Wie lang gilt ein H-Gutachten

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bernd68
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Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von bernd68 »

Moin,

eines meiner Autos wurde heute 30.

TÜV ist fällig und da kann ich gleich das H-Gutachten mit machen lassen - kostet nur unwesentlich mehr.

Auf H-Kennzeichen will ich das Auto nicht anmelden da ich jetzt fast 70 Euro weniger Steuer zahle als mit, grüne Plakete hat er auch.
Hintergrund das überhaupt zu machen ist der Gedanke das man nie weiß wie lange die Bedingungen für das H noch so sind und nachher bekomme ich das vielleicht so einfach nicht mehr.

Meine Frage: wie lange ist so ein H-Gutachten gültig?

Einen normalen TÜV-Bericht hab ich so nicht mehr - ich muss doch dann nicht die H- Nummer nehmen wenn ich das Auto über den Winter wieder abmelde und damit bei der Zulassungstellen vorspreche, oder?

Gruß Bernd
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von T3ClubJoker »

Das H-Kennzeichen ist zeitlich unbegrenzt gültig. Es kann allerdings jederzeit aberkannt werden, sofern das Fahrzeug in einem nicht mehr erhaltungswürdigen Zustand ist.

Beim Oldtimer Gutachten wird die HU Abnahme sowieso noch mal gemacht und ist dann ab da wieder 2 Jahre gültig.
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Atlantik90
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von Atlantik90 »

Das H-Gutachten hat nichts mit dem Gültigkeitszeitraum der HU zu tun. Allgemein wird von einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgegangen.
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bernd68
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von bernd68 »

neujoker hat geschrieben: Allgemein wird von einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgegangen.

..danke für die Info. Wo kann man das nachschlagen? Auf meinen anderen H-Gutachten hab ich zur Gültigkeitsdauer nichts gefunden.

Gruß Bernd
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von Lackmeister »

Meiner Meinung nach ist das H-Gutachten unbegrenzt gültig.
Einmal H, immer H, sofern es nicht wegen schlechtem Zustand oder Veränderungen aberkannt wird.
Die Normale HU kann ablaufen, einfach wieder neue HU und auf H anmelden.
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joewest
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von joewest »

Ich denke Ihr versteht die Frage falsch.

mit dem H Gutachten ändert sich die Fahrzeugart und das muß umgehend beim Verkehrsamt angezeigt werden. Würde ich behaupten. Da ist nichts mit H Abnahme und nicht zur Zulassungsstelle um Steuern zu sparen.

Würde aber mal prüfen ob sich da nicht bei der Versicherung wieder lohnt. Ein wenig mehr steuern für weniger Versicherung mit besserer Schadenshaftung würde ja auch gehen.

Hab auf dem Joker zb. 400€ Vollkasko mit 10000 Euro Fahrzeugwert und man hat auch keine Problem wenn das Fahrzeug bei einen Schaden in eine Oldtimerfachwerkstatt soll.

Grüße und schöne Ostern
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bernd68
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von bernd68 »

joewest hat geschrieben:mit dem H Gutachten ändert sich die Fahrzeugart und das muß umgehend beim Verkehrsamt angezeigt werden. Würde ich behaupten. Da ist nichts mit H Abnahme und nicht zur Zulassungsstelle um Steuern zu sparen.
Jupp, daran hab ich auch denken müssen. :gr Und das wollte ich eben nicht!
joewest hat geschrieben:Würde aber mal prüfen ob sich da nicht bei der Versicherung wieder lohnt. Ein wenig mehr steuern für weniger Versicherung mit besserer Schadenshaftung würde ja auch gehen.
Macht nichts aus. Ich hab so eine Sammlungsversicherung bei der OCC und da läuft das Auto als Youngtimer; am Versicherungsbeitrag ändert sich nichts ( das war bei meinem Westi auch so als er im Dezember 2016 das H-Kennzeichen bekam)
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Alexander
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von Alexander »

Hallo Bernd,
es gibt nur 2 Möglichkeiten, entweder du fährst Oldtimer oder eben nicht. Dazwischen gibt es nix.
Nehmen wir mal an du macht jetzt HU mit §23 (Oldtimerabnahme) und lä0ßt diese nicht eintragen.
Dann ändert sich erst einmal nix (außer das du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist die Eintragung eintragen zu lassen)
Meldest du ab, passiert auch nix.
Meldest du wieder an, mit dem Prüfbericht, dann bekommst du automatisch das "H". Denn das Fahrzeug ist ja nun in den Papieren ein Oldtimer.

