Euro (Geschwindigkeit F) bzw. 70Euro (Falschparken NL) zahlen muss.
Ein Schelm wer böses denkt, dass Geschwindigkeitskontrollen vermehrt auf Touristenstraßen geschehen oder Parkverbotsschilder in Urlaubsorten absichtlich versteckt werden (siehe KörbchenForum), da kommt es für viele als reine Abzocke vor. Meines Erachtens muss man sich aber auch über die Gegebenheiten im Ausland informieren und sich dann geschwindigkeitstechnisch anpassen, wenns einem zu teuer ist. Es gibt auch vor allem für Frankreich gute digitale Straßenkarten, in denen neben der direkten Berechnung der Maut auch alle stationären Radaranlagen auf der Route aufgelistet sind.
Zur Verteidigung: Es ist für uns "Touristen" jedoch in der Tat manchmal schwer sich richtig zu verhalten. Da gibt es z.B. für unseren Bus in Spanien auf Autobahnen viele verschiedene generelle Tempolimits auf den Autobahnen: Lieferwagen dürfen 90km/h, Wagen zur Personenbeförderung 100km/h, mit kleinem Hänger 90km/h und mit großem Hänger 80km/h (vgl. 120km/h für normale Autos). Oder nen halben Meter große Schilder in Italien, dass man dort zu der und der Zeit mit dem und dem Wagen nicht hineinfahren darf. Auf bestem italienisch natürlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Trotzdem allzeit gute Fahrt im Ausland
Frank
Ein Schelm wer böses denkt, dass Geschwindigkeitskontrollen vermehrt auf Touristenstraßen geschehen oder Parkverbotsschilder in Urlaubsorten absichtlich versteckt werden (siehe KörbchenForum), da kommt es für viele als reine Abzocke vor. Meines Erachtens muss man sich aber auch über die Gegebenheiten im Ausland informieren und sich dann geschwindigkeitstechnisch anpassen, wenns einem zu teuer ist. Es gibt auch vor allem für Frankreich gute digitale Straßenkarten, in denen neben der direkten Berechnung der Maut auch alle stationären Radaranlagen auf der Route aufgelistet sind.
Zur Verteidigung: Es ist für uns "Touristen" jedoch in der Tat manchmal schwer sich richtig zu verhalten. Da gibt es z.B. für unseren Bus in Spanien auf Autobahnen viele verschiedene generelle Tempolimits auf den Autobahnen: Lieferwagen dürfen 90km/h, Wagen zur Personenbeförderung 100km/h, mit kleinem Hänger 90km/h und mit großem Hänger 80km/h (vgl. 120km/h für normale Autos). Oder nen halben Meter große Schilder in Italien, dass man dort zu der und der Zeit mit dem und dem Wagen nicht hineinfahren darf. Auf bestem italienisch natürlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
so sieht das aus. einfach bezahlen und gut.
Du hast doch auch keine Lust dass ein Franzose hier rast und vor irgend 'ner Schule dein Kind umkarrt oder dir auch einfach nur einen Parkrempler verpaßt und sich dann verpisst (im wissen das man ihn wohl nicht belangen wird selbst wenn es jemand eindeutig gesehen und das Kennzeichen notiert hat). Klar ist's 'nen unterschied ob Bußgeld oder Straftat aber die grenzen sind ja mitunter fließend und für beides sollte man sich verantworten.
Du hast einen Fehler gemacht also steh dafür gerade.
(und wenn ich dein Vater wär, würd ich dir für die Fragerei hier das Auto vielleicht gleich mal ganz entziehen. dann krieg ich so 'ne Briefe nicht und du sparst auch dein Geld)
---------
und das den Umstand mit den 'Touristenstaßen angeht'
Ja das mag so sein aber das ist auch irgendwo berechtigt. Wenn da massenhaft Touris langfahren, mit
->8 stunden fahrt hinter sich
->ortsfremd (aber man braucht ja keine ortskenntnis mehr sondern guckt eher auf navi als auf schilder....)
