Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

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Ksy86
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Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Ksy86 »

Servus,

für all jene, die gleiche Fragen umtreiben:
Ich habe ein Saisonkennzeichen 04-10. Aufgrund des sehr früh im Jahr liegenden Osterfestes benötige ich den Wagen in 2016 ein paar Tage vor der automatischen Wiederanmeldung.

Meine Versicherung stellte mir hierzu freundlicherweise eine dieser elektronischen Versicherungsnummern für ein Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung. Da ich den Saison-Vertrag anschließend normal weiterlaufen lasse, bekomme ich diese Versicherung kostenfrei.

Mit der Nummer muss ich jetzt nur noch zur Zulassungsstelle trampeln und mir die Kurzzeitkennzeichen abholen.

Kosten Schilder + Zulassungsstelle ca. 45 €


Grüße
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Alexander
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Alexander »

Hallo,
da nbin ich mal gespannt ob du es bekommst.
Denn eigentlich wäre das eine Doppelzulassung. Dein Bus gilt ja nicht als abgemeldet außerhalb der Saison.
Und die sind eigentlich nicht erlaubt.
Mach dich vorher schlau, nicht das du deinen Urlaub dann spontan doch noch ausfallen lassen mußt.
Viele Grüße,
Alexander
ChristianNM
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von ChristianNM »

Hallo,

mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen gem. § 16 FZV nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden - hierzu gehört keine Urlaubsfahrt. Sowas kann in schlechtesten Fall (Verkehrskontrolle) zur Stilllegung vor Ort kommen einschließlich entsprechender Strafen.

Zum TÜV und in eine Werkstatt darf man auch außerhalb der Saison, von daher auch keine Notwendigkeit für ein Kurzzeitkennzeichen.

Ob man für ein zugelassenes Fahrzeug überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen gibt ist auch fragwürdig. Aktuell gibt es ja keine Karte zum selbst ausfüllen, es wird ein richtiger Fahrzeugschein ausgestellt. Für diesen muss der Brief oder Schein des Fahrzeuges vorgelegt werden, also fällt es sofort auf dass dieses Fahrzeug zugelassen ist.

Falls es ins Ausland gehen soll: Anerkennung des Kennzeichens nur in Österreich, Italien und Dänemark. In anderen Ländern wird es nur "toleriert". Mir ist ein Fall aus Lux bekannt, bei dem der Fahrer wieder umdrehen musste.

Grüße

Christian
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von classick »

Dann mach doch gleich das große Faß auf und stell auf 03 um. Im Rahmen der globalen erwärmung ist das ohne hin SInvoll. :sun :mrgreen:
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goose111
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von goose111 »

Und genau aus diesem Grund habe ich kein Saisonkennzeichen am Highway Bully, sondern nur normale Platten.

Der wird so an- und abgemeldet, wie es gebraucht wird, und wenn ich da einen oder zwei Monate Zulassung spare, dann habe ich die angefallenen Gebühren mehr als wieder drin, schon allein durch die ersparte Steuer.

Ich muss natürlich dazu sagen, dass ich die Zulassungsstelle aktuell im Nachbargebäude habe. Aber selbst wenn ich mal wieder in's Haupthaus wechseln sollte, kann ich auch dort vor Ort die Zulassungsformalitäten erledigen.
Gruß

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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Heiner DJ Ultimate »

Hallo Leute,

Die Aussage von Christian: "Zum Tüv und zur Werkstatt darf man auch ausserhalb der Saison " ist
leider nicht zutreffend.
Man darf lediglich den Tüv- Termin im ersten Monat der Saison nachholen.

Gruß,

Heiner
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von joewest »

wird nicht klappen da wie schon erwährnt eine doppelte Anmeldung.

Fahrzeug mit Saision darf nicht mal mit roten Händlerschildern bewegt werden.

Das Fahrzeug gilt nur mal außerhalb der Sasion auch als zugelassen, somit fallen leider alle Möglichkeiten weg.
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Syncro-Tigger »

http://www.wechselkennzeichen.net/saisonkennzeichen

Hier steht, das das Fahrzeug noch Versichert ist aber nicht Zugelassen, und mit Kurzzeitkennzeichen gefahren werden darf.
Paul S.
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Paul S. »

Mann, werden hier Halbwahrheiten verbreitet, von "mal eben zur Werkstatt fahren kann man auch außerhalb der Saison" über "mit roten Kennzeichen bewegen verboten"... :looser

@Syncro-Tigger: Danke für die Fakten...
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von lubojok »

Diese "Fakten" sind ein privater Blog !!! also auch nur eine Meinung, die nicht mit der StVZO übereinstimmt. Dort steht nämlich, daß Fahrten in der zulassungsfreien Zeit nur zur Zulassungsstelle beim Abmelden zulässig sind. Dann gilt das gleiche wie für entstempelte Kennzeichen nach Abmeldung. Da ist von Fahrten zum TÜV genausowenig die Rede wie Werkstattfahrten.

lubojok
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Paul S. »

Gut, dann nehme ich das Danke für die Fakten wieder zurück...sorry Syncro-Tigger :mrgreen:
Wer kann denn dann welche liefern?
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von deltaprofi fix »

Hallo

Ich sag jetzt mal "Oldschool", normal anmelden und gut ist.

Heute scheint so schön die Sonne, da könnte man auch schon mit dem Bus fahren. :-P :sun .