Meldest du nun nicht ab und fährst einfach weiter, dann benötigst du ja in 2 Jahren wieder eine HU.
Entweder du läßt einfach nur eine normale HU machen, dann ist das "H" futsch, oder, wenn du das "H" behalten möchtest, was aber nicht in deinen Papieren steht, dann darfst du wieder eine H-Abnahme zahlen.

Der Prüfer vergleicht die Eintragung in deinen Fahrzeugpapieren mit dem Fahrzeug. Steht dort nix von Oldtimer, so kann er nur eine HU machen oder eben eine §23 -Untersuchung zur Änderung des Fahrzeugs.

Mit deiner dann 2 Jahre alten Oldtimerabnahme kannst du dir dann maximal noch einen Papierflieger basteln, mehr Wert hat die nicht mehr.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von newt3 »

H-Abnahme gibt ne neue Schlüsselnummer.
Steht auf der Abnahme auch drauf dass du die Änderung auf der Zulassungstelle eintragen lassen sollst.

wie lange das gilt weiß ich nicht.

Meldest du Um oder An, werden anhand des aktuellen HU-Berichts (dem mit der H-Abnahme) von der Zulassungstelle wohl sehr wahrscheinlich Papiere mit H Schlüsselnummer incl entsprechendem Kennzeichen vergeben! (ob man da drum rum kommt weiß ich nicht)

Meldest läßt du nichts umtragen macht der Prüfer 2 Jahre später wohl eine ganz normale HU unter eingabe deiner alten Papiere.
Spätestens dann ist die alte Abnahme sicherlich verfallen (schließlich achtet er bei seiner HU ja dann auch nicht drauf ob's noch ein Oldtimer ist)
Wie es ist, wenn du die gleiche Prüforganisation aufsuchst und der Prüfer zur Datenübernahme nicht deine Papiere sondern seine Daten im PC ranzieht weiß ich nicht - normal sollte ihm aber auch auffallen, dass du das Umtragen versäumt hast.

--------
Sprich rein von der Logik geht dir die Abnahme in spätestens 2 Jahren verloren, wenn du sie nicht eintragen läßt.
Ob's auch schon eher passiert, weil die Zulassungstellen zur Umschreibung in einen Oldtimer evtl eine Abnahme jünger 6 Monate sehen wollen weiß ich nicht.
Frag also:
Deine Zulassungstelle
Deine Prüfstelle
Die werden dir das sagen können.

-----
Ich glaube also kaum, dass die H-Abnahme "vorsorglich" irgend einen Sinn ergibt. Entweder ganz (incl umtragung) oder gar nicht.
Mich würd mal Interessieren ob die Steuer für Oldtimer demnächst mal sinkt - ein großteil der heute 25-30 jährigen PKW sind ja Benziner. Oftmals bereits mit euro2 nachgerüstet und einem Hubraum wo eine Besteuerung als Oldtimerer teurer ist als eine Reguläre Besteuerung. Sprich viele fahrzeuge die jetzt Oldtimer werden, haben gar keine Steuervorteil bei der Pflege ihres Automobilen Kulturguts sondern zahlen drauf (wenn sie ein H an der Nummer wollen). Eigentlich ist hier der Gesetzgeber gefragt mal nachzubesser - es kann nicht sein, dass ich für meinen Oldtimer das 9.5fache bezahle wie für einen neuen aygo, up,i10 usw. (ich verbrauche nicht das 9.5fache sondern vielleicht das doppelte. ich wiege nicht das 9.5fache sondern vielleicht das doppelte. ich nehme im verkehrsraum nicht den 9.5fachen platz weg sondern vielleicht beim fahren incl sicherheitsabstand 10% mehr. bliebe nur noch die abgasgeschichte und da kann es ja wohl kaum sinn und zweck der Pflege Automobilen Kulturgutssein mich Steuerlich zu bestrafen)
........bin mal gespannt ob die maut tatsächlich kommt oder doch noch irgendwie gestoppt wird und was da langfristig mit unseren oldtimern passiert.
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bernd68
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von bernd68 »

...den Prüfer hab ich gefragt und der wusste es so lange bis sein Kollege dazu kam und der es anderes wusste... :gr

Die meinten dann das ich bei der Zulassungsstelle nachfragen sollte ....

