Überführungskennzeichen
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Überführungskennzeichen
Hallo,
habe gerade ein kleine Problem.
Ich will ein Bus mit Überführungskennzeichen holen.
Dass das nur noch mit gültigen TÜV geht ist klar. Nun will aber die Zulassungsstelle den Schein oder einen TÜV Bericht sehen.
Da komm ich aber gerade schlecht ran.
Normalerweise, sollte das den doch egal sein.
Hat jemand einen Tipp wie ich das denen verständlich machen soll?
Gruß Brun
habe gerade ein kleine Problem.
Ich will ein Bus mit Überführungskennzeichen holen.
Dass das nur noch mit gültigen TÜV geht ist klar. Nun will aber die Zulassungsstelle den Schein oder einen TÜV Bericht sehen.
Da komm ich aber gerade schlecht ran.
Normalerweise, sollte das den doch egal sein.
Hat jemand einen Tipp wie ich das denen verständlich machen soll?
Gruß Brun
- Jumpy
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Re: Überführungskennzeichen
Über das Kennzeichen des Fahrzeugs müsste die Zulassungsstelle die Daten aufrufen können.
Ist ja die Zulassungsstelle.
Ist ja die Zulassungsstelle.
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
..wobei, Besuch geht ja meistens noch....
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Gruß Jumpy
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Re: Überführungskennzeichen
...wie sonst wird der gültige TÜV sonst dokumentiert bzw. nachgewiesen?
Gruß Bernd
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Re: Überführungskennzeichen
Bei mir haben die Kopien ausgereicht. Damit habe ich das KZK bekommen.
Nachdem ich eine zweimal ausgedruckt und dabei hatte (und eine andere dafür nicht ) konnte ich der freundlichen Mitarbeiterin sogar einfach die Email weiterleiten und das hat ihr dann gereicht. Super Service, so vom Amt
Nachdem ich eine zweimal ausgedruckt und dabei hatte (und eine andere dafür nicht ) konnte ich der freundlichen Mitarbeiterin sogar einfach die Email weiterleiten und das hat ihr dann gereicht. Super Service, so vom Amt
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Re: Überführungskennzeichen
Angeblich sehen sie das net.
TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.
Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...
Und das ist es noch nicht...
TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.
Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...
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Re: Überführungskennzeichen
Ja, das ist zwingend so, sonst könnte ein Auto auf zwei Leute zugelassen sein.
findet man auch so im Internet.
findet man auch so im Internet.
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Re: Überführungskennzeichen
brvondg hat geschrieben:Angeblich sehen sie das net.
TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.
Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...
Und das ist es noch nicht...
Wenns noch angemeldet ist, wozu dann noch Überführungskennzeichen?
Rückt der Verkäufer die Kiste nur abgemeldet raus? Ok, dann blöd gelaufen. Dann gehts nicht anders.
Oder will der unbedingt seine alten (Wunsch?)Kennzeichen behalten? Dann schick sie ihm per Post, wenn du zuhause bist!
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Re: Überführungskennzeichen
Moin,brvondg hat geschrieben:Angeblich sehen sie das net.
TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.
Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...
Und das ist es noch nicht...
und wieso willste Kurzzeitkennzeichen, wenns noch zugelassen ist?
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Re: Überführungskennzeichen
Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
(Früher war alles besser...)
Da ging das echt schöner. Da habe ich alle meine Autos mit kurzkennzeichen geholt.
Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gelöst.
Naja.
Gut das meine Frau in der Stadtverwaltung arbeitet. Die hat alles dann doch gut hin bekommen.
Jetzt kann ich den Bus auf jedenfall am Sonntag holen.
(Früher war alles besser...)
Da ging das echt schöner. Da habe ich alle meine Autos mit kurzkennzeichen geholt.
Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gelöst.
Naja.
Gut das meine Frau in der Stadtverwaltung arbeitet. Die hat alles dann doch gut hin bekommen.
Jetzt kann ich den Bus auf jedenfall am Sonntag holen.
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Re: Überführungskennzeichen
Nochmal als Zusammenfassung und als Nutzinhalt für diesen Beitrag.