->überhöher geschwindigkeit
->usw
dann ist das ein Gefahrenpotential und um da wenigstens den Faktor raserei abzustellen wird eben vermehrt kontrolliert. Das finde ich nicht verwerflich. Können wir auf unseren Autobahnbaustellen doch genauso machen - da gehen auch recht häufig welche mit 120, 130 durch und ausländischem Kennzeichen.
Manches ist auch einfach nur Krank - neulich hatte eichen Schweden oder Dänem auf der Autobah vor , neben , hinter mir. BMW X5 und riesen Anhänger dahinter mit einer 'ne recht große Jacht da drauf(also 250 breit usw). Der fuhr Tempo 135!, schwamm mit dem fließenden Verkehr mit, incl abbremsen, einscheren, erste Spur, zweite Spur dritte, Spur. Eigentlich der Fahrstil wie ihn früher manche Reisebusse hatten aber das hat sich durchaus etwas gebessert.
Du hast doch auch keine Lust dass ein Franzose hier rast und vor irgend 'ner Schule dein Kind umkarrt oder dir auch einfach nur einen Parkrempler verpaßt und sich dann verpisst (im wissen das man ihn wohl nicht belangen wird selbst wenn es jemand eindeutig gesehen und das Kennzeichen notiert hat). Klar ist's 'nen unterschied ob Bußgeld oder Straftat aber die grenzen sind ja mitunter fließend und für beides sollte man sich verantworten.
Du hast einen Fehler gemacht also steh dafür gerade.
(und wenn ich dein Vater wär, würd ich dir für die Fragerei hier das Auto vielleicht gleich mal ganz entziehen. dann krieg ich so 'ne Briefe nicht und du sparst auch dein Geld)
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und das den Umstand mit den 'Touristenstaßen angeht'
Ja das mag so sein aber das ist auch irgendwo berechtigt. Wenn da massenhaft Touris langfahren, mit
->8 stunden fahrt hinter sich
->ortsfremd (aber man braucht ja keine ortskenntnis mehr sondern guckt eher auf navi als auf schilder....)
->überhöher geschwindigkeit
->usw
dann ist das ein Gefahrenpotential und um da wenigstens den Faktor raserei abzustellen wird eben vermehrt kontrolliert. Das finde ich nicht verwerflich. Können wir auf unseren Autobahnbaustellen doch genauso machen - da gehen auch recht häufig welche mit 120, 130 durch und ausländischem Kennzeichen.
Manches ist auch einfach nur Krank - neulich hatte eichen Schweden oder Dänem auf der Autobah vor , neben , hinter mir. BMW X5 und riesen Anhänger dahinter mit einer 'ne recht große Jacht da drauf(also 250 breit usw). Der fuhr Tempo 135!, schwamm mit dem fließenden Verkehr mit, incl abbremsen, einscheren, erste Spur, zweite Spur dritte, Spur. Eigentlich der Fahrstil wie ihn früher manche Reisebusse hatten aber das hat sich durchaus etwas gebessert.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Sagen wir einmal so: Radar"fallen" auf Touristenstraßen fallen Touristen naturgemäß mehr auf.
Dass man sich über die Regeln im Ausland vorher informieren soll, ist doch selbstverständlich, wird einem aber nicht leicht gemacht. Die entsprechenden Infiormationen auf den Seiten des ÖAMTC (österr. automobilclub) sind da eher mager, auf den ADAC-Seiten habe ich auf die Schnelle gar nichts gefunden.
Wer aus unserem nördlichen Nachbarland weiß denn schon, dass er in Österreich einen Vorrangverstoß begehen kann, wenn er eine Kreuzung im Zuge einer Vorrangstraße überquert? Da geht es dann nicht mehr nur um ein Knöllchen, sondern um einen Schaden an seinem Fahrzeug, auf dem man sitzen bleibt?
