Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

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Oli_36
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Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

Servus liebe Gemeinde,

ich bin undendlich traurig. Gestern war ich auf dem Chiemsee Summer Festival in Oberbayern. Gegen 22 Uhr kam ein heftiges Unwetter mit Mega starken Sturmböen, die erheblichen Schaden angerichtet haben. Denke ich muss nicht darüber berrichten, sämtliche Medien haben Beiträge über die verletzten Personen und Schäden gepostet. An meinenm Bulli (Bj. 88) sind erhebliche Schäden entstanden. Das relativ neue Seitz Thermo Fenster wurde vom Sturm rausgerissen, sämtliche Gegenstände (Abspeerzaun, Zelte usw...) haben tiefe Kratzer und Beulen hinterlassen. Mein Vorzelt samt Gestänge ist hinüber und Handy + weitere Sachen die im Bulli lagen, sind durch den Verlust des Fensters zu Boden gefegt worden und kaputt. Also, im großen und ganzen ist ein ziemlich großer Schaden entstanden. Da ich mich nicht wirklich mit Versicherungsabwicklungen auskenne, gibt es was zu beachten, wie muss ich vorgehen? Ich habe eine Teilkasko mit 150 SB bei der Kravag.
Über Tipps wäre ich dankbar, damit ich keine Fehler mache!
Viele Grüße aus Oberbayern
Oli
Bus-Froind
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Bus-Froind »

Erfahrung habe ich auch wenig.
Hast du ein Wertgutachten für das Auto? So oder so brauchst du ein Schadensgutachten, dafür kann meines Wissens bei TK die Versicherung jemanden bestimmen.
Da die Schäden sich ja auch auf Mobiliar etc. erstrecken und es dabei unsichtbare Fallstricke gibt,
würde ich mich schon einmal zumindest nacher einem Anwalt ERKUNDIGEN.
Gern zahlt keine Versicherung!

Viel Erfolg
Burkhard
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PatrickausKiel
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von PatrickausKiel »

Schnell dort melden, dokumentieren und mit der Versicherung die Begutachtung besprechen. Die TK zahlt meinss Wissens nur unmittelbare Schäden - also "Sturm macht Auto kaputt", nicht "Sturm schmeißt Baum um, der fällt auf Auto". Ich denke, auch Dein Zelt und dein Handy sind nichts für die Kasko, aber ggf. für die Hausrat? Fragen kann man ja mal...

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tinkerbellwp
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von tinkerbellwp »

Mit Versicherungen kenn ich mich nicht aus, aber erstmal Glückwunsch das euch nichts passiert ist. Klingt ja grauselig.
viel Erfolg bei der Schadensabwicklung.

Gruß Tinka
Das Leben ist zu kurz um popelige kleine Autos zu fahren
(Geklaut, aber gut)
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Oli_36
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

Danke für eure Antworten. Ja, bin froh, das meiner Familie und mir nichts passiert ist, hätte auch anders ausgehen können. Den Schaden habe ich gestern noch bei der Kravag gemeldet, die Dame meinte, sie schicken einen eigenen Gutachter "Carexpert". Dies könne aber bis zu einem Monat dauern (???!!!). Der Bus steht nur mit getapter Seitenscheibe da, das Wetter ist hier bei uns an den Alpen sehr Wechselhaft und ich muss mit dem Bus auch ab und zu in die Arbeit fahren. Da finde ich es schon sehr krass, das ich bis zu einem Monat wartern soll, um den Schaden zu begutachten und dann noch mal abwarten, was für eine Summe bezahlt wird!
Noch eine Frage:
Also, die Seitenscheibe ist rausgerissen worden, weil das Fenster leicht geöffnet war (unterste Stellung). Der starke Sturm kam ja aus dem nichts und selbst der Wetterdienst konnte dies nicht erkennen. Gerechnet hatten wir nur mit etwas Regen und einem kleinen Lüftchen...
Das ist wohl ein normaler Teilkaskoschaden.
Aber wie sieht es mit den Beulen/Kratzern aus? Der Bus wurde von umherfliegenen Zelten, Stangen, Dreck und sonst was getroffen. Auch hat ein Abspeerzaun die Seitentüre zerkratzt. Kommt dafür auch die Teilkasko auf? Weiter oben hieß es ja "Sturm macht Auto kaputt - ja / Sturm entwurzelt Baum, dieser fällt auf Auto - nein". Das wäre sehr interessant zu wissen, da hunderte von Autos auf dem Festival durch rumfliegende Gegenstände erheblich beschädigt worden sind. Muss da evtl. sogar der Veranstalter mit seiner Versicherung herhalten, wenn der Abspeerzaun auf ein Auto gefallen ist? Dies war auch der Fall. An dem KFZ waren alle Seitenscheiben zersplittert und das Dach ordenlich im A....!
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von T3ClubJoker »

Habe eben in meinen Versicherungsschein geschaut. Meine TK übernimmt auch die Schäden die dadurch entstehen, dass der Sturm Gegenstände aufs Auto wirft.