Für ein Kurzkennzeichen braucht man:
- die Fahrgestellnummer
- eine TÜV Nachweis (eigentlich sollte das auch im System stehen)
- eine eVB Nummer von der Versicherung
- viel Geduld
- und natürlich Geld (bei mir waren es 34,10€)
- zusätzlich muss das Fahrzeug für das die Kurzkennzeichen bereits abgemeldet sein. Oder sollte zeitglich abgemeldet werden. Die Zulassungsbehörde kann Live auf den Meldezustand schauen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruß Brun
Für ein Kurzkennzeichen braucht man:
- die Fahrgestellnummer
- eine TÜV Nachweis (eigentlich sollte das auch im System stehen)
- eine eVB Nummer von der Versicherung
- viel Geduld
- und natürlich Geld (bei mir waren es 34,10€)
- zusätzlich muss das Fahrzeug für das die Kurzkennzeichen bereits abgemeldet sein. Oder sollte zeitglich abgemeldet werden. Die Zulassungsbehörde kann Live auf den Meldezustand schauen.
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Re: Überführungskennzeichen
TÜV steht nur im System bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die weiteren Prüfungen werden nur auf der Zulassungsbescheinigung gestempelt.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
wünscht Joachim
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Re: Überführungskennzeichen
Wieso das denn nicht?brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.
Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
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Re: Überführungskennzeichen
Ein Grund ist, dass etwa 20 Landkreise zwischen uns Ligen. Wenn ich den Bus bei mir abmelde kann er die Kennzeichen nicht behalten.Marcus BULLIZEI hat geschrieben:Wieso das denn nicht?brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.
Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
Einzigste Möglichkeit die mir geblieben wäre, wenn ich ihn die angemeldeten Kennzeichen zurück geschickt hätte und er den Bus abgemeldet hätte.
Er hätte dann aber auch die Papiere behalten müssen wegen der Abmeldung.
Also auch kompliziert...
Außerdem könnte ich in der Zeit nicht mit den Bus fahren!
Gruß Brun
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Re: Überführungskennzeichen
Auch interessant: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?t=89168
Alle sagten: "Das geht nicht!" Da kam einer, der wusste das nicht und hat's einfach gemacht.
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Re: Überführungskennzeichen
Die Zulassungsbehörden haben inzwischen auch Online Zugriff auf die TÜV-Berichte. Bei Eintragungen etc wird das ja auch Online übermittelt, bzw ist Online abrufbar...neujoker hat geschrieben:TÜV steht nur im System bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die weiteren Prüfungen werden nur auf der Zulassungsbescheinigung gestempelt.
Eve was here ;)
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Re: Überführungskennzeichen
brvondg hat geschrieben:Ein Grund ist, dass etwa 20 Landkreise zwischen uns Ligen. Wenn ich den Bus bei mir abmelde kann er die Kennzeichen nicht behalten.Marcus BULLIZEI hat geschrieben:Wieso das denn nicht?brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.
Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
Einzigste Möglichkeit die mir geblieben wäre, wenn ich ihn die angemeldeten Kennzeichen zurück geschickt hätte und er den Bus abgemeldet hätte.
Er hätte dann aber auch die Papiere behalten müssen wegen der Abmeldung.
Also auch kompliziert...
Außerdem könnte ich in der Zeit nicht mit den Bus fahren!
Gruß Brun
Seltsam dämliche Regelung! Ist das nur bei eurem Amt so, oder ist das neuerdings überall so??
Ich hab die Syncro-Pritsche 2012 über zwei Bundesländer hinweg wie oben beschrieben gekauft und da klappte das alles so, wie ich es beschrieben habe. Einwandfrei. Und der Verkäufer hatte sich sein Wunschkennzeichen, wenn ich mich richtig erinnere, direkt nach Verkauf bei seiner Behörde wieder reservieren lassen. Alles problemlos.
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Re: Überführungskennzeichen
Marcus BULLIZEI hat geschrieben:
Seltsam dämliche Regelung! Ist das nur bei eurem Amt so, oder ist das neuerdings überall so??
Ich hab die Syncro-Pritsche 2012 über zwei Bundesländer hinweg wie oben beschrieben gekauft und da klappte das alles so, wie ich es beschrieben habe. Einwandfrei. Und der Verkäufer hatte sich sein Wunschkennzeichen, wenn ich mich richtig erinnere, direkt nach Verkauf bei seiner Behörde wieder reservieren lassen. Alles problemlos.
Als wenn ich diese Regelung mit den Abgemeldeten Zustand richtig verstanden habe, war das bei dir nicht erlaubt.
Ich habe sie bekommen und der Bulli ist endlich hier.