kostenfaktor

Hier geht es um Umbauten zum Betrieb benzingetriebener Motoren auf LPG/Erdgas

Moderator: Staff

Antworten
riegertoni
Gesperrter Benutzer (Verbannt)
Beiträge: 39
Registriert: 11.09.2012, 19:11
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Feuerwehr
Leistung: 78 PS
Motorkennbuchstabe: DG
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Salzburg

kostenfaktor

Beitrag von riegertoni »

hali halo hab mich jetzt mal ins thema etwas eingelesen und stell mir die frage wie hoch die kosten sind um eine anlage einzubauen??
tank unter der klappbank vielleicht hat ja wer noch die kosten ca im kopf mfg toni
Aufforderung zum Betrug ist ein Straftatbestand
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25021
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: kostenfaktor

Beitrag von Atlantik90 »

editiert, weil upload hing
Zuletzt geändert von Atlantik90 am 02.01.2013, 17:06, insgesamt 3-mal geändert.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25021
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: kostenfaktor

Beitrag von Atlantik90 »

Du wohnst ja grenznahe, aber du solltest die Versorgungssituation in Österreich bedenken. Wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es bei euch wenige Gastankstellen. Oder hat sich da etwas geändert?
ca. 30 Tankstellen in Österreich sind mir nur bekannt, im ganzen Bundesland Salzburg nur 2.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Benutzeravatar
fukin-baum
Harter Kern
Beiträge: 1600
Registriert: 15.12.2012, 19:28
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Multivan
Leistung: 70KW
Motorkennbuchstabe: MV
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Kurpfalz

Re: kostenfaktor

Beitrag von fukin-baum »

würd mich auch interessieren.
das mit dem reserverad-tank geht wohl beim bulli net wenn das vorne unterm auto hängt?!
Benutzeravatar
momoibus
Poster
Beiträge: 134
Registriert: 26.12.2011, 22:36
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Atlantic, WBX 2.1
Leistung: 92 PS
Motorkennbuchstabe: SS
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Bayerischer Wald

Re: kostenfaktor

Beitrag von momoibus »

Tank statt Reserverad geht schon beim Bulli (z.B. bei meinem). Allerdings nur 58 l - 20% (47 l effektiv).
Meine vollsequentielle Anlage hat gut 2 k€ gekostet.
Der Verbrauch liegt bei ca. 14 l.

Gruß, Markus
Jetzt auf LPG (PRINS VSI vollsequentiell), Tank in der Reserveradmulde (630x220 mm, 58 l brutto)
stoppelhopser
Harter Kern
Beiträge: 1656
Registriert: 25.08.2009, 10:58
Modell: T1
Aufbauart/Ausstattung: Mercedes
Leistung: 105
Motorkennbuchstabe: M10
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Neunkirchen-Seelscheid

Re: kostenfaktor

Beitrag von stoppelhopser »

Ich hab einen 75 ltr Zylindertank unter der MV-Bank. Reichweite ca 350-400 km, je nach Fahrweise.

Kosten lagen bei knapp 1700,-- für eine KME Diego G3, mit Boxer-rails etc.

Gruß, Michael

PS: Ich hab bei meiner Fahrleistung die Anlage nach 14 Monaten raus. Eher schneller, weil jetzt öfter der Bus genommen wird wo Platzmäßig der Kangoo meiner Holden reichen würde.
Some people are like slinkies, not really good for much, but they bring a smile to your face when pushed down the stairs.
MTI
Stammposter
Beiträge: 585
Registriert: 02.12.2010, 13:17
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Kasten/Fensterbus
Leistung: 37/61
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Northeim
Kontaktdaten:

Re: kostenfaktor

Beitrag von MTI »

Und wer selber umbaut spart nochmal ne menge..

Mein aktuelles Auto (Jetta 2 mit 1,8L RP Motor) hab ich auch selbst umgerüstet...