Zum Stillstand bringen des Fahrzeuges, aus welchem Grund auch immer, gilt in Österreich als Vorrangverzicht (Ausgenommen Straßenbahnen bei Haltestellen). Problem ist halt der Nachweis.
Dass man sich über die Regeln im Ausland vorher informieren soll, ist doch selbstverständlich, wird einem aber nicht leicht gemacht. Die entsprechenden Infiormationen auf den Seiten des ÖAMTC (österr. automobilclub) sind da eher mager, auf den ADAC-Seiten habe ich auf die Schnelle gar nichts gefunden.
Wer aus unserem nördlichen Nachbarland weiß denn schon, dass er in Österreich einen Vorrangverstoß begehen kann, wenn er eine Kreuzung im Zuge einer Vorrangstraße überquert? Da geht es dann nicht mehr nur um ein Knöllchen, sondern um einen Schaden an seinem Fahrzeug, auf dem man sitzen bleibt?
Zum Stillstand bringen des Fahrzeuges, aus welchem Grund auch immer, gilt in Österreich als Vorrangverzicht (Ausgenommen Straßenbahnen bei Haltestellen). Problem ist halt der Nachweis.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Soweit so gut
Ich werde das jetzt mal bezahlen. Dann brauch ich mir deswegen keinen Kopp mehr machen.
Nach Frankreich will ich zwar mit dem Bus erstmal nicht mehr aber das spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.
Ich hab nichts dagegen für meine Fehler gerade zu stehen, aber 90 Euro für nachgewiesene 6 kmh zu schnell ist imho unverhältnissmäßig zumal man mit nem KY ja nicht rast, das heisst ich bin sicher nicht an einer unübersichtlichen engen Straße soo schnell gefahren.
Hamwa auf jeden Fall wieder was gelernt.
Danke für die Hinweise und Anregungen.
Ich werde das jetzt mal bezahlen. Dann brauch ich mir deswegen keinen Kopp mehr machen.
Nach Frankreich will ich zwar mit dem Bus erstmal nicht mehr aber das spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.
Ich hab nichts dagegen für meine Fehler gerade zu stehen, aber 90 Euro für nachgewiesene 6 kmh zu schnell ist imho unverhältnissmäßig zumal man mit nem KY ja nicht rast, das heisst ich bin sicher nicht an einer unübersichtlichen engen Straße soo schnell gefahren.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Moin,
in Frankreich ist das ab 1 KM/h zu schnell der Tarif... Auch für Franzosen...
In Italien ist es ähnlich heftig...
Wir sind hier etwas verwöhnt mit den "billigen" Tickets...
Gruß...
in Frankreich ist das ab 1 KM/h zu schnell der Tarif... Auch für Franzosen...
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Hotelbett ? Nein danke...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Ich würde unbedingt bezahlen. Mein Vater hat vor drei Jahren mal in Ungarn falsch geparkt, was 6 Euro gekostet hätte. Er hatte auch gemeint das Knöllchen in die Tonne zu werfen und nicht zu zahlen. Einige Wochen später kam über die "Schweiz" (???) ein Inkassoschreiben mit Zahlungsaufforderung. Die ganze Gaudi hat dann mehr als 50 Euro gekostet...
Gruß Oli
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Kluge Entscheidung.indiana hat geschrieben: Ich werde das jetzt mal bezahlen. Dann brauch ich mir deswegen keinen Kopp mehr machen.
Nach Frankreich will ich zwar mit dem Bus erstmal nicht mehr aber das spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.
Die Franzosen treiben inzwischen für die Deutschen sogar 10 Euro-Parkknöllchen ein (weiß ich aus Erfahrung),
ich vermute mal nicht ohne Gegenleistung.
So isses nun mal hier in F.indiana hat geschrieben: Ich hab nichts dagegen für meine Fehler gerade zu stehen, aber 90 Euro für nachgewiesene 6 kmh zu schnell ist imho unverhältnissmäßig zumal man mit nem KY ja nicht rast, das heisst ich bin sicher nicht an einer unübersichtlichen engen Straße soo schnell gefahren.