Ab Sturm der Stufe 8.

Guck mal in deinen Vertrag!
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*Wolfgang*
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von *Wolfgang* »

Als Geschädigter kannst Du meines Wissens selbst den Schadensgutachter wählen. So wie ich das verstehe ist ja alleine die Wartezeit auf den von der Versicherung bestellten Gutachter vier Wochen. Bis das alles seine Gänge geht vergeht möglicherweise nochmal die gleiche Zeit. Meines Erachtens deutlich zu lange! Hast Du Rechtschutz? Da gibts meist eine kostenlose (Erst-) Rechtsberatung.
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
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Oli_36
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

@ Wolfgang

Die Versicherung meinte, bei Teilkasko stellen sie (leider) den eigenen Haus-und Hofgutachter und ich kann mir keinen freien suchen. Vier Wochen ist natürlich sehr krass und geht gar nicht. Rechtschutz ist leider nicht vorhanden, trotzdem werde ich morgen versuchen etwas Druck zu machen, da ich sicherlich nicht so viele Wochen mit getapten Fenster fahren kann...Bin gespannt wie es weiter geht?
Bus-Froind
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Bus-Froind »

Hallo Oli_36,

wie oben gesagt, überlass die Kommunikation mit der Versicherung einem Anwalt. Allein die "4 Wochen Wartezeit" bei eigenem!!! Gutachter
wird dann mit Sicherheit verkürzt.
Ich kenne hier in der Gegend eher so etwas wie "Schadenschnelldienst", was auch nicht immer gut sein muss.
Meine Vorstellung (vielleicht etwas schwarz gemalt) ist so, dass dir nach der recht langen Zeit vorgeworfen wird,
etwas verschlampt und dadurch den Schaden erhöht zu haben.

Viel Erfolg
Burkhard
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Mipfi »

Hallo,
gut das es bei euch keine Personenschäden gab. Hatte hier mal einen Hagelschaden am PKW (nicht T3) mit durchgeschlagener Windschutzscheibe.
Mein Tipp daraus:
- nehme dir einen UNBEDINGT einen Anwalt. Der wird über die TK mit abgedeckt, schreiben die Versicherungen nur nicht.
- Kopie vom Einsatzbericht der Polizei / Feuerwehr für die Versicherung einholen.
- Gegenstände die sich im PKW befinden und durch Unwetter beschädigt werden zahlt dein TK nicht.
- wurde dein Auto durch dein eigenes Zelt beschädigt ebenfalls kein TK Schaden -vielleicht Hausrat.
- Sind die Gegenstände von Dritten gewesen (Bauzaun) -dann an die / evtl. Veranstalter. bezgl. Sicherungspflicht

Du siehst, ohne Anwalt geht das bei so einem Ereignis mit zig Punkten gar nicht.
Viel Erfolg
Michael
Marcus BULLIZEI
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Oli_36 hat geschrieben:Den Schaden habe ich gestern noch bei der Kravag gemeldet, die Dame meinte, sie schicken einen eigenen Gutachter "Carexpert". Dies könne aber bis zu einem Monat dauern (???!!!). Der Bus steht nur mit getapter Seitenscheibe da, das Wetter ist hier bei uns an den Alpen sehr Wechselhaft und ich muss mit dem Bus auch ab und zu in die Arbeit fahren. Da finde ich es schon sehr krass, das ich bis zu einem Monat wartern soll, um den Schaden zu begutachten und dann noch mal abwarten, was für eine Summe bezahlt wird!
Frag die Versicherung mal, ob die dir für die 4 Wochen Wartezeit + die Zeit der Reparatur nen Leihwagen bezahlen wollen, weil zur Arbeit fahren musst und den erheblich beschädigten, nicht mehr fahrtauglichen und auch durch die kaputte Scheibe nicht mehr gemäß deinen Pflichten als Halter und Fahrer gegen unbefugte Benutzung ausreichend zu sichernden Bus irgendwo wettersicher unterstellen musst. Natürlich fallen dabei Einstellgebühren (Garagenmiete o.ä.) an, die die Versicherung dann auch gleich übernehmen kann. Bin mal gespannt, was die dann sagen! :-) :-)
Oli_36 hat geschrieben: Aber wie sieht es mit den Beulen/Kratzern aus? Der Bus wurde von umherfliegenen Zelten, Stangen, Dreck und sonst was getroffen. Auch hat ein Abspeerzaun die Seitentüre zerkratzt. Kommt dafür auch die Teilkasko auf? Weiter oben hieß es ja "Sturm macht Auto kaputt - ja / Sturm entwurzelt Baum, dieser fällt auf Auto - nein". Das wäre sehr interessant zu wissen, da hunderte von Autos auf dem Festival durch rumfliegende Gegenstände erheblich beschädigt worden sind. Muss da evtl. sogar der Veranstalter mit seiner Versicherung herhalten, wenn der Abspeerzaun auf ein Auto gefallen ist? Dies war auch der Fall. An dem KFZ waren alle Seitenscheiben zersplittert und das Dach ordenlich im A....!
Lies mal die AGB des Veranstalters! Da steht i.d.R. im Kleingedruckten, dass der Veranstalter für nix haftet (ausser vielleicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, was hier wohl kaum vorliegt). Da wird wahrscheinlich nix zu holen sein.

