LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Hier gibt es technische Dinge, die nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können....

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Kecko
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LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von Kecko »

Hallo,

ich habe einen VW T3 Transporter, dieser wurde jedoch als "Camper" umgebaut.
D.h. Klappdach (=Stehhöhe), Schlaf/Sitzbank (wird unter der Fahrt natürlich nicht genutzt), Kühlschrank (12V, 230V, Gas).

Jetzt stellt sich die Frage wenn ich die Gasprüfung für den Kühlschrank machen lasse, kann ich hierbei noch mit der LKW Zulassung fahren oder muss er als Wohnmobil umgemeldet werden, da ja wie oben beschrieben die 3 Punkte (Stehhöhe, Schlafmöglichkeit, Gas) erfüllt sind??

Vielen Dank euch.

Gruß Johannes
ddritter
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von ddritter »

Kann eigentlich nicht sein, wenn Du mit LPG fährst musst Du doch auch die Gasprüfung machen!
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von prometheus0815 »

Mit Schlafbank und Kühlschrank hast Du vermutlich keine 50% Ladefläche mehr und dürftest folglich sowieso nicht mehr mit Lkw-Zulassung unterwegs sein.
luckypunk
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von luckypunk »

ddritter hat geschrieben:Kann eigentlich nicht sein, wenn Du mit LPG fährst musst Du doch auch die Gasprüfung machen!
Is doch ein Diesel, er meint die Gasprüfung für den Kühlschrank/Campinggasanlage
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von luckypunk »

Für die LKW-Zulassung ist die Stehhöhe egal, ebenso ne Gasanlage. Die muss aber immer geprüft werden, egal was für ne Zulassung. Zb müssten eigentlich Schlosserbetriebe, die in ihrem Werkzeugwagen ne Gasflasche rumfahren, diese verdrehsicher in einem dafür geeigneten, nach aussen belüfteten Gasflaschenkasten mitführen.
Wenn Du zum Tüv fährst, dann bau einfach die Bank raus. Schraub in alle vorhandenen Gewinde Schrauben rein, damit das unbenutzt aussieht. Gurte wech. Der Kühlschrank stört nicht, den könntest Du ja auch für andere Sachen als Essen/Trinken nutzen, stell Dir vor Du fährst Medikamente für Apotheken rum, die müssen zum Teil gekühlt werden.

Btw. die Gasprüfung macht jeder Camping-Heinz, da musst Du nicht zum TüV.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von ArCane »

Stehhöhe ist auch für Camper nicht mehr erforderlich.

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luckypunk
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von luckypunk »

ArCane hat geschrieben:Stehhöhe ist auch für Camper nicht mehr erforderlich.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Echt? Wusste ich gar nicht...
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ddritter
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von ddritter »

War mir klar, dass er einen Diesel fährt. :roll:

Aber alle die, die einen Bus fahren der auch mit LPG fährt müssen zu Gasprüfung! Auch wenn sie kein Wohnmobil fahren, wird durch die Gasprüfung daraus kein Wohnklo!

So habe ich das gemeint! :-bla


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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von Atlantik90 »

Kecko hat geschrieben:Hallo,

ich habe einen VW T3 Transporter, dieser wurde jedoch als "Camper" umgebaut.
D.h. Klappdach (=Stehhöhe), Schlaf/Sitzbank (wird unter der Fahrt natürlich nicht genutzt), Kühlschrank (12V, 230V, Gas).

Jetzt stellt sich die Frage wenn ich die Gasprüfung für den Kühlschrank machen lasse, kann ich hierbei noch mit der LKW Zulassung fahren oder muss er als Wohnmobil umgemeldet werden, da ja wie oben beschrieben die 3 Punkte (Stehhöhe, Schlafmöglichkeit, Gas) erfüllt sind??

Vielen Dank euch.

Gruß Johannes
Wenn das Fahrzeug derart umgebaut ist und als LKW zugelassen bleibt, dann ist das Steuerhinterziehung --> mach dir deine Gedanken.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von meingelberbulli »

Neujoker hat im Prinzip recht. Wen Deine Campingeinrichtung ausbaubar ist, d.h. schnell innerhalb 15-20 Min, bzw. durch normal lösbare Schrauben und Muttern, so was ist bei Eigenbau machbar, dann gilt das als Ladung. LKW Zulassung.
Andernfalls feste Einbauten, z.B. Westfalia oder REIMO Ausstattung, ist zwar im Prinzip auch ausbaubar, aber nicht für schnell mal raus bzw. rein gedacht, dann muss WoMo oder PKW Zulassung, wird Dir auch der TÜV sagen. Sonst Steuerhinterziehung.
Um beim TÜV ne WoMo Zulassung zu bekommen, brauchst Du Schlafmöglichkeit, Schrank (Stauraum für Klamotten etc,), Wasch/Abspülgelegenheit, Kocher, letztere fest eingebaut, Tisch (Klapptisch oder so). Stehhöhe war, wenn auch praktisch, TÜV nie nötig allerdings für Finanzamt. Seit 1.1.2013 muss Finanzamt die Eintragung des TÜV anerkennen, darf als keine abweichenden Forderungen mehr stellen wie früher, daher Stehhöhe vergessen. Zumindest Pilzdach würde ich empfehlen.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?

Beitrag von deltaprofi fix »

ddritter hat geschrieben:War mir klar, dass er einen Diesel fährt. :roll:

Aber alle die, die einen Bus fahren der auch mit LPG fährt müssen zu Gasprüfung! Auch wenn sie kein Wohnmobil fahren, wird durch die Gasprüfung daraus kein Wohnklo!

So habe ich das gemeint! :-bla


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Traut Euch! :bier

Otto
Hallo Otto.

Diese beiden "Gasuntersuchungen" haben aber nix mit einander zutun!

Die Gasprüfung (!) im Bereich der Cämpingeinbauten bezieht sich nur auf die Bauteile der Heizung, Kühlschrank, Leitungen usw, für den Wohnteil.

Die Gasuntersuchung (!) im Bereich Motorstuerung ist für Leitungen,Verdampfer, Rails, Tank usw zuständig.

Für beide Untersuchungen braucht es einen jeweiligen Prüfer mit den richtigen Zulassungen.

Selbst wenn beide System aus einem Tank versorgt werden, bleiben es zwei unabhängige Prüfungen.

Grüsse fix

einen :sun Tag
Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach

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