Grüsse fix
Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach

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http://www.derlandmesserbus.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Bullistattvollgas »

Sonne? Hier ist das übelste Schneematschchaos :kotz

Ich geh den Bus nächste Woche von Saison auf Normal anmelden.
Stellplatzmiete ist fast genau so viel wie Steuer + Vers. bei mir...

da fahr ich lieber!!

Bussi auf Bauchi
Grüße, Bojan

Ein Bus fährt Gassi...und zwar den Fahrer :sun
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Loudpipes »

Paul S. hat geschrieben:Gut, dann nehme ich das Danke für die Fakten wieder zurück...sorry Syncro-Tigger :mrgreen:
Wer kann denn dann welche liefern?
Ich kann eine Erfahrung liefern - evenutell ist es auch ein Faktum:

Mein Winterbus hat Saison 11-03.
TÜV lief im Juli '15 aus.
Nachdem ich davon überzeugt war, dass man ausserhalb der Saison die Kiste nicht auf öffentlichen Straßen bewegen darf, bin ich pünktlich Anfang November '15 zur DEKRA.
TÜV und Gasprüfung ohne Mängel bestanden - so weit so gut.
Auf der Rechnung stand ein Aufschlag, dne ich mir nicht erklären konnte.
Als ich nachfragte belehrte mich der Prüfer:
" Weil ich erst vier Monate nach dem Auslaufen der Plakette zum TV bin, kostet es extra."
Ich: " Na wie soll ich den ausserhalb der Saison zu Euch kommen?"
Prüfer "Für die Prüfung, oder auch Werkstattfahrten hätte ich den Bus auch ausserhalb der Saison bewegen dürfen"
Ich: "Hmm... Ich nehme das mal so hin. Auf eine Diskussion mit einer Polizeistreife, oder im Schadensfall mit der Versicherung hab ich keine Lust. Brauche wohl doch nen Trailer"
Er: "Trailer ist immer gut zu haben!"

Hoffe ich habe ein bisschen zur Verwirrung beitragen können ;-)

Beste Grüße!
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Alexander »

Hallo,
da hat dein Prüfer dich leider abgezockt.
Ich hatte den gleichen Fall im November, bei mir hat es nichts extra gekostet.
Hintergrund, schon zu Zeiten wo noch Rückdatiert wurde, war es möglich den HU Termin an den Saisonzeitraum anzupassen. Also von außerhalb nach innerhalb der Saison zu verlegen.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von orangutanklaus »

Noch zwei Aussagen zur HU ausserhalb der Saison:

Zitat TÜV Nord:

"Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check."

Und auf der Seite "Bussgeldkatalog.org" von 2016 ist folgendes zu lesen:

"Ist außerhalb des Zulassungszeitraums der TÜV fällig, so muss diese im ersten Monat durchgeführt werden, in dem das Auto erneut für den Verkehr zugelassen wurde. Bußgelder aufgrund einer versäumten HU fallen nur an, wenn innerhalb der Saison eine Überschreitung der jeweiligen Frist festgestellt wurde.
Keinesfalls darf das Auto in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist – auch nicht für eine kurze Fahrt! Ein Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen hat keinen Versicherungsschutz mehr. Das bedeutet, sofern es zu einem Unfall kommt, bezahlt die Kfz-Versicherung entstandene Schäden nicht. Der Halter des Autos haftet in diesem Fall mit seinem gesamten Vermögen. Da Fahren ohne Versicherung sogar eine Straftat darstellt, kann in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
"
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Paul S. »

Loudpipes hat geschrieben: Hoffe ich habe ein bisschen zur Verwirrung beitragen können ;-)
Auf jeden Fall!

Wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, hat er dich wohl verarscht.
Rückdatieren ist bei Saison nicht, sondern einfach im ersten Saisonmonat hin und fertig.

Wenn dein Prüfmännecken meint, man dürfe außerhalb der Saison hinkommen (ohne Trailer...), dann tät ich da echt gerne was schriftlich sehen...wenn das geht, fahr ich ab sofort jeden Tag außerhalb der Saison rum, immer aufm Weg zum Tüff. :mrgreen:
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von JX_JOSCHI »

Bei mir war es so: Saisonkennzeichen 04 - 10
03/2014 ist der TÜV abgelaufen, also außerhalb der Saison
Nach Rücksprache mit der Versicherung wäre eine Fahrt zum TÜV außerhalb der Saison nicht möglich gewesen.
Da ich aber 03/2014 und 04/2014 noch nicht fertig mit Restaurieren war ging es erst Ende Mai 2014 zum TÜV. Ohne Probleme oder Aufschlag und natürlich kein Rückdatieren. 05/2016 ist der TÜV nun wieder fällig
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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Loudpipes »

Jupp, wobei ich das Wort "verarscht" zu hart finde, denn ich unterstelle ihm keinen Vorsatz, sonder es unterstreicht nur die verchiedenen Wissens - bzw. Glaubensstände.
Ich war an dem Tag nur auf so eine Aussage nicht vorbereitet (mein erstes Saisonkennzeichenproblem), sonst hätte ich versucht mich mit Dokumenten vorzubereiten.
Ob der Bußgeldkatalog.org da eine akzeptierte Quelle gewesen wäre :gr

Naja - waren ja keine Unsummen und ansonsten war der Prüfer fachlich sehr kompetent und korrekt!
Lieber so als anders rum :g5

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Re: Saisonkennzeichen ab 04 und sehr frühe Ostern in 2016 – Lösung

Beitrag von Paul S. »

Wobei rückdatieren is ja eh nimmer is...ist mittlerweile ne intensivere HU die einen gewissen Aufschlag kostet - weil die gucken ja auch genauer... :gr
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