Überführungskennzeichen

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brvondg
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Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Hallo,

habe gerade ein kleine Problem.

Ich will ein Bus mit Überführungskennzeichen holen.
Dass das nur noch mit gültigen TÜV geht ist klar. Nun will aber die Zulassungsstelle den Schein oder einen TÜV Bericht sehen.
Da komm ich aber gerade schlecht ran.

Normalerweise, sollte das den doch egal sein.
Hat jemand einen Tipp wie ich das denen verständlich machen soll?



Gruß Brun
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Jumpy
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Jumpy »

Über das Kennzeichen des Fahrzeugs müsste die Zulassungsstelle die Daten aufrufen können.
Ist ja die Zulassungsstelle.
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
..wobei, Besuch geht ja meistens noch....

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Gruß Jumpy

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bernd68
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von bernd68 »

...wie sonst wird der gültige TÜV sonst dokumentiert bzw. nachgewiesen?

Gruß Bernd
nowaysis
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von nowaysis »

Bei mir haben die Kopien ausgereicht. Damit habe ich das KZK bekommen.

Nachdem ich eine zweimal ausgedruckt und dabei hatte (und eine andere dafür nicht :roll:) konnte ich der freundlichen Mitarbeiterin sogar einfach die Email weiterleiten und das hat ihr dann gereicht. Super Service, so vom Amt :mrgreen:
brvondg
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Angeblich sehen sie das net.

TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.


Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...

Und das ist es noch nicht...
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von nowaysis »

Ja, das ist zwingend so, sonst könnte ein Auto auf zwei Leute zugelassen sein.
findet man auch so im Internet.
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

brvondg hat geschrieben:Angeblich sehen sie das net.

TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.


Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...

Und das ist es noch nicht...

Wenns noch angemeldet ist, wozu dann noch Überführungskennzeichen?

Rückt der Verkäufer die Kiste nur abgemeldet raus? Ok, dann blöd gelaufen. Dann gehts nicht anders.

Oder will der unbedingt seine alten (Wunsch?)Kennzeichen behalten? Dann schick sie ihm per Post, wenn du zuhause bist!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Bullfred
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Bullfred »

brvondg hat geschrieben:Angeblich sehen sie das net.

TÜV Bericht habe ich inzwischen aufs Handy bekommen und weitergeleitet.


Aber jetzt wird noch besser. Ich bekomme die Kennzeichen nur für dieses Fahrzeug und auch nur wenn es abgemeldet ist...

Und das ist es noch nicht...
Moin,
und wieso willste Kurzzeitkennzeichen, wenns noch zugelassen ist? :gr
:cafe
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.

(Früher war alles besser...)
Da ging das echt schöner. Da habe ich alle meine Autos mit kurzkennzeichen geholt.
Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gelöst.

Naja.
Gut das meine Frau in der Stadtverwaltung arbeitet. Die hat alles dann doch gut hin bekommen.

Jetzt kann ich den Bus auf jedenfall am Sonntag holen.
brvondg
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Nochmal als Zusammenfassung und als Nutzinhalt für diesen Beitrag.

Für ein Kurzkennzeichen braucht man:

- die Fahrgestellnummer
- eine TÜV Nachweis (eigentlich sollte das auch im System stehen)
- eine eVB Nummer von der Versicherung
- viel Geduld
- und natürlich Geld (bei mir waren es 34,10€)

- zusätzlich muss das Fahrzeug für das die Kurzkennzeichen bereits abgemeldet sein. Oder sollte zeitglich abgemeldet werden. Die Zulassungsbehörde kann Live auf den Meldezustand schauen.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Gruß Brun
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Atlantik90 »

TÜV steht nur im System bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die weiteren Prüfungen werden nur auf der Zulassungsbescheinigung gestempelt.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Marcus BULLIZEI
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Wieso das denn nicht?

Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.

Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Marcus BULLIZEI hat geschrieben:
brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Wieso das denn nicht?

Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.

Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
Ein Grund ist, dass etwa 20 Landkreise zwischen uns Ligen. Wenn ich den Bus bei mir abmelde kann er die Kennzeichen nicht behalten.

Einzigste Möglichkeit die mir geblieben wäre, wenn ich ihn die angemeldeten Kennzeichen zurück geschickt hätte und er den Bus abgemeldet hätte.
Er hätte dann aber auch die Papiere behalten müssen wegen der Abmeldung.

Also auch kompliziert...
Außerdem könnte ich in der Zeit nicht mit den Bus fahren!


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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von senegalbulli »

Alle sagten: "Das geht nicht!" Da kam einer, der wusste das nicht und hat's einfach gemacht.
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von T3TDISyncro »

neujoker hat geschrieben:TÜV steht nur im System bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die weiteren Prüfungen werden nur auf der Zulassungsbescheinigung gestempelt.
Die Zulassungsbehörden haben inzwischen auch Online Zugriff auf die TÜV-Berichte. Bei Eintragungen etc wird das ja auch Online übermittelt, bzw ist Online abrufbar...
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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

brvondg hat geschrieben:
Marcus BULLIZEI hat geschrieben:
brvondg hat geschrieben:Ich brauche die Kurzkennzeichen, weil der Vorbesitzer seine Wunschkennzeichen behalten möchte. Und das kann er nicht, wenn ich ihn dann bei mir abmelde.
Wieso das denn nicht?

Bei uns kann man die alten Kennzeichen nachm Abmelden und Entstempeln mitnehmen. Hab ich bei meiner Pritsche auch gemacht. Verkäufer gebeten, sie mir angemeldet zu übergeben, wie abgesprochen gleich umgemeldet und ihm seine Wunschkennzeichen danach (sicherheitshalber als "Einschreiben mit Rückschein", damit es nicht aufm Postweg verschlampt wird) zurück geschickt.

Und TÜV wär fürs Ü-Kennzeichen damals noch nichtmal nötig gewesen. Hätte mich aber für nur eine einzige Überführungsfahrt wesentlich mehr Zeitaufwand und Geld gekostet.
Ein Grund ist, dass etwa 20 Landkreise zwischen uns Ligen. Wenn ich den Bus bei mir abmelde kann er die Kennzeichen nicht behalten.

Einzigste Möglichkeit die mir geblieben wäre, wenn ich ihn die angemeldeten Kennzeichen zurück geschickt hätte und er den Bus abgemeldet hätte.
Er hätte dann aber auch die Papiere behalten müssen wegen der Abmeldung.

Also auch kompliziert...
Außerdem könnte ich in der Zeit nicht mit den Bus fahren!


Gruß Brun

Seltsam dämliche Regelung! Ist das nur bei eurem Amt so, oder ist das neuerdings überall so??

Ich hab die Syncro-Pritsche 2012 über zwei Bundesländer hinweg wie oben beschrieben gekauft und da klappte das alles so, wie ich es beschrieben habe. Einwandfrei. Und der Verkäufer hatte sich sein Wunschkennzeichen, wenn ich mich richtig erinnere, direkt nach Verkauf bei seiner Behörde wieder reservieren lassen. Alles problemlos.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Überführungskennzeichen

Beitrag von brvondg »

Marcus BULLIZEI hat geschrieben:

Seltsam dämliche Regelung! Ist das nur bei eurem Amt so, oder ist das neuerdings überall so??

Ich hab die Syncro-Pritsche 2012 über zwei Bundesländer hinweg wie oben beschrieben gekauft und da klappte das alles so, wie ich es beschrieben habe. Einwandfrei. Und der Verkäufer hatte sich sein Wunschkennzeichen, wenn ich mich richtig erinnere, direkt nach Verkauf bei seiner Behörde wieder reservieren lassen. Alles problemlos.

Als wenn ich diese Regelung mit den Abgemeldeten Zustand richtig verstanden habe, war das bei dir nicht erlaubt.

Ich habe sie bekommen und der Bulli ist endlich hier.
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