Anhängelast Führerschein Klasse B

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ratmillakilla
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Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von ratmillakilla »

Moin,

da das Thema je eher allgemein ist habe ich es trotz meines T3 mal hier reingesetzt.

Also es geht um die Anhängelast laut Führerschein Klasse B. Da ist mit eine Sache grad noch unklar. Ich hab nen T3 mit nem zulässigen Gesamtgewicht von 2390 kg und ner Anhängelast gebremst von 1500 kg. Wenn ich beides voll ausnutze komme ich auf 3890 kg Gesamtgewicht. Laut dem Führerschein darf das Gespann ja max. 3500 kg wiegen. Heißt dass das ich das tatsächliche Gesamtgewicht nur auf 3500 kg bringen darf?

Wenn ich also nen Anhänger mit nem zulässigen Gesamtgewicht über 1500 kg bis 1500 kg belade darf ich 390 kg weniger in meinen Bus packen als ohne Anhänger oder?
nowaysis
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von nowaysis »

Hejhej,

leider nein. Mit dem B-Führerschein darfst du nur ein Fahrzeug mit dem ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht von 3500 kg führen.

Wenn dein T3 also 2390 kg hat darf dein Anhänger maximal das ZGG von 1110 kg haben.

Grüße,
Bastian
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ratmillakilla
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von ratmillakilla »

Ahja, jetzt hab ich es auch gefunden. Danke.
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Hacky »

Laut Führerscheinrichtlinie darf man mit Klasse B lediglich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen!
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von ArCane »

Hacky hat geschrieben:Laut Führerscheinrichtlinie darf man mit Klasse B lediglich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen!
Vollkommen falsch!
Es ist genau wie nowaysis geschrieben hat. Die Gesamtkombination darf 3500 kg nicht überschreiten bei Klasse B.
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Hacky
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Hacky »

ArCane hat geschrieben:Vollkommen falsch!
so falsch nu auch nicht, ich hab nämlich grad gefunden das sich die Regelung im Januar 2013 geändert hat, davor wars so und meine Unterlagen sind noch von 2008... :oops:
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Der-Pate »

Hacky hat geschrieben:Laut Führerscheinrichtlinie darf man mit Klasse B lediglich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen!
wurde 2013 geändert:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

wird aber immer noch kritisch mit 3890kg ausnutzen
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ratmillakilla
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von ratmillakilla »

Soweit mich erinnere musste vor 2013 das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des Fahrzeugs sein. Ist aber jetzt nicht mehr so.
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von seppo85 »

das war aber auch 2005 schon so. (außer das mit Leergewicht und ZGG)

Und an ne 3,5t Karre darf man trotzdem noch nen 750Kg Hänger hängen.
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von vangoosen »

Moin,

die momentan gültigen Richtlinien zum Hänger ziehen:
Zulässiges Zuggesamtgewicht (zGG Bus + zGG Hänger) bis 3500kg = Führerschein B
Zulässiges Zuggesamtgewicht (zGG Bus + zGG Hänger) bis 4250kg = Führerschein B mit Zusatzziffer 96 (B96; 2013 eingeführt)
Zulässiges Zuggesamtgewicht (zGG Bus + zGG Hänger) bis 4250kg und darüber = Führerschein BE (Alte Klasse 3 enthält BE)

Am 19.01.2013 wurde die Klasse B96 eingeführt. Alle ab dem Datum ausgestellten Führerscheine mit BE dürfen auch maximal einen Hänger mit zGG 3500kg ziehen (davor erstellte immernoch theoretisch unbegrenzt)

Ausnahme: Anhänger mit einem zGG bis 750kg dürfen mit einem Zugfahrzeug mit zGG bis 3500kg auch mit B gezogen werden. (insges. dann 4250kg)

Es gilt für diese Berechnung das zulässige Gesamtgewicht, d.h. das Maximalgewicht des Fahrzeugs/Hängers. Für die Berechnung der maximalen Anhängelast (O.2) wird das tatsächliche Gewicht des Hängers genommen.

D.h. in dem Beispiel mit zGG T3 von 2390kg darf ich bauartbedingt NUR Hänger ziehen, die bis zu einem Hängergewicht von 1500kg beladen wurden. Das zGG des Hängers darf dabei höher sein! Es wird nichts vom zGG des T3 heruntergerechnet.
Also:
Dein T3 mit einem Hänger mit zGG bis 1110kg = B
Dein T4 mit einem Hänger mit zGG bis 1860kg = B96
Darüber ist BE notwendig

Hoffe geholfen zu haben ;-)

Frank
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von T4xs »

Den B96 hätte man sich auch sparen können, der ist zwar an einem tag erledigt, braucht keine Prüfung und ist günstiger als der BE, aber man ist dann trotzdem noch beschränkt in der Zusammenstellung des zuges. Ausserdem wird der B96 nicht auf den BE angerechnet falls man den dann doch mal machen will/muß.

Mit dem BE musst dir über Zgg keine Gedanken mehr machen sondern nur noch über tatsächliche gewichte. Ich kann z.b. an meinen syncro mit 2,5to Anhängelast jetzt auch nen hänger mit 3,5to zgg hängen solange ich beim tatsächlichen gewichte net über 2,5to komme.