1-20 km/h Übertretung 90 Euro (mit dem Schnellzahler-Rabatt, sonst deutlich mehr),
21-40 ist die nächtse Stufe.
Muss man nicht gut finden, kann man aber nur umgehen, indem man das Land meidet...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Da ist es wohl egal ob mit KY oder mit Ferrari - die "Tarife" gelten so oder soindiana hat geschrieben:
Ich hab nichts dagegen für meine Fehler gerade zu stehen, aber 90 Euro für nachgewiesene 6 kmh zu schnell ist imho unverhältnissmäßig
zumal man mit nem KY ja nicht rast, das heisst ich bin sicher nicht an einer unübersichtlichen engen Straße soo schnell gefahren.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
eben.Und bei uns gelten bisher noch etwas gemäßigtere Preise. Allerdings sollte man auch die am besten bezahlen sonst kann es auch teuer werden.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
"Zum Stillstand bringen des Fahrzeuges, aus welchem Grund auch immer, gilt in Österreich als Vorrangverzicht"
hey, dass wußt ich sogar und fahr im ausland auch danach(was die vorsicht angeht nicht die inanspruchenahme).
ist nämlich glaub sogar noch in einigen weiteren ländern so.
---------
gibt noch so weitere Sachen:
hier im link 'ne Ganze Liste
https://www.avd.de/wissen/recht/verkehr ... hrsregeln/" onclick="window.open(this.href);return false;
und hier mal ein paar Nette Beispiele
Bulgarien:
"Überholen von Kolonnen ist nicht erlaubt"
"In Einbahnstrassen ist das Parken nur auf der linken Fahrbahnseite erlaubt"
Dänemark , Finnland
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt" !!! ich denke das haben viele hier schon gemacht
Frankreich:
"Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern" nunja. hat vermutlich geringe auswirkungen, wenn man das nicht weiß
Griechenland
"Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in Bussen und Taxis) geahndet"(richtig so!)
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
GB
"Linksfahrgebot und Rechtsüberholen" (wer hats gewußt???)
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt" (auch hier wieder)
Italien
"Achtung neue Vorschrift ab 2014: Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht mehr gefahren werden!"
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
"Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist" (wer also kinder hat die mit 'ner gruppenreise dort roller fahren wollen...)
"Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)" (hast du keine kohle bei gibst du deine rolex ab)
"Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang" (auch ganz interessant!!!)
Kroatien
"Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden"
"Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln"
"es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden"
"Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden"
Luxenburg
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
Niederlande
"Auf Straßen ohne Mittellinie soll nur max. 60 km/h gefahren werden."
Norwegen
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt"
Österreich
"Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden" (interessant)
"Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden"
" am 1. Juni 2014 ist ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von drei- oder vierspurigen Autobahnen in Kraft getreten" (die haben nur kaum dreispurige)
Polen
"Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht" (ist sicher etwas schwammig formuliert sonst wäre wohl jeder parkplatz von autos beleuchtet)
"Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters (PDF-Download) mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt."
Portugal
"Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken" (da möchtest kein radfahrer sein)
Russland
"Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig" (sehr spaaanend)
"Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann"(sollten wir hier auch mal endlich einführen)
Serbien
"Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €)" (Tempolimit für Radfahrer wie geil)
"Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 €)" (die haben wohl dann keine kaffeebecher im straßengraben?)
Slowakei
"vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt" (besser isses...)
"Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren" (also doch schon ein land mit helmpflicht)
Spanien
"Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore)" (wer hats gewußt??)
"beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein" (also keine disco an der tanke)
"Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft." (wer in spanien einfach mal sitzen oder arbeiten möchte nehme einfach 'nen schild mit)
tschechien
"Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h" (besser is)
"Türkei"
beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen (das begründet einiges.)