Hab ich auch gemacht und die Dame wusste es auch nicht genau :roll: ... "sowas hatten wir hier noch nie...äh, ich frag mal die Kollegin"
Die meinte dann ich soll es doch auf H- anmelden und gut oder lassen....

Damit hat sie nicht ganz unrecht :bier

Eigentlich sollte meine Frage anders lauten:

Wenn sich bei den Bestimmungen für das H-Kennzeichen etwas grundlegendes ändert - z.b. nur ab 40 Jahre - wie und wo erfährt man das rechtzeitig?

Oder gibt es die Möglichkeit das solche Veränderungen sogar rückwirkend durchgesetzt werden? Also z.b. ab den 01.01.2017 gibt für H-Kennzeichen erst ab 40 Jahre - alle bestehenden H-Kennzeichen bleiben davon unberührt?

Peinlich das ich sowas nicht weiß - ich weiß :oops: :roll:

Gruß Bernd
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Atlantik90
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von Atlantik90 »

Nachdem ein H-Gutachten ein Momentaufnahme des Fahrzeugzustandes ist und auch Dinge berücksichtigt, die nicht Gegenstand einer HU sind, wird es kaum eine langfristige Gültigkeit haben sondern nur zur alsbaldigen Verwendung zum Ändern der Fahrzeugart taugen.
Nachdem ich in der FZV und der StVZO bezüglich der Gültigkeitsdauer auf die schnelle nichts finde habe ich deshalb auch keine Quelle der mir bekannten Aussage von "ein halbes Jahr" angegeben.

Auch dein HU-Bericht taugt nur zur sofortigen Vergabe der Plakette und dann zur Bestätigung der Gültigkeit der verklebten Plakette - und muss deshalb aufgehoben werden.
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von newt3 »

"Oder gibt es die Möglichkeit das solche Veränderungen sogar rückwirkend durchgesetzt werden? "
->wenn ich mit zurückerinnere an die abschaffung der gewichtsbesteuerung für suv und womo so war das eine rückwirkende nummer. damals durften wir (und sehr viele andere auch) tatsächlich nachzahlen. die steuer nach gewicht betrug bei einem so kfz womo über 2,8 172€. verlangt wurden dann nachträglich für ca 1,5 jahre satte 601€ jährlich(pkw steuer für einen 1.6er diesel ohne kat) also ca 900€ nachzahlung. da aber rückwirkend eine womo steuer eingeführt wurde konnte man immerhin verlangen dass man nicht nach pkw versteuert wird sondern nach womo was bei über 2,8t diesel ohne kat dann 450€ jährlich sind

->es gab also was rückwirkendes (auch wenn der gesetzgeber behauptete es sei nicht rückwirkend)
->wir mußten tatsächlich nachzahlen
->die neu-einstufung wurde sogar flasch vorgenommen. und das nicht nur bei uns sondern wohl fast bei allen. selbst neuanmeldungen wurden in sehr vielen bundesländern erstmal mit pkw steuerbescheid versehen (und wer das nicht merkte, keinen einspruch gemacht hat hatte halt pech gehabt)


"Also z.b. ab den 01.01.2017 gibt für H-Kennzeichen erst ab 40 Jahre - alle bestehenden H-Kennzeichen bleiben davon unberührt?"
->halte ich für relativ unwahrscheinlich. aber 100% auszuschließen ist es es nicht. politik wird halt im hinterzimmer gemacht. manchmal auch auf dem klageweg durchgesetzt. wer sagt und denn das es nicht irgendwo in der eu von einem land was 40 jahre oldtimer hat eine klage gibt das auch in deutschland so umzusetzen. evtl von einem umweltaktivisten der sich darüber mukiert dass die zahl der oldtimer und sommit die zahl der ungewollten stinker in den umweltzonen quasi ansteigt.