Sowas ist mit dem B96 nicht möglich

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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Hannes »

Der-Pate hat geschrieben:
Hacky hat geschrieben:Laut Führerscheinrichtlinie darf man mit Klasse B lediglich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen!
wurde 2013 geändert:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

wird aber immer noch kritisch mit 3890kg ausnutzen
Die EU hat diese Bestimmung schon lange vorher eingeführt, da war Deutschland offensichtlich säumig in der Umsetzung.
In Österreich gabs die 3500 kg-Regelung schon länger.
Marcus BULLIZEI
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Hallo!

Was bin ich froh, dass ich 1990 die damalige Klasse 3 gemacht habe und 2000 Klasse 2, welche C1, C1E, CE und den ganzen Krempel beinhaltet. Eine Sache weniger, um die ich mir Sorgen machen muss. 7,49-Tonner vom Autovermieter, weils mal was Größeres sein soll? Einsteigen und losfahren. Anhänger? Kurz gucken, was das Zugfahrzeug anhängen darf, ankuppeln und losfahren. Die ganzen neuen Regeln sind ja fast wie Lottospielen. Kaum einer blickt noch durch und viele fahren wahrscheinlich auf gut Glück los und hoffen, nicht erwischt zu werden!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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vangoosen
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von vangoosen »

Hannes hat geschrieben:
Der-Pate hat geschrieben:
Hacky hat geschrieben:Laut Führerscheinrichtlinie darf man mit Klasse B lediglich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen!
wurde 2013 geändert:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

wird aber immer noch kritisch mit 3890kg ausnutzen
Die EU hat diese Bestimmung schon lange vorher eingeführt, da war Deutschland offensichtlich säumig in der Umsetzung.
In Österreich gabs die 3500 kg-Regelung schon länger.
Das war damals in Deutschland auch viel komplizierter. Vor dem 19.01.2013 konnte man mit B jeden Anhänger bis 750kg oder Hänger bis zu einem Zuggesamtgewicht 3,5t, wenn das zGG des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, ziehen. Das haben die nun um die Leergewichtsberechnung reduziert und übersichtlicher gestaltet.

Trotzdem ist fraglich ob es sicherer ist mit einem Audi A3 nen 1500kg Hänger mit B zu ziehen oder mit einem T4/T5, wo ich denselben Hänger nur mit BE ziehen darf.

Auch finde ich es etwas bedenklich, wenn man damals die alte Klasse 3 auf nem Käfer gemacht hat und nun 7,5t LKW mit 4,5t Anhänger mit Luftdruckbremssystem fahren darf. Ich habe selbst meinen ersten FS in den neuen Klassen gemacht und finde es nicht verkehrt, für andere Klassen nochmal zur Schule gehen zu müssen. (Klar machen die Schulen da Reibach, aber dafür weiß man was man fährt und fahren kann)
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von Hannes »

T4xs hat geschrieben:Den B96 hätte man sich auch sparen können, der ist zwar an einem tag erledigt, braucht keine Prüfung und ist günstiger als der BE, aber man ist dann trotzdem noch beschränkt in der Zusammenstellung des zuges. Ausserdem wird der B96 nicht auf den BE angerechnet falls man den dann doch mal machen will/muß.
Ich hab 2013 in .at den BE gemacht, 2 Theorie- und 2 Praxisstunden.
(Beim Thoriekurs hat der Unterrichtende gefragt, was man alles beim Beladen bezüglich Ladungssicherung zu beachten hat, ich meinte: besenreine Ladefläche - Blödsinn), B96 waren 7 Praxisstunden, keine Theorie, war also teurer.

Heute sinds 3 Theorie und 4 Praxisstunden sowohl für B96 als auch für BE
Hat man den B96 braucht man nur mehr die Prüfung abzulegen um zum BE zu kommen.

Kosten: ca. 400 Euro in beiden Fällen plus Neuausstellung Führerschein und bei BE die Prüfungsgebühr.
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von stoppelhopser »

So richtig lächerlich ist es bei Landwirten.

Mein Großer macht eine Ausbildung zum Landwirt. Mit 16 hatte er den "kleinen" Traktor-Führerschein Klasse L gemacht, V/max mit Anhänger 25 km/h. Parallel dazu den A1, also 125er ab 16.

Mit 18 dann den B. Und den T, große Schlepper. Theoretisch kann er mit dem T zwei Drehschemel mit bis zu 40t ziehen, dazu das Eigengewicht des Schleppers, welche auch mal 20t sein können, mit Gewichten und Wasserfüllung in den Reifen. V/max dann 60 km/h.

Als er den BE gemacht hat meinte sogar der Fahrlehrer dass das der größte Schwachsinn sei.

Da er beim A1 zu lange gewartet hatte kann er noch nicht den A2 machen, dafür muß er erst 2 Jahre den A2 besessen haben, ansonsten werden die Prüfungen teuer

Gruß, Michael
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von ArCane »

Ich habe vor 4 Jahren den BE gemacht. Hat ca 550 Euro gekostet und ich musste keine Theorie machen. Bloß ein paar Fahrstunden, glaub es waren 5 oder 6 und die Prüfung.
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Re: Anhängelast Führerschein Klasse B

Beitrag von T4xs »

Hannes, dann unterscheidet sich die Ausbildung zwischen Deutschland und Österreich wohl.

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