Kosten für die Anlage (BRC Just mit Zylindertank) knapp 500€ (Inklsuive allen einbaumaterial)

Eintragung ca 150€..

Verbrauch gut 9L auf 100km...

Spare jetzt Ca 100€ im monat an Sprit... Da stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichkeit erst garnicht... Wenn ich das Auto auch nur 2 Jahre fahre hat sich das 3ma bezahlt gemacht...
Benutzeravatar
gerdio
Mit-Leser
Beiträge: 7
Registriert: 16.01.2013, 09:34
Modell: keinen
Aufbauart/Ausstattung: ohne
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0

Re: kostenfaktor

Beitrag von gerdio »

Der TÜV hat bei einem selbsteinbau mitgespielt? Solche TÜVler möchte ich hier unten auch haben...
Es gibt ein grobes Mißverhältnis zwischen Arbeit und Freizeit...
Benutzeravatar
BePe
Stammposter
Beiträge: 709
Registriert: 23.07.2012, 01:50
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: LPG
Leistung: 115 PS
Motorkennbuchstabe: ADY
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Göttingen

Re: kostenfaktor

Beitrag von BePe »

Meine Erfahrungen beziehen sich jetzt nur auf die deutschen Gesetze, wenn du in Österreich gemeldet bist, erkundige dich lieber nochmal an anderer Stelle...

Wie neujoker schon sagt, würde ich erstmal die Tankstellensituation klären, denn es bringt ja nichts, wenn du theoretisch sparen könntest, dafür aber immer ein riesen Umweg fahren musst...
Schau mal hier http://www.gas-tankstellen.de/menu.php?jump=umkreis

Wenn beim Einbau alles dokumentiert wird, warum sollte er dann nicht mitspielen?
Zumal wenn der Einbauer in diesem Falle vom Fach ist...

Sollte man ein Abgasgutachten brauchen, dann gibt es hier für ca 150€ eins, ich glaub sogar für alle erdenklichen Varianten. http://www.autogas-europa.de/.

Ob du eins brauchst, kannst du hier nachlesen.
BePe hat geschrieben:Welche Abgasschlüsselnummer hast du?
Nicht jeder EURO1 Wagen braucht automatisch kein Abgasgutachten! Es gibt auch welche, die eins brauchen, TROTZ EURO1, kommt auf die Schlüsselnummer an (rote Markierung):
Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

Nr.72
Erläuterungen der Anwendung der Abgasvorschriften im Zusammenhang mit § 41a StVZO
Bonn, den 02. April 2007
S 34/7352.1/3-41a

Nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich eine Erläuterung zum § 41a StVZO bekannt. Sie dient einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen.

Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag
Dr. Jörg Wagner

Erläuterungen zum § 41a StVZO (Gasfahrzeuge)

1. Allgemeines
Mit der Änderung des § 41a StVZO (42. ÄVO, VkBl. 2006 S.418) hat der Verordnungsgeber beabsichtigt, dass Gas-Nachrüstsysteme zukünftig mit Genehmigungen nach internationalen Recht in den Verkehr gebracht werden (UN/ECE Regelung Nr. 115).

Nur für Sonder- und Ausnahmefälle sollen Fahrzeuge nach nationalen Recht eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (§ 21 StVZO) erhalten. Dazu müssen bei Einbau von Nachrüstanlagen internationale Rechtswerke berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk wird auf den sicheren Einbau und die Berücksichtigung der Emissionswerte gelegt. Dabei wird das Ziel verfolgt, dass die Abgasemissionen jedes einzelnen Fahrzeuges durch die Umrüstung auf Gasbetrieb nicht verschlechtert werden darf.

Zwischenzeitlich sind auch Änderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 115 in Kraft getreten. Diese Änderungen bedürfen einer Erläuterung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 41a StVZO.

2. Genehmigungen nach der UN/ECE-Regelung Nr. 115 (§ 41a Abs.2 StVZO)
Die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt Genehmigungen nach dem letzten gültigen Stand, unabhängig von der im Anhang zur StVZO stehenden Version. Die Anpassung des Anhangs der StVZO ist vorgesehen.

