LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
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LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Hallo,
ich habe einen VW T3 Transporter, dieser wurde jedoch als "Camper" umgebaut.
D.h. Klappdach (=Stehhöhe), Schlaf/Sitzbank (wird unter der Fahrt natürlich nicht genutzt), Kühlschrank (12V, 230V, Gas).
Jetzt stellt sich die Frage wenn ich die Gasprüfung für den Kühlschrank machen lasse, kann ich hierbei noch mit der LKW Zulassung fahren oder muss er als Wohnmobil umgemeldet werden, da ja wie oben beschrieben die 3 Punkte (Stehhöhe, Schlafmöglichkeit, Gas) erfüllt sind??
Vielen Dank euch.
Gruß Johannes
ich habe einen VW T3 Transporter, dieser wurde jedoch als "Camper" umgebaut.
D.h. Klappdach (=Stehhöhe), Schlaf/Sitzbank (wird unter der Fahrt natürlich nicht genutzt), Kühlschrank (12V, 230V, Gas).
Jetzt stellt sich die Frage wenn ich die Gasprüfung für den Kühlschrank machen lasse, kann ich hierbei noch mit der LKW Zulassung fahren oder muss er als Wohnmobil umgemeldet werden, da ja wie oben beschrieben die 3 Punkte (Stehhöhe, Schlafmöglichkeit, Gas) erfüllt sind??
Vielen Dank euch.
Gruß Johannes
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Kann eigentlich nicht sein, wenn Du mit LPG fährst musst Du doch auch die Gasprüfung machen!
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Mit Schlafbank und Kühlschrank hast Du vermutlich keine 50% Ladefläche mehr und dürftest folglich sowieso nicht mehr mit Lkw-Zulassung unterwegs sein.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Is doch ein Diesel, er meint die Gasprüfung für den Kühlschrank/Campinggasanlageddritter hat geschrieben:Kann eigentlich nicht sein, wenn Du mit LPG fährst musst Du doch auch die Gasprüfung machen!
2E Luftansaug im rechten Ohr http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=75&t=81806
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Für die LKW-Zulassung ist die Stehhöhe egal, ebenso ne Gasanlage. Die muss aber immer geprüft werden, egal was für ne Zulassung. Zb müssten eigentlich Schlosserbetriebe, die in ihrem Werkzeugwagen ne Gasflasche rumfahren, diese verdrehsicher in einem dafür geeigneten, nach aussen belüfteten Gasflaschenkasten mitführen.
Wenn Du zum Tüv fährst, dann bau einfach die Bank raus. Schraub in alle vorhandenen Gewinde Schrauben rein, damit das unbenutzt aussieht. Gurte wech. Der Kühlschrank stört nicht, den könntest Du ja auch für andere Sachen als Essen/Trinken nutzen, stell Dir vor Du fährst Medikamente für Apotheken rum, die müssen zum Teil gekühlt werden.
Btw. die Gasprüfung macht jeder Camping-Heinz, da musst Du nicht zum TüV.
Wenn Du zum Tüv fährst, dann bau einfach die Bank raus. Schraub in alle vorhandenen Gewinde Schrauben rein, damit das unbenutzt aussieht. Gurte wech. Der Kühlschrank stört nicht, den könntest Du ja auch für andere Sachen als Essen/Trinken nutzen, stell Dir vor Du fährst Medikamente für Apotheken rum, die müssen zum Teil gekühlt werden.
Btw. die Gasprüfung macht jeder Camping-Heinz, da musst Du nicht zum TüV.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Stehhöhe ist auch für Camper nicht mehr erforderlich.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
ArCane hat geschrieben:Stehhöhe ist auch für Camper nicht mehr erforderlich.
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Echt? Wusste ich gar nicht...
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
War mir klar, dass er einen Diesel fährt.
Aber alle die, die einen Bus fahren der auch mit LPG fährt müssen zu Gasprüfung! Auch wenn sie kein Wohnmobil fahren, wird durch die Gasprüfung daraus kein Wohnklo!
So habe ich das gemeint!
