http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... ng_neu.htm
wie das dann in Zukunft aussehen soll, weiss noch keiner, ab 1.Okt werden bei Neuanmeldung und Umschreibung neue Papiere fällig und da soll ausschließlich nur noch eine Reifengröße eingtragen sein :-gr
Was danach mit den nachträglich geänderten Reifengrößen geschieht, steht in den Sternen. Es lebe der Bürokratismus.
Grundlagen zu den Reifengrößen
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Grundlagen zu den Reifengrößen
Zuletzt geändert von Christianus am 11.04.2006, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Reifengroessen sind i.A. auch ueberhaupt kein Problem: zusaetzliche Groessen wurden und werden weiterhin eingetragen, lediglich die in der ABE enthaltenen Reifengroessen fallen ggf. weg.
Interessanter wird es mit einer AHK: da inzwischen AHKs mit EU-Pruefzeichen verkauft und verbaut werden, brauchen die nicht mehr eingetragen werden, ergo werden AHKs nicht mehr eingetragen. Was nun, wenn man eine ohne EU-Pruefzeichen hat?
Axel
Interessanter wird es mit einer AHK: da inzwischen AHKs mit EU-Pruefzeichen verkauft und verbaut werden, brauchen die nicht mehr eingetragen werden, ergo werden AHKs nicht mehr eingetragen. Was nun, wenn man eine ohne EU-Pruefzeichen hat?
Axel