"ungarn"
Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit (also mit 5km/h über die schiene)
"Radfahrer müssen ab dem 1.Juli 2007 nachts und bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen." (könnten wir hier ausserorts nachts auch einführen)
hey, dass wußt ich sogar und fahr im ausland auch danach(was die vorsicht angeht nicht die inanspruchenahme).
ist nämlich glaub sogar noch in einigen weiteren ländern so.
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gibt noch so weitere Sachen:
hier im link 'ne Ganze Liste
https://www.avd.de/wissen/recht/verkehr ... hrsregeln/" onclick="window.open(this.href);return false;
und hier mal ein paar Nette Beispiele
Bulgarien:
"Überholen von Kolonnen ist nicht erlaubt"
"In Einbahnstrassen ist das Parken nur auf der linken Fahrbahnseite erlaubt"
Dänemark , Finnland
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt" !!! ich denke das haben viele hier schon gemacht
Frankreich:
"Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern" nunja. hat vermutlich geringe auswirkungen, wenn man das nicht weiß
Griechenland
"Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in Bussen und Taxis) geahndet"(richtig so!)
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
GB
"Linksfahrgebot und Rechtsüberholen" (wer hats gewußt???)
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt" (auch hier wieder)
Italien
"Achtung neue Vorschrift ab 2014: Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht mehr gefahren werden!"
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
"Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist" (wer also kinder hat die mit 'ner gruppenreise dort roller fahren wollen...)
"Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)" (hast du keine kohle bei gibst du deine rolex ab)
"Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang" (auch ganz interessant!!!)
Kroatien
"Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden"
"Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln"
"es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden"
"Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden"
Luxenburg
"Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt"
Niederlande
"Auf Straßen ohne Mittellinie soll nur max. 60 km/h gefahren werden."
Norwegen
"Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt"
Österreich
"Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden" (interessant)
"Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden"
" am 1. Juni 2014 ist ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von drei- oder vierspurigen Autobahnen in Kraft getreten" (die haben nur kaum dreispurige)
Polen
"Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht" (ist sicher etwas schwammig formuliert sonst wäre wohl jeder parkplatz von autos beleuchtet)
"Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters (PDF-Download) mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt."
Portugal
"Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken" (da möchtest kein radfahrer sein)
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"Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann"(sollten wir hier auch mal endlich einführen)
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"Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €)" (Tempolimit für Radfahrer wie geil)
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"vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt" (besser isses...)
"Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren" (also doch schon ein land mit helmpflicht)
Spanien
"Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore)" (wer hats gewußt??)
"beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein" (also keine disco an der tanke)
"Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft." (wer in spanien einfach mal sitzen oder arbeiten möchte nehme einfach 'nen schild mit)
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"Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h" (besser is)
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beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen (das begründet einiges.)
"ungarn"
Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit (also mit 5km/h über die schiene)
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
achso ich hab Deutschland ganz vergessen
"mit lichthupe kommt man auf der autobahn schneller voran"
"es gilt grundsätzlich das recht des stärkeren, insbesondere auch der autobahn"
"fahrzeuge mit neupreis über 50t€ müssen nicht blinken, kleinwagen von premiummarken auch nicht"
"bullis der marke t1, t2, t3 sind grundsätzlich schnellst möglich von hinten zu bedrängen und auch in gefahrensituationen zu überholen"