Gleich gehts grillen! Und die Sonne scheint! Also kommt zu unserem Treffen im "Dreiländereck OS-MI-HF"
Traut Euch!
Otto
Aber alle die, die einen Bus fahren der auch mit LPG fährt müssen zu Gasprüfung! Auch wenn sie kein Wohnmobil fahren, wird durch die Gasprüfung daraus kein Wohnklo!
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Wenn das Fahrzeug derart umgebaut ist und als LKW zugelassen bleibt, dann ist das Steuerhinterziehung --> mach dir deine Gedanken.Kecko hat geschrieben:Hallo,
ich habe einen VW T3 Transporter, dieser wurde jedoch als "Camper" umgebaut.
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Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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wünscht Joachim
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Neujoker hat im Prinzip recht. Wen Deine Campingeinrichtung ausbaubar ist, d.h. schnell innerhalb 15-20 Min, bzw. durch normal lösbare Schrauben und Muttern, so was ist bei Eigenbau machbar, dann gilt das als Ladung. LKW Zulassung.
Andernfalls feste Einbauten, z.B. Westfalia oder REIMO Ausstattung, ist zwar im Prinzip auch ausbaubar, aber nicht für schnell mal raus bzw. rein gedacht, dann muss WoMo oder PKW Zulassung, wird Dir auch der TÜV sagen. Sonst Steuerhinterziehung.
Um beim TÜV ne WoMo Zulassung zu bekommen, brauchst Du Schlafmöglichkeit, Schrank (Stauraum für Klamotten etc,), Wasch/Abspülgelegenheit, Kocher, letztere fest eingebaut, Tisch (Klapptisch oder so). Stehhöhe war, wenn auch praktisch, TÜV nie nötig allerdings für Finanzamt. Seit 1.1.2013 muss Finanzamt die Eintragung des TÜV anerkennen, darf als keine abweichenden Forderungen mehr stellen wie früher, daher Stehhöhe vergessen. Zumindest Pilzdach würde ich empfehlen.
Andernfalls feste Einbauten, z.B. Westfalia oder REIMO Ausstattung, ist zwar im Prinzip auch ausbaubar, aber nicht für schnell mal raus bzw. rein gedacht, dann muss WoMo oder PKW Zulassung, wird Dir auch der TÜV sagen. Sonst Steuerhinterziehung.
Um beim TÜV ne WoMo Zulassung zu bekommen, brauchst Du Schlafmöglichkeit, Schrank (Stauraum für Klamotten etc,), Wasch/Abspülgelegenheit, Kocher, letztere fest eingebaut, Tisch (Klapptisch oder so). Stehhöhe war, wenn auch praktisch, TÜV nie nötig allerdings für Finanzamt. Seit 1.1.2013 muss Finanzamt die Eintragung des TÜV anerkennen, darf als keine abweichenden Forderungen mehr stellen wie früher, daher Stehhöhe vergessen. Zumindest Pilzdach würde ich empfehlen.
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Re: LKW oder doch lieber Wohnmobilzulassung?
Hallo Otto.ddritter hat geschrieben:War mir klar, dass er einen Diesel fährt.
Aber alle die, die einen Bus fahren der auch mit LPG fährt müssen zu Gasprüfung! Auch wenn sie kein Wohnmobil fahren, wird durch die Gasprüfung daraus kein Wohnklo!
So habe ich das gemeint!
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Traut Euch!
Otto
Diese beiden "Gasuntersuchungen" haben aber nix mit einander zutun!
Die Gasprüfung (!) im Bereich der Cämpingeinbauten bezieht sich nur auf die Bauteile der Heizung, Kühlschrank, Leitungen usw, für den Wohnteil.
Die Gasuntersuchung (!) im Bereich Motorstuerung ist für Leitungen,Verdampfer, Rails, Tank usw zuständig.
Für beide Untersuchungen braucht es einen jeweiligen Prüfer mit den richtigen Zulassungen.
Selbst wenn beide System aus einem Tank versorgt werden, bleiben es zwei unabhängige Prüfungen.
Grüsse fix
einen Tag
Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach
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