Und die Besitzer der Zelte und sonstigen Sachen, die dir in den Bus geknallt sind, kannst du ja auf Schadenersatz (anwaltlich) anschreiben (lassen). Wenn du deren Adressen hast. Und weisst, wem was gehörte, bevor es durch den Sturm weggerissen wurde.

Wie oben schon geschrieben wurde, würde ich mir zügig nen Anwalt nehmen. Zumindest mal ne Erstberatung, selbst wenn du dafür 50 oder sogar 100 Euro aus eigener Tasche hinlegst. Der kann dir GENAU sagen, was deine Rechte sind und wie die Chancen auf Geld kriegen oder Schaden selbst zahlen aussehen.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Wolvgar »

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Da gibt es meistens kostenlose Telefonberatung mit rechtlicher Bewertung.
Hannes
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Hannes »

Frage die Versicherung per Email (nicht per Telefon), ob du das Fenster gleich tauschen kannst und sie die Kosten dafür übernehmen, weil ohne Fenster....
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von KCSteevo »

Marcus BULLIZEI hat geschrieben: Natürlich fallen dabei Einstellgebühren (Garagenmiete o.ä.) an, die die Versicherung dann auch gleich übernehmen kann. Bin mal gespannt, was die dann sagen! :-) :-)
Da würde ich aber in dem Punkt keine schlafenden Hunde wecken, wenn du den Bulli als Garagenfahrzeug angemeldet hast. Dann musst du Abends ja ohnehin dafür sorgen, dass er sicher steht... Theoretisch. Von dem Her wenn Garagenfahrzeug nur Ersatzwagen fragen!
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Oli_36
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

Schriftliche Bestätigung der Versicherung für das Fenster ist raus. Kann das Fenster erneuern. Lieferzeit Seitz S4 1000x450 ca. 4 Wochen (Reimo und andere Händler wo ich angefragt habe) :gr :gr :gr

Gutachter kommt am 31.08., hoffe es läuft soweit gut...
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Ich drück dir die Daumen!

Berichte mal bitte, wie es weiter geht.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

@ Markus
Klaro, werde weiter berrichten. Denke nicht das der Haus-und Hofgutachter von der Versicherung unbedingt auf meiner Seite ist, ausser er ist Bullifahrer !!!
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Alexander »

Muß aber nicht so sein.
Ich habe schon Gutachter von der Versicherung erlebt, die haben einen höheren Schaden ermittelt als der geschädigte angegeben hatte.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

So, Gutachter kommt kommen Donnerstag. Leider habe ich durch den Fensterschaden auch einen Wasserschaden im Bulli. Wasser ist bei dem Sturm, wo das Fenster rausgerissen war, ins Fahrzeuginnere gelangt. Schrank hat von hinten unschöne Wasserflecken und das schlimmste, die Bodenplatte (Sperrholz) ist im Bereich des Fensters ordenttlich nass. Wie hoch da der Schaden ist, kann ich nicht beurteilen, da die Bodenplatte noch verbaut ist.
Sind solche Schäden eingentlich auch in der Teilkasko mit drin?
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von Oli_36 »

Gutachter war heute morgen da gewesen. Hat sich fast eine Stunde Zeit gelassen und eigentlich nur meine Schäden dokumentiert. Vorschäden hat er kaum beachtet und den Wert des Bulli hat er auf mehr als 10000 Euro datiert (habe noch kein Wertgutachten). Er meinte, da kommt schon einiges zusammen, sollte aber keine Probleme geben. Mal sehen, welche Summe letzendlich im Gutachten steht und ob alles passt ?!
Gutachten wird mir zugeschickt, sobald ich es in den Händen halte, gebe ich gerne Rückmeldung! Ach ja, der Gutachter war früher T2 fahrer und hat über die Zeit geschwärmt...
Gruß
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Re: Richtiges Vorgehen bei erheblichem Teilkaskoschaden am T3

Beitrag von BUSbahnhof »

Na da haste doch einen guten Fang gemacht :-)
Ich drücke die Daumen!
Bullige Grüße vom Micky
Lieber Rost statt Plastik!
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