Hinweis: Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

3. Auslegung des § 41a Abs. 3 Satz 2 StVZO
Für Gas-Nachrüstanlagen, die aus einzelnen genehmigten Bauteilen zusammengestellt werden, ist in jedem Einzelfall eine Begutachtung nach § 21 StVZO für das betreffende Fahrzeug durchzuführen. Dafür ist im Allgemeinen Nachweis der Einhaltung der Vorschriften der gesamten ECE-Regelung 115 erforderlich (außer die Belange, die für die Erteilung einer Typgenehmigung erforderlich sind). Gemeint ist damit die grundsätzliche Anwendung für alle Fahrzeuge, die mit einer Gasanlage nachgerüstet werden sollen. Besondere Beachtung ist auf den Abschnitt 1.4 der ECE-Regelung Nr. 115 in der Fassung 00 (bzw. Abschnitt 1.5 nach der erfolgten Änderung) zu legen: „Das veränderte Fahrzeug muss weiterhin allen Vorschriften der Regelung entsprechen, nach der die Typgenehmigung ursprünglich erteilt worden ist.“

Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Die stellt eine gewollte Besonderheit in der Anwendung des § 21 StVZO dar. Wo üblicherweise nur die Einhaltung der zum ersten Zulassungstag vorgeschriebenen Grenzwerte gefordert wird, dürfen in diesem Fall nach der Umrüstung mit Gassystemen die der damaligen Genehmigung zugrunde liegenden Grenzwerte von den jeweiligen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden. Die gilt auch im Falle nationaler Abgasgenehmigungen (Euro2/D3, Euro2/D4, Euro3/D4), d.h., die national Grenzwerte D3 bzw. D4 sind auch nach der Umrüstung einzuhalten. Eine Rückstufung ist nicht zulässig.

Der amtlich anerkannte Sachverständige kann sich im Rahmen seiner Begutachtung auf einen verifizierbaren Abdruck eines Gutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes abstützen, wenn darin die Einhaltung der Abgasvorschriften nachgewiesen wird.

Bei „Euro2“ 1)-Fahrzeuge sind die Nachweise zur Motorleistungsänderung sowie zu den Korrekturfaktoren zu CO2-Emissionen und zum Kraftstoffverbrauch nicht erforderlich.

Mit den nachfolgenden Abschnitten 3.1 bis 3.5 wird den Besonderheiten, die Einzelfahrzeuge aufweisen können, Rechnung getragen.

3.1. Nachweis über Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte bei „Euro2“-, Euro3“ 2)- und „Euro4“ 2)-Fahrzeugen mit Abgasmessungen für jedes Einzelfahrzeug
Die Nachweisführung über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nach Umrüstung erfolgt übe die Durchführung eines Typ I Tests (Fahrzeug-Ident.-Nr. bezogener Test). Es kann der im Fahrzeug enthaltene LPG- oder CNG-Kraftstoff verwendet werden (handelsübliche Gasart). Die Nachweisführung zur Motorleistungsänderung sowie zu den Korrekturfaktoren für die CO2-Emission und den Kraftstoffverbrauch ist nicht erforderlich.

3.2. Nachweis über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte bei „Euro2“-, „Euro3“- und „Euro4“-Fahrzeugen mit Abgasgutachten eines Referenzfahrzeugs
Wird das verifizierbare Abgasgutachten eines Referenzfahrzeuges zugrunde gelegt, so muss das für eine EBE nach § 21 StVZO zu begutachtende Fahrzeug gegenüber dem Referenzfahrzeug die Familienkriterien der ECE-R 115 einhalten und mit einem identischen Gassystem ausgerüstet sein. Für den Abgasnachweis des Referenzfahrzeugs sind die in der ECE-R 115 für das dort beschriebene Basisfahrzeug vorgeschriebenen Typ I Tests entsprechend durchzuführen. Für das zu begutachtende Fahrzeug (EBE nach § 21 StVZO) ist dann die Durchführung eines zusätzlichen Typ I Tests entbehrlich.