"gewähren sie einem solchen bulli niemals die vorfahrt, nehmen sie sie sich wo immer es geht"
"sollten sie ein polnisches kennzeichen haben nutzen sie bei 3 spuriger autobahn niemals die rechte spur"
"entspanntes fahren stresst die einheimischen fahrer. passen sie sich umgehend deren Fahrstil an"
"mit lichthupe kommt man auf der autobahn schneller voran"
"es gilt grundsätzlich das recht des stärkeren, insbesondere auch der autobahn"
"fahrzeuge mit neupreis über 50t€ müssen nicht blinken, kleinwagen von premiummarken auch nicht"
"bullis der marke t1, t2, t3 sind grundsätzlich schnellst möglich von hinten zu bedrängen und auch in gefahrensituationen zu überholen"
"gewähren sie einem solchen bulli niemals die vorfahrt, nehmen sie sie sich wo immer es geht"
"sollten sie ein polnisches kennzeichen haben nutzen sie bei 3 spuriger autobahn niemals die rechte spur"
"entspanntes fahren stresst die einheimischen fahrer. passen sie sich umgehend deren Fahrstil an"
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Österreich:newt3 hat geschrieben: Österreich
"Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden" (interessant)
"Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden"
" am 1. Juni 2014 ist ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von drei- oder vierspurigen Autobahnen in Kraft getreten" (die haben nur kaum dreispurige)
Serbien
"Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €)" (Tempolimit für Radfahrer wie geil)
Während des Haltens im Parkverbot darf man sich auch vom Fahrzeug wegbewegen - so weit, dass man es in den 10 Minuten wieder zurück schafft :)
Besitzstörungsklage kosten einige hundert Euro und können auch gegen den Halter angestrengt werden, weil der Fahrer juristisch da immer irgendwie im Auftrag des Halters handelt. Allerdings gibt es relativ kurze Fristen zur Einbringung der Besitzstörungsklage.
3- bis 4-spurige Autobahnen: Jede Menge im Einzugsgebiet von größeren Städten - Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck.
Kopfhörer und Radfahrer: In Österreich auch verboten (nur beides zugleich)
Was mir in Deutschland komisch vorkommt:
Man kann stehende Fahrzeuge überholen, zumindest bei uns muss das überholte Fahrzeug auch fahren, sonst ist es ein Vorbeifahren.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Die Tschechen und Slowaken sind da auch nicht besser.newt3 hat geschrieben: "sollten sie ein polnisches kennzeichen haben nutzen sie bei 3 spuriger autobahn niemals die rechte spur"
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Da sin se wieder, die lebenden guten Vorbilder.
Wenn ich jemandem etwas kaputt gemacht habe, versuche ich das wieder in Ordung zu bringen. Das is aber was anderes als ne Geldstrafe.
Wenn ich n weg finde das nich zu bezahlen dann tu ich das auch nicht. Und selbst wenn ich den nicht finde, versuche ich den Wegelagerern unnötige Arbeit zu machen.
In Parkverboten parke ich aber zB. nicht, weil die meistens einen Sinn haben, viele Geschwindigkeitsbeschränkungen sind aber blödsinn und städtische Parkraumbewirtschaftung is Wucher.
Und ob hier n Franzocke mitten in der Pampa 10 km/h zu schnell fährt juckt mich nicht. Hier stehen die jedenfalls nie vor der Schule sondern nur da wo sich auch was verdienen lässt.
Wenn ich jemandem etwas kaputt gemacht habe, versuche ich das wieder in Ordung zu bringen. Das is aber was anderes als ne Geldstrafe.
Wenn ich n weg finde das nich zu bezahlen dann tu ich das auch nicht. Und selbst wenn ich den nicht finde, versuche ich den Wegelagerern unnötige Arbeit zu machen.
In Parkverboten parke ich aber zB. nicht, weil die meistens einen Sinn haben, viele Geschwindigkeitsbeschränkungen sind aber blödsinn und städtische Parkraumbewirtschaftung is Wucher.
Und ob hier n Franzocke mitten in der Pampa 10 km/h zu schnell fährt juckt mich nicht. Hier stehen die jedenfalls nie vor der Schule sondern nur da wo sich auch was verdienen lässt.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen
Grüße
ergster
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Das mit der Gegenleistung ist ganz einfach, denn die durch Frankreich beigebrachten deutschen Verwarnungs- und Bußgelder bleiben in Frankreich genauso wie die durch Deutschland für Frankreich beigebrachten in Deutschland bleiben. Nur wenn du gleich direkt zahlst geht das Geld ins jeweilige Land. Wenn die gegenseitige Rechtshilfe in Anspruch genommen werden muss, dann bleibt das Geld im jeweiligen helfenden Land. So einfach ist das.Franzbus hat geschrieben:....Die Franzosen treiben inzwischen für die Deutschen sogar 10 Euro-Parkknöllchen ein (weiß ich aus Erfahrung),
ich vermute mal nicht ohne Gegenleistung. ..