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ist schon klar worauf du hinausmöchtest. einen eventuellen "bestandsschutz."
->mit sowas würde ich nur rechnen, wenn du tatsächlich auf h umgeschrieben hast. trifft sowas dann sogar nur für aktuell angemeldete zu und nicht für abgemeldete

Letztendlich hilft es ggf die Politik ein wenig zu verfolgen, die Ohren offenzuhalten und wenn sich da konkret was ankündigt dann rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Ob und wann irgendein "Beschluss" gefasst wird ist leider oftmals schwer abzusehen. Ein Beschluss ist natürlich noch kein Gesetz aber mitunter gilt eben das Datum vom Beschluss (von dem man nichts mitbekommt) und wenn dann das Gesetz unterschrieben ist oder werden soll (wo dann ggf der Aufschrei durch die Presse geht) bist du evtl schon zu spät dran.
Ob und wo ggf irgendwelche Klagen liegen die dann entschieden werden incl entsprechenden politschen Nebenwirkungungen wirst du auch schwer rausbekommen

Letztendlich ist's 'ne Gratwanderung.
Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall die eine H-Abnahme mal machen. Sie kostet ca 40€ mehr als eine normale HU+AU.
Dann halt 2 Jahre beobachten, was passiert. Wirds eng dann halt hoffen dass die Abnahme beim An/Ummelden Bestand hat - sollte sie eigentlich denn sie ist ja ein gültiger HU Bericht (der ja für eine Um oder Anmeldung gebraucht wird) und die Änderung der Zulassungsart ist dort halt mit vermerkt.
->ich glaube weniger dass es in der Zulassungstelle Arbeitsanweisungen gibt die das ganze im Falle einer solchen H-Abnahme zeitlich weiter beschränken (also kürzer als die genannten 2 Jahre). Wie gesagt dass kann man erfragen (und damit schlafende Hunde wecken) oder auch einfach das Prinzip Hoffnung walten lassen.
->vielleicht tut sich dann in 2 jahren irgendwas, was dir Klarheit verschafft. Es soll ja eine Maut eingeführt werden.
->desweiteren, erwähnte ich ja bereits, bin ich der Meinung dass der Oldtimerfahrer aktuell eigentlich eher zu viel Steuerlast hat als zu wenig

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Warum du aktuell 70€ weniger steuern zahlst ist mir im übrigen auch nicht klar.
H Besteuerung sind 191€ jährlich.
eine Womo Besteuerung eines JX mit euro2 sind glaub ca 250-270€ je nach gewicht.
Falls deine Steuerdifferenz darauf beruht, dass du aktuell Saisonzulasung hast: Die soll ja mit dem H Kennzeichen inzwischen auf möglich sein!!!
Falls es gar nicht um einen jx mit euro2 (deine signatur) geht sondern um irgendwas anderes. welcher t3 zahlt denn 120€ steuern? selbst ein 1.8er RP auf euro2 eingetragen kostet doch mehr.

Ich weiß nicht wieviel Kilometer du jährlich fährst und ob ein Erstfahrzeug im Haushalt existiert und wie du versichert bist aber ggf läßt sich mit der H-Zulassung auch in der Versicherung was sparen. Das sollte man dann natürlich entsprechend gegenrechnen.
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Re: Wie lang gilt ein H-Gutachten

Beitrag von bernd68 »

Moin,

danke für eure Antworten.
newt3 hat geschrieben:Warum du aktuell 70€ weniger steuern zahlst ist mir im übrigen auch nicht klar.
H Besteuerung sind 191€ jährlich.
eine Womo Besteuerung eines JX mit euro2 sind glaub ca 250-270€ je nach gewicht.
Falls deine Steuerdifferenz darauf beruht, dass du aktuell Saisonzulasung hast: Die soll ja mit dem H Kennzeichen inzwischen auf möglich sein!!!
Falls es gar nicht um einen jx mit euro2 (deine signatur) geht sondern um irgendwas anderes. welcher t3 zahlt denn 120€ steuern? selbst ein 1.8er RP auf euro2 eingetragen kostet doch mehr.
Es handelt sich um keinen T3 sondern um einen Golf 2 GTI 16V. Momentan zahle ich 121 Euro Steuer.
newt3 hat geschrieben:Ich weiß nicht wieviel Kilometer du jährlich fährst und ob ein Erstfahrzeug im Haushalt existiert und wie du versichert bist aber ggf läßt sich mit der H-Zulassung auch in der Versicherung was sparen. Das sollte man dann natürlich entsprechend gegenrechnen.
Das Auto ist schon sehr günstig bei der OCC in einer Sammlungsversicherung. Die H- Zulassung ändert am Beitrag bei mir nichts.

Gruß Bernd
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