3.3. Abgasprüfungen sonstiger Fahrzeuge
Bei sonstigen Fahrzeugen („vor Euro2“ 3)) ist die Nachweisführung über das Abgasverhalten nicht erforderlich.


3.4. OBD-Anforderungen
Bei „Euro3“- und „Euro4“-Fahrzeugen, die ursprünglich mit OBD genehmigt worden sind, muss das Gas-Nachrüstsystem entsprechend den Vorschriften der ECE-R 115 im letzten Änderungsstand auch vollständig OBD-funktionsfähig sein.

3.5. Abweichungen von den OBD-Anforderungen
Bei Fahrzeugen mit Gas-Nachrüstanlagen, die für den Gasbetrieb keine vollständige OBD aufweisen, ist die Beantragung einer Ausnahme nach § 70 StVZO hinsichtlich der Abweichungen von den OBD-Anforderungen erforderlich.

Werden die Anforderungen des Abschnitts 6.1.4.4.2.3 der ECE-R 115 (Speicherung emissionsrelevanter Fehler im Gassteuergerät) nicht erfüllt, müssen folgende Bedingungen eingehalten und nachgewiesen werden:

- Das Gassteuergerät muss bei Störungen im Gasbetrieb dauerhaft auf Benzinbetrieb umschalten, damit unzulässige Emissionen im Gasbetrieb ausgeschlossen sind.

- Die Störung muss dem Fahrer permanent angezeigt werden; dies muss durch eine separate Kontrollleuchte anstelle der MIL erfolgen (Bewertung bei HU wie MIL).

----------------------------
1) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung gehören zur Abgasstufe „Euro2“ die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 25-33, 35-39 und 41-43 (M-Fahrzeuge) sowie 33, 43, 53, 60, 61 (N1-Fahrzeuge).

2) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung gehören zur Abgasstufe „Euro3“ und „Euro4“ die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 44-70 (M-Fahrzeuge) und 34, 44, 54, 35, 45, 55 (N1-Fahrzeuge).

3) Im Sinne dieser Verkehrsblattverlautbarung sind sonstige Fahrzeuge („vor Euro2“) die Fahrzeuge mit den Emissionsschlüsselnummern 00, 01-24, 34, 40, 77 und 88 (M-Fahrzeuge) sowie 30, 31, 32, 40, 41, 42, 50, 51, 52 (N1-Fahrzeuge)

(VkBl. 2007 S. 206)8 (M-Fahrzeuge) sowie 30, 31, 32, 40, 41, 42, 50, 51, 52 (N1-Fahrzeuge)

(VkBl. 2007 S. 206)


Als Tanklösung finde ich am elegantesten entweder längs zum Unterboden auf beiden Seiten, statt Zusatzwassertanks, oder Quer hinten drin unter der Rückbank. Dort gibt es 100 Liter Tank, damit kommt man eine schöne Strecke.
Bei mir ist eine Diego Anlage verbaut und läuft nun ohne Probleme und springt, selbst bei diesen Temperaturen, nach wenigen 100 Metern auf Gasbetrieb um.
Verbaut habe ich einen 100 Liter Tank, der auch effektiv, je nach Wetter, 98 Liter fasst.

Sollte man sich ein bisschen mit dem T3 auskennen, ist ein Umbau bei dem riesen Platzangebot echt kein Problem, gerade bei so einem tollen Forum, wo einem echt überall geholfen wird! :dance :g5

Wenn du noch Fragen hast, dann nur zu...
--- Schraubergemeinschaft nähe Göttingen/Kassel? Halle mit genügend Platz ist vorhanden, auch zum Unterstellen von Bussen. Einfach melden ---
Antworten

Zurück zu „Gasumbau“