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Das gilt auch für Frauen und über 68 jährige!Hannes hat geschrieben:Die Tschechen und Slowaken sind da auch nicht besser.newt3 hat geschrieben: "sollten sie ein polnisches kennzeichen haben nutzen sie bei 3 spuriger autobahn niemals die rechte spur"
Gruß, Michael
Some people are like slinkies, not really good for much, but they bring a smile to your face when pushed down the stairs.
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
indiana hat geschrieben:Hi
bei mir ist eben ein Knöllchen aus Frankreich eingetrudelt.
...
Da mein Vater der Halter ist ...
Moin,
in Frankreich gilt Fahrerhaftung und nicht wie in Deutschland Halterhaftung...
Wenn der Fahrer nicht festgestellt (Foto) werden kann, dann darf der Halter sagen, dass der Schlüssel zu dem Fahrzeug immer auf dem Küchentisch liegt und er nicht weiss, wer wohl gerade damit gefahren ist... .
Das hilft aber nur bei Punkten, Führerschein und so'n Zeug. Für's Finanzielle gibt es da jetzt Teamwörk in Europa... obwohl, man munkelt in Frankreich, der Aufwand wäre zu hoch und sie würden, nach dem ersten Briefchen, die Sache nicht weiter verfolgen sondern einstellen, wenn es so geringfügig ist. Da gebe ich aber keine Garantie für.
Kommt also drauf an, ob Du Spieler bist oder nicht.
Rein administrativ ist Europa etwas zusammen gerückt... so wie ich es mal vor 20 Jahren in Frankreich gemacht habe (hatte den Flic, der ein deutsches Knöllchen bei mir in Frankreich für mein F Auto kassieren wollte gefragt, ob die Regierung jetzt wieder in Vichy sitzt...) geht es heute nicht mehr. Damals ist er abgezogen und hat mir einen schönen Tag gewünscht.
Aber hier ist Germanien...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Kann mir einer in die Spur helfen? Ich habe eine Ordnungswidrigkeit begangen und werde nun (zurecht) zur Kasse gebeten. Warum sollte ich da nun auf die Idee kommen, nicht zahlen zu wollen???
Zahlen und gut.
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Gruß, Totti
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Klar.
Ich soll mein Geld hergeben für:
- etwas was ich nicht bestellt habe
- das quasi keinerlei gegenleistung dargestellt
- keine entschädigung für einen von mir verursachten Schaden darstellt
- meistens auf eine gewisse art und weise provoziert wird um an mein Geld zu kommen.
Nein Danke!
Ich soll mein Geld hergeben für:
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Muss auch W sagen
Grüße
ergster
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Oh, ein Revoluzer in unserer Mitte
Schild sagt "50". Ich fahre 50. Alles gut. Schild sagt "50" und ich fahre 60. Staat, Komune oder wer auch immer treibt den "Spassobolus" ein.
That's life...
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Nein Nein! Ich glaube er meinte die GEZ!
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Das würde in der Tat zur Argumentation passen, ansonsten ...classick hat geschrieben:Nein Nein! Ich glaube er meinte die GEZ!
Grüsse, Axel
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Für die GEZ gilt das selbe, aber ein Spassobulus is für mich was anderes.
Ich bin noch nie beim absichtlichen zu schnell fahren erwischt worden und bis jetzt immer nur an stellen die für schnellles Geld gut geeignet sind und wo es außer diesem Grund keinen weiteren gibt nen Blitzkasten aufzustellen.
Wenn ich da n weg finde um die Zahlung herrum zu kommen, dann tue ich das auch, aus den o.g. Gründen.
Natürlich mach ich da wegen 15 oder 20 EUR kein Fass auf, das sollte man sich aufheben wenn man doch mal deutlich schneller erwischt wird.
Aber soll ich deiner Meinung nach auch die 80 Ocken für parken ohne Plakette in der Dummweltzone löhnen, nur weil das nach dem Gesetz rechtens ist?
Dass der einzige messbare positive Effekt dieser Zonen ein kurzfristiger Anstieg der Automobilkonjuktur war (und damit das eigentliche Ziel erreicht wurde) ist ja auch ein offenes Geheimnis.
Ich bin noch nie beim absichtlichen zu schnell fahren erwischt worden und bis jetzt immer nur an stellen die für schnellles Geld gut geeignet sind und wo es außer diesem Grund keinen weiteren gibt nen Blitzkasten aufzustellen.
Wenn ich da n weg finde um die Zahlung herrum zu kommen, dann tue ich das auch, aus den o.g. Gründen.
Natürlich mach ich da wegen 15 oder 20 EUR kein Fass auf, das sollte man sich aufheben wenn man doch mal deutlich schneller erwischt wird.
Aber soll ich deiner Meinung nach auch die 80 Ocken für parken ohne Plakette in der Dummweltzone löhnen, nur weil das nach dem Gesetz rechtens ist?
Dass der einzige messbare positive Effekt dieser Zonen ein kurzfristiger Anstieg der Automobilkonjuktur war (und damit das eigentliche Ziel erreicht wurde) ist ja auch ein offenes Geheimnis.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen
Grüße
ergster
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Re: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Was der einzelne macht oder lässt, tangiert mich maximal peripher. Nur: unangepasst fahren, parken und sonstiges liegen im eigenem Ermessensspielraum. Macht man's, muss man im Falle ded Falles mit den Konsequenzen klar kommen. Brauchts da dann wirklich die kolektive Forenberatung? Also bitte...
Gruß, Totti
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Es gab aber an all diesen Stellen einen Grund zu blitzen - die Geschwindigkeitsbeschränkung. Dioe wenigsten achten wirklcih darauf, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung ihrer Ansicht nach sinnvoll ist oder nicht, sie fahren einfach zu schnell. Abgesehen kann man allein beim schnellen Vorbeifahren gar nciht beurteilen, aus welchem Grund eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt wurde.ergster hat geschrieben:Für die GEZ gilt das selbe, aber ein Spassobulus is für mich was anderes.
Ich bin noch nie beim absichtlichen zu schnell fahren erwischt worden und bis jetzt immer nur an stellen die für schnellles Geld gut geeignet sind und wo es außer diesem Grund keinen weiteren gibt nen Blitzkasten aufzustellen.
Ich versuche, korrekt zu fahren, absichtlich fahre ich nur auf unseren Autobahnen zu schnell, aber max. 150 statt 130 (darüber wirds mir zu teuer). Aber auch wenn ich einmal ein Schild übersehe oder einen sonstigen Fehler mache und dafür zahlen soll, dann reg ich mich nicht auf, dann hab ichs vergeigt und ichzahle zu Recht, allerdings zahle ich eh nur ein Mal im Jahr 48 Euro (für zwischen 15 und 20 km/h zu schnell auf der Autobahn.
Vor Silvester habens mich wieder geblitzt - bin schon neugierig, was mich das diesmal kosten wird, die Tarife für die Anonymverfügung sind inzwischen wieder gestiegen.
- tce
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Re: AW: Knöllchen aus Frankreich bezahlen?
Hannes hat geschrieben:
Aber auch wenn ich einmal ein Schild übersehe oder einen sonstigen Fehler mache und dafür zahlen soll, dann reg ich mich nicht auf, dann hab ichs vergeigt und ich zahle zu Recht.
Ein würdiger Schlusssatz,
und zu
* Bertl (doofer alter Sack)
ex* Syncro * Afn * 2 Sperren * Bimobil-